Umsetzung der EU-Militärmission EUNAVFOR MED IRINI
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Union (EU) beschloss mit EUNAVFOR MED IRINI eine neue EU-Militärmission im Mittelmeer („EU-Missionen im Mittelmeer: Auf Sophia folgt Irini“, Deutsche Welle vom 26. März 2020). Sie soll zur Umsetzung des Waffenembargos nach Maßgabe der Resolutionen 1970 (2011), 2292 (2016) und 2473 (2019) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VN) in Libyen beitragen und hierfür aus der Luft, mit Schiffen und per Satellit aufklären (Ratsdokument 6414/20).
Als „Nebenaufgabe“ soll EUNAVFOR MED IRINI gemäß Resolution 2146 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie der Resolution 2509 (2020) des VN-Sicherheitsrats illegale Ausfuhren von Erdöl aus Libyen überwachen und verhindern. Als weitere „Nebenaufgabe“ unterstützt die Mission gemäß der Resolution 2240 (2015) des VN-Sicherheitsrats die Aufdeckung und Beobachtung von „Schleuser- und Menschenhändlernetzen“. Dies beinhaltet den Fähigkeitsaufbau der libyschen Küstenwache.
Über das Operationsgebiet (Area of Interest) von EUNAVFOR MED IRINI hatte es vor Beschluss der Mission Streit unter den EU-Mitgliedstaaten gegeben. Mehrere Regierungen bestanden darauf, keine Menschen in Seenot retten zu müssen („EU officials push for bloc to enforce Libya arms embargo“, AP vom 14. Februar 2020). Deshalb sollten die luft- und seegestützten Einheiten der neuen Mission nur vor der östlichen Küste Libyens operieren. Werden dennoch Menschen in Seenot gerettet, sollen diese nicht mehr wie in EUNAVFOR MED in Italien, sondern in Griechenland ausgeschifft werden („EU to launch new Libya sea patrols from April: diplomats“, Reuters vom 26. März 2020). Für den Fall, dass ein Mitgliedstaat der Auffassung ist, EUNAVFOR MED IRINI bewirke einen „Pull-Effekt“ auf unerwünschte Migration, soll die Operation entsprechend überprüft und gegebenenfalls beendet werden (Rede des EU-Außenbeauftragten auf der Pressekonferenz der Außenminister am 17. Februar 2020). Hierauf hatten etwa Italien und Österreich bestanden („Libya fighting intensifies as rival forces defy UN call for global ceasefire“, Guardian vom 27. März 2020). Welche Nachweise hierfür erbracht werden müssen, um einen solchen Effekt zu belegen, ist unklar.
Wie die Vorgängerin EUNAVFOR MED unterstützt EUNAVFOR MED IRINI den Kapazitätsaufbau und die Ausbildung der libyschen Küstenwache und der libyschen Marine („EU launches Operation IRINI to enforce Libya arms embargo“, Pressemitteilung des Rates der EU vom 31. März 2020). Die Operation soll auch zur „Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser- und Menschenhändlernetze“ beitragen. Auch ist nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller anvisiert, dass EUNAVFOR MED IRINI zu einem späteren Zeitpunkt mit Flugzeugen und Schiffen im Hoheitsgebiet oder auch in einem Nachbarstaat Libyens operiert. Hierzu bräuchte es aber neben einer Einladung die Regierung in Libyen oder den Drittstaat einen VN-Beschluss.
EUNAVFOR MED IRINI soll Informationen mit der NATO-Mittelmeermission „Sea Guardian“ teilen (Antrag der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/17286), an der auch die Türkei teilnimmt. Auf diese Weise könnte das türkische Militär an Informationen zu EU-Beobachtungen über die nach Medienangaben laut einem UN-Bericht eigenen Verstöße gegen das Waffenembargo in Libyen gelangen (vgl. „Turkey sends secret arms shipments into Libya“, BBC vom 26. März 2020, und „Die Schuldigen beim Namen nennen“, Der Tagesspiegel vom 17. Februar 2020) und aus diesen Informationen einen Vorteil für den weiteren Waffenschmuggel ziehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Stand für EUNAVFOR MED IRINI, wie werden diese aufgeteilt, und welchen Beitrag leistet die Bundesregierung?
Mit welchen luft- und seegestützten Einheiten wird EUNAVFOR MED IRINI nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Stand die Umsetzung des Waffenembargos in Libyen, die Überwachung und Verhinderung illegaler Ausfuhren von Erdöl aus Libyen sowie die Aufdeckung und Beobachtung von „Schleuser- und Menschenhändlernetzen“ durchführen (bitte die Namen und Herkunft von Schiffen, U-Booten, Flugzeugen und Drohnen benennen und auch dem deutschen Anteil darstellen)?
a) Welche Besatzungen haben die jeweiligen Schiffe, U-Boote und Luftfahrzeuge?
b) Nach welchem Zeitplan wird die Ausrüstung ins Mittelmeer verlegt?
c) Über welche Ausrüstung zur Aufklärung, Überwachung oder Signalerfassung verfügen die eingesetzten Einheiten neben dem üblichen Radar und den elektrooptischen Sensoren?
d) Sofern die Truppensteller-Staaten noch nicht abschließend geklärt sind, wann soll dies erfolgen?
e) Erwägt die Bundesregierung eine Ausweitung ihrer Beteiligung?
Mit welchen Tätigkeiten ist das EU-Zentrum für Informationsgewinnung und Informationsanalyse (INTCEN) nach Kenntnis der Bundesregierung an EUNAVFOR MED IRINI beteiligt?
Welche Mitgliedstaaten oder EU-Einrichtungen (auch Frontex bzw. EU-ROSUR) übernehmen nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Diensten die satellitengestützte Überwachung?
a) Welches Gebiet wird im Rahmen von EUNAVFOR MED IRINI per Satellit beobachtet, und inwiefern ist dies größer als die „Area of Interest“?
b) Welche Auflösung haben die optischen oder radargestützten Bilder aus dem All?
c) Inwiefern werden zur Beobachtung aus dem All auch Kapazitäten von Rüstungsfirmen (etwa Airbus und Leonardo bzw. deren Ausgründungen Hensoldt und e-GEOS) zugekauft?
Auf welchen Häfen oder Militärbasen erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Stand die logistische (auch medizinische) Abstützung der see- und luftgestützten Einheiten der Mission?
Wo befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung das operationelle Hauptquartier und das Führungshauptquartier von EUNAVFOR MED IRINI, und mit welchem Personal ist die Bundesregierung dort vertreten?
Wo genau befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Stand die „Area of Interest“ und das Operationsgebiet von EUNAVFOR MED IRINI (bitte die Koordinaten angeben)?
a) Inwiefern ist geplant, dass die luft- und seegehenden Einheiten zwar innerhalb dieses Gebiets operieren, ihre Aufklärung jedoch auf benachbarte Regionen, etwa die libysche Such- und Rettungszone oder Küsten im Westen Libyens ausdehnen?
b) In welchen Seegebieten überlappen sich die „Area of Interest“ und das Operationsgebiet mit dem Seekorridor, den die Regierungen aus Libyen und der Türkei zur Festlegung ihrer Wirtschaftszonen notifiziert haben („Turkey flexes muscle as Greece and EU stick to international law“, AL Jazeera vom 13. Dezember 2019)?
Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Stand sämtliche eingesetzten Aufklärungsmittel (Luft, See, All) für sämtliche Haupt- und Nebenaufgaben eingesetzt werden, und falls nein, wie differenzieren sich diese nach dem Einsatzzweck?
Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch EU-Agenturen darüber hinaus mittelbar oder unmittelbar an EUNAVFOR MED IRINI beteiligt?
a) Welche Koordinierungsmechanismen werden hierzu errichtet, und welche Vereinbarungen mit welchen Einrichtungen oder Missionen der Europäischen Union werden dafür geschlossen?
b) Inwiefern ist die Weiterführung der „Kriminalitätsinformationszelle“ aus EUNAVFOR MED zum Datentausch zwischen Polizei, Geheimdiensten und Militär geplant (Bundestagsdrucksache 19/353)?
An welche Stellen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union können die von EUNAVFOR MED IRINI erlangten Informationen nach Kenntnis der Bundesregierung weitergegeben werden (bitte für die einzelnen Haupt- und Nebenaufgaben darstellen)?
a) Welche Drittstaaten sind oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung eingeladen, sich an EUNAVFOR MED IRINI zu beteiligen?
b) Inwiefern wird EUNAVFOR MED IRINI nach Kenntnis der Bundesregierung auch mit der NATO-Mission „Sea Guardian“ im Mittelmeer kooperieren, und welche Informationen können ausgetauscht werden?
Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass EUNAVFOR MED IRINI das Waffenembargo in Libyen gegenüber allen beteiligten Konfliktparteien ausgewogen durchsetzt (bitte begründen)?
Inwiefern erwartet die Bundesregierung hinsichtlich des türkischlibyschen Seekorridors im Rahmen von EUNAVFOR MED IRINI Spannungen mit der türkischen Regierung, und wie wird diesen im Vorfeld begegnet?
a) Wie wird ausgeschlossen, dass das türkische Militär im Rahmen der NATO-Mission „Sea Guardian“ Informationen aus Beobachtungen von EUNAVFOR MED IRINI zu Waffenschmuggel erhält, da die Türkei nach Medienangaben laut einem UN-Bericht selbst das Waffenembargo in Libyen bricht und aus diesen Informationen einen Vorteil ziehen könnte („Turkey sends secret arms shipments into Libya“, BBC vom 26. März 2020, und „Die Schuldigen beim Namen nennen“, Der Tagesspiegel vom 17. Februar 2020)?
b) Wie unterscheidet sich die in EUNAVFOR MED IRINI gefundene Regelung zur Teilung von Informationen mit „Sea Guardian“ von der Regelung in EUNAVFOR MED?
c) Welche (auch mutmaßlichen) Verletzungen des Waffenembargos in Libyen durch die Türkei sind in EUNAVFOR MED IRINI bislang beobachtet oder festgestellt worden, und von welchen Verletzungen hat die Bundesregierung bereits vor dem Einsatz Kenntnis erlangt?
Welche Routine ist nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Stand vorgesehen, wenn in EUNAVFOR MED IRINI Waffen oder Waffen befördernde Schiffe feststellt?
a) Welche Schiffe dürfen beschlagnahmt werden?
b) In welche europäischen Häfen dürfen die Schiffe umgeleitet werden, und wie werden diese im Einzelfall bestimmt?
c) In welchen Mitgliedstaaten werden hierfür Vorbereitungen getroffen?
Mit welchen Maßnahmen soll EUNAVFOR MED IRINI nach Kenntnis der Bundesregierung wie EUNAVFOR MED auch zur „Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser- und Menschenhändlernetze“ beitragen („Rat leitet EU-Marineoperation zur Zerschlagung der Schleuser- und Menschenhändlernetze im Mittelmeer ein“, Pressemitteilung des Rates der EU vom 22. Juni 2015)?
Wie unterstützt EUNAVFOR MED IRINI nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Stand den Kapazitätsaufbau und die Ausbildung der libyschen Küstenwache und der libyschen Marine?
a) Welche Ausrüstungshilfen und Schulungen sind hierzu geplant oder anvisiert, und wer führt diese durch?
b) Inwiefern wird dabei (etwa hinsichtlich der durchführenden Adressaten) an frühere Maßnahmen von EUNAVFOR MED angeknüpft?
c) Wie werden diese Ausrüstungshilfen und Schulungen finanziert?
Mit welchen „anderen Akteuren“ betreibt EUNAVFOR MED IRINI nach Kenntnis der Bundesregierung „in enger Kooperation“ einen Beobachtungsmechanismus für die libysche Küstenwache (bitte erläutern), und wie soll dieser gegebenenfalls auch in Libyen betrieben werden (Ratsdokument 6414/20)?
Nach welcher Maßgabe werden im Rahmen von EUNAVFOR MED IRINI nach Kenntnis der Bundesregierung auch Informationen an zuständige libysche Behörden weitergegeben, und um welche handelt es sich dabei aller Voraussicht nach (bitte für die einzelnen Haupt- und Nebenaufgaben darstellen)?
Nach welchem Verfahren werden nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen, die gemäß ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen aus Seenot gerettet wurden, ausgeschifft, und wie wird der infrage kommende Hafen in der Europäischen Union oder in einem Drittstaat bestimmt?
a) In welchen Häfen in Griechenland sollen aus Seenot Gerettete nach derzeitigem Stand ausgeschifft werden („EU to launch new Libya sea patrols from April: diplomats“, Reuters vom 26. März 2020)?
b) Welche weiteren EU-Mitgliedstaaten haben solche Häfen notifiziert oder planen dies?
c) Inwiefern ist in EUNAVFOR MED IRINI geplant, an Bord genommene Geflüchtete zu Aufenthaltsorten, Transitwegen und etwaigen Fluchthelfern zu befragen (Bundestagsdrucksache 18/6544), und wer führt diese Befragungen durch?
Nach welchem Verfahren werden nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen, die in EUNAVFOR MED IRINI aus Seenot gerettet wurden, nach ihrer Ausschiffung in EU-Mitgliedstaaten verteilt, und welche Regierungen wollen an einem solchen Mechanismus teilnehmen?
a) Ist geplant, die Verteilung nach dem Flaggenstaat des jeweiligen Schiffes, das Gerettete an Bord genommen hat, zu entscheiden?
b) Welche Regelung existiert diesbezüglich für deutsche Schiffe?
c) Wie hat sich die Bundesregierung im Vorfeld der Mission zu einer solchen Flaggenzuständigkeit positioniert, und aus welchen Gründen sprach sie sich dafür oder dagegen aus?
Nach welchem Verfahren wird, wenn ein Mitgliedstaat der Auffassung ist, EUNAVFOR MED IRINI bewirke einen „Pull-Effekt“, auf unerwünschte Migration, nach Kenntnis der Bundesregierung dessen Vorliegen überprüft?
a) Wer kann eine solche Überprüfung einfordern, und wer führt diese durch?
b) Welche Nachweise müssen hierfür erbracht werden?
c) Für welchen Zeitraum wird die Operation während der Überprüfung unterbrochen?
d) Wer soll anschließend über den Abbruch der Operation entscheiden?
Inwiefern soll es in EUNAVFOR MED IRINI nach Kenntnis der Bundesregierung einen Mechanismus geben, die Operation regelmäßig neu zu bestätigen, und wer soll demnach über ihre Verlängerung entscheiden dürfen?
Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch anvisiert, dass EUNAVFOR MED IRINI zu einem späteren Zeitpunkt mit Flugzeugen und Schiffen im Hoheitsgebiet oder auch in einem Nachbarstaat Libyens operiert?
a) Welche Gespräche oder Sondierungen sind hierzu bereits mit den infrage kommenden Regierungen erfolgt?
b) Ist geplant, neben einer Einladung die Regierung in Libyen oder eines Drittstaats auch einen entsprechenden VN-Beschluss zu erreichen?