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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zur Sicherheit der Lufträume in Staaten, mit denen die Europäischen Union Luftverkehrsabkommen geschlossen hat

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

20.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1742627.02.2020

Zur Sicherheit der Lufträume in Staaten, mit denen die Europäische Union Luftverkehrsabkommen geschlossen hat

der Abgeordneten Frank Magnitz, Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, Andreas Mrosek, Matthias Büttner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldavien (KOM(2019)568 endg.; Ratsdok.-Nr. 13811/19) wird angestrebt „einen gemeinsamen Luftverkehrsraum zu schaffen mit dem zugrunde liegenden Ziel einer Öffnung des Zugangs zu den Luftverkehrsmärkten der Parteien bei gleichen Wettbewerbsbedingungen und Einhaltung derselben Vorschriften, auch in den Bereichen Flugsicherheit, Luftsicherheit, Flugverkehrsmanagement, soziale Aspekte und Umwelt“. Mit dem Staat Israel (KOM(2019)569 endg.; Ratsdok.-Nr. 13813/19) sowie dem Haschemitischen Königreich Jordanien (KOM(2019)574 endg.; Ratsdok.-Nr. 13815/19) sind vergleichbare Verträge abgeschlossen worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Besitzt die Einschätzung des Auswärtigen Amts nach wie vor Gültigkeit, wonach „der abtrünnige Landesteil Transnistrien (selbst ernannte Pridnestrowische Moldauische Republik) sich außerhalb der Kontrolle der moldauischen Regierung“ befindet, und wenn dem so ist, wie kann Moldawien nach Auffassung der Bundesregierung die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Vorschriften, auch in den Bereichen Flugsicherheit, Luftsicherheit in Transnistrien realisieren oder garantieren, solange sich Transnistrien außerhalb der Kontrolle der moldauischen Regierung befindet (vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/moldau-node/moldausicherheit/201932)?

2

Ist die Einschätzung des Auswärtige Amts weiterhin zutreffend, dass aufgrund eines am 12. und 13. November 2019 erfolgten Raketen- und Mörserbeschusses aus dem Gaza-Streifen heraus auf israelisches Staatsgebiet ein Wiederaufflammen der Handlungen und weitere Zwischenfälle am Gaza-Streifen und im unmittelbar angrenzenden Gebiet – insbesondere im Abstand von etwa 40 Kilometer von der Gaza-Sperranlage – nicht ausgeschlossen werden könne und vor Reisen in den Gaza-Streifen wird weiterhin gewarnt sowie von Reisen in das unmittelbar angrenzende Gebiet und Aufenthalten in diesem derzeit dringend abgeraten wird (vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/israel-node/israelsicherheit/203814)?

3

Ist die Einschätzung des Auswärtigen Amts weiterhin zutreffend, dass von Reisen in das syrisch-jordanische Grenzgebiet und in den Nordosten des Landes in der Grenzregion zum Irak dringend abgeraten wird und in Jordanien insbesondere aufgrund der Lage in Syrien und im Irak landesweit die Gefahr von Terroranschlägen besteht (vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/jordanien-node/jordaniensicherheit/218008#content_0)?

4

Sind nach Auffassung der Bundesregierung die hierzulande üblichen Standards der Flugsicherheit in Gebieten gewährleistet, die von Terroristen oder fremden Truppen kontrolliert oder regelmäßig beschossen werden?

5

Welcher Nutzen ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten daraus, Abkommen mit Regierungen als Vertragspartner bezüglich Gebieten zu schließen, die zumindest in Teilen außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Regierung und damit des Vertragspartners sind (beispielsweise vgl. Frage 1)?

6

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Mindestvoraussetzungen für Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und anderen Staaten andererseits, und falls ja, welche sind das?

7

Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung z. B. aufgrund der besonderen Beziehungen zum Staat Israel besondere Voraussetzungen für Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Israel andererseits, und falls ja, welche sind das?

8

Welcher Nutzen ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung für Deutschland aus Abkommen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten mit Regierungen als Vertragspartner bezüglich Gebieten, die zumindest in Teilen außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Regierung und damit des Vertragspartners sind?

Berlin, den 31. Januar 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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