Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Straftaten
der Abgeordneten der Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka, Thomas Seitz, Dr. Lothar Maier, Jens Maier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Dem Netzauftritt des Bundesamtes für Justiz ist zu entnehmen, dass „Opfer extremistischer Übergriffe und Opfer terroristischer Straftaten“ beim Bundesamt für Justiz eine sogenannte Härteleistung beantragen können. Dabei handelt es sich um finanzielle Mittel, die vom Deutschen Bundestag jedes Jahr zur Verfügung gestellt werden. „Diese finanzielle Hilfe, die freiwillig und als Signal der Solidarität der Gesellschaft mit den Opfern extremistischer und terroristischer Gewalt erbracht wird, soll den Betroffenen möglichst kurzfristig und auf direktem Wege zukommen“, heißt es weiter auf der Netzseite (www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Haerteleistungen/Haerteleistungen_node.html).
Die Härteleistung wird als Teil der politischen Maßnahmen zur Ächtung und Verhinderung extremistisch oder terroristisch motivierter Taten gewährt. So gehört auch die Rückforderung der ausgezahlten Härteleistungen von den Tätern bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung und Zwangsvollstreckung zu den Aufgaben des Bundesamts für Justiz. Die Härteleistung wird laut Netzauftritt des Bundesamtes für Justiz auf Antrag gewährt (ebd.).
Das Bundesamt für Justiz unterscheidet zwischen Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe und Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten (ebd.).
So stellt der Deutsche Bundestag zum einen seit dem Haushaltsjahr 2001 finanzielle Mittel für Opfer rechtsextremer Gewalt bereit (www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Haerteleistungen/extremistisch/extremistisch_node.html). Seit 2010 werden diese finanziellen Mittel für Opfer aller extremistisch motivierten Übergriffe zur Verfügung gestellt (vgl. Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 0708 Titel 681 01)).
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Härteleistung, da es sich um eine freiwillige einmalige Leistung des Staates handelt. Sie soll als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürger mit den Betroffenen verstanden werden. Zugleich soll mit ihr ein deutliches Zeichen für die Ächtung und auch die Verhinderung derartiger Übergriffe gesetzt werden, wie die Richtlinie verdeutlicht (ebd.).
Daneben existieren Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten (vgl. Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 0708 Titel 681 02)).
Anlass für die Bereitstellung dieser Hilfeleistung war der Anschlag auf die Ghriba-Synagoge auf Djerba im Jahr 2002, bei dem 21 Personen starben. Deutscher Bundestag Drucksache 19/17281 19. Wahlperiode 19.02.2020 14 Getötete stammten aus Deutschland (vgl. www.deutschlandfunk.de/15-jahre-nach-anschlag-auf-djerba-deutsche-touristen-kommen.1773.de.html?dram:article_id=383567). Die Unterstützung kann infolge von Inlandstaten beantragt werden, kommt aber auch Bürgern zugute, die im Ausland Opfer eines terroristischen Anschlags geworden sind (www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Haerteleistungen/terroristisch/terroristisch_node.html). Aktuellen Medienberichten zufolge prüfe das Bundesministerium derzeit, „wie Schutzmaßnahmen für Betroffene künftig durch die Härteleistungen des Bundes getragen werden können“ (https://www.tagesschau.de/investigativ/report-mainz/opfer-bedrohungen-101.html). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wolle einen bestehenden Härtefallfonds so erweitern, dass damit auch Betroffenen geholfen werden kann, die aufgrund von Morddrohungen umziehen oder anderweitige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe wurden seit der Einführung dieser Leistung jährlich von Hinterbliebenen beim Bundesamt für Justiz gestellt (bitte nach Anträgen aufgrund von a) rechtsextremistischen, b) antisemitischen, c) linksextremistischen, d) islamistischen und e) sonstigen Übergriffen und Jahren auflisten)?
Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe wurden seit der Einführung dieser Leistung jährlich von Opfern beim Bundesamt für Justiz gestellt (bitte nach Anträgen aufgrund von a) rechtsextremistischen b) antisemitischen c) linksextremistischen d) islamistischen und e) sonstigen Übergriffen und Jahren auflisten)?
Wie viele Anträge von Hinterbliebenen auf Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe wurden seit der Einführung dieser Leistung jährlich bewilligt (bitte nach Anträgen aufgrund von a) rechtsextremistischen b) antisemitischen c) linksextremistischen d) islamistischen und e) sonstigen Übergriffen und Jahren auflisten)?
Wie viele Anträge von Opfern auf Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe wurden seit der Einführung dieser Leistung jährlich bewilligt (bitte nach Anträgen aufgrund von a) rechtsextremistischen b) antisemitischen c) linksextremistischen d) islamistischen und e) sonstigen Übergriffen und Jahren auflisten)?
Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer Übergriffe wurden seit der Einführung dieser Leistung jährlich beim Bundesamt für Justiz gestellt (bitte nach Anträgen aufgrund von terroristischen Übergriffen im Inland und im Ausland und Jahren auflisten)?
Wie viele Anträge auf Härteleistungen für Opfer terroristischer Übergriffe wurden seit der Einführung dieser Leistung jährlich bewilligt (bitte nach Anträgen aufgrund von terroristischen Übergriffen im Inland und im Ausland und Jahren auflisten)?
In welcher Höhe wurden seit der Einführung der Leistung Mittel an Angehörige und Opfer von terroristischen Übergriffen ausgereicht (bitte nach Jahren auflisten)?
In welcher Höhe wurden seit der Einführung der Leistung Mittel an Angehörige und Opfer von extremistischen Übergriffen ausgereicht (bitte nach Jahren auflisten)?
In welcher Höhe wurden die ausgereichten Mittel von Tätern a) zurückgefordert und b) realisiert (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche konkreten Planungen bezüglich einer Änderung der Anspruchsberechtigten aus dem Härtefallfond hat die Bundesregierung?
Wie hat sich die Bearbeitungsdauer seit Einführung der Leistungen entwickelt (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Opfer extremistischer und terroristischer Übergriffe über die Möglichkeit der Beantragung von Mitteln zu informieren?
Inwieweit richtet sich die geplante Neuordnung der Härtefonds insbesondere auf die Opfer rechter Bedrohungen aus, wie von den Medien behauptet wird (z. B. www.morgenpost.de/berlin/article228082279/Bund-plant-finanzielle-Hilfe-fuer-Opfer-rechter-Bedrohung.html)?
Welche konkreten Planungen bezüglich einer Unterstützung der Initiative „HateAid“ liegen der Bundesregierung vor (vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/report-mainz/opfer-bedrohungen-101.html)?