Treffen mit externen Dritten und Lobbyisten zum Thema Glyphosat
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat nach Auffassung der Fragesteller auch auf Nachfrage bisher nicht vollständig auf die Kleinen Anfragen der fragstellenden Fraktion auf den Bundestagsdrucksachen 19/13247 und 19/12868 geantwortet, die u. a. die dienstlichen Gespräche der Fach- und Arbeitsebene des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), also Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des BMEL unterhalb der Leitungsebene, mit externen Personen zum Thema Glyphosat betreffen.
Die Leitungsebene des BMEL hat sich in der wichtigen Phase der Zulassung von Glyphosat, die nach eigenen Angaben der Bundesregierung zwischen dem 12. Dezember 2015 und dem 12. Dezember 2017 liegt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12120, Antwort zu Frage 73, Seite 54), nur vereinzelt mit externen Dritten getroffen.
In der Zeit zwischen der Abstimmung über Glyphosat auf EU-Ebene am 9. November 2017, die noch gegen die Zulassung ausfiel, und der entscheidenden Abstimmung für die Zulassung im Berufungsausschuss am 27. November 2017 hat sich die Leitungsebene des BMEL nach eigenen Angaben kein einziges Mal mit den in den Kleinen Anfragen aufgeführten Unternehmen und Verbänden aus der Agrar- und Chemiebranche getroffen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12868, Antwort zu Frage 4).
Nach Pressedarstellungen empfahl das zuständige Fachreferat für Pflanzenschutz dem damaligen Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt (CSU) bereits am 7. Juli 2017 zu prüfen, ob ohne das Einverständnis des SPD-geführten Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit dem Vorschlag der EU-Kommission „eigenverantwortlich“ zugestimmt werden könne (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/streitum-unkrautvernichter-minister-schmidt-hat-glyphosat-alleingang-monatelanggeplant-1.3769947). Wenige Wochen später bat danach die Fachabteilung die Leitungsebene des Bundesministeriums darum, bei der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel eine Weisung zu erwirken. Dadurch sollte ermöglicht werden, dass das Landwirtschafts- ohne Rücksicht auf das Umweltministerium der Verlängerung der Glyphosat-Zulassung in Brüssel zustimmen kann (vgl. ebd.).
Die frühere Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks hatte nach Presseangaben gefordert, es solle dem Agrarressort die Zuständigkeit für Pflanzenschutzmittel entzogen werden, um den Einfluss von Lobbyisten einzudämmen (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2017-11/glyphosat-entscheidung-merkelruegt-alleingang-von-csu-agrarminister).
Es stellt sich nach Ansicht der Fragesteller die Frage, ob, und wenn ja, welche Treffen mit externen Dritten und Lobbyisten die fachlich für die Zulassung von Glyphosat bzw. für Pflanzenschutz zuständige Arbeits- und Fachebene des BMEL in der fraglichen Zeit durchgeführt hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welches ist das „zuständige Fachreferat für Pflanzenschutz“, das den früheren Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) bereits am 7. Juli 2017 bat zu prüfen, ob ohne das Einverständnis des SPD-geführten Bundesumweltministeriums dem Vorschlag der EU-Kommission eigenverantwortlich zugestimmt werden könne (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-unkrautvernichter-minister-schmidt-hat-glyphosat-alleingangmonatelang-geplant-1.3769947)?
Welche dienstlichen Kontakte gab es seitens der Beschäftigten bzw. Vertreterinnen und Vertreter des in der Antwort zu Frage 1 benannten, für Pflanzenschutz zuständigen Fachreferats des BMEL mit externen Dritten, also natürlichen Personen oder Vertreterinnen und Vertretern von juristischen Personen im Zuge der Wiederzulassung von oder sonst im Zusammenhang mit dem Thema Glyphosat (bitte alle dokumentierten dienstlichen Treffen und Gespräche etc. mit Bezug zum Thema Glyphosat vom 12. Dezember 2015 bis zum 12. Dezember 2017 mit Datum und Angabe der externen Personen aufführen)?
Welche dienstlichen Kontakte gab es seitens der sonstigen Vertreterinnen und Vertreter des BMEL im Zuge der Wiederzulassung von oder sonst im Zusammenhang mit dem Thema Glyphosat (bitte alle dokumentierten dienstlichen Treffen und Gespräche mit Bezug zum Thema Glyphosat vom 12. Dezember 2015 bis zum 12. Dezember 2017 mit Angabe des Datums und Angabe der externen Personen aufführen)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von möglichen Interessenkonflikten (etwa durch entsprechend der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung oder nach den §§ 97 bis 105 des Bundesbeamtengesetzes – BBG – dokumentierte Kontakte) von Beschäftigten bzw. Vertreterinnen und Vertretern des in der Antwort zu Frage 1 benannten Fachreferats oder anderer mit dem Thema Glyphosat oder der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln befasster Fachreferate des BMEL?
Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der nach Presseangaben erfolgten Anregung der früheren Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks gezogen, die Zuständigkeit für Pflanzenschutzmittel dem Agrarressort zu entziehen (bitte begründen, vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2017-11/glyphosat-entscheidung-merkelruegt-alleingang-von-csu-agrarminister)?