Zahlen zu Speicherungen in polizeilichen EU-Datenbanken (2019)
der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16723)
Mit Stichtag vom 1. Januar waren fast 90 Millionen Personen und Sachen im Schengener Informationssystem (SIS II) gespeichert (2018: 82 Millionen, 2017: 76 Millionen; vgl. Bundestagsdrucksachen 19/16723 und 19/3487, jeweils Antwort zu Frage 1). Personenfahndungen bilden mit rund 983 000 den kleineren Teil aller Ausschreibungen. Ein Zehntel dieser Eintragungen stammt aus Deutschland, auch diese Zahl stieg deutlich an. Das SIS II erhält außerdem neue Funktionen. Zukünftig kann das SIS mit Finger- oder Handballenabdrücken unbekannter Tatverdächtiger durchsucht werden. Hierfür hatte die EU-Kommission vor zwei Jahren ein „Fingerabdruckidentifizierungssystem“ (AFIS) freigeschaltet. Dessen Einführung ist erst Ende 2021 verpflichtend, das System wird aber bereits von Behörden aus Deutschland und neuen weiteren SIS-Mitgliedstaaten genutzt. Im Vergleich zum Zeitpunkt der Einrichtung des AFIS vor zwei Jahren hat sich die Zahl der dort gespeicherten „Fingerabdruckblätter“ auf rund 273 000 verdreifacht. Davon stammen rund 56 000 von deutschen Kriminalämtern. Auch die Suchläufe nehmen deutlich zu. Allein die deutschen Behörden haben 2019 über 9 000 „Treffer“ erzielt, diese Zahl hat sich im Vergleich zum Vorjahr etwa vervierfacht. Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, beschreibt die neue Ermittlungsmaßnahme deshalb als „sehr erfolgreich“.
Als zusätzliche biometrische Daten können im SIS II neben Fingerabdrücken auch Gesichtsbilder und DNA-Profile gespeichert werden. Derzeit befinden sich im SIS II Lichtbilder zu 63 447 Personen. Zur Anzahl bereits gespeicherter DNA-Daten macht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/16723 keine Angaben.
Möglich ist mittlerweile auch, Fahndungen im SIS II zu notieren, die auf Informationen aus Drittstaaten beruhen oder sogar von diesen angeregt werden. Hierfür müssen die ausländischen Stellen lediglich einen Teilnehmer des SIS II finden, der den Eintrag vornimmt. In welchem Umfang diese neue Funktion genutzt wird ist unklar, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat antwortet dazu nicht. So kann weder die Anzahl ausländischer Ausschreibungen geprüft werden noch welche Drittstaaten davon Gebrauch machen. Die Antwort der Bundesregierung auf die frühere Kleine Anfrage kann nach Ansicht der Fragesteller so verstanden werden, dass jedenfalls keine entsprechenden Anfragen von US-Behörden stammen (Bundestagsdrucksache 19/10080, Antwort zu Frage 16).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Eurodac-System und dem Visa-Informationssystem gespeichert, bzw. auf wie viele Personen verteilen sich die dort eingestellten Fingerabdruckblätter (Bundestagsdrucksache 19/16723, Antwort zu Frage 1)?
Welche geringen technischen Anpassungen sind im Vorgangsbearbeitungssystem der SIRENE Deutschland zur zukünftigen Kommunikation mit Europol erforderlich (Bundestagsdrucksache 19/16723, Antwort zu Frage 3)?
a) Welche neuen Prozesse müssen hierzu gefunden, bzw. welche bestehenden Prozesse müssen angepasst werden?
b) Aus welchem Grund wird für diese eigentlich geringen technischen Anpassungen ein noch zu beziffernder personeller Aufwuchs erwartet?
Inwiefern arbeiten auch Bundesbehörden in den dafür zuständigen europäischen und nationalen Gremien und Arbeitsgruppen zu Spezifikationen für die Weiterentwicklung des SIS-II-AFIS mit (Bundestagsdrucksache 19/16723, Antwort zu Frage 6)?
a) Welche Weiterentwicklungen werden in diesen Gruppen behandelt?
b) Welche Weiterentwicklungen sollen aus Sicht der Bundesregierung in die entsprechenden Ergebnisdokumente aufgenommen werden?
c) Inwiefern unterscheidet sich das AFIS, das Bundesbehörden nutzen, von Systemen der übrigen Schengen-Mitgliedstaaten in Bezug auf die Geschwindigkeit von Suchläufen (Schnellsuche)?
Geht die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung auch die EU-Kommission davon aus, dass die gemäß Artikel 40 der Verordnung 2018/1862 vorgesehene Möglichkeit von Ausschreibungen zu unbekannten gesuchten Personen fristgemäß eingeführt werden kann (Bundestagsdrucksache 19/16723, Antwort zu Frage 6)?
Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Stand die Ausschreibungskategorie „Ermittlungsanfrage“ nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses möglich sein, und welche Voraussetzungen fehlen hierfür?
Inwiefern kann im INPOL-System nach unbekannte Personen mithilfe der ausschließlichen Speicherung von biometrischen Daten gefahndet werden, und wie viele Datenblätter zu wie vielen Personen sind dort gespeichert (bitte für Fingerabdrücke, Gesichtsbilder, Handballen, DNA-Daten ausweisen)?
Aus welchem Grund ist der Bestand von Lichtbildern im zentralen polizeilichen Informationsverbund (INPOL-Z) im vergangenen Jahr um 1 Million gestiegen (Bundestagsdrucksache 19/16723, Antwort zu Frage 11)?
a) Wie viele Bilder kamen im Jahr 2019 hinzu, und wie viele wurden im gleichen Zeitraum gelöscht?
b) Zu wie vielen Personen liegen die derzeit 5.814.342 Lichtbilder im INPOL-Z vor?
c) Worum handelt es sich bei der im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Staatsschutz im BKA angesiedelten Datenbank „ST-Libi“, und zu wie vielen Personen liegen die dort gespeicherten 3.124 Lichtbilder vor?
d) Mit welchen Dateien wird das im polizeilichen Staatsschutz des BKA eingerichtete nicht verbundfähige Material abgeglichen, und in welchem Umfang wird dort recherchiert (Bundestagsdrucksache 19/16723, Antwort zu Frage 12)?
Wann genau will das BKA sein Gesichtserkennungssystem ersetzen, bzw. wann im ersten Quartal 2020 soll hierfür der Auftrag erteilt werden (Bundestagsdrucksache 19/16723, Antwort zu Frage 12)?
Wie viele Abfragen haben das BKA, die Bundespolizei und die Landeskriminalämter nach Kenntnis der Bundesregierung im gesamten Jahr 2019 mithilfe des Gesichtserkennungssystems (GES) des BKA vorgenommen, und wie viele Personen wurden dabei identifiziert (bitte auch die Zahlen zu Identifizierungen des BKA wie in der Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/1261, beauskunften)?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, der Artikel 27 des Bundespolizeigesetzes sei technikoffen formuliert, sodass dieser auch in seiner jetzigen Fassung eine Ermächtigung für die intelligente Videoüberwachung mit Mustererkennung oder sogar den Abgleich biometrischer Daten beinhaltet (vgl. Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste im Deutschen Bundestag „Rechtsgrundlage für den Einsatz sog. intelligenter Videoüberwachung durch die Bundespolizei, WD 3 – 3000 – 202/16)?
Kann die Bundesregierung, wie in Frage 13 erbeten, die Ausschreibungen nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschlusses nach verdeckter oder gezielter Kontrolle differenzieren (bitte für Artikel 36 Absatz 2 und Absatz 3 sowie für Personenausschreibungen sowie Sachausschreibungen getrennt ausweisen)?
Ist der Bundesregierung wenigstens die Größenordnung bekannt, in der Einträge bzw. Ausschreibungen im SIS II nach Artikel 36 Absatz 3 auf Informationen aus Drittstaaten beruhen oder sogar von diesen angeregt werden (Bundestagsdrucksache 19/16723, Antwort zu Frage 17)?
a) Welche Zahlen wurden hierzu in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen genannt?
b) Aus welchen Regionen stammen die Ausschreibungen bzw. die davon betroffenen Personen (etwa Nordafrika, Westbalkan, Irak bzw. Syrien)?
c) Welche SIS-Teilnehmer haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Ausschreibungen welcher Staaten übernommen?
d) Ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/10080 so zu verstehen, dass keine entsprechenden Ausschreibungen bzw. Einträge von US-Behörden stammen?
e) Falls US-Behörden der EU-Kommission oder einzelnen Mitgliedstaaten doch eine Liste mit auszuschreibenden Personen übergeben haben, wie viele Personen sind dort verzeichnet?
f) Werden diese Personen lediglich als „Gefährder“ betrachtet, oder werden ihnen Straftaten vorgeworfen?
Haben Bundesbehörden überhaupt Einträge bzw. Ausschreibungen nach Artikel 36 Absatz 3 im SIS II vorgenommen, die auf Informationen aus Drittstaaten beruhen oder sogar von diesen angeregt werden, und falls ja, in welcher Größenordnung (Bundestagsdrucksache 19/16723, Antwort zu Frage 17; etwa weniger als 10, 100, 1000)?
a) Mit welchen Geheimdiensten in Drittstaaten arbeiten Bundesbehörden diesbezüglich zusammen (sofern hierzu keine Statistiken geführt werden, bitte soweit erinnerlich wiedergeben)?
b) Welche Voraussetzungen (etwa Statusabkommen, operative Abkommen) müssen vorliegen, damit ein Drittstaat deutsche oder andere Behörden, die am SIS II teilnehmen, um eine Speicherung bitten können?
c) Wie überprüfen Bundesbehörden, ob die Voraussetzung für eine Ausschreibung nach Artikel 36 Absatz 3 vorliegen?
d) Nach welcher Maßgabe werden diese Staaten dann über „Treffer“ informiert?
Für welche Maßnahmen hat das BKA zur Umsetzung der neuen SIS-Verordnungen Mittel in Höhe von 2,34 Mio. Euro aus dem „Innere Sicherheitsfonds“ der Europäischen Union (ISF) abgerufen, und für welche Maßnahmen ist dies für 2020 vorgesehen (Bundestagsdrucksache 19/16723, Antwort zu Frage 21)?
Aus welchen weiteren außer den in Frage 21 angegebenen Instrumenten finanziert das BKA das „Projekt SIS 3.0“ zur Umsetzung der neuen SIS-Verordnungen)?
Welche biometrischen Kontrollsysteme will die Bundespolizei zur Bedarfsdeckung des Ein- und Ausreisesystems (EES) beschaffen (bitte die Hersteller oder Unterauftragnehmer nennen), und welche Kosten werden dafür veranschlagt oder sind bereits bekannt)?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Passagiere von Kreuzfahrtschiffen im Rahmen des Ein- und Ausreisesystems (EES) bei der Einreise in einen EU-Mitgliedstaat zukünftig verpflichtend registriert werden sollen, und inwiefern sollte dafür der Schengener Grenzkodex geändert werden, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Welche erwarteten Kosten sind der Bundesregierung für das EU-Projekt „Interoperabilität“ bekannt, und welche weiteren Kosten kommen nach derzeitigem Stand durch die Umsetzung der neuen Verordnungen für die angeschlossenen Informationssysteme hinzu (bitte für SIS II, Eurodac, VIS, EES, ETIAS und ECRIS-TCN darstellen )?
Ist es der Bundesregierung möglich, diese Gesamtkosten für die zentralen Systeme auf EU-Ebene sowie die nationalen Systeme in den Mitgliedstaaten aufzuschlüsseln?