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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Combat 18 und Blood & Honour in Deutschland

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

18.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1857717.04.2020

Combat 18 und Blood & Honour in Deutschland

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Januar 2020 verbot das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat das Netzwerk „Combat 18“ gemäß Vereinsrecht. Dieses Verbot wurde in den vorhergehenden Monaten bereits öffentlich angekündigt (vgl. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bmi-seehofer-vereinsverbot-combat-18-rechtsextremismus-bverwg-verfassungsschutz/). Schon im Jahr 2000 wurde der deutsche Ableger des Netzwerkes „Blood & Honour“ verboten. Seit Jahren tragen antifaschistische Projekte relevante Informationen zu „Combat 18“ bzw. „Blood & Honour“ zusammen und belegen deutlich Vernetzung und Gefährlichkeit (vgl. https://exif-recherche.org/?s=Combat+18, http://www.lotta-magazin.de/tag/combat-18, https://www.antifainfoblatt.de/tags/blood-honour, https://www.der-rechte-rand.de/?s=Combat+18).

Im Hinblick auf die Fragen zu vorliegenden Quellenmeldungen und vor dem Hintergrund, dass ähnliche Fragen in der Vergangenheit erst auf Nachfrage beantwortet wurden, verweisen die Fragestellerinnen und Fragesteller auf die Pressemitteilung Nummer 60/2017 des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2017 bezüglich des Beschlusses vom 13. Juni 2017 (2 BvE 1/15): „Es lässt sich nicht nachvollziehen, wie sich aus einer nach Jahren und Ursprungsbehörden aufgeschlüsselten Angabe der Zahl der Quellenmeldungen Rückschlüsse auf die Identität einzelner V-Leute oder auf die heutige Arbeitsweise der Nachrichtendienste ziehen lassen sollen. Da die begehrten Informationen keinen hinreichend konkreten Bezug zu verdeckt tätigen Personen aufweisen, ist nicht zu besorgen, dass grundrechtlich geschützte Rechtsgüter etwaiger V-Leute oder Dritter gefährdet werden könnten.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie vielen Personen wurde die Verbotsverfügung gegen „Combat 18“ zugestellt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele Personen lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt dem deutschen „Combat 18“-Netzwerk zurechnen?

3

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Verfahren im Zusammenhang mit „Combat 18“ geführt (bitte nach ermittlungsführender Behörde, Anzahl der Beschuldigten und Tatvorwurf des Verfahrens aufschlüsseln)?

4

Wie viele der in der Frage 1 bzw. 2 genannten Personen waren im Jahr 2000 von Verbotsmaßnahmen gegen „Blood & Honour“ betroffen?

5

Wie viele der in der Frage 1 bzw. 2 genannten Personen nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung an Schießtrainings in Deutschland oder im Ausland teil (bitte unter Angabe von Datum, Anlass, Umständen und Land beantworten)?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über internationale Kontakte von „Combat 18“?

7

Welche Musikveranstaltungen im In- und Ausland seit 2000 schätzt die Bundesregierung als Anlässe zur Vernetzung von „Blood & Honour“ bzw. „Combat 18“ ein?

8

Welche sonstigen Veranstaltungen, wie z. B. Aufmärsche, Schießtrainings, Vernetzungstreffen oder Feierlichkeiten, im In- und Ausland seit 2000 schätzt die Bundesregierung als Anlässe zur Vernetzung von „Blood & Honour“ bzw. „Combat 18“ ein?

9

Welche deutschsprachigen Musiker bzw. Bands rechnet die Bundesregierung „Blood & Honour“ bzw. „Combat 18“ und dem jeweiligen Umfeld zu?

10

In welchem Verhältnis stand bzw. stehen nach Kenntnis der Bundesregierung „Blood & Honour“ und „Combat 18“?

11

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zu „Combat 18“ liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz, beim Bundesnachrichtendienst, beim Militärischen Abschirmdienst oder dem Bundeskriminalamt vor (bitte nach Jahren und Diensten aufschlüsseln)?

12

Wie viele Quellenmeldungen mit Bezug zu „Blood & Honour“ liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz, beim Bundesnachrichtendienst, beim Militärischen Abschirmdienst oder dem Bundeskriminalamt vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

13

Wurden im Zuge der Verbotsvorbereitung nach Kenntnis der Bundesregierung auch journalistische Recherchen bezüglich der Mitgliedsbeiträge von „Combat 18“ ausgewertet, und falls ja, mit welchem Ergebnis (vgl. https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2018/combat106page2.html)?

Berlin, den 15. April 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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