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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erkenntnisse der Bundesregierung zu den neonazistischen Gruppierungen "Atomwaffendivision" und "Feuerkrieg Division"

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

07.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1808623.03.2020

Erkenntnisse der Bundesregierung zu den neonazistischen Gruppierungen „Atomwaffendivision“ und „Feuerkrieg Division“

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 1. Juni 2018 wurde auf einer US-amerikanischen Internetseite ein Video mit dem Titel „AWD Deutschland. Die Messer werden schon gewetzt!“ veröffentlicht. Darin wird die Gründung eines deutschen Ablegers der sogenannten Atomwaffen Division (AWD) bekanntgegeben. Das Video beginnt mit den Worten „Der Nationalsozialismus lebt“ und ruft auf: „Deutsche Freiheitskämpfer, folgt der Atomwaffendivision. Wir bereiten uns auf den langen letzten Kampf in Trümmern vor, der bald kommen wird“. Anschließend grüßt ein Sprecher mit Totenkopfmaske und Emblem der AWD die „Kameraden“ in den USA und endet mit „Sieg Heil!“. Bebildert ist das Video u. a. mit einer Hakenkreuzfahne und Sequenzen von einem Neonaziaufmarsch. Außerdem lädt eine vermummte Person eine Pistole durch und eine weitere posiert mit einer AWD-Fahne vor der Wewelsburg in Büren (Nordrhein-Westfalen), die im Nationalsozialismus von der Waffen-SS genutzt wurde und als NS-Kultstätte galt. Weitere Sequenzen zeigen u. a. vermutlich einen Aufmarsch von Neonazis in Deutschland (vgl. https://geomovements.com/atomwaffen-division-germany-announces-preparations-for-last-long-fight-in-latest-video-49aa0be8ff28). Die Bundesbehörden stuften im Sommer 2018 die Gruppe „Atomwaffen Division“ nicht als terroristische Gruppierung ein und verfügte zu diesem Zeitpunkt über nur sehr wenig Erkenntnisse (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3359).

Im Juni 2019 warfen Unbekannte Flugblätter, die einen symbolischen Bezug zur „Atomwaffendivision“ nahelegen, in Briefkästen im Umfeld der Kölner Keupstraße. Dort hatten die Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) am 9. Juni 2004 eine Nagelbombe gezündet (https://www.rnd.de/politik/wer-hinter-den-morddrohungen-gegen-ozdemir-und-roth-steckt-GXYJFDCD3JGK7BZHGIFX54KPME.html). Nachdem im Herbst 2019 konkrete Drohungen u. a. gegen prominente Politikerinnen und Politiker im Namen der „Atomwaffen Division“ bekannt wurden (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/atomwaffen-division-rechtsextremismus-morddrohungen-nsu-staatsstreichorchester/komplettansicht), ist davon auszugehen, dass diese neonazistische Gruppierung deutlich mehr Aufmerksamkeit der Sicherheitsbehörden erhalten hat. Auch wurde berichtet, dass Mitglieder der Gruppierung eine US-Bürgerin, die in Deutschland lebt, bedroht hätten und diese deshalb durch deutsche Stellen gewarnt worden wäre (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/atomwaffen-division-us-neonazis-stellten-aktivistin-in-deutschland-nach-a-1295514.html).

Unklar ist bisher, ob es sich bei der parallel dazu existierenden Gruppierung „Feuerkrieg Division“ um einen Ableger der „Atomwaffen Division“ handelt oder ob diese eine eigenständige Terrorgruppe darstellt. Diese ebenfalls international vernetzte Gruppe wird u. a. mit einem versuchten Sprengstoffanschlag in der litauischen Hauptstadt Vilnius in Verbindung gebracht. Ein mutmaßliches Mitglied der Gruppierung aus Bayern wurde nach Pressemeldungen am 5. Februar 2020 festgenommen und – wenig überraschend – Waffen wurden beschlagnahmt (https://www.spiegel.de/panorama/neonazi-netzwerk-feuerkrieg-division-wir-muessen-toeten-um-zu-siegen-a-dc025a5f-1ad9-448c-9ed8-e6c8023d0eb7).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Wie viele Personen lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung der „Atomwaffen Division“ zuordnen (bitte nach Ländern und Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen gegen die mutmaßliche rechtsterroristische Gruppierung „Atomwaffen Division“ in Deutschland?

3

Sind unter den Beschuldigten oder weiteren Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Atomwaffen Division“ nach Kenntnis der Bundesregierung Gefährder aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus, und wenn ja, wie viele, aus welchen Bundesländern, und seit wann jeweils?

4

Liegen gegen die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Atomwaffen Division“ nach Kenntnis der Bundesregierung staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK-rechts-Bereich (PMK = Politisch motivierte Kriminalität) vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welchen anderen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Atomwaffen Division“ aktiv sind oder waren (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?

6

Wie viele Durchsuchungen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher im Rahmen von Ermittlungen gegen die Gruppierung „Atomwaffen Division“ bzw. deren mutmaßliche Mitglieder statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum aufschlüsseln)?

7

Welche Hinweise auf Waffen und Sprengmittel gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „Atomwaffen Division“, bzw. welche Waffen und Sprengmittel bzw. Bestandteile derselben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den bisherigen Ermittlungen im Einzelnen wo sichergestellt (bitte unter Angabe, inwieweit und welche der aufgefundenen Waffen die Beschuldigten bzw. Betroffenen legal besaßen)?

8

Verfügen die Beschuldigten oder Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Atomwaffen Division“ nach Kenntnis der Bundesregierung über Erlaubnisse nach dem Waffen- bzw. Sprengstoffgesetz, und wenn ja, über welche?

9

Wurden gegen die Beschuldigten oder die Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Atomwaffen Division“ nach Kenntnis der Bundesregierung nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte die Zeiträume auflisten)?

10

Wurden während der Ermittlungen gegen die Gruppierung „Atomwaffen Division“ Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien mit Namen von Personen aufgefunden, die nicht der rechtsextremen Szene angehören, und wenn ja, wie viele Listen mit wie vielen Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen Bereichen kommen diese Personen (beispielsweise Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereine)?

11

Wurden bisher Personen der in Frage 10 genannten Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien nach Kenntnis der Bundesregierung über den Umstand, dass zu ihnen Daten im Rahmen der Ermittlungen aufgefunden wurden, informiert, und wenn ja, wann, und durch wen, und wenn nein, warum ist dies bisher nicht erfolgt, und wann soll dies erfolgen?

12

Hat der Generalbundesanwalt zuvor einen ARP-Berichtsvorgang (ARP = Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen) über die Ermittlungen gegen die Gruppierung „Atomwaffen Division“ angelegt, und wenn ja, seit wann?

13

Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Gruppierung „Atomwaffen Division“?

14

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur AWD liegen im BfV vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

15

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur AWD liegen beim Bundesnachrichtendienst vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

16

Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) mit dem mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss „Atomwaffen Division“ befasst, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?

17

Falls sich das GETZ-R nicht mit der Gruppierung „Atomwaffen Division“ befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „Atomwaffen Division“ oder weitere Angehörige derselben zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation beantworten)?

19

Wie viele Personen lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung der „Feuerkrieg Division“ zuordnen (bitte nach Ländern und Bundesländern aufschlüsseln)?

20

Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen gegen die mutmaßliche rechtsterroristische Gruppierung „Feuerkrieg Division“ in Deutschland?

21

Sind unter den Beschuldigten oder weiteren Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Feuerkrieg Division“ nach Kenntnis der Bundesregierung Gefährder aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus, und wenn ja, wie viele, aus welchen Bundesländern, und seit wann jeweils?

22

Liegen gegen die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Feuerkrieg Division“ nach Kenntnis der Bundesregierung staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem PMK-rechts-Bereich (PMK = Politisch motivierte Kriminalität) vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?

23

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob, und in welchen anderen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Feuerkrieg Division“ aktiv sind oder waren (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)?

24

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welcher Form die Beschuldigten oder weitere Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Feuerkrieg Division“ bei der neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ aktiv sind oder waren?

25

Wie viele Durchsuchungen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher im Rahmen von Ermittlungen gegen die Gruppierung „Feuerkrieg Division“ bzw. deren mutmaßliche Mitglieder statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum aufschlüsseln)?

26

Welche Hinweise auf Waffen und Sprengmittel gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „Feuerkrieg Division“, bzw. welche Waffen und Sprengmittel bzw. Bestandteile derselben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den bisherigen Ermittlungen im Einzelnen wo sichergestellt (bitte unter Angabe, inwieweit und welche der aufgefundenen Waffen die Beschuldigten bzw. Betroffenen legal besaßen)?

27

Verfügen die Beschuldigten oder Aktivisten und Aktivistinnen der Gruppierung „Feuerkrieg Division“ nach Kenntnis der Bundesregierung über Erlaubnisse nach dem Waffen- bzw. Sprengstoffgesetz, und wenn ja, über welche?

28

Wurden während der Ermittlungen gegen die Gruppierung „Feuerkrieg Division“ Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien mit Namen von Personen aufgefunden, die nicht der rechtsextremen Szene angehören, und wenn ja, wie viele Listen mit wie vielen Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen Bereichen kommen diese Personen (beispielsweise Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereine)?

29

Wurden bisher Personen der in Frage 28 genannten Listen oder Aufzeichnungen bzw. Dateien nach Kenntnis der Bundesregierung über den Umstand, dass zu ihnen Daten im Rahmen der Ermittlungen aufgefunden wurden, informiert, und wenn ja, wann, und durch wen, und wenn nein, warum ist dies bisher nicht erfolgt, und wann soll dies erfolgen?

30

Hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP = Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen) über die Ermittlungen gegen die Gruppierung „Feuerkrieg Division“ angelegt, und wenn ja, seit wann?

31

Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Gruppierung „Feuerkrieg Division“?

32

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur „Feuerkrieg Division“ liegen im BfV vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

33

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zur „Feuerkrieg Division“ liegen beim Bundesnachrichtendienst vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

34

Hat sich das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus“ (GETZ-R) mit dem mutmaßlich rechtsterroristischen Zusammenschluss „Feuerkrieg Division“ befasst, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?

35

Falls sich das GETZ-R nicht mit der Gruppierung „Feuerkrieg Division“ befasst hat, aus welchen Gründen unterblieb diese Befassung?

36

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppierung „Feuerkrieg Division“ oder weitere Angehörige derselben zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation beantworten)?

Berlin, den 5. März 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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