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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Diplomatenpass des deutschen IOK-Präsidenten

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

03.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/1514316.03.2020

Diplomatenpass des deutschen IOK-Präsidenten

der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Gemäß § 4 Absatz 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Ausstellung amtlicher Pässe der Bundesrepublik Deutschland (AVVaP, http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27062014_505951510.htm) kann anderen als den in den Absätzen 1 bis 4 genannten Personen ein Diplomatenpass ausgestellt werden für Reisen, die sie im amtlichen Auftrag oder im besonderen deutschen Interesse ausführen, in Ausnahmefällen auch für Reisen mit einem längeren Aufenthalt, wenn diese Reisen ohne einen Diplomatenpass nicht möglich oder im Einzelfall wesentlich erschwert wären.

Diese Definition soll, aufgrund der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 18 (Plenarprotokoll 18/198, Anlage 16, Seite 19750) auch auf den Vorgang des IOC-Präsidenten, Dr. Thomas Bach, zutreffen, welchem auf Grundlage des § 4 Absatz 5 der AVVaP in der zur jeweiligen Zeit geltenden Fassung offenbar mehrere Diplomatenpässe ausgestellt wurden. Im speziellen Fall der Ausstellung von Diplomatenpässen an den IOC-Präsidenten wurde in der oben erwähnten Antwort der Bundesregierung das besondere deutsche Interesse bejaht, das die Bundesregierung in der Förderung der olympischen Bewegung sieht. Ein berechtigtes Interesse liegt laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/11078 unter anderem vor, wenn bei Vielreisenden aus zeitlichen Gründen die Visaeinholung für die Zielstaaten parallel erfolgen muss. Dies sei nach Darlegung des IOC-Präsidenten Dr. Thomas Bach der Fall, obwohl der IOC-Präsident nicht zum klassischen Kreis der Berechtigten von Diplomatenpässen gemäß AVVaP gehört.

Der IOC-Präsident Dr. Thomas Bach ist, laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/11078, Seite 9, im Besitz von drei Diplomatenpässen jeweils mit Gültigkeit bis zum 25. März 2017, 4. März 2018 und 6. August 2021, ergo ist der IOC-Präsident derzeit noch im Besitz zumindest eines Diplomatenpasses. Gemäß § 1 Absatz 3 des Passgesetzes ist bei Vorliegen eines berechtigten Interesses die Ausstellung mehrerer Pässe möglich. Dieses berechtigte Interesse ist im speziellen Fall des IOC-Präsidenten nach Ansicht der Fragesteller zu hinterfragen.

Die Bundesregierung verfügte laut der Antwort auf die Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/10202 der Bundesregierung über keine gesonderte Auflistung derjenigen Personen, die einen Diplomatenpass nach den Maßgaben des § 4 Absatz 5 AVVaP erhalten haben. Eine detaillierte automatisierte Auswertung würde, laut Auswärtigem Amt, technisch notwendigerweise weitere konkrete Eingrenzungskriterien erfordern. Eine händische Aufarbeitung bei Deutscher Bundestag Die Bundesregierung verfügte laut der Antwort auf die Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/10202 der Bundesregierung über keine gesonderte Auflistung derjenigen Personen, die einen Diplomatenpass nach den Maßgaben des § 4 Absatz 5 AVVaP erhalten haben. Eine detaillierte automatisierte Auswertung würde, laut Auswärtigem Amt, technisch notwendigerweise weitere konkrete Eingrenzungskriterien erfordern. Eine händische Aufarbeitung über 30 000 Vorgängen zu Diplomatenpässen würde eine Vollzeitkraft voraussichtlich circa drei Monate lang in Anspruch nehmen und sei daher innerhalb der gesetzten Frist nicht möglich. Da das Auswärtige Amt seit der Antwort auf die Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/10202 vom 1. November 2016 genügend Zeit gefunden haben muss, die Fragestellung in Bezug auf die Vergabe von Diplomatenpässen nach den Maßgaben des § 4 Absatz 5 AVVaP detailliert auszuwerten, wird, im Sinne der Nachvollziehbarkeit und Korruptionsbekämpfung in Bezug auf die Ausstellung von Diplomatenpässen nach Maßgabe des § 4 Absatz 5 AVVaP, von den Fragestellern nachgefragt.

Sollte, wie im Blog des ARD-Hauptstadtstudios zu den damaligen Anfragen festgehalten (https://blog.ard-hauptstadtstudio.de/diplomatenpaesse-101/), ein besonderes deutsches Interesse bestanden haben oder bestehen, dem IOC-Präsidenten einen Diplomatenpass zu gewähren und auszustellen, wäre dies nach Ansicht der Fragesteller keine Privatsache, sondern im öffentlichen Interesse. Sollte das Auswärtige Amt nach Ansicht der Fragesteller unverständlicherweise keine Informationen in Bezug auf die Ausstellung von Diplomatenpässen gemäß § 4 Absatz 5 AVVaP beibringen können, wäre dies nach Ansicht der Fragesteller nicht hinnehmbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Kann die Bundesregierung Auskunft erteilen, an welche Personen und mit welcher jeweiligen Begründung die Bundesregierung bzw. das Auswärtige Amt Diplomatenpässe – vergleichbar zur Ausstellung eines Diplomatenpasses für den IOC-Präsidenten Dr. Thomas Bach nach Maßgabe des § 4 Absatz 5 AVVaP für Personen, die nicht zum klassischen Kreis der Berechtigten von Diplomatenpässen gehören, seit dem Jahr 2000 ausgestellt bzw. auf Antrag neu ausgestellt hat (wenn ja, bitte nach Jahren und Begründung der Ausstellung bzw. der Neuantrags- bzw. -ausstellung auflisten)?

Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich erläutern)?

2

Warum konnte die Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/10202 vom 1. November 2016 keine konkreten Angaben in Bezug auf die Antragsstellung und Ausstellung von Diplomatenpässen gemäß § 4 Absatz 5 AVVaP erteilen, obwohl gemäß § 3 Absatz 2 AVVaP die jeweilige Dienststelle des Passbewerbers dessen Angaben auf dem Formular mit Unterschrift und Dienstsiegel oder Stempel amtlich zu bestätigen sind?

3

Kann die Bundesregierung Auskunft darüber erteilen, ob nach Ablauf der Gültigkeit der Diplomatenpässe des IOC-Präsidenten Dr. Thomas Bach vom 25. März 2017 und vom 4. März 2018 wieder Diplomatenpässe beantragt bzw. ausgestellt wurden, und wenn ja, mit welcher Begründung wurden diese Diplomatenpässe mit welcher Gültigkeitsdauer abermals ausgestellt?

4

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der IOC-Präsident Dr. Thomas Bach derzeit zumindest einen Diplomatenpass besitzt, und wurde oder wird der Diplomatenpass des IOC-Präsidenten Dr. Thomas Bach eingezogen, und wenn nein, warum nicht?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich ein Fall wie dieser, in Bezug auf den IOC-Präsidenten Dr. Thomas Bach, heute bestimmt nicht wiederholen würde (https://blog.ard-hauptstadtstudio.de/diplomatenpaesse-101/)?

6

Warum wurden dem IOC-Präsidenten Dr. Thomas Bach drei Diplomatenpässen jeweils mit Gültigkeit bis zum 25. März 2017, 4. März 2018 und 6. August 2021 gemäß § 1 Absatz 3 des Passgesetzes ausgestellt, und welches berechtigte Interesse für die Ausstellung mehrerer Diplomatenpässe gemäß § 1 Absatz 3 des Passgesetzes lag jeweils im Einzelfall vor?

7

Welches konkrete besondere deutsche Interesse gemäß § 4 Absatz 5 AVVaP lag bei der Ausstellung der drei Diplomatenpässe an den IOC-Präsidenten jeweils im Einzelfall vor, wären diese Reisen des IOC-Präsidenten ohne einen Diplomatenpass nicht möglich gewesen oder im Einzelfall wesentlich erschwert worden, und liegen die besonderen Interessen (§ 4 Absatz 5 AVVaP) beim IOC-Präsidenten immer noch vor (bitte die besonderen Interessen unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte ausführlich auflisten)?

8

Kann die Bundesregierung darüber Auskunft erteilen, ob eine Eigenaussage, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/11078 (dies ist nach Darlegung von Dr. Thomas Bach der Fall) ausgeführt, für den Antrag eines Diplomatenpasses gemäß § 3 Absatz 2 AVVaP ausreichen und von welcher Dienststelle des Passbewerbers dessen Angaben auf dem Formular mit Unterschrift und Dienstsiegel oder Stempel amtlich bestätigt wurden?

9

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus den Aussagen und Kommentierungen des ehemaligen Verteidigungsministers und Staatsrechtlers R. S., der die Legitimation eines Diplomatenpasses für den IOC-Präsidenten in Zweifel zieht, da das IOC lediglich eine privatrechtliche Organisation sei (https://www.deutschlandfunk.de/ioc-praesident-bach-ein-diplomatenpass-ist-voellig-fehl-am.1346.de.html?dram:article_id=368694)?

10

Kann die Bundesregierung Auskunft darüber erteilen, wie viele Bedienstete des Auswärtigen Amts über einen Diplomatenpass verfügen und wie viele Diplomatenpässe gemäß § 6 AVVaP an Familienangehörige ausgestellt wurden, und wenn nein, warum nicht (wenn ja, bitte seit dem Jahr 2000 unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte ausführlich auflisten)?

11

Wann und aus welchem Grund wurde die Antragserfassung im Auswärtigen Amt insbesondere in Bezug auf Diplomatenpässe, angepasst, und welche konkreten Anpassungen wurden dabei vorgenommen (https://blog.ard-hauptstadtstudio.de/diplomatenpaesse-101/)?

Wenn keine Anpassungen bei der Antragserfassung im Auswärtigen Amt aus Mangel an Transparenz vorgenommen wurden, warum nicht, und ist dies mit dem eigenen Anspruch, dass das Auswärtige Amt eine der modernsten und professionellsten Behörden der Welt sei, vereinbar?

12

Werden konkreten Aufzeichnungen im Sinne des Antragsverfahrens, der Antragserfassung und Ausstellung von Diplomatenpässen und Dienstpässen durch das Auswärtige Amt erhoben, und wenn ja, in welcher Abteilung des Auswärtigen Amts werden Aufzeichnungen über die Antragserfassung und Ausstellung von Diplomatenpässen und Dienstpässen gesammelt und archiviert?

Wenn nein, warum nicht?

13

Welche Abteilung des Auswärtigen Amts entscheidet aufgrund welcher konkreten Rechtsgrundlage über das Antragsverfahren und Ausstellungsverfahren von Diplomatenpässen und Dienstpässen, und welche konkreten Kriterien sind dabei zu berücksichtigen?

14

Wie viele Bedienstete sonstiger Ministerien verfügen über einen Diplomatenpass, und aus welchem konkreten Grund wurde dieser im Sinne des AVVaP ausgestellt (bitte seit dem Jahr 2000 unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte ausführlich auflisten)?

15

Kann die Bundesregierung Auskunft darüber erteilen, wie viele Personen im Sinne des § 4 Absatz 4 AVVaP über einen Diplomatenpass verfügen (wenn ja, bitte nach Berufsgruppen seit dem Jahr 2000 natürlich unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte ausführlich auflisten)?

Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich erläutern)?

16

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass das IOC Vorwürfen von Korruption und Doping ausgesetzt ist, und inwiefern hat dieser Umstand Auswirkungen auf das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und die Gewährung eines Diplomatenpasses an dessen Präsidenten (https://www.nzz.ch/schweiz/die-schweiz-profitiert-nur-wenig-vom-olympiageld-ld.1355484)?

Berlin, den 25. Februar 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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