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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ergebnisse der deutschen Aufbau- und Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan 2002 bis 2018 (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16274)

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

22.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1772110.03.2020

Ergebnisse der deutschen Aufbau- und Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan 2002 bis 2018

der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, Dr. Anton Friesen, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

(Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16274)

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16274 ergibt sich nach Auffassung der Fragesteller ein gewisser Nachfragebedarf. Einige Fragen wurden darin nur unzureichend, andere nur ausweichend beantwortet.

Die fehlende Kenntnis der Bundesregierung beispielsweise über die grobe Anzahl der zivilen Todesopfer im Afghanistankonflikt seit 1989 ist aus der Sicht der Fragesteller schwer nachzuvollziehen. Zumindest seit dem Beginn des Engagements der Bundesrepublik Deutschland in Afghanistan sollten entsprechende Aussagen seitens der Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller hierzu möglich sein. Der Verweis der Bundesregierung auf die Zahlen der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan („United Nations Assistance Mission in Afghanistan“ – UNAMA) sind nach Ansicht der Fragesteller insoweit lückenhaft und unzureichend, da jene Organisation erst seit 2007 entsprechende Statistiken veröffentlicht (vgl. Antwort zu Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 19/16274).

Auf die Frage, inwiefern nach Einschätzung der Bundesregierung die menschlichen Opfer und finanziellen Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zu den bisher erreichten Ergebnissen stehen, weist die Bundesregierung u. a. darauf hin, dass „der Zeitraum seit 2001 nicht als Geschichte eines ungebrochenen Fortschrittes zu begreifen [ist], sondern Rückschläge sowie Phasen der Stagnation, in denen internationale Unterstützung wenigstens eine weitere Verschlechterung verhindert hat [umfasst]“ (Antwort zu Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 19/16274). Einen Beleg für jene Behauptung bleibt die Bundesregierung den Fragestellern jedoch schuldig. Die Situation in Afghanistan hat sich vielmehr nach Auffassung der Fragesteller seit 2002 kontinuierlich verschlechtert (siehe Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundestagsdrucksache 19/10492). Mittlerweile sind im Zuge des Konfliktes schätzungsweise mehr als 150.000 Menschen getötet worden (vgl. www.zeit.de/2019/06/afghanistan-usa-taliban-abkommen-verhandlung-krieg#6-siebzehn-jahre-krieg-ist-das-vom-ergebnis-gerechtfertigt). Zwar verweist die Bundesregierung in diesem Kontext auf „wichtige und greifbare Ergebnisse“, welche in den 17 Jahren in Afghanistan vermeintlich erzielt worden sind, allerdings stehen jene nach Auffassung der Fragesteller in keinem angemessenen Verhältnis im Hinblick auf die große Anzahl an menschlichen Opfern und den finanziellen Aufwendungen, welche hierfür erbracht worden sind. Punktuelle Teilerfolge können nach Ansicht der Fragesteller nicht über das Scheitern im Ganzen hinwegtäuschen. Zudem wird die urspröngliche Frage nach der Einschätzung der Bundesregierung über das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Afghanistaneinsatzes nach Meinung der Fragesteller nicht beantwortet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Auf welche „öffentlich zugänglichen Informationen“ beruft sich die Bundesregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 11 bis 14 auf Bundestagsdrucksache 19/16274?

2

Welche Projekte zur Bekämpfung des Opiumanbaus in Afghanistan hat die Bundesregierung seit 2002 in welcher Höhe finanziert (bitte nach Jahren, Projekttiteln, Förderhöhe und Haushaltstiteln aufschlüsseln)?

3

Wie erklärt sich die Bundesregierung den enormen Anstieg des Opiummohnanbaus von 8.000 Hektar im Jahr 2001 auf über 263.000 Hektar im Jahr 2018 (http://www.unodc.org/documents/crop-monitoring/Afghanistan/Afghanistan_opium_survey_2018.pdf, S. 6)?

4

Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der internationalen Gemeinschaft bei der Bekämpfung des Opiummohnanbaus seit 2002?

5

Über welche „Personen, Gruppen und Netzwerke der internationalen, organisierten Drogenkriminalität“, die ein Interesse an einer fortgesetzten Opiumproduktion in Afghanistan haben, hat die Bundesregierung Kenntnis (vgl. Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/16274)?

Befinden sich unter den „Personen, Gruppen und Netzwerken“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch staatliche Akteure, und wenn ja, aus welchem Staat?

6

Wie viele afghanische Polizei- und Sicherheitskräfte nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Ausbildungsprogramms an welchen Maßnahmen des „German Police Project Team“ (GPPT) teil (bitte nach Jahren aufschlüsseln; vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18 und 19 auf Bundestagsdrucksache 19/16274)?

7

Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die quantifizierten Ziele des „Afghanistan Compacts“ von 2006 umgesetzt, und welche Ziele wurden aus welchen Gründen nicht erreicht (siehe Vorbemerkung der Fragesteller auf Bundesdrucksache 19/10492; vgl. https://www.nato.int/isaf/docu/epub/pdf/afghanistan_compact.pdf)?

8

Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ziele des „Tokyo Mutual Accountability Frameworks“ (TMAF) von 2012 umgesetzt, und welche Ziele wurden aus welchen Gründen nicht erreicht (siehe Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/10492; vgl. http://www.mofa.go.jp/region/middle_e/afghanistan/tokyo_conference_2012/tokyo_declaration_en2.html)?

9

Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ziele des „Selfreliance through Mutual Accountability Frameworks“ (SMAF) von 2015 umgesetzt, und welche Ziele wurden aus welchen Gründen nicht erreicht (siehe Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/10492; vgl. https://www.mofa.go.jp/mofaj/files/000102254.pdf)?

10

Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ziele des „Geneva Mutual Accountability Framework  (GMAF) von 2018 bereits umgesetzt, und welche Ziele wurden aus welchen Gründen bislang nicht erreicht (siehe Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/10492; vgl. https://unama.unmissions.org/sites/default/files/gmaf_final_26_nov_2018.pdf)?

11

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der (Nicht-) Umsetzung der verschiedenen Zielvereinbarungen, welche in TMAF, SMAF und GMAF formuliert worden sind, insbesondere im Hinblick auf die nächste Geberkonferenz 2020 (vgl. Antwort zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 19/16274)?

12

Inwiefern verfügt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Angaben der Bundesregierung, derzeit über keine „Berechnungen zu Kosten für eine mögliche Rückverlegung von Personal und Material“ zu verfügen, über eine Exit-Strategie im Falle ihres Afghanistanengagements (vgl. Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 19/16274)?

13

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung schätzungsweise die Geldsumme, welche im Zuge des deutschen Engagements in Afghanistan veruntreut bzw. fehlgeleitet worden ist (vgl. Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 19/10492; vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 7 auf Bundestagsdrucksache 19/13045)?

a) Wie oft wurden in welchen Jahren seit Beginn des deutschen Engagements in Afghanistan Evaluationen über die Mittelverwendung durchgeführt, und zu welchen Ergebnissen kamen jene?

b) Wie oft wurden in welchen Jahren seit Beginn des deutschen Engagements in Afghanistan stichprobenartig Verwendungsnachweisprüfungen durchgeführt, und zu welchen Ergebnissen kamen jene?

14

Inwiefern decken sich die Zahlen der konfliktbedingten Opfer des Afghanistankonfliktes, welche von der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan („United Nations Assistance Mission in Afghanistan“ – UNAMA) seit 2007 veröffentlicht werden mit den Erkenntnissen der Bundesregierung (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 37 und 38 auf Bundestagsdrucksache 19/16274)?

15

Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung die Kontrolle der Exekutive durch das „demokratisch legitimierte Parlament“ Afghanistans ein „wichtige[s] und greifbare[s] Ergebnis“, wenn die afghanische Regierung die „Kontrolle über weite Teile des Landes verloren“ hat, wie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) selbst einräumte (http://www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier450_05_2018.pdf; vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 19/16274)?

16

Bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 19/16274 im Hinblick auf die „Exekutive“ ausschließlich auf die afghanische Regierung oder auch auf andere Akteure, welche die faktische vollziehende Gewalt in Afghanistan darstellen?

17

Welche Bedeutung haben nach Einschätzung der Bundesregierung die internationalen Truppen (einschließlich der Bundeswehr) für die politische Stabilität Afghanistans, insbesondere im Hinblick auf den Rückhalt der afghanischen Regierung und des Parlaments innerhalb der afghanischen Bevölkerung und der militärischen Stärke der Taliban in weiten Teilen des Landes?

18

Inwiefern hat sich die „gesellschaftliche Stellung von Frauen wesentlich verbessert“, insbesondere im Hinblick auf jene Gebiete, welche unter der Kontrolle der Taliban stehen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 19/16274)?

19

Auf welchen Kenntnissen beruht die Aussage der Bundesregierung, dass es in Afghanistan „weitgehend freie politische Debatten“ gibt, insbesondere im Hinblick auf jene Gebiete, welche unter der Kontrolle der Taliban stehen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 19/16274)?

20

Worauf stützt die Bundesregierung ihre These, dass in bestimmten Phasen die internationale Unterstützung „wenigstens eine weitere Verschlechterung verhindert hat“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 19/16274)?

21

Stehen nach Einschätzung der Bundesregierung die menschlichen Opfer und finanziellen Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zu den bisher erreichten Ergebnissen des deutschen bzw. internationalen Engagements in Afghanistan (bitte begründen)?

22

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass in Einzelfällen hochrangige Vertreter der afghanischen Verwaltung und Regierung ihre Familien ins Ausland evakuiert und zumindest Teile ihres Vermögens dorthin verlagert haben?

Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?

23

Wie erklärt sich die Bundesregierung die deutliche Zunahme an Asylerstanträgen von afghanischen Staatsangehörigen ab 2014 (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 19/16274)?

a) Inwiefern lässt sich dies auf Pull-Faktoren (z. B. offene Grenzen, Willkommenskultur für Migranten) zurückführen?

b) Inwiefern lässt sich dies auf Push-Faktoren (z. B. Zunahme der Gewalt) zurückführen?

24

Auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu der Erkenntnis, dass die deutsche Präsenz in Afghanistan „durchgehend positiv bewertet“ wird (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 19/16274)?

a) Schließt dies auch die Meinung der Taliban mit ein?

b) Wie erklärt sich die Bundesregierung die bisherigen Angriffe auf Bundeswehrsoldaten seit Beginn des deutschen Engagements, wenn die deutsche Präsenz in Afghanistan als „durchgehend positiv bewertet“ wird?

25

Auf welcher Grundlage fußt die Aussage der Bundesregierung, dass „Deutschland ein gleichbleibend hohes Ansehen in Afghanistan“ genießt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 19/16274)?

26

Inwiefern ist das nach Angaben der Bundesregierung „gleichbleibend hohe Ansehen“ Deutschlands in Afghanistan ein Pull-Faktor im Hinblick auf gestiegene Asylerstanträge von afghanischen Staatsangehörigen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 50 und 53 auf Bundestagsdrucksache 19/16274)?

27

Inwiefern plant die Bundesregierung (z. B. im Zuge der Entwicklungszusammenarbeit), sich an der Erschließung von Rohstoffen in Afghanistan und der Schaffung der Rahmenbedingungen, welche hierfür notwendig sind, zu engagieren (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 19/16274)?

28

Wieso gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten drei Jahrzehnten keine systematische, moderne Rohstoffexploration in Afghanistan (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 19/16274)?

Berlin, den 5. Februar 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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