Der Begriff „Unrechtsstaat“ im Rahmen der Erinnerungspolitik und seine Anwendung auf die ehemalige DDR
der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Thomas Ehrhorn und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erklärte 2014 auf einem Landesparteitag der CDU in Mecklenburg-Vorpommern, dass die DDR ein „Unrechtsstaat“ gewesen sei und bezeichnete die immer wieder aufflackernde Debatte um dieses Thema als „beklemmend“ (www.faz.net/aktuell/politik/25-jahre-deutsche-einheit/streit-ueber-unrechtsstaat-ddr-merkel-nennt-debatte-beklemmend-13255394.html; zuletzt abgerufen am 24. Oktober 2019).
Am 7. Oktober 2019, dem 70. Jahrestag der Gründung der DDR, bekundete Manuela Schwesig, Vorsitzende des Vermittlungsausschusses und ehemalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Kabinett Merkel III, ihre Ablehnung der Bezeichnung der DDR als „Unrechtsstaat“. Sie begründete dies damit, dass dieser Begriff wirke, „als sei das ganze Leben Unrecht gewesen“ (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2019/schwesig-ddr-war-kein-unrechtsstaat/?fbclid=IwAR2KYRkS3pP__cPTXV9ai_9A6JuoDzXLOLMck4xW4JKRjwEas71qOypjXKk; zuletzt abgerufen am 24. Oktober 2019).
Im Jahr 2016 kritisierte der damalige bayerische Ministerpräsident und heutige Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer die Bundesregierung mit Blick auf deren Agieren in der Flüchtlingskrise. Er sprach in diesem Zusammenhang von einer „Herrschaft des Unrechts“ (www.merkur.de/politik/seehofer-aeusserungen-herrschaft-unrechts-vergleich-unrechtsstaaten-zr-6112226.html; zuletzt abgerufen am 24. Oktober 2019).
Aus Sicht der Fragesteller belegen diese Äußerungen, dass es offenbar keinen Konsens im Hinblick auf die inhaltliche Definition des Begriffes „Unrechtsstaat“ gibt, was erinnerungspolitisch z. B. mit Blick auf die Zeit der DDR zu Verunsicherungen führt. Diese Anfrage zielt deshalb darauf ab, Klarheit in der Frage zu gewinnen, wie die Bundesregierung den Begriff „Unrechtsstaat“ definiert und aufgrund welcher Kriterien sie die DDR als „Unrechtsstaat“ qualifiziert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Anhand welcher Kriterien qualifiziert die Bundesregierung einen Staat als „Unrechtsstaat“?
a) Welche dieser Kriterien treffen aus Sicht der Bundesregierung auf die DDR zu (bitte begründen, warum diese Kriterien zutreffen)?
b) Welche Staaten kategorisiert die Bundesregierung aktuell als „Unrechtsstaaten“ (bitte hierfür die Gründe und Kriterien nennen)?
Hat die Bundesregierung ein Gutachten in Auftrag gegeben, um ihr Verständnis des Begriffs „Unrechtsstaat“ wissenschaftlich abzusichern?
a) Wenn ja, welches Ergebnis hat dieses Gutachten mit Blick auf die Definition des Begriffs „Unrechtsstaat“ erbracht?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung hierzu kein Gutachten in Auftrag gegeben?
Welche erinnerungspolitische Bedeutung misst die Bundesregierung der Qualifizierung der DDR als „Unrechtsstaat“ bei?
Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, in welchen erinnerungspolitisch ausgerichteten Projekten oder Konzepten die Qualifizierung der DDR als „Unrechtsstaat“ bisher zum Tragen gekommen ist?
Wenn es keine derartigen Projekte und Konzepte gibt, warum nicht?
Inwieweit spiegelt sich die Qualifizierung der DDR als „Unrechtsstaat“ in den Aktivitäten wider, die die Bundesregierung zum Jubiläumsjahr „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ initiiert hat (Kabinettsbeschluss vom 3. April 2019)?
Welche Aktivitäten sind das, und wie kommt in ihnen zum Ausdruck, dass es sich bei der DDR um einen „Unrechtsstaat“ gehandelt hat?
Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, wie weit die Planung einer Förderlinie von „Jugend erinnert“ für den Bereich der Aufarbeitung des SED-Unrechts vorangeschritten ist?
Wann kann hier mit ersten Projekten gerechnet werden (www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles/foerderprogramm-jugend-erinnert-kulturstaatsministerin-gruetters-staerkt-bildungsarbeit-in-ns-gedenkstaetten-1675704)?
Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, aufgrund welcher Überlegungen sie die Einlassung des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten und heutigen Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat, der das Agieren der Bundesregierung in der Flüchtlingskrise des Jahres 2015 als „Herrschaft des Unrechts“ charakterisierte, unwidersprochen gelassen hat (www.tagesspiegel.de/politik/herrschaft-des-unrechts-seehofer-abenteuerlich-was-hier-konstruiert-wird/12941922.html)?