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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Eritrea - Nationaler Dienst und EU-Fördergelder aus dem European Union Trust Fund for Africa

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

20.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/1514321.03.2025

Eritrea – Nationaler Dienst und EU-Fördergelder aus dem European Union Trust Fund for Africa

der Abgeordneten Michel Brandt, Gökay Akbulut, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Tobias Pflüger, Helin Evrim Sommer und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Republik Eritrea ist eines der zehn Hauptherkunftsländer Asylsuchender in Deutschland. Im Jahr 2018 haben 5.571 Personen aus Eritrea in der Bundesrepublik Deutschland einen Asylantrag gestellt (https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/SchluesselzahlenAsyl/flyer-schluesselzahlen-asyl-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Die Anerkennungsquote für Geflüchtete aus Eritrea verschlechtert sich jedoch seit 2016 kontinuierlich, obwohl sich die Situation vor Ort nach Ansicht der Fragestellenden nicht signifikant verbessert hat (https://www.hrw.org/world-report/2020/country-chapters/eritrea). Während 2015 noch 88 Prozent der eritreischen Antragstellenden Flüchtlingsschutz gewährt wurde, waren es 2017 nur noch 46 Prozent. Zugleich stieg die Zahl der Anerkennung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus Eritrea mitsubsidiärem Schutz (ein gegenüber dem Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention eingeschränkter Schutzstatus) (https://www.asyl.net/view/detail/News/rechtsprechungsuebersicht-welcher-schutzstatus-ist-bei-entziehung-vom-nationaldienst-in-eritrea-zu-g/). Hilfsorganisationen berichten darüber hinaus von Fällen, in denen das Asylgesuch Schutzsuchender aus Eritrea trotz detaillierter Schilderung und der Anerkennung der Glaubwürdigkeit des Berichts als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde (https://www.proasyl.de/news/der-einzelfall-zaehlt-bamf-verharmlost-eritrea-regime/).

Hinzu kommt, dass auch in Deutschland lebende eritreische Geflüchtete eine 2-prozentige „Diaspora-Steuer“ zahlen müssen (https://www.welt.de/politik/deutschland/article141966950/Wie-eine-Diktatur-Steuern-von-Asylbewerbern-abzockt.html). Zahlreiche Berichte bezeugen, dass Menschen, die sich weigern, die Steuer zu zahlen, Einschüchterung und Erpressungsversuchen durch die eritreische Regierung ausgesetzt sind (https://www.fluechtlingshilfe.ch/assets/herkunftslaender/afrika/eritrea/180930-eri-reflexverfolgung-rueckkehr-diasporasteuer.pdf). In den Berichten wird deutlich, „dass auch in Deutschland viele Eritreer in Angst vor dem Regime leben“, da sie Vergeltungsmaßnahmen gegen ihre Familie fürchten (https://www.dw.com/de/gefl%C3%BCchtete-aus-eritrea-der-lange-arm-des-regimes/a-50517943).

Der Hauptfluchtgrund für Menschen aus Eritrea ist der sogenannte „national service“ (Nationaler Dienst), ein unbefristeter Zwangsarbeitsdienst und Militärdienst, aus dem Menschen in manchen Fällen erst nach bis zu 18 Jahren entlassen werden (https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2018/05/PRO_ASYL_Connection_Broschuere_Eritrea_EinLandimGriffeinerDiktatur_Web.pdf). 2017 bezeichnete die UN-Sonderberichterstatterin für Eritrea, Daniela Kravetz, diesen Nationalen Dienst als moderner Sklaverei gleichend (https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G17/220/61/PDF/G1722061.pdf?OpenElement). Auch die Bundesregierung teilt die Ansicht, dass durch den Nationalen Dienst „das Recht der freien Berufswahl und das Recht auf Freizügigkeit entsprechend dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (…) verletzt werden“ (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/098/1909806.pdf). Zugleich betont die Bundesregierung, dass ihr keine Erkenntnisse über den Einsatz von Zwangsarbeitenden bei wirtschaftlichen Kooperationen deutscher Unternehmen in Eritrea vorliegen.

In einem Bericht der New York Times vom 8. Januar 2020 (https://www.nytimes.com/2020/01/08/world/europe/conscription-eritrea-eu.html) werden nun schwere Vorwürfe gegen die EU erhoben: 20 Millionen Euro aus dem European Union Trust Fund for Africa (EUTF for Africa) fließen laut Bericht in Baumaterial für Straßenbauprojekte des eritreischen Regimes, in denen wiederum Menschen den Nationalen Dienst ableisten müssen. Dadurch finanziert die EU aus Sicht der Fragestellenden Zwangsarbeit. Die EU argumentiert, keinerlei effektive Monitoring-Mechanismen zu haben, das Regime überwache sich im Grunde genommen selbst. Ein Hauptzweck des EUTF for Africa ist die Bekämpfung von Fluchtursachen in Afrika (https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/index_en). Deutschland hat als größter Nettozahler der EU (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/38139/umfrage/nettozahler-und-nettoempfaengerlaender-in-der-eu/) ein wesentliches Mitspracherecht bei der Vergabe von EU-Geldern, auch denen des EUTF for Africa. Die Verwendung dieser Mittel, wie sie im Bericht der New York Times geschildert wird, erwirkt nach Ansicht der Fragestellenden das Gegenteil der definierten Ziele des Funds.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Aus welchen Mitteln des Bundeshaushaltes unterstützt die Bundesregierung Eritrea derzeit im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe (bitte nach Haushaltstitel, Summe, Dauer der Maßnahme und Verwendungsziel aufschlüsseln)?

2

Wofür werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzhilfen aus dem EUTF for Africa in Eritrea verwendet (bitte nach Verwendungszweck und Summe aufschlüsseln)?

3

Wie überwacht die Bundesregierung die Einhaltung von arbeitsrechtlichen und menschenrechtlichen Normen bei der Verwendung von Entwicklungsgeldern im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit beziehungsweise auf Ebene der EU (insbesondere aus dem EUTF for Africa)?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Finanzierung von Projekten aus dem EUTF for Africa in Eritrea vor, in denen Menschen ihren Nationalen Dienst leisten müssen?

5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dem am 8. Januar 2020 in der New York Times thematisierten Finanzierung von Baumaterialien aus dem EUTF for Africa in Eritrea für Projekte der Afewerki-Regierung vor, in denen Menschen ihren Nationalen Dienst leisten müssen (https://www.nytimes.com/2020/01/08/world/europe/conscription-eritrea-eu.html)?

6

Wie setzt sich die Bundesregierung auf Ebene der EU dafür ein, dass die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des EUTF for Africa nicht durch Betroffene des Nationalen Dienstes durchgeführt werden?

7

Wie setzt sich die Bundesregierung auf der Ebene der EU dafür ein, dass bekanntgewordene Menschenrechtsverstöße bei der Verwendung von Mitteln aus dem EUTF for Africa in Eritrea überprüft werden?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die im Bericht der New York Times vom 8. Januar 2020 erhobenen Vorwurf der Mitfinanzierung von Zwangsarbeit durch EU-Gelder (https://www.nytimes.com/2020/01/08/world/europe/conscription-eritrea-eu.html), und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

9

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Menschen für eine längere Dauer als die gesetzlich vorgesehenen 18 Monate den Nationalen Dienst leisten mussten (bitte anhand einiger gravierender Beispiele ausführen)?

10

Sind der Bundesregierungen neben der Verletzung des Rechts der freien Berufswahl und des Rechts auf Freizügigkeit entsprechend dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte durch den Nationalen Dienst noch andere Menschenrechtsverletzungen in diesem Zusammenhang bekannt, und wenn ja, welche?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der UN-Sonderberichterstatterin für Eritrea, Daniela Kravetz, der Nationale Dienst gleiche moderner Sklaverei (https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G17/220/61/PDF/G1722061.pdf?OpenElement)?

12

Inwieweit hat sich die Bundesregierung in weiteren „regelmäßigen und hochrangigen Gesprächen mit der Regierung des Staates Eritrea dafür eingesetzt“, dass der Nationale Dienst in seiner jetzigen Form abgeschafft wird“ (Bundestagsdrucksache 19/9806; bitte ausführen und nach Datum und Forum aufschlüsseln)?

Inwieweit hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einstellung der eritreischen Regierung gegenüber dem Nationalen Dienst in den letzten Jahren verändert?

13

Sind für das Jahr 2020 Gespräche mit der Regierung des Staates Eritrea geplant?

Wenn ja, wann, in welcher Form, und soll die Abschaffung des Nationalen Dienstes in seiner jetzigen Form thematisiert werden?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Menschenrechtslage in Eritrea über die vergangenen fünf Jahre, und welche Maßnahmen ergreift sie derzeit zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Eritrea?

15

Welche Rolle spielt für die Bundesregierung der Nationale Dienst bei der Beurteilung der allgemeinen Menschenrechtslage in Eritrea?

16

Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg bzw. die Wirksamkeit des EUTF for Africa in Eritrea, gemessen an dessen definiertem Ziel der Bekämpfung von Fluchtursachen, und auf Grundlage welcher Auswertungen stützt sie ihre Bewertung?

17

Wie ist die Änderung der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bezüglich Geflüchteter aus Eritrea (https://www.asyl.net/view/detail/News/rechtsprechungsuebersicht-welcher-schutzstatus-ist-bei-entziehung-vom-nationaldienst-in-eritrea-zu-g/) zu begründen, die seit 2015 zu einer deutlichen Verschlechterung der Anerkennungsquote führte?

18

Welche Entwicklungen haben aus Sicht der Bundesregierung dazu geführt, dass bei den meisten Geflüchteten aus Eritrea 2015 eine „Verfolgungshandlung samt Verfolgungsgrund“ gegeben war, welche auf Bundestagsdrucksache 19/9806 als Bedingung für einen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und als wesentlicher Unterschied zum subsidiären Schutz angeführt wird (Bundestagsdrucksache 19/9806), 2019 aber nicht mehr?

19

Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung der Nationale Dienst als Fluchtgrund für Menschen, die aus Eritrea fliehen und in Deutschland Asyl beantragen?

20

Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, bei denen es unter in Deutschland lebenden Geflüchteten aus Eritrea zu Konflikten im Zusammenhang damit kam, dass diese, wie in einem Bericht der DW geschildert, auch nach ihrer Flucht noch von der Afewerki-Regierung unter Druck gesetzt werden (https://www.dw.com/de/gefl%C3%BCchtete-aus-eritrea-der-lange-arm-des-regimes/a-50517943) (bitte nach Fall und Datum des Vorfalls aufschlüsseln)?

21

Sind der Bundesregierung Fälle in Deutschland bekannt, in denen die sogenannte Diaspora-Steuer (auch Aufbau-Steuer genannt), wie z. B. von der niederländischen Regierung im dortigen nationalen Kontext kritisiert (https://www.fluechtlingshilfe.ch/assets/herkunftslaender/afrika/eritrea/180930-eri-reflexverfolgung-rueckkehr-diasporasteuer.pdf), auf erpresserische Weise durch Vertreterinnen und Vertreter der eritreischen Regierung eingetrieben wurde (wenn ja, bitte nach Fall aufschlüsseln)?

22

Wie bewertet die Bundesregierung den im Pressebericht erhobenen Vorwurf, Deutschland finanziere über den Weg der Diaspora-Steuer die eritreische Afewerki-Diktatur (https://www.neues-deutschland.de/artikel/1101583.deutschland-finanziert-militaerdiktatur-eritreische-botschaft-erhebt-diasporasteuer.html)?

23

Inwieweit unternimmt die Bundesregierung diplomatische Bemühungen, um die Diaspora-Steuer für eritreische Geflüchtete in Deutschland abzuschaffen?

Berlin, den 10. Februar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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