Die aufenthaltsrechtliche Lage von Schutzsuchenden aus Somalia und ihren Angehörigen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Friedrich Straetmanns, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Somalia herrscht in nahezu allen Landesteilen Bürgerkrieg. Nach Unicef-Angaben leben allein in den Lagern für Schutzsuchende etwa 2.648.000 Binnenflüchtlinge, von denen über 500.000 in Lagern untergebracht sind. Im August dieses Jahres wurden weitere 27.000 Binnenflüchtlinge gezählt (https://reliefweb.int/report/somalia/unhcr-somalia-factsheet-1-31-august-2019).
Insbesondere Frauen und Kinder sind in den dortigen Lagern systematischer sexueller Ausbeutung ausgesetzt, und auch die Rekrutierung von Kindersoldaten ist an der Tagesordnung (www.ohchr.org/en/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=25290&LangID=E). Während Paramilitärs Anschläge und extralegale Hinrichtungen in Somalia durchführen, sind auch die Vertreter der Sicherheitskräfte für eine Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen verantwortlich (www.amnesty.org/en/countries/africa/somalia/report-somalia/). Ein Abschiebestopp nach Somalia ist daher nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller dringend geboten. Die bereinigte Schutzquote für Asylsuchende aus Somalia lag im zweiten Quartal 2019 bei 67,3 Prozent (vgl. Bundestagsdrucksache 19/13945). Im ersten Halbjahr 2019 fanden nach Angaben der Bundesregierung zwar nur eine Abschiebung und sechs Zurückschiebungen aus Deutschland nach Somalia statt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12240), nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller werden jedoch weitere Abschiebungen in das vom Bürgerkrieg zerrüttete Land vorbereitet. Auch somalische Frauen befinden sich aktuell nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller in Abschiebehaft.
In Deutschland lebende somalische Staatsangehörige sind mit der besonderen Problematik konfrontiert, dass alle somalischen Identitätsdokumente, die nach dem 31. Januar 1991 ausgestellt oder verlängert worden sind, von deutschen Behörden grundsätzlich nicht anerkannt werden – vgl. Allgemeinverfügung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) über die Anerkennung eines Ausländischen Passes oder Passersatzes vom 6. April 2016 (BAnz AT. 25. April 2016 Bl). Stattdessen werden in Deutschland ausgestellte Dokumente für somalische Staatsangehörige regelmäßig mit dem Vermerk „die Daten beruhen auf eigenen Angaben des Ausweisinhabers“ versehen. Dieser Vermerk führt nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller zu vielfältigen Problemen bei der Eheschließung, bei der Arbeitsaufnahme insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen (etwa in Flughäfen, bei Wachdiensten etc.), im Einbürgerungsverfahren und neuerdings auch bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges. Die „geklärte, feststehende Identität“ ist gemäß § 8 oder § 10 des Deutscher Bundestag Drucksache 19/16202 19. Wahlperiode 20.12.2019 Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) „zwingende Voraussetzung“ für das Einbürgerungsverfahren. Unter diesem Gesichtspunkt werden die Einbürgerungsanträge von somalischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern regelmäßig abgelehnt.
Im Rahmen von Einbürgerungsverfahren soll nach einem Erlass des Hessischen Innenministeriums vom 6. Juli 2016 (Az. 11-1-01 c08-12-12/003) die Bestätigung von nahen Familienangehörigen, deren Identität selbst zweifelsfrei geklärt ist, bestehende Identitätszweifel beseitigen können. Von dieser Möglichkeit der Beweiserleichterung kann allerdings nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller nur eine geringe Zahl an Einbürgerungsantragstellerinnen und Einbürgerungsantragsteller profitieren, da nur wenige Betroffene Familienangehörige in Deutschland haben und diese oftmals die gleichen Probleme beim Identitätsnachweis erleben. Das Familienverhältnis muss zudem durch einen kostenaufwändigen DNA-Test nachgewiesen werden. Am 12. Juni 2017 konstituierte sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die einen bundeseinheitlichen Verwaltungsvollzug bei der Feststellung der Identität somalischer Einbürgerungsantragstellerinnen und Einbürgerungsantragsteller erarbeiten soll. Auch in Familienzusammenführungsverfahren sind somalische Staatsangehörige aufgrund der beschriebenen Urkundensituation nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller in vielerlei Hinsicht benachteiligt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie viele somalische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger leben mit welchem Aufenthaltsstatus in Deutschland?
Wie viele somalische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind ausreisepflichtig?
Wie viele somalische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Abschiebehaft, bei wie vielen somalischen Staatsbürgern wird die Abschiebung vorbereitet, und wie viele sind in den ersten drei Quartalen des Jahres 2019 jeweils abgeschoben worden (bitte nach Geschlecht und Minderjährigkeit aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über vollzogene oder geplante Abschiebungen von Frauen und Mädchen nach Somalia, und wie sind diese Abschiebungen vor dem Hintergrund der besonders prekären Lage von Mädchen und Frauen in Camps für Binnenflüchtlinge im Besonderen und Somalia im Allgemeinen zu rechtfertigen, und warum gibt es angesichts der dortigen aktuellen Lage keinen Abschiebestopp insbesondere bezogen auf somalische Frauen und Mädchen (www.ohchr.org/en/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=25290&LangID=E)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über „freiwillige Ausreisen“ nach Somalia im Rahmen welchen Programmes, und inwiefern wurden dafür Gelder gezahlt bzw. auch in Somalia abgerufen (bitte ab 1. Januar 2018 halbjährlich aufschlüsseln)?
Welche Vereinbarungen bestehen zwischen der Bundesregierung oder der EU und Somalia bezüglich der Rücknahme von somalischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern?
In welcher Weise kooperiert die Bundesregierung migrationspolitisch mit der somalischen Regierung?
Welche Dokumente können von somalischen Einbürgerungsbewerbern und Einbürgerungsbewerberinnen vorgelegt werden, die ihre Identität nach Ansicht der Bundesregierung hinreichend bestätigen?
Welche Dokumente werden für die Abschiebung somalischer Staatsbürger und Staatsbürgerinnen verwendet, und trifft es zu, dass die somalische Botschaft nur Pässe für Personen ausstellt, die freiwillig ausreisen oder den Pass für andere Zwecke benötigen, und falls ja, wie werden dann im Falle einer geplanten Abschiebung die entsprechenden Unterlagen beschafft?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Botschaftsvorführungen als somalische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger identifiziert (bitte für die Jahre 2018 und 2019 angeben)?
Was unternimmt die Bundesregierung, um auszuschließen, dass Personen von der somalischen Botschaft fälschlicherweise als ihre Staatsbürger und Staatsbürgerinnen eingeordnet werden und aufgrund dessen nach Somalia abgeschoben werden?
Für wie viele mutmaßlich aus Somalia stammende Personen versuchen die Bundesbehörden im Moment auf welchem Weg Pässe oder andere Reisedokumente zu beschaffen, bzw. wie viele wurden in diesem Jahr bereits beschafft?
Wie viele Familiennachzugsverfahren zu in Deutschland lebenden somalischen Schutzsuchenden sind bei welchen deutschen Vertretungen in welchen afrikanischen Staaten seit wann anhängig (bitte nach Anzahl der Monate und der jeweiligen Vertretung aufschlüsseln)?
Wie viele Familiennachzugsanträge zu in Deutschland lebenden Schutzsuchenden aus Somalia sind bei welchen deutschen Vertretungen in welchen afrikanischen Staaten im Jahr 2019 gestellt worden, und wie viele Visa-Anträge sind seit Jahresbeginn abgelehnt bzw. genehmigt worden? Wie viele der genehmigten Familienzusammenführungen sind bereits erfolgt (bitte auch Art des Visums angeben)?
Wie viele Anträge auf Familiennachzug wegen Härtefalls wurden gestellt, und in wie vielen Fällen wurde ein Nachzug in diesem Rahmen zu in Deutschland lebenden anerkannten international geschützten Personen bewilligt?
In wie vielen Fällen wurde im Rahmen des Familiennachzugsverfahrens zu Schutzsuchenden aus Somalia die Praxis der ausnahmsweisen Anerkennung von anderen „Urkunden, beispielsweise Privatdokumente oder Familienbilder, im Wege der qualifizierten Glaubhaftmachung heranzuziehen“ (Bundestagsdrucksache 19/3722) im Rahmen einer entsprechenden Befragung zur Bekräftigung der gemachten Angaben angewandt, und in wie vielen Fällen führte dies zu einem Nachzug zu in Deutschland lebenden Schutzsuchenden aus Somalia (bitte für 2018 und 2019 quartalsweise angeben)?
Welche Möglichkeiten haben nachzugswillige Angehörige von in Deutschland anerkannten somalischen Flüchtlingen zum Nachweis ihrer Identität, welche Urkunden werden von den Botschaften anerkannt, und welche als „Fälschungen“ oder aus anderen Gründen (bitte benennen) zurückgewiesen?
In welchen Bundesländern werden somalischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern nach Kenntnis der Bundesregierung Erleichterungen bei der Beweisführung oder bei der Mitwirkungspflicht nach § 37 Absatz 1 StAG i. V. m. § 82 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gewährt, und welche Nachweise müssen nach Auffassung der Bundesregierung im Falle einer solchen Beweiserleichterung vorgelegt werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3722)?
Welche konkreten Ergebnisse, insbesondere in Bezug auf somalische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und deren Identitätsnachweise, hat die 2016 gegründete Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Identitätsfeststellung (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3722) bei ihren Treffen Ende September 2018 und danach vorgelegt, und inwiefern werden diese umgesetzt?
Wie begründet die Bundesregierung, dass einerseits Ausweisdokumente somalischer Behörden bei aufenthaltsverfestigenden Maßnahmen nicht anerkannt werden, zur Feststellung der Identität bei Abschiebungen aber als ausreichend angesehen werden?
Welche Möglichkeiten haben in Deutschland geborene Kinder somalischer Staatsangehöriger, ihre Identität für eine Einbürgerung ausreichend nachzuweisen?
Wie kann verhindert werden, dass Kinder von somalischen Staatsbürgern, deren Ausweispapiere nicht anerkannt werden, von der Einbürgerung ausgeschlossen werden, und stellt dieser Ausschluss nach Auffassung der Bundesregierung keine Form der Diskriminierung dar?
Käme es nach Auffassung der Bundesregierung infrage, bezüglich Geflüchteten aus Kriegsgebieten wie Somalia die Möglichkeit der Einbürgerung in Deutschland durch Abgabe einer eigenen eidesstattlichen Versicherung oder einer Zeugenerklärung zu den Personaldaten zu ermöglichen?
Wie viele Fälle, in denen nach einer allein aufgrund eigener Identitätsangaben und eigener eidesstattlicher Versicherungen erfolgten Einbürgerung festgestellt wurde, dass die Einbürgerung unter Verwendung falscher Identitätsangaben erfolgt ist, sind der Bundesregierung seit dem 31. Januar 2018 bekannt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von Fällen, bei denen Kindern keine Geburtsurkunden ausgestellt werden, da Zweifel an der Identität der Eltern bestehen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus, und wie plant sie, diese nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller diskriminierende und integrationsfeindliche Praxis gegenüber den betreffenden Kindern zu beheben?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fälle von Kindern, bei denen aufgrund von Problemen bei der Identitätsfeststellung der Eltern, keine Geburtsurkunde ausgestellt bzw. deren Ausstellung verzögert wurde (www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/paderborn/22587904_Streit-mit-dem-Standesamt-Paderborn-Kind-muss-weiter-auf-Geburtsurkunde-warten.html)?
In wie vielen Fällen wurde Kindern deutscher Staatsbürger die Ausstellung einer Geburtsurkunde nach Kenntnis der Bundesregierung verweigert bzw. verzögert, da die ursprüngliche Identität eines oder beider Elternteile im Nachhinein in Zweifel gezogen wurde, und hat die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Konsequenzen für die Staatsbürgerschaft der Kinder (vgl. www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/paderborn/22587904_Streit-mit-dem-Standesamt-Paderborn-Kind-muss-weiter-auf-Geburtsurkunde-warten.html), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus solchen Fällen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das im Artikel zitierte Merkblatt des Auswärtigen Amts aus dem Jahr 2017 zu Dokumenten aus Kamerun, und wie viele Menschen in Deutschland betreffen die Regelungen nachträglich (www.nw.de/lokal/kreis_paderborn/paderborn/22587904_Streit-mit-dem-Standesamt-Paderborn-Kind-muss-weiter-auf-Geburtsurkunde-warten.html)?
Dokumente aus welchen Staaten werden in Deutschland aus welchen Gründen prinzipiell nicht anerkannt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten des sogenannten Islamischen Staates (IS) in Somalia?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen der katarischen Regierung zu islamistischen Milizen in Somalia, und welche außenpolitischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (www.nytimes.com/2019/07/22/world/africa/somalia-qatar-uae.html)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate zu islamistischen Milizen in Somalia, und welche außenpolitischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (www.nytimes.com/2019/07/22/world/africa/somalia-qatar-uae.html)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen der Regierung der Türkei zur Muslimbruderschaft oder zu islamistischen Milizen in Somalia, und welche außenpolitischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (www.foreignaffairs.com/articles/turkey/2019-01-10/turkeys-bid-religious-leadership)?