Umsetzungsstand des neuen Traditionserlasses in der Marine
der Abgeordneten Jan Korte, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Heike Hänsel, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Martina Renner, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/14951)
Die Bundesregierung beantwortet die Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/14951 nach den Ergebnissen des Befehls des Inspekteurs der Marine, die Benennungen in Liegenschaften der Marine nach den Vorgaben des Traditionserlasses zu überprüfen folgendermaßen: „Alle Dienststellen der Marine haben Benennungen, die nicht den Vorgaben des Traditionserlasses entsprechen, identifiziert und entsprechende Vorschläge für Umbenennungen vorgelegt. In einem folgenden Schritt werden diese dem Inspekteur der Marine zur Entscheidung vorgelegt.“ Sie gibt jedoch nicht an, um welche Liegenschaften es im Einzelnen geht.
Auch die Fragen 7, 9, 10 und 11 zu Konteradmiral Rolf Johannesson, der noch im April 1945 als Gerichtsherr der Kriegsmarine mehrere Todesurteile gegen Soldaten, die die Kapitulation Helgolands erwirken wollten, bestätigt hatte, wurden aus Sicht der Fragesteller leider nur ungenau und unbefriedigend beantwortet.
Obwohl der gegenwärtige Kommandeur des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw), Kapitän zur See (KzS) Dr. Jörg Hillmann, 2010 erklärte, dass die Aula der Marineschule Mürwik (MSM) „Denkmal im Denkmal“ sei und der Vorsitzende der Marine-Offizier-Vereinigung, Vizeadmiral a. D. Wolfgang Nolting, die Aula anlässlich der Übergabe der Johannesson-Büste (Januar 2017) „Traditionsraum an der Marineschule Mürwik“ oder auch „Wohnzimmer unserer Marine“ nannte, soll jetzt laut Bundesregierung die Aula lediglich Bestandteil der Militärgeschichtlichen Sammlung und damit „nicht Gegenstand der Traditionspflege der Bundeswehr“ sein (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/14951).
Da die Bundesregierung die Fragen 14 und 15, ob es zutreffe, dass Kapitän zur See Wolfgang Lüth während des Spanischen Bürgerkriegs als Wachoffizier auf U-27 im Einsatz war und am 6. Juni 1939 dafür in Berlin mit dem Spanienkreuz in Bronze ausgezeichnet wurde und wie die Bundesregierung den Umstand bewertet, dass Wolfgang Lüth als Kommandeur der MSM diese als Teil der „Rattenlinie Nord“ für SS-Leute auf der Flucht nutzte und so u. a. dem Ausschwitz-Kommandeur Rudolf Höß die Identität eines gefallenen Bootsmannes verschaffte, leider nicht beantwortet, erbitten die Fragesteller hierzu eine Nachbesserung.
In ihrer Antwort zu den Fragen 17 und 18 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/14951 bezüglich der Überprüfung der Überprüfung der Traditionswürdigkeit von Admiral Reinhard Scheer, erklärt die Bundesregierung, dass die „Scheermole“ in Kiel und die „Scheer Brücke“ in Wilhelmshaven umbenannt werden sollen. „Entsprechende Namensvorschläge wurden erarbeitet. Eine Umbenennung ist noch nicht erfolgt.“ Unbeantwortet blieb, wann und durch wen die Überprüfung stattfand, welche Namensvorschläge erarbeitet wurden und bis wann eine Umbenennung erfolgen soll.
Bezüglich einer Überprüfung der Traditionswürdigkeit von Großadmiral Alfred von Tirpitz, nach dem u. a. der Tirpitz-Hafen und die Tirpitz-Mole in Kiel benannt sind, antwortete die Bundesregierung zu den Fragen 19 und 20 auf Bundestagsdrucksache 19/14951: „Der Tirpitzhafen und die Tirpitzmole in Kiel sollen umbenannt werden. Entsprechende Namensvorschläge wurden erarbeitet. Eine Umbenennung ist noch nicht erfolgt.“ Unbeantwortet blieb auch hier, wann und durch wen die Überprüfung stattfand, welche Namensvorschläge erarbeitet wurden und bis wann eine Umbenennung erfolgen soll.
In ihrer Antwort zu den Fragen 26 und 27 auf Bundestagsdrucksache 19/14951 erklärt die Bundesregierung:
„Zahlreiche Liegenschaften der Bundeswehr wurden bereits nach Angehörigen der Wehrmacht benannt, die sich gegen das NS-Regime eingesetzt haben.“
Die angefügte Liste mit 16 Liegenschaften enthält u. a. die „Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne“ in Augustdorf und die „Rommel-Kaserne“ in Dornstadt. Der Traditionsname „Rommel“ ist historisch aus Sicht der Fragesteller mehr als bedenklich und geschichtspolitisch höchst umstritten. Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) des Bundestages kam kürzlich zu der Einschätzung, „dass sich seine Rolle im Widerstand auch nach neuesten Forschungen rund um das Netzwerk des 20. Juli auf eine mögliche Mitwisserschaft um den Widerstand beschränkt“ habe und irgendein aktives widerständisches Verhalten „für Rommel bis heute von der historischen Forschung nicht belegt werden“ konnte (WD 2 – 3000 – 005/19).
Außerdem führt die Bundesregierung die „Generaloberst-Hoepner-Kaserne“ in Wuppertal als eine Liegenschaft an, die nach einem Widerständler gegen das NS-Regime benannt worden sei. Auch die Traditionswürdigkeit von Erich Hoepner, der am 8. August 1944 in Berlin-Plötzensee wegen seiner Beteiligung am Attentat vom 20. Juli 1944 hingerichtet worden war, ist aus Sicht der Fragesteller fragwürdig. So war Erich Hoepner am verbrecherischen Angriffskrieg gegen die Sowjetunion beteiligt und forderte den „harten Willen zur erbarmungslosen Vernichtung des Gegners“. Obwohl Erich Hoepner aufgrund seiner Entscheidung zum Rückzug vor Moskau am 8. Januar 1942 von Adolf Hitler persönlich aus der Wehrmacht ausgestoßen worden war, unterstützte er in seiner Denkschrift „Die ‚Festung Europa‘ im Juni 1943“ auch weiterhin den „totalen Krieg“.
In ihrer Antwort zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 19/14951, was die Bundesregierung von dem Vorschlag halte, die Scheer-Mole und die Tirpitz-Mole in Kiel nach Max Reichpietsch und Albin Köbis umzubenennen und ob sie entsprechende Schritte in die Wege leiten werde, antwortete sie: „Die Auswahl eines Traditionsnamens für Liegenschaften und Infrastrukturelemente der Bundeswehr obliegt den Angehörigen der betreffenden Dienststellen, weswegen die Bundesregierung schon aus formalen Gründen keine entsprechenden Pläne verfolgt.“ Dies führt die Fragesteller zu der Frage, inwieweit das Bundesministerium der Verteidigung dann Einfluss auf Um- oder Neubenennungen von Bundeswehrliegenschaften nehmen kann. Ferner führte die Bundesregierung aus: „Die Matrosen Max Reichpietsch (1894–1917) und Albin Köbis (1892–1917) stehen in ihrer politischen Zielsetzung jedoch für die Errichtung einer antidemokratischen Räterepublik nach sowjetischen Vorbild. Für Streitkräfte einer Demokratie können sie daher nicht traditionswürdig sein.“ Da Reichpietsch und Köbis wegen ihres antimilitaristischen Engagements in der Kaiserlichen Marine bereits am 5. September 1917 auf dem Schießplatz Wahn bei Köln hingerichtet wurden, erschließt sich den Fragestellern nicht, inwieweit beide für „die Errichtung einer antidemokratischen Räterepublik nach sowjetischen Vorbild“ eintreten konnten. Außerdem wirft die Antwort Fragen nach den Bewertungsmaßstäben der Bundesregierung für den Charakter von Räterepubliken und rätedemokratischen Systemen auf. Hannah Arendt stellte in ihrem Werk „Über die Revolution“ fest, dass die Räte für ein Projekt stehen, das nicht „staats-, regierungs- und ordnungsfeindlich ist, sondern im Gegenteil die Neugründung des Staates und die Errichtung einer neuen Ordnung bezweckt“ und sie erkennt, dass es sich bei den Räten um eine Form der Demokratie handelte, die es den Einzelnen erlaubte, möglichst unmittelbar und unbeschränkt am öffentlichen Leben ihrer Zeit teilzunehmen und mit anderen gemeinsam zu handeln: in Nachbarschafts-, Schriftsteller- und Künstler-, in Studenten- und Jugendlichen-, Arbeiter-, Soldaten- und Beamtenräten (vgl. Hannah Arendt: Über die Revolution, München 1963, S. 327 ff.).
Ebenfalls irritierend und aus Sicht der Fragesteller mindestens erläuterungsbedürftig ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30, wie die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Entscheidung bewertet, dass bei der Streichung der NVA-Traditionsnamen (NVA = Nationale Volksarmee) am 2. Oktober 1990, unter anderem die Namen von 92 von den Nazis hingerichteten Widerstandskämpfern wie Wilhelm Leuschner, Dr. Georg Groscurth, Arvid Harnack, Harro Schulze-Boysen und Anton Saefkow gestrichen wurden, wonach „die Bundeswehr […] keine Traditionen ehemaliger deutscher Streitkräfte [führt].“ Zum einen bleibt die Bundesregierung die Antwort auf die Frage nach ihrer Bewertung der Entscheidung aus heutiger Sicht schuldig. Hier erwarten die Fragesteller eine tatsächliche Beantwortung.
Zum anderen trifft ihre Aussage nach Ansicht der Fragesteller zumindest für das Deutsche Heer des Kaiserreiches, aber auch für die nationalsozialistische Wehrmacht nicht zu. Und auch der Fall des Gewerkschafters und antifaschistischen Widerstandskämpfers Wilhelm Leuschner zeigt nach Ansicht der Fragesteller, dass so eine pauschale Äußerung selbst gegenüber der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR fehlerhaft ist. In Munster beispielsweise ist die dortige Kaserne nach Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg benannt und in Koblenz-Lahnstein trägt die am 13. November 1938 in „Deines-Bruchmüller-Kaserne“ benannte Bundeswehrliegenschaft noch immer den Namen von Georg Bruchmüller, genannt Durchbruchmüller, eines hochrangigen Offiziers der kaiserlichen Armee. Erinnert sei hier auch beispielhaft an die „Helden“ der NS-Propaganda Hans-Joachim Marseille (Jagdflieger im Afrikafeldzug), Diedrich Lilienthal (Geschützführer an der Ostfront) oder Helmut Lent (Elitepilot der Wehrmacht), die allesamt mit Kasernennamen von der Bundeswehr geehrt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen41
Welche Ergebnisse zeitigte der laufende Befehl der Marine 069-18 „Überprüfung der Benennung von Infrastrukturelementen in Liegenschaften der Marine“ vom 12. September 2018 im Detail?
a) Welche Dienststellen der Marine haben Benennungen, die nicht den Vorgaben des Traditionserlasses entsprechen, identifiziert und entsprechende Vorschläge für Umbenennungen vorgelegt?
b) Um welche Benennungen und entsprechenden Vorschläge für Umbenennungen handelt es sich dabei jeweils?
c) Bis wann werden diese dem Inspekteur der Marine zur Entscheidung vorgelegt?
In welchen Passagen des Vortrages von Konteradmiral Rolf Johannesson vor dem Frankfurter Bund für Volksbildung am 22. Mai 1951 (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/14951) kommen nach Auffassung der Bundesregierung dessen traditionsstiftende oder anderweitig beispielgebende und identitätsstiftende Leistungen bzw. Verdienste zum Ausdruck, die das heutige ehrende Gedenken an Rolf Johannesson rechtfertigen?
Ist der Bundesregierung die Schrift Astrid Friederichs, „Wir wollten Helgoland retten“, auf den Spuren der Widerstandsgruppe von 1945, Förderverein Museum Helgoland 2010, bekannt, und wenn ja, warum findet sich in keiner Stellungnahme aus dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zum Fall Rolf Johannessons ein Hinweis auf diese Arbeit?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Selbsteinschätzung von Rolf Johannesson, der sich selber mit Stolz als Spanienkämpfer bezeichnete?
Wie verträgt sich die Behauptung der Bundesregierung, Rolf Johannesson habe sich für den Bruch mit der ehemaligen Marineführung eingesetzt (Bundestagsdrucksache 19/11203), mit Rolf Johannessons Besuch als Flottenchef im Jahr 1957 bei Großadmiral a. D. Karl Dönitz, wofür es keinerlei dienstlichen Zweck gab (bitte begründen)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Tatbestand, dass Rolf Johannesson, obwohl von Karl Dönitz angeblich als „politisch verdächtig“ eingeschätzt, am 30. Januar 1945 (im Rangdienstalter vordatiert auf 1. Januar 1945) befördert wurde und somit der dienstalterjüngste, überlebende Admiral der Kriegsmarine war?
Inwiefern sprechen die während Rolf Johannessons Amtszeit als Flottenchef behandelten Themen der Historisch-Taktischen Tagungen 1957 bis 1960 für das behauptete Bemühen Rolf Johannessons, aus der Geschichte im Sinne einer demokratiewürdigen Marine lernen zu wollen (bitte begründen)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Diskrepanz zwischen Rolf Johannessons Forderung nach der ganzen Wahrheit bei kriegsgeschichtlichen Ereignissen einerseits und seinem (öffentlichen) Beschweigen seines Verhaltens im Zeitraum 18./21. April 1945 nach dem Krieg andererseits, obgleich es mehrfach Gelegenheit für ihn gab, sich mit den Ereignissen selbstkritisch auseinanderzusetzen (so z. B. Juni 1945, November 1953, Mai 1965: Artikel in Bild-am-Sonntag, 1971: Anfrage beim BMVg, 1985/1989: Abfassen seiner Autobiografie)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass Rolf Johannesson Mut und Zivilcourage als unabdingbare Eigenschaften eines jeden Offiziers forderte, selber aber nach Ansicht der Fragesteller nicht den Mut hatte, sich in seiner Autobiografie zu seinem Verhalten im April 1945 zu bekennen, obwohl er 1985/1989 mit keinerlei Sanktionen zu rechnen hatte?
Was hält die Bundesregierung von dem Vorschlag, Admiral Rolf Johannesson als Lehrbeispiel für einen „Offizier in kritischer Zeit“ (Titel seiner Autobiografie) im marinegeschichtlichen Ausstellungsgebäude darzustellen und zu behandeln, statt ihn als Vorbild (Büste auf einem erhöhten Sockel) in der Aula der Marineschule zu präsentieren?
Was erfahren die als Preisträger des Admiral Johannesson-Preises ausersehenen Lehrgangsteilnehmer über den Konteradmiral a. D. Rolf Johannesson insbesondere in seiner Funktion als Gerichtsherr Seekommandant Elbe-Weser?
Wenn nunmehr nicht einmal in der Aula der MSM Traditionspflege stattfindet – wo dann?
Wie erklärt die Bundesregierung den Bedeutungs- und Funktionswandel der Aula der MSM, und welche Rolle spielte der Leitende Wissenschaftler des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw), Prof. Dr. Michael Epkenhans (z. B. als Wehrübender an der MSM) dabei?
Wie verträgt sich die Aussage der Bundesregierung, dass die Militärgeschichtliche Sammlung und damit auch die Aula nicht Teil der Traditionspflege sei, mit dem Verständnis der in der Aula aufgestellten Büsten des Widerstandsopfers Korvettenkapitän Alfred Kranzfelder sowie des Admirals Dieter Wellershoff (bitte begründen)?
Wie lautet der Text auf dem erläuternden Hinweisschild am Gedenkstein für Wolfgang Lüth auf dem Gelände der MSM, der „für eine historische Kontextualisierung“ sorgen soll und feststellt, „dass Kapitän zur See Lüth nicht Teil des Traditionserbes der Deutschen Marine ist“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/14951)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Wolfgang Lüth während des Spanischen Bürgerkriegs als Wachoffizier auf U-27 im Einsatz war und am 6. Juni 1939 dafür in Berlin mit dem Spanienkreuz in Bronze ausgezeichnet wurde?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Wolfgang Lüth als Kommandeur der MSM diese als Teil der „Rattenlinie Nord“ für SS-Leute auf der Flucht nutzte und so u. a. dem Ausschwitz-Kommandeur Rudolf Höß die Identität eines gefallenen Bootsmannes verschaffte?
Wann und durch wen fand die Überprüfung der Traditionswürdigkeit von Admiral Reinhard Scheer, nach dem gleich drei Liegenschaften der Marine in Kiel (Scheermole am Tirpitzhafen), Bremerhaven (Stabsgebäude „Scheer“ an der Marineoperationsschule) und Wilhelmshaven (Scheer-Brücke an der Ostkaje) benannt sind, statt? Welche Namensvorschläge wurden in diesem Zusammenhang erarbeitet, und bis wann soll voraussichtlich eine entsprechende Umbenennung erfolgen?
Wann und durch wen fand die Überprüfung der Traditionswürdigkeit von Großadmiral Alfred von Tirpitz, nach dem u. a. der Tirpitz-Hafen und die Tirpitz-Mole in Kiel benannt sind, statt? Welche Namensvorschläge wurden in diesem Zusammenhang erarbeitet, und bis wann soll voraussichtlich eine entsprechende Umbenennung erfolgen?
Gibt es Überlegungen, die im „Seeoffizier-Ehrenmal“ in der Aula der MSM eingeschnitzte lateinische Inschrift „Exoriare aliquis nostris ex ossibus ultor“ („Entstehen möge ein Rächer aus unserm Gebein“) entfernen oder zumindest historisch kritisch kommentieren zu lassen? Wenn ja, welche sind dies? Wenn nein, warum nicht?
Führte nach Auffassung der Bundesregierung die Novemberrevolution von 1918, in deren Verlauf es zur Bildung von Arbeiter- und Soldatenräten und zahlreicher Räterepubliken kam und die die Abschaffung der Monarchie des Kaiserreiches zur Folge hatte, zu mehr oder weniger Demokratie (bitte begründen)?
Welche der 51 Kasernen der Bundeswehr, die nach „Helden des Ersten Weltkrieges“ benannt waren oder benannt sind, wurden nach Auffassung der Bundesregierung nach Persönlichkeiten benannt, die im Kaiserreich freiheitlich demokratische Grundüberzeugungen vertraten (bitte entsprechend aufführen und jeweils begründen)?
Erkennt die Bundesregierung, ähnlich wie Hannah Arendt, dass es sich bei den Räten um eine Form der Demokratie handelte, die es den Einzelnen erlaubte, möglichst unmittelbar und unbeschränkt am öffentlichen Leben ihrer Zeit teilzunehmen und mit anderen gemeinsam zu handeln (bitte begründen)?
Welche Formen von Rätedemokratie sind der Bundesregierung bekannt, und welche davon lassen sich nach Auffassung der Bundesregierung jeweils aus welchen Gründen nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren (bitte entsprechend ausführen)?
Verfügt die Bundesregierung über andere Informationen als die Fragesteller bezüglich des Datums der Hinrichtung von Max Reichpietsch und Albin Köbis? Wenn ja, welche sind dies?
Bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 19/14951 auf das im Zuge der Februarrevolution 1917 in Russland etablierte demokratische Rätesystem, und wenn ja, auf Grundlage welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse bewertet sie das damalige Rätesystem als „antidemokratische Räterepublik“? Wenn nein, auf welches andere Rätesystem nach sowjetischem Vorbild beriefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung Max Reichpietsch und Albin Köbis zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form?
Auf Grundlage welcher Erkenntnisse hat die Bundesregierung ihre Einschätzung zu den politischen Motiven der Matrosen Max Reichpietsch und Albin Köbis und den Vorgängen des Jahres 1917, die zu ihrer Verurteilung und Erschießung führten, aus dem Jahr 2007, wonach diese „in der deutschen Militärgeschichtsschreibung nach hiesiger Auffassung noch nicht eindeutig erforscht“ (Bundestagsdrucksache 16/6906) seien, revidiert?
Seit wann existiert nach Auffassung der Bundesregierung eine all-gemeingültige Auffassung, wie das Handeln der Matrosen Max Reichpietsch und Albin Köbis gesehen und verstanden werden kann?
Inwieweit lässt der derzeitige Forschungsstand „nicht erkennen, dass sich Albin Köbis und Max Reichpietsch bei ihrem Handeln durch Maximen haben leiten lassen, die der freiheitlichen und demokratischen Wertebindung der Bundeswehr entsprechen“, und inwieweit entsprechen nach Auffassung der Bundesregierung Handeln und Maximen der Widerständler vom 20. Juli der freiheitlichen und demokratischen Wertebindung der Bundeswehr (Bundestagsdrucksache 19/379)?
Warum ist die Bundesregierung in ihrer aktuellen Antwort von der Einschätzung der damaligen Bundesregierung abgerückt, dass „gerade der innerdienstliche Zusammenhang […] geeignet [ist], die aus den Berührungen von Albin Köbis und Max Reichpietsch mit der USPD resultierende Vorstellung zu relativieren, dass die beiden geradezu Protagonisten einer revolutionären Bewegung gewesen seien“ (Bundestagsdrucksache 16/6906)?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass sich am Beispiel von Generaloberst Erich Hoepner Verstrickung, Täterschaft und Wandel dokumentieren lassen, er aber aus heutiger Sicht, aufgrund seiner Beteiligung am verbrecherischen Angriffskrieg gegen die Sowjetunion, nicht identitätsstiftend für die Bundeswehr sein kann (bitte begründen)?
Welche Einrichtungen der Bundeswehr sind nach überzeugten Antimilitaristen benannt (bitte entsprechend aufführen)?
Welche Einrichtungen der Bundeswehr sind nach Deserteuren und Kriegsverrätern, die sich dem NS-Vernichtungskrieg verweigerten, benannt (bitte entsprechend aufführen)?
Welche Einflussmöglichkeiten hat die Bundesregierung bei Um- oder Neubenennungen von Liegenschaften der Bundeswehr, und inwieweit könnte sie bei Um- oder Neubenennungen Initiativen, diese nach Deserteuren und Kriegsverrätern, die sich dem NS-Vernichtungskrieg verweigerten, zu benennen, unterstützen oder auf den Weg bringen?
Kennt die Bundesregierung Initiativen oder Pläne für Um- oder Neubenennungen von Bundeswehrliegenschaften, bei denen diese nach Deserteuren und Kriegsverrätern benannt werden sollen, und wenn ja, welche sind dies, und wie positioniert sich die Bundesregierung in den jeweiligen Fällen?
Würde die Bundesregierung ihren Einfluss innerhalb der Bundeswehr geltend machen, um Liegenschaften z. B. der Marine nach Alfred Kranzfelder, der als Widerstandskämpfer des 20. Juli am 10. August 1944 in Berlin-Plötzensee ermordet wurde, umzubenennen (bitte begründen)?
Welche Liegenschaften der Bundeswehr sind seit wann nach Angehörigen des Deutschen Heeres des Kaiserreiches und seiner Teilstreitkräfte benannt (bitte entsprechend auflisten)?
Welche Liegenschaften der Bundeswehr sind seit wann nach Angehörigen der Wehrmacht benannt (bitte entsprechend auflisten)?
Welche Liegenschaften der Bundeswehr sind seit wann nach Angehörigen der NVA benannt (bitte entsprechend auflisten)?
Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht die Entscheidung, dass bei der Streichung der NVA-Traditionsnamen am 2. Oktober 1990, unter anderem die Namen von 92 von den Nazis hingerichteten Widerstandskämpfern wie Wilhelm Leuschner, Dr. Georg Groscurth, Arvid Harnack, Harro Schulze-Boysen und Anton Saefkow gestrichen wurden?
Wird das BMVg eine Übersicht der im Zuge der Wiedervereinigung umbenannten Liegenschaften der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA) erstellen und dem Deutschen Bundestag zur Verfügung stellen? Wenn ja, bis wann ist damit zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?