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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

EU-Liste der Terrorverdächtigen

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

03.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1798417.03.2020

EU-Liste der Terrorverdächtigen

der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Petr Bystron, Dr. Roland Hartwig, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Tino Chrupalla, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund, René Springer, Dr. Birgit Malsack-Winkemann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der durch einen Drohnen-Angriff der USA auf Befehl des Präsidenten Donald Trump liquidierte General Kassem Suleimani stand auf der sog. EU-Liste von Terrorverdächtigen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019D0025&from=EN, dort unter Nummer 15). Eine Sanktionsliste ist ein offizielles Verzeichnis, in dem Personen, Gruppen, Organisationen oder Wirtschaftsgüter aufgeführt sind, gegen bzw. für die wirtschaftliche und (oder) rechtliche Einschränkungen ausgesprochen wurden. Die personen- und organisationsbezogenen Sanktionslisten dienen der weltweiten Terrorismusbekämpfung und der Unterstützung von Embargos.

Im Wortlaut heißt es weiter, nach dem Gemeinsamen Standpunkt der EU werde die Liste auf der Grundlage genauer Informationen erstellt. Personen, Vereinigungen und Körperschaften könnten auf der Grundlage von Vorschlägen, die von Mitgliedstaaten oder Drittstaaten vorgelegt werden, in diese Liste aufgenommen oder von der Liste gestrichen werden.

Nach den angegebenen Kriterien wird die Liste aufgrund „genauer Informationen“ (ebd.) erstellt, aus denen sich ergibt, dass eine Justizbehörde oder gleichwertige zuständige Behörde gegenüber den betreffenden Personen, Vereinigungen oder Körperschaften einen Beschluss gefasst hat (https://www.consilium.europa.eu/de/policies/fight-against-terrorism/terrorist-list/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Hatte oder hat die Bundesregierung eigene Vorschläge oder Erkenntnisse über die Person des Generals Suleimani, die eine Aufnahme in diese Liste rechtfertigen, und wenn ja, welche sind diese?

2

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung diese „genauen Informationen“ der EU, auf die der Text (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) verweist, und unterscheiden sich diese Informationen der EU von den Erkenntnissen der Bundesregierung?

3

Hat die Bundesregierung die Aufnahme General Suleimanis in diese Liste befürwortet, und wenn ja, warum?

4

Hat die Bundesregierung auf eine Streichung der Person des Generals von dieser Liste hingewirkt?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, warum?

5

Welche Justizbehörde der EU oder gleichwertige zuständige Behörde der EU war nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Erstellung der Liste befasst und hat diesen Beschluss erwirkt?

Berlin, den 27. Januar 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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