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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Neue Details zur Grundrente

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

09.04.2020

Aktualisiert

02.04.2025

Deutscher BundestagDrucksache 19/1810424.03.2020

Neue Details zur Grundrente

der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Jörg Schneider, Sebastian Münzenmaier, Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat im Februar 2020 ihren Gesetzentwurf zur Grundrente vorgelegt (Bundesratsdrucksache 85/20; http://dip21.bundestag.btg/dip21/brd/2020/0085-20.pdf). Der Gesetzentwurf folgt im Wesentlichen dem Referentenentwurf vom 16. Januar 2020. Sowohl der Koalitionsbeschluss sowie der Referentenentwurf wurden intensiv diskutiert, vgl. dazu etwa die Stellungnahmen der Verbände und der Deutsche Rentenversicherung Bund im Anhörungsverfahren (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Stellungnahmen/grundrente-drv.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksachen 19/16581 und 19/8741) mehrfach auf den seinerzeit noch ausstehenden Gesetzentwurf verwiesen.

Auch nach der Vorlage des Gesetzentwurfs besteht nach Ansicht der Fragesteller ein öffentliches Interesse an einer Klarstellung zu den Details der neuen Grundrente.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Bezieher einer Rente nach dem Fremdrentengesetz (FRG; https://www.gesetze-im-internet.de/frg/FRG.pdf) grundsätzlich in den Kreis der Anspruchsberechtigten für eine Grundrente einbezogen, soweit „Grundrentenzeiten“ oder vergleichbare Zeiten von mindestens 33 Jahren vorliegen?

2

Welche Handhabung ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Spätaussiedler vorgesehen, deren Rentenansprüche bei einem Rentenzugang ab dem 1. Oktober 1996 auf 60 Prozent begrenzt sind (vgl. § 22 Absatz 4 FRG; https://www.gesetze-im-internet.de/frg/__22.html) bzw. bei einem Zuzug nach dem 6. Mai 1996 in ihren Rentenansprüchen auf 25 Entgeltpunkte bei Alleinstehenden bzw. 40 Entgeltpunkten bei Ehepaaren (vgl. § 22b FRG) gedeckelt sind?

3

Mit welchen Nicht-EU-Ländern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bilaterale Sozialversicherungsabkommen (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/zweiseitige-abkommen.pdf?__blob=publicationFile&v=9), die eine Berücksichtigung ausländischer Rentenzeiten als „Grundrentenzeiten“ ermöglichen, und welche bilateralen Sozialversicherungsabkommen enthalten keine entsprechenden Regelungen?

4

Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Einführung der Grundrente auf die Bezieher einer Witwenrente im Bestand (Ehepartner bereits vor dem 1. Januar 2021 verstorben), bei der die Hinterbliebenenrente ggf. aufzuwerten ist, und wie sind im Fall einer Neuberechnung die Einkommensgrenzen für die Grundrente anzuwenden?

5

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus den Hinweisen in den Stellungnahmen der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) vom 20. Januar 2020, Nummer III.1.2 (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Stellungnahmen/grundrente-drv.pdf?__blob=publicationFile&v=2) und von Prof. Dr. F. R., Nummer II.8 (https://www.insm.de/fileadmin/insm-dms/bilder/presse/pressemeldungen/2019/Ruland/191113_Gutachten_Ruland_Grundrentenkompromiss.pdf), jeweils unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), hinsichtlich einer befürchteten Ungleichbehandlung von nichtehelichen Gemeinschaften und verheirateten Paaren, zumal auch im Gesetzentwurf keine Nachbesserung gegenüber dem Referentenentwurf erfolgt ist?

6

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass durch den Regelungsmechanismus des § 68 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) mittelbar auch die Rentenbezieher zur Finanzierung der Grundrente herangezogen werden, vgl. Stellungnahme DRV Bund vom 20. Januar 2020, Nummer III.5.2 (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Stellungnahmen/grundrente-drv.pdf?__blob=publicationFile&v=2)?

7

Wie viele Rentner im Inland haben nach Kenntnis der Bundesregierung mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen aufzuweisen, und wie viele Rentner können keine 33 Jahre im vorgenannten Sinne belegen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben sowie differenziert nach Grundrentenzeiten, Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen, dem Anteil von Männern und Frauen und nach neuen und alten Bundesländern ausweisen)?

8

Wie viele „neue Bezieher“ von Wohngeld sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der neuen Freibeträge beim Wohngeld nach Artikel 5 des Grundrentengesetz-Entwurfs zu erwarten?

9

Wie viele „neue Bezieher“ von Grundsicherung sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der neuen Freibeträge bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Artikel 3 des Grundrentengesetz-Entwurfs zu erwarten?

10

Wie viele Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Grundrente profitieren, und wie viele davon werden künftig ihren Bedarf ohne Grundsicherung decken können?

11

Wie viele Bezieher einer Erwerbsminderungsrente werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der Grundrente profitieren (bitte den Anteil von Männern und Frauen in absoluten Zahlen und in Prozent ausweisen)?

12

Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der gutachterlichen Einschätzung von Prof. Dr. F. R., Nummer II.1 und II.2 (https://www.insm.de/fileadmin/insm-dms/bilder/presse/pressemeldungen/2019/Ruland/191113_Gutachten_Ruland_Grundrentenkompromiss.pdf) hinsichtlich der möglicherweise verfassungswidrigen Benachteiligung der Erwerbsminderungsrentner, welche zumeist nicht die Zugangsvoraussetzung hinsichtlich der Grundrentenzeiten erfüllen?

13

Warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Grundrentengesetz-Entwurf eine gedeckelte Zuschusslösung gewählt und nicht wie in der Stellungnahme der DRV Bund vom 20. Januar 2020 unter Nummer III.5.3 (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Stellungnahmen/grundrente-drv.pdf?__blob=publicationFile&v=2) vorgeschlagen, eine Erstattung der Mehraufwendungen mit einer Spitzabrechnung, obwohl nur bei dieser Lösung langfristig sichergestellt ist, dass etwaige Mehrausgaben nicht zu Lasten der DRV erfolgen und überdies auch keine Einflussnahme auf die Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors erfolgt?

14

Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die detaillierte Kostenkalkulation zu den im Gesetzentwurf (BR-Drs. 85/20; http://dip21.bundestag.btg/dip21/brd/2020/0085-20.pdf) unter Buchstabe D angeführten Haushaltsausgaben aus, nach der für die etwa 1,3 Millionen Berechtigten Kosten i. H. v. etwa 1,3 Mrd. Euro (2021) bzw. 1,61 Mrd. Euro (2025) jährlich prognostiziert werden (dies entspricht einem durchschnittlichen Grundrentenzuschlag von etwa 83 Euro bzw. 103 Euro je Monat)?

15

Zieht die Bundesregierung eine Verschiebung des Inkrafttretens des Grundrentengesetzes in Betracht, nachdem u. a. in der Stellungnahme der DRV Bund vom 20. Januar 2020, Nummer III.2 und III.3 (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Stellungnahmen/grundrente-drv.pdf?__blob=publicationFile&v=2), und im Schreiben der Personalvertretung der DRV an den Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil vom 18. Februar 2020 auf die massiven administrativen Probleme bei einer Umsetzung bis zum 1. Januar 2021 hingewiesen wurde?

16

Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen hinsichtlich des von der DRV angemeldeten personellen Mehrbedarfs, der Schwierigkeiten beim Aufbau der IT-Infrastruktur sowie insbesondere hinsichtlich der ausdrücklich von der Personalvertretung der DRV angemahnten verwaltungspraktikablen Ausgestaltung der Grundrente (vgl. Schreiben der Personalvertretung der DRV an den Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil vom 18. Februar 2020 am Ende)?

Berlin, den 13. März 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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