Diskriminierung in Deutschland
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Dr. Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Niema Movassat, Norbert Müller (Potsdam), Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Zahl der bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gemeldeten Diskriminierungsfälle ist in den letzten Jahren stark angestiegen. 2018 registrierte die Stelle insgesamt 4216 Fälle. Das waren 12 Prozent mehr als im Vorjahr, gegenüber 2010 hat sich die Zahl der Meldungen sogar fast verdoppelt. Die meisten gemeldeten Fälle bezogen sich 2018 auf rassistische Diskriminierungen (1070), gefolgt von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts (1004) oder einer Behinderung (912) (Bundestagsdrucksache 19/15999, Antwort zu den Fragen 7 bis 13). Es ist jedoch davon auszugehen, dass weitaus mehr Menschen von Diskriminierungen betroffen sind. So ergab eine repräsentative Befragung im Jahr 2015, dass knapp ein Drittel der Menschen in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren Diskriminierungen erlebt hatte. Im Arbeitsleben stellte sich das Diskriminierungsrisiko als besonders hoch heraus. Doch nur 6,2 Prozent der Betroffenen gaben an, wegen der erlebten Diskriminierungen Klage erhoben zu haben (Berghahn/Klapp/Tischbirek, Evaluation des AGG, erstellt im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2016, S. 15).
Die Möglichkeit, sich rechtlich gegen bestimmte Diskriminierungen zu wehren, wurde 2006 mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschaffen. Das AGG verbietet Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, des Geschlechts, des Alters oder einer Behinderung. Es gilt für das Arbeitsrecht sowie den Zugang zu Waren und Dienstleistungen – etwa für Verträge mit dem Vermieter oder dem Fitnessstudio oder für den Zugang zu Gaststätten und Diskotheken – jedoch nicht für staatliche Institutionen. Mit Inkrafttreten des AGG wurde auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) eingerichtet. Sie ist dafür zuständig, Betroffene zu beraten und sie dabei zu unterstützen, rechtlich gegen Diskriminierung vorzugehen, unabhängige Untersuchungen zum Thema Diskriminierung durchzuführen und daran anschließend Berichte vorzulegen und Empfehlungen auszusprechen (www.antidiskriminierungsstelle.de).
Die Einführung des AGG hat nach Auffassung der Fragestellenden dazu beigetragen, Diskriminierung als Problem sichtbarer zu machen und Betroffene zu stärken. Jedoch wird der Staat als wichtiger Diskriminierungsakteur bislang aus dem Geltungsbereich des AGG ausgeklammert. Betroffene von Racial Profiling oder Menschen, die beim Jobcenter oder durch staatliche Bildungsträger diskriminiert werden, können dagegen nicht auf Grundlage des AGG vorgehen.
In der genannten Evaluation des AGG im Auftrag der ADS aus dem Jahr 2016 wird daher empfohlen, einen vergleichbaren Diskriminierungsschutz auch dort zu schaffen, wo staatliche Institutionen gegen Diskriminierungsverbote verstoßen (Evaluation des AGG, S. 19). Die Fragestellenden unterstützen diese Forderung. Im Land Berlin wird eine solche Ausweitung des Antidiskriminierungsschutzes auf staatliche Behörden momentan umgesetzt (https://www.neues-deutschland.de/artikel/1128650.antidiskriminierungsgesetz-berlin-will-staatliche-diskriminierung-bekaempfen.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele Meldungen gab es bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) 2019 sowie zum letzten verfügbaren Stand im bisherigen Jahr 2020 (bitte die Gesamtzahl angeben sowie nach Diskriminierung aufgrund des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft bzw. des ethnischen Rassismus, des Geschlechts, der Religion, der sexuellen Identität oder der Weltanschauung aufschlüsseln)?
Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, in welchen Lebensbereichen (Arbeit, Wohnen, Dienstleistungen etc.) die Diskriminierungen jeweils stattfanden (bitte für den Zeitraum seit 2006 jährlich auflisten; falls hierzu keine Statistiken vorliegen, bitte zumindest angeben, welche Einschätzungen hierzu in der ADS vorliegen)?
Welche eigenen Erklärungen oder solche Dritter liegen der Bundesregierung dafür vor, dass die Zahl der gemeldeten Diskriminierungen stark angestiegen ist, seit die ADS 2006 eingerichtet wurde (Bundestagsdrucksache 19/15999, Antwort zu den Fragen 7 bis 13)? Lässt sich daraus ableiten, dass die Zahl der Diskriminierungsfälle in diesem Zeitraum entsprechend angestiegen ist oder ist die gestiegene Zahl der Meldungen nach Einschätzung der Bundesregierung eher darauf zurückzuführen, dass die Möglichkeit, Diskriminierungen zu melden, bei Betroffenen bekannter geworden ist (bitte ausführen)?
Wie viele Klagen wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das AGG wurden seit dessen Inkrafttreten nach Kenntnis der Bundesregierung erhoben (bitte für den Zeitraum seit 2006 jährlich auflisten und auch nach den in Frage 1 genannten Diskriminierungskategorien differenzieren; falls es hierzu keine Statistiken gibt, bitte zumindest angeben, welche ungefähren Einschätzungen hierzu in der ADS vorliegen)?
Welche Kenntnisse und Einschätzungen gibt es bei der Bundesregierung dazu, warum rassistisch diskriminierte Menschen im Vergleich zu anderen Gruppen seltener Klage gegen erlebte Diskriminierungen erheben (Evaluation des AGG, S. 16), und wie lässt sich die Effektivität der Rechtsdurchsetzung in diesem Bereich erhöhen?
Welche Fortbildungsangebote zum AGG für Richterinnen und Richter werden nach Kenntnis der Bundesregierung angeboten?
Wie hat sich die finanzielle und personelle Ausstattung der ADS seit 2006 entwickelt (bitte nach Jahren auflisten)?
Inwieweit hält die Bundesregierung die finanzielle und personelle Ausstattung der ADS für ausreichend, vor dem Hintergrund, dass die Autorinnen und Autoren der Evaluation des AGG zu dem Schluss kommen, dass die Ausstattung der ADS „zu gering“ sei und zudem deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liege (Evaluation des AGG, S. 201)?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation des AGG aus dem Jahr 2016? Inwieweit hat das AGG aus ihrer Einschätzung dazu beigetragen, Diskriminierung abzubauen (bitte auf die in Frage 1 genannten Diskriminierungskategorien eingehen und auch zwischen Arbeit, Wohnen und Dienstleistungen differenzieren)?
Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bislang keine der Empfehlungen, die die Autorinnen und Autoren der Evaluation des AGG aus dem Jahr 2016 ausgearbeitet haben, umgesetzt (Evaluation des AGG, S. 5 bis 8), und inwieweit sieht die Bundesregierung diesbezüglich Handlungsbedarf?
Welche Antidiskriminierungsstellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung auf Landes- und kommunaler Ebene (bitte nach Bundesländern auflisten), und zu welchem ungefähren Anteil bieten diese Stellen Einzelfallberatungen an?
Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, Regionalbüros der Antidiskriminierungsstelle des Bundes einzurichten, um die Antidiskriminierungsarbeit zu stärken, wie dies in einigen anderen EU-Staaten bereits umgesetzt wurde und auch von der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz empfohlen wird (Evaluation des AGG, S. 176)? Welche diesbezüglichen Überlegungen und Planungen gibt es gegebenenfalls bei der Bundesregierung?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dafür bzw. dagegen, das AGG auf staatliche Behörden auszuweiten, wie dies in der Evaluation des AGG aus dem Jahr 2016 empfohlen wurde und momentan im Land Berlin umgesetzt wird (Evaluation des AGG, S. 19)?
Gibt es eine Erfassung von Diskriminierungsfällen gegenüber Beschäftigten in Bundesbehörden? Wie viele solcher Diskriminierungsfälle sind gegebenenfalls seit Beginn der Erfassung registriert worden (bitte nach Behörden aufschlüsseln, nach Jahren differenzieren und nach Möglichkeit auch typische Sachverhalte darstellen)?
Wird in Bundesbehörden das Ziel verfolgt, den Anteil von Frauen, Menschen mit einem sog. Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung sowie Angehörigen religiöser und sexueller Minderheiten unter den Beschäftigten zu erhöhen (bitte ausführen)? Falls nein, warum nicht?
Inwieweit gibt es in Bundesbehörden Antidiskriminierungskonzepte und/oder Diversity-Konzepte, um die Vielfalt unter den Beschäftigten in Bundesbehörden zu erhöhen, und was beinhalten diese gegebenenfalls?
Inwieweit wird bei der Ausschreibung von Stellen in Bundesbehörden von anonymisierten Bewerbungsverfahren Gebrauch gemacht, und wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls die diesbezüglichen Erfahrungen?
Welche weiteren Konzepte und Strategien gibt es gegebenenfalls, um die Vielfalt unter den Beschäftigten in Bundesbehörden zu erhöhen?