Aktueller Stand zum „Marshallplan mit Afrika“
der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Dr. Christoph Hoffmann, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Jahr 2017 wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) der „Marshallplan mit Afrika“ vorgestellt. Ziel dieser Initiative ist es, mehr privates Kapital für die Entwicklungsmärkte in Afrika zu generieren. Ein Jahr nach der Initiierung des „Marshallplans mit Afrika“ musste die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6066 einräumen, dass auch rund ein Jahr nach dem Start des Marshallplans mit Afrika – der zum Ziel hat, mehr privates Kapital für die Entwicklungsmärkte in Afrika zu generieren – kein einziges deutsches Unternehmen an den von der Bundesregierung mit den Partnern Côte d’Ivoire, Ghana und Tunesien vereinbarten Projekten in Höhe von 365 Mio. Euro bis 2020 finanziell beteiligt war.
Gleichzeitig beklagten private Unternehmen zu diesem Zeitpunkt noch immer die schleppende Umsetzung der Initiative, die eigentlich mehr privates Kapital für die Entwicklungsmärkte in Afrika generieren sollte (https://www.handelsblatt.com/politik/international/kampf-gegen-fluchtursachen-investitionen-gegen-die-flucht-so-sieht-deutschlands-neuer-marshallplan-fuer-afrika-aus/22775644.html?ticket=ST-5898869-5UZXPJezaLI4TreCJ3Jn-ap2).
Hauptkritikpunkt der eigentlich umworbenen Unternehmen war insbesondere die schlechte Koordinierung der Maßnahmen innerhalb der Bundesregierung und die Vielzahl parallel laufender Initiativen unterschiedlicher Ressorts. Die Vernetzung mit weiteren laufenden Maßnahmen und Projekten der Bundesregierung wie vorrangig der Initiative „Pro!Afrika“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) oder des „Compact with Africa“ des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) fand weder im Rahmen der Ausgestaltung des Marshallplans mit Afrika statt noch durch eine koordinierende Rolle des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP zu den Koordinierungsproblemen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf Bundestagsdrucksache 19/6066 legte die Bundesregierung dar, dass eine „Staatssekretärs-Runde Afrika“ zur Verbesserung der Koordinierung der afrikapolitischen Maßnahmen der Bundesregierung eingerichtet worden sei.
Angesichts der Ausgestaltung der zahlreichen Initiativen der Bundesregierung ist nach Ansicht der Fragesteller Koordinierung dringend geboten. Denn für das Eingehen einer Reformpartnerschaft im Rahmen des vom BMZ angestoßenen „Marshallplans mit Afrika“ ist nach Auffassung der Fragesteller die Teilnahme an der „Compact with Africa“-Initiative des BMF eine zwingende Voraussetzung. Auf Grund der Überlappung der beiden Initiativen ist daher eine enge Koordinierung innerhalb der Bundesregierung zentral für die Funktionsfähigkeit des Marshallplans und insbesondere für das Generieren von privatem Kapital für die Entwicklungsmärkte Afrikas.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche Länder sind mittlerweile Teil der „G20 Compact with Africa“-Initiative?
Aufgrund welcher konkreten Kriterien wurde den entsprechenden einzelnen Ländern die Teilnahme an der „G20 Compact with Africa“-Initiative ermöglicht?
Mit welchen Ländern wurden im Rahmen des „Marshallplans mit Afrika“ sogenannte bilaterale Reformpartnerschaften geschlossen?
Nach welchen konkreten Kriterien, die die weitergehende Reformbereitschaft in Bezug auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gegenüber einer Teilnahme am „Compact with Africa“ belegen, wurden diese Länder jeweils ausgewählt?
Welche konkreten Vereinbarungen und Verpflichtungen beinhalten diese geschlossenen bilateralen Reformpartnerschaften jeweils im Einzelnen (bitte sowohl Vereinbarungen und Verpflichtungen, die die Bundesrepublik Deutschland gegenüber den entsprechenden Ländern eingegangen ist, als auch die Vereinbarungen und Verpflichtungen der Reformpartnerländer benennen) ?
Welche konkreten Maßnahmen und Projekte in welcher finanziellen Höhe sollen jeweils in den einzelnen Ländern, mit denen diese bilateralen Reformpartnerschaften geschlossen wurden, über welchen Zeitraum finanziert werden?
Welche weiteren „Compact-Staaten“ haben bisher Interesse an der Teilnahme am „Marshallplan mit Afrika“ bekundet?
Plant die Bundesregierung im Rahmen des „Marshallplans mit Afrika“, weitere Reformpartnerschaften mit afrikanischen Staaten abzuschließen? Wenn ja, mit welchen Ländern konkret, und in welchem Zeitraum?
Welche Unternehmen beteiligen sich mit welchem finanziellen Aufwand über welchen Zeitraum an den in Frage 6 genannten Maßnahmen und Projekten?
Welche der Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der bilateralen Reformpartnerschaften vereinbart wurden, bauen, aufgeschlüsselt nach den entsprechenden Ländern, auf bereits laufende Projekte auf bzw. setzen Projekte fort, die bereits vorher Teil der Entwicklungszusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung waren?
Welche der Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der bilateralen Reformpartnerschaften vereinbart wurden, bauen auf durch den „Compact with Africa“ mit den jeweils einzelnen Ländern getroffene Vereinbarungen auf und ergänzen bzw. vertiefen diese in welcher konkreten Form?
In welchem Zeitraum liefen die in Frage 9 genannten vorangehenden Projekte mit welcher finanziellen Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland und den jeweiligen kooperierenden Unternehmen?
Wie oft hat die von der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6066 genannte Staatssekretärs-Runde Afrika jeweils in den Jahren 2018, 2019 und bisher im Jahr 2020 unter Teilnahme welcher Vertreter der jeweiligen einzelnen Ressorts der Bundesregierung getagt?
Welche konkreten Ergebnisse in Bezug auf eine Verbesserung der Koordinierung der in dieser kleinen Anfrage genannten verschiedensten Projekte und Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung von privaten Investitionen in den Entwicklungsmärkten Afrikas sind aus den in Frage 13 genannten Treffen der „Staatssekretärs-Runde Afrika“ im Einzelnen hervorgegangen?