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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beschaffungsvorgang eines Konzertflügels in der Botschaft Pretoria (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16468)

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

08.04.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1808723.03.2020

Beschaffungsvorgang eines Konzertflügels in der Botschaft Pretoria

der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Tagesmedium „welt.de“ brachte am 7. Mai 2018 unter dem Titel „Das besondere Instrument der Diplomatie“ einen nach Ansicht der Fragesteller hoch brisanten Artikel über die Beschaffung eines Flügels in der diplomatische Vertretung Deutschlands in Pretoria (Südafrika) (https://www.welt.de/print/die_welt/politik/article176126382/Das-besondere-Instrument-der-Diplomatie.html).

„welt.de“ dürfte nach Ansicht der Fragesteller, aufgrund des Inhaltes des Artikels, vom Inhalt der Mitteilung des Bundesrechnungshofs (BRH) vom Januar 2018 an das Auswärtige Amt und von der Antwort des Auswärtigen Amts an den BRH Kenntnis erlangt haben. Im Jahr 2017 prüfte der BRH die Haushalts- und Wirtschaftsprüfung der diplomatischen Vertretungen in Südafrika wobei sich, laut Artikel von „welt.de“, dreieinhalb Seiten der BRH-Mitteilung mit der Beschaffung und dem weiteren Vorgehen in Bezug auf den Konzertflügel befassten.

Im Artikel von „welt.de“ (s. o.) werden die Beschaffung des Konzertflügels und die daraus entstandenen Fragenstellungen des BRH thematisiert. So ist nachzulesen, dass am 30. Juli 2015 ein Schreiben der Residenz in Pretoria an das Auswärtige Amt in Berlin mit folgendem Wortlaut erging: „Es wird gebeten, möglichst umgehend für die Residenz in Pretoria einen hochwertigen Konzertflügel als Ersatz für den jetzigen Stutzflügel der Firma Schimmel zu beschaffen.“ Dies wurde durch die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16468 an die Fragesteller bestätigt.

Laut dem Medienartikel von „welt.de“ (s. o.) soll einen Tag später das Referat 112 des Auswärtigen Amts die Bedarfsmeldung aus Pretoria mit der Feststellung „Die Residenz des deutschen Botschafters verfügt über einen großen Salon, der sich räumlich für Kammerkonzerte anbietet“ bewilligt haben.

Außerdem sei dies eine „ausgezeichnete Möglichkeit […] da ein Flügel für Konzerte über viele Jahrzehnte hinweg angeschafft wird“. Dies widerspricht nach Ansicht der Fragesteller allerdings der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16468, in welcher ein Zeitraum von 39 Tagen angegeben wird.

Allerdings kann man im „welt.de“-Artikel (s. o.) die Schlussfolgerung des BRH zur Beschaffung des Konzertflügels nachlesen, denn „nach Aktenlage waren die Voraussetzungen für die Neubeschaffung zumal noch eines Konzertflügels für die Residenz Pretoria nicht gegeben.“ Die Beschaffung sei „unnötig und hätte nicht getätigt werden dürfen“ und sei geeignet, „in erheblicher Weise die Bildung korruptionsgeneigter Strukturen zu fördern“ und sei zur „Erfüllung der Aufgaben des Bundes“ offenbar nicht notwendig, so der BRH laut „welt.de“-Artikel.

Nach Ansicht der Fragesteller sind nicht nur die Beschaffungsmodalitäten des neuen Konzertflügels in Pretoria, sondern auch die Aussonderung des alten Konzertflügels zu hinterfragen. Der auszusondernde Konzertflügel wurde um 3 600 Euro an den damaligen Botschafter in Pretoria im Zuge einer Versteigerung veräußert.

Der BRH hielt, laut „welt.de“-Artikel, diesbezüglich kritisch fest, „Gegen eine minderwertige Funktionalität des alten Instruments spricht nicht zuletzt die Tatsache, dass der Botschafter dieses Instrument schließlich […] für seine privaten Zwecke erworben hat“ und es sei nicht auszuschließen, dass der Tausch des Flügels „ein persönliches Interesse“ des Botschafter gewesen sei.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das Referat 112 im Auswärtigen Amt nur einen Tag nach der Bedarfsmeldung (30. Juli 2015) der Residenz Pretoria die Beschaffung eines neuen Konzertflügels für die Residenz Pretoria genehmigt hat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Wenn ja, aus welchem Grund wurde nur einen Tag nach der Bedarfsmeldung der Residenz Pretoria die Genehmigung zur Anschaffung eines Konzertflügels für die Residenz in Pretoria durch das Referat 112 im Auswärtigen Amt bewilligt, wurde diesbezüglich eine Bedarfsprüfung durch das Referat 112 im Auswärtigen Amt vorgenommen, und aus welchem konkreten Grund wurde in der Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16468 ein anderes Datum, nämlich der 7. September angegeben?

2

Wie viele Gebote und in welcher konkreten Höhe wurden in Bezug auf die Aussonderung und Versteigerung des alten Konzertflügels der Residenz Pretoria an welche Stelle abgegeben, und woran orientiert sich der (lokale) Marktwert des ausgesonderten Konzertflügels?

3

Wie konnte in der Residenz London 2014 ein Verkaufserlös für einen auszusondernden Flügel der dortigen Residenz in Höhe von 15 522,10 Euro erzielt werden, und an welchem (lokalen) Marktwert orientierte sich dieser Verkaufserlös (Bundestagsdrucksache 19/16468)?

4

Wurde bei der Beschaffung des neuen Konzertflügels durch das Referat 112 des Auswärtigen Amts das Gebot der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Rechtmäßigkeit wahrgenommen, und wenn ja, wie viele Angebote für Konzertflügel wurden durch das Referat 112 des Auswärtigen Amts eingeholt?

5

Wurde durch das Referat 112 des Auswärtigen Amts auch eine Beschaffung eines gebrauchten Konzertflügels geprüft, und wenn nein, warum nicht?

6

Gehört ein Konzertflügel in den deutschen Auslandsvertretungen zu den juristischen Gegenständen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes im Sinne der diplomatischen Arbeit notwendig sind, und falls ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

7

Ist es zutreffend, dass das Auswärtige Amt gegenüber dem BRH den gegenständlichen Konzertflügel als aktives Instrument der Diplomatie ausgegeben hat, und wenn ja, auf welche Rechtsgrundlage beruft sich hierbei das Auswärtige Amt (https://www.welt.de/print/die_welt/politik/article176126382/Das-besondere-Instrument-der-Diplomatie.html)?

8

Wie viele musikalisch untermauerte Veranstaltungen wurden im Zeitraum von 2015 bis 2019 in der Residenz Pretoria abgehalten, und bei wie vielen Botschaftsveranstaltungen wurde der neue Konzertflügel genutzt (bitte nach Veranstaltungen und deren konkreten Zweck aufschlüsseln)?

9

Welche deutschen Auslandsvertretungen sind mit Flügeln ausgestattet, wann wurde die Beschaffung im Einzelfall beantragt, wann wurden diese bewilligt, und wie hoch waren die Kosten der jeweiligen Anschaffung?

10

Wie viele und welche Flügel der deutschen Auslandsvertretungen wurden seit 2014 ausgesondert, wie hoch war im Einzelfall der jeweilige Erlös bei der Aussonderung, und wie viele Flügel wurden nach einer Aussonderung durch deutsche Auslandsvertretungen im Einzelfall zu welchem Anschaffungspreis neu beschafft?

11

Wie kommentiert die Bundesregierung die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16468, in welcher durch die Bundesregierung festgehalten wird, dass die Bekanntmachung der Aussonderung lediglich botschaftsintern sowie im Kreise der diplomatischen Vertretungen bekanntgegeben wurde und somit nicht den Anforderungen eines möglichst großen Personenkreises (Antwort zu Frage 16 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16468) erfolgte?

12

Wer hat die Versteigerung des gegenständlichen Konzertflügels in Pretoria geleitet, konnte der Auktionator an der Versteigerung persönlich teilnehmen, und wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

13

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Tausch des Flügels im persönlichen Interesse des Botschafters gewesen ist, und wenn nein, warum wurde von der Einleitung disziplinarrechtlicher oder strafrechtlicher Schritte Abstand genommen?

14

Wurden infolge der Prüfung durch den BRH in Bezug auf den „Einzelfall“ Pretoria die Regeln für interne Abläufe geändert (siehe internes Schreiben, welches von welt.de offenbar vorliegt – siehe Artikel welt.de), und falls ja, inwiefern haben sich die Regeln für interne Abläufe geändert?

15

Aus welchem konkretem Grund wurde vom Auswärtigen Amt in Bezug auf die Beschaffung und den Bedarf des Konzertflügels in Pretoria gegenüber dem BGH auf ein 14-zeiliges Gutachten aus dem Jahr 1998 zurückgegriffen, welches festhält, dass ein zu kleiner Flügel in einem großen Raum zu wenig Klangvolumen hätte (Quelle: Artikel welt.de)?

16

Wie viele Güter im Wert von mehr als 20.000,– Euro wurden in den Jahren 2014 bis 2019 durch das Referat 112 im Auswärtigen Amt angeschafft, wann wurde jeweils die Anschaffung durch die Auslandsvertretung beantragt, wann wurde die Anschaffung final durch das Referat 112 genehmigt, und um welche Güter handelte es sich dabei im Einzelfall (bitte nach Einzelfällen, Beantragung, finaler Anschaffung, Wert und Gütern aufschlüsseln)?

Berlin, den 5. März 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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