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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Berichte zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes sowie zur Tätigkeit der Autobahn GmbH

(insgesamt 12 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

04.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1800218.03.2020

Berichte zur erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes sowie zur Tätigkeit der Autobahn GmbH

der Abgeordneten Ingrid Remmers, Sabine Leidig, Jörg Cezanne, Andreas Wagner, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Kerstin Kassner, Caren Lay, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Jahr 2009 hat die Bundesregierung einen „Erfahrungsbericht über die Handhabung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) nach dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz“ vorgelegt (Bundestagsdrucksache 16/13571).

Der damalige Parlamentarische Staatssekretär, Andreas Scheuer, hatte bei der Beratung dieses Berichtes im Verkehrsausschuss zugesagt, einen weiteren Erfahrungsbericht vorzulegen.

Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller bestehen auch auf Basis des ersten Berichtes große Zweifel an der beschleunigenden Wirkung der erstinstanzlichen und letztinstanzlichen Zuständigkeit des BVerwG, insbesondere wegen der langen Verfahrensdauer.

In dem Bericht wird ausgeführt, dass das BVerwG selber konstatiere, dass der von ihm im Vorfeld erwartete „Flaschenhalseffekt“ eingetreten sei.

Deshalb halten die Fragestellerinnen und Fragesteller einen weiteren Bericht über die aktuelle Situation für erforderlich.

Die Autobahn GmbH des Bundes wurde am 13. September 2018 gegründet.

Bereits zum 1. Januar 2020 hat sie die Autobahnen in Schleswig-Holstein und Hamburg übernommen.

Bislang wurden dem Deutschen Bundestag neben dem jährlich vorgelegten Verkehrsinvestitionsbericht (vgl. zuletzt für das Jahr 2017 auf Bundestagsdrucksache 19/15510) auch ein jährlicher Bericht der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) (vgl. zuletzt für das Jahr 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/13450) vorgelegt.

In § 8 Absatz 2 des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes ist die Berichtspflicht der Gesellschaft wie folgt definiert: „Die Gesellschaft privaten Rechts erstellt jährlich einen Verkehrsinvestitionsbericht zum Sach- und Kostenstand der Projekte, die Gegenstand des jeweils geltenden Finanzierungs- und Realisierungsplans nach Absatz 1 sind, sowie zum Zustand des Bundesautobahnnetzes und dem daraus folgenden mittelfristigen Ausgabenrahmen sowie den für sie damit verbundenen Tätigkeitsfeldern.“

Da ein solcher Bericht bislang und nicht vorgelegt worden ist, ist unklar, auf welche Weise der Berichtspflicht entsprochen werden wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wird die Bundesregierung die Vorlage eines weiteren Erfahrungsberichtes über die Handhabung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des BVerwG nach dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben vorlegen?

a) Wenn ja, wann?

b) Wenn nein, warum nicht?

2

Bei den Projekten in der Anlage zu § 17e Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes wurde bzw. wurden nach Kenntnis der Bundesregierung

a) bei wie vielen Projekten und welchen die Planung bereits begonnen, und in welchem Planungsstadium befinden sich diese aktuell,

b) bei wie vielen Projekten und welchen Klagen beim BVerwG eingereicht, und wie viele dieser Klagen wurden von Umweltverbänden eingereicht,

c) bei wie vielen und welchen Projekten (einschließlich der mittlerweile aus der Anlage gestrichenen Projekte) – bislang – keine Klage eingereicht,

d) welche abgeschlossen (davon wurden wie viele und welche beklagt)?

3

Bei den Projekten in der Anlage zu § 18e Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes wurde bzw. wurden

a) bei wie vielen und welchen die Planung bereits begonnen, und in welchem Planungsstadium befinden sich diese aktuell,

b) bei wie vielen Projekten und welchen Klagen beim BVerwG eingereicht, und wie viele dieser Klagen wurden von Umweltverbänden eingereicht,

c) bei wie vielen und welchen Projekten (einschließlich der mittlerweile aus der Anlage gestrichenen Projekte) – bislang – keine Klage eingereicht,

d) welche abgeschlossen (davon wurden wie viele und welche beklagt)?

4

Bei den Projekten in der Anlage zu § 14e Absatz 1 des Bundeswasserstraßengesetzes wurde bzw. wurden

a) bei wie vielen und welchen die Planung bereits begonnen, und in welchem Planungsstadium befinden sich diese aktuell,

b) bei wie vielen Projekten und welchen Klagen beim BVerwG eingereicht, und wie viele dieser Klagen wurden von Umweltverbänden eingereicht,

c) bei wie vielen und welchen Projekten – bislang – keine Klage eingereicht,

d) welche abgeschlossen (davon wurden wie viele und welche beklagt)?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des BVerwG, dass durch seine erstinstanzliche und letztinstanzliche Zuständigkeit ein „Flaschenhalseffekt“ vorliege (bitte erläutern)?

6

Welche Änderungen im BVerwG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Vorlage des Erfahrungsberichtes vorgenommen, um dieser Aufgabe besser gerecht werden zu können?

7

Welche weiteren Berichte und Evaluierungen der verschiedenen Gesetze zur Beschleunigung von Planungsverfahren neben dem zur erstinstanzlichen Zuständigkeit hat die Bundesregierung

a) wann durchgeführt, und

b) wann, und wo veröffentlicht?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass ein solcher umfassender Bericht auf Basis einer fundierten Analyse einer Vielzahl konkret durchgeführter Planungsverfahren eine wichtige Grundlage vor der Entscheidung über weitere Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungsverfahren darstellen würde?

a) Wenn ja, wird sie einen solchen Bericht erstellen, und wenn ja, bis wann?

b) Wenn nein, warum nicht?

9

Wann wird die Autobahn GmbH dem Deutschen Bundestag den ersten Bericht über ihre Tätigkeit vorlegen (bitte begründen)?

10

Inwieweit wird der Bericht der GmbH vom bisherigen Verkehrsinvestitionsbericht abweichen?

11

Werden die jährlichen Berichte der Autobahn GmbH des Bundes, vor dem Hintergrund der Verschmelzung mit der VIFG und Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) auch die Angaben, insbesondere zu ÖPP-Projekten, beinhalten, die bisher in deren Tätigkeitsberichten der VIFG enthalten waren (vgl. zuletzt Bundestagsdrucksache 19/13450; bitte begründen)?

12

Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher entschieden, auch die Planung bzw. Genehmigung und den Betrieb der Bundesstraßen an die Autobahn GmbH abzugeben?

a) Welche haben entschieden, diese nicht abzugeben?

b) Welche haben bislang noch nicht darüber entschieden?

Berlin, den 12. Februar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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