Fallkomplex Franco A. – Munition und Sprengstoff bei Mathias F.
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im September 2019 wurde Mathias F. wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt, weil er Munition und Sprengstoff aus Bundeswehrbeständen für Franco A. versteckt hatte. Gegen Franco A. ermittelt die Generalbundesanwaltschaft wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (vgl. https://taz.de/Gestohlene-Bundeswehr-Munition/!5622803/, https://de.wikipedia.org/wiki/Terrorermittlungen_gegen_Bundeswehrsoldaten_2017#Aufhebung_des_Haftbefehls,_Anklage).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wurden die bei Mathias F. gefundenen Gegenstände zuvor als vermisst gemeldet?
Wenn ja, wo, und zu welchem Zeitpunkt?
Wurde ermittelt, an wen Munition, Granaten, Zünder etc. ausgegeben wurden bevor sie abgezweigt wurden?
Falls die sichergestellte Munition, die sichergestellten Granaten, Zünder etc. zuvor nicht vermisst gemeldet wurden, wurde nach dem Fund bei Mathias F. die Herkunft ermittelt?
Wurde bzw. wird ein Ermittlungsverfahren geführt, das die Beschaffung der beschlagnahmten Munition, Sprengsatzteile und Zünder zum Gegenstand hat bzw. hatte, und falls ja, gegen wie viele Beschuldigte, in welchem Zeitraum, von welcher Staatsanwaltschaft, und ggf. mit welchem Ausgang?
Wird die bei Mathias F. gefundene Munition in der Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Munitions- und Waffendiebstähle bzw. -verluste bei der Bundeswehr“ (Bundestagsdrucksache 19/13541) aufgeführt?
Wenn ja, an welcher Position, und wenn nein, warum nicht?