Programmumgestaltung bei der Deutschen Welle
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Thomas Ehrhorn und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Durch einen offenen Brief zahlreicher freier Mitarbeiter der Deutschen Welle (DW) an die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien vom 13. Januar 2020 ist bekannt geworden, dass mit Wirkung von Februar 2020 an erneut eine gravierende Kürzung des deutschsprachigen Programmangebots der Deutschen Welle vorgesehen ist (https://www.deutschlandfunk.de/offener-brief-zur-umstrukturierung-bei-der-deutschen-welle.media.19852d9dd983ec9ec0c620a3e7938330.pdf). Dem Brief zufolge wird der deutschsprachige Online-Nachrichtendienst – „das einzige verbliebene deutschsprachige 24/7-Vollprogramm der DW“ (Zitat: Offener Brief an die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters vom 13. Januar 2020) künftig erheblich eingeschränkt. So wird ab Februar 2020 die deutschsprachige Nachrichtenredaktion nicht mehr rund um die Uhr mit Redakteuren besetzt sein, sodass zu Zeiten, die auf anderen Kontinenten Hauptnutzungszeiten sind, lediglich Agenturmeldungen verbreitet werden sollen und keine redaktionell bearbeiteten, d. h. geprüfte, verifizierte und mit zusätzlichen Informationen versehene Nachrichten. Nach Ansicht der Mitarbeiter und auch der Fragesteller müssen diese Einschränkungen zu erheblichen Qualitätseinbußen und damit auch zu einem Verlust der Attraktivität des deutschsprachigen Onlineangebots führen. Da der Deutschen Welle die Pflege der deutschen Sprache gesetzlich vorgegeben ist (§ 3 Absatz 2 und § 4 des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG) und die Aufgabenplanung zudem – jährlich fortgeschrieben – dem Deutschen Bundestag als Entscheidungsgrundlage für die Zuweisung von Haushaltsmitteln vorgelegt werden muss, ergeben sich für die Fragesteller Fragen hinsichtlich des Kenntnisstands der Bundesregierung und auch über die Mitwirkung der von Bundesregierung und Deutschen Bundestag in die Gremien – insbesondere den Rundfunkrat – der Deutschen Welle entsandten Vertreter.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Hatte die Bundesregierung vor Bekanntwerden des offenen Briefs der freien Mitarbeiter der DW Kenntnis von den geplanten Kürzungen im deutschsprachigen Programmangebot, zum Beispiel durch Informationen der von ihr in die Gremien der DW entsandten Vertreter oder durch den Intendanten?
Hält die Bundesregierung die geplante Einschränkung des deutschsprachigen Onlinenachrichtenangebots (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) für mit dem im DWG festgeschriebenen Ziel der Förderung der deutschen Sprache (§ 4, letzter Satz) vereinbar?
Wenn ja, bis zu welchem Punkt wäre die Kürzung bzw. nach Ansicht der Fragesteller die Verdrängung des Programmangebots in deutscher Sprache nach Auffassung der Bundesregierung mit dem gesetzlichen Auftrag aus dem Deutsche-Welle-Gesetz vertretbar?
Sind die geplanten Umstrukturierungen, die nach Ansicht zahlreicher freier Mitarbeiter der DW und der Fragesteller zu massiven Qualitätseinbußen und damit zum Attraktivitätsverlust des deutschsprachigen Onlinenachrichtenangebots führen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), im Rundfunkrat sowie zuvor im Verwaltungsrat der Deutschen Welle beschlossen worden?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, haben die von der Bundesregierung in den Rundfunkrat entsandten Vertreter eine Sitzung des Rundfunkrats beantragt, seit die Umstrukturierungen bekannt geworden sind?
Haben die von der Bundesregierung entsandten Vertreter im Rundfunkrat die Intendanz darauf hingewiesen, dass die Umstrukturierungen nicht in der dem Deutschen Bundestag vorzulegenden jährlichen Fortschreibung der Aufgabenplanung enthalten oder angekündigt waren (https://www.dw.com/downloads/47967449/dwaufgabenplanungstand201901.pdf; hier wurde im Gegenteil auf das stabile Nutzungspotenzial des deutschsprachigen Informationsangebots hingewiesen und angekündigt, dieses attraktiver zu gestalten) und somit in der Entscheidung zu den Kürzungen im deutschsprachigen Onlinenachrichtenangebot ein Verstoß gegen die im DWG festgelegte Beteiligung des Deutschen Bundestages (§ 4b Absatz 5) an der Aufgabenplanung vorliegen könnte?
Wenn nein, hat die Bundesregierung die von ihr entsandten Vertreter im Rundfunkrat seit Bekanntwerden der Pläne zur Angebotseinschränkung gebeten, die Deutsche Welle aufzufordern, diese Pläne nach einem etwaigen Beschluss in den Gremien als erhebliche Änderung der Fortschreibung der Aufgabenplanung unverzüglich dem Deutschen Bundestag zur Stellungnahme zuleiten zu lassen?