Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Bildung für nachhaltige Entwicklung
der Abgeordneten Brigitte Freihold, Eva-Maria Schreiber, Dr. Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Michel Brandt, Andrej Hunko, Sören Pellmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das UNESCO-Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) wurde 2015 ins Leben gerufen, um in der internationalen Bildungslandschaft langfristig eine systemische Veränderung herbeizuführen. Ziel war es, nachhaltige Entwicklung weltweit nicht mehr nur projektbasiert (in Form von Aktionstagen, Projektwochen oder Wahlfächern), sondern strukturell und dauerhaft in unterschiedlichen Elementen des alltäglichen Bildungsalltags zu verankern. Das Programm, welches auf fünf Jahre ausgelegt gewesen ist (2015 bis 2019), sollte damit einen wesentlichen Beitrag zur Agenda 2030 leisten, die im September 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde und 17 Ziele nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) umfasst. Die Bundesregierung beteiligte sich am Weltaktionsprogramm, wobei die Federführung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) übernommen wurde (vgl. https://www.bne-portal.de/de/bundesweit/weltaktionsprogramm-deutschland).
Der Nationale Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE), der am 20. Juni 2017 von der Nationalen Plattform Bildung für nachhaltige Entwicklung verabschiedet wurde, soll die Vorhaben des UNESCO-Weltaktionsprogramms auf nationaler Ebene konkretisieren und greifbar machen. 130 Ziele und 349 Handlungsempfehlungen des NAP BNE sollen in verschiedenen Bereichen dazu führen, dass es Bildungseinrichtungen in Deutschland ermöglicht und erleichtert wird, die zumeist sehr theoretischen Vorhaben in der alltäglichen Praxis umzusetzen. Adressiert werden dabei Lehrpläne, Curricula und Ausbildungsordnungen sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildungen pädagogischer Fachkräfte. Dabei sollen jedoch nicht nur die formalen Bildungseinrichtungen wie Schulen oder Universitäten eingeschlossen werden, sondern auch die Bereiche der non-formalen und informellen Bildung, die zum lebenslangen Lernen beitragen und über die offizielle Schul- und Ausbildungslaufbahn hinaus gehen. Dazu zählen z. B. Volkshochschulen, Sozialverbände oder Sportvereine.
Durch den Aktionsplan soll eine Grundlage geschaffen werden, die Umsetzung des UNESCO-Weltaktionsprogramms Bildung für nachhaltige Entwicklung in Deutschland zum einen praktikabel zu machen und zum anderen auch über das Jahr 2019 hinaus sicherzustellen (vgl. https://www.bne-portal.de/de/nationaler-aktionsplan/der-weg-zum-nationalen-aktionsplan). Der konkrete Fortschritt der Etablierung der Maßnahmen und Handlungsempfehlungen des Aktionsplans wird jedoch lediglich anhand sogenannter Selbstverpflichtungserklärungen gemessen. Mit diesen sollen sich beteiligte und engagierte Organisationen und Institutionen der Bildungslandschaft aus unterschiedlichen Bereichen zum Aktionsplan und zu seiner Realisierung bekennen. Knapp 300 Selbstverpflichtungen wurden bisher abgegeben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/15696, S. 3).
Trotz dieser Selbstverpflichtungen wird von unterschiedlichen Seiten stetig auch Kritik am NAP BNE geäußert. So seien Bildungs- und Lehrpläne laut der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) das entscheidende Element, um den neuen Ansatz strukturell in den einzelnen Fächern sowie fächerübergreifend zu verankern. Doch eine länderübergreifende einheitliche Überarbeitung ist durch das föderale Bildungssystem derzeit nicht vorgesehen. Deswegen wird das Thema der Bildung für nachhaltige Entwicklung häufig weiterhin auf Arbeitsgemeinschaften und Projektwochen beschränkt, obwohl gegenläufig dazu eine strukturelle und flächendeckende Verankerung der Thematik im Bildungsbereich das Ziel war. Eine Bestandsaufnahme zur Verankerung von BNE in den Bildungs- und Lehrplänen für Elementar- und Primarstufe der einzelnen Bundesländer von 2016 beschrieb die Lage angesichts dessen als „ausbaufähig“ (vgl. https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/viel-guter-wille-wenig-fortschritt/). Nur wenige Bundesländer hätten das Thema Nachhaltigkeit explizit als Leitgedanken in ihren Bildungskonzepten etabliert. Lediglich die Bildungspläne von acht Bundesländern verwiesen spezifisch auf nachhaltige Entwicklung. Für die meisten Länder bleibe die Thematik jedoch schwer zu greifen und eine unkonkrete Randerscheinung statt übergeordneter Leitgedanke, der auf unterschiedlichen Ebenen kontinuierlich mitgedacht wird. Oft wird BNE zudem auf ökologische Nachhaltigkeit reduziert. Auffällig ist, dass Themen und Bezüge wie Armut, Frieden, soziale Verantwortung von Unternehmen und Einzelpersonen, historische Zusammenhänge oder auch degradierende Perspektiven auf den Globalen Süden und kolonialrassistische Fortschreibungen deutlich zu kurz kommen (vgl. https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/viel-guter-wille-wenig-fortschritt/).
Angesichts der globalen Bedeutung von BNE hat der Exekutivrat der UNESCO in einer Resolution vom 12. April 2018 entschieden, die Implementierung von BNE weltweit auch nach Ende des Weltaktionsprogramms Bildung für nachhaltige Entwicklung weiter zu fördern und ein Nachfolgeprogramm zu initiieren (vgl. https://www.bne-portal.de/de/infothek/meldungen/wie-geht-es-weiter-mit-bne-nach-2019). Das neue Programm „Education for Sustainable Development: Towards achieving the SDGs“, kurz „ESD for 2030“, soll direkt an das Weltaktionsprogramm anschließen. Den Auftakt dieses auf zehn Jahre angelegten Programms sollte eine von der UNESCO und dem BMBF ausgerichtete Weltkonferenz bilden. Die zunächst für Juni dieses Jahres vorgesehene dreitägige Veranstaltung zu der etwa 800 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft aus allen UNESCO-Mitgliedstaaten erwartet wurden, um über die strategische Ausgestaltung des neuen UNESCO-Programms und seine Umsetzung zu beraten (vgl. https://www.bne-portal.de/de/infothek/meldungen/vorbereitungstreffen-zur-unesco-weltkonferenz-bne), musste im Zuge der Bedrohungen durch COVID-19 vorerst abgesagt werden. Ein neues Datum steht noch nicht fest.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Wie bewertet die Bundesregierung die bisher veröffentlichten Ergebnisse des nationalen BNE-Monitorings durch die Freie Universität Berlin, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (vgl. https://www.ewi-psy.fu-berlin.de/einrichtungen/weitere/institut-futur/Projekte/WAP_BNE/index.html; bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Ergebnisse und Empfehlungen des nationalen BNE-Monitorings durch die Freie Universität Berlin wieder in die Umsetzung des NAP BNE einfließen (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Beabsichtigt die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass über die Abgabe von Selbstverpflichtungen zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure hinaus weitere Mechanismen als Maß für die Erreichung der im NAP BNE genannten Ziele und Maßnahmen einfließen sollen (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Ist seitens der Bundesregierung eine Begleitung sowie Unterstützung der Umsetzung der Selbstverpflichtungen vorgesehen, wenn ja, wie sieht diese konkret aus (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgenommen oder plant sie in Zukunft, damit auch staatliche Stellen zur Implementierung und Umsetzung der im NAP BNE genannten Ziele und Maßnahmen verpflichtet werden, wenn nein, warum nicht (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Welche Ergebnisse und Handlungsanweisungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für staatliche Stellen aus der Arbeit des Fachforums Non-formales und informelles Lernen/Jugend hinsichtlich der Themen Inklusion und Intersektionalität entstanden (bitte einzeln ausführlich erläutern; vgl. https://www.bne-portal.de/de/nationaler-aktionsplan/die-bildungsbereiche-des-nationalen-aktionsplans/non-formales-und-informelles, Punkt II Diversität und Inklusion)?
Wie ist das Fachforum Non-formales und informelles Lernen/Jugend zusammengesetzt, und welche Rolle spielte bei der Zusammensetzung das Thema Diversität mit Blick auf Geschlechterverhältnisse und unterschiedliche ethnische Hintergründe (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der Überarbeitung der Methoden und Ansätze der BNE durch Expertinnen und Experten der intersektionalen und inklusiven Pädagogik, um dem Ziel der Diversität und Inklusion der BNE gerecht zu werden (bitte einzeln ausführlich erläutern; vgl. https://www.bne-portal.de/de/nationaler-aktionsplan/die-bildungsbereiche-des-nationalen-aktionsplans/non-formales-und-informelles)?
Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht bereits bei der Erarbeitung des NAP BNE Expertinnen und Experten zur intersektionalen und inklusiven Pädagogik eingebunden (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Welche Handlungsempfehlungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im NAP BNE verankert, die das Problem fehlender Diversität innerhalb aktueller Klimabewegungen in Deutschland adressieren und Rassismuskritisches Denken und Handeln innerhalb gesellschaftspolitischer Strukturen und der Teilhabe von jungen Menschen in Deutschland fördern (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in den Handlungsempfehlungen des NAP BNE berücksichtigt, dass die Zielgruppe der Maßnahmen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung aus divers-kulturellen Lebensrealitäten vieler Menschen besteht, die aus unterschiedlichen sozioökonomischen, aber auch postkolonial sowie rassistisch geprägten bzw. strukturierten gesellschaftlichen Lebensbedingungen bzw. Verhältnissen kommen (bitte einzeln ausführlich erläutern; vgl. https://www.glokal.org/wp-content/uploads/2019/01/Glokal-e-V_Bildung-fuer-nachhaltige-Ungleichheit_Barrierefrei_Druckfassung.pdf, S. 25)?
Welche der 130 Ziele sowie 349 Handlungsempfehlungen des NAP BNE beziehen sich auf die Verschränkung von kolonialrassistischen Erfahrungen, die nicht nur historisch verwurzelt, sondern bis heute in vielen gesellschaftlichen Bereichen Nachwirkung entfalten, und deren Auswirkungen auf die Klimakrise (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung im NAP BNE gesellschaftspolitische Aspekte über den Zusammenhang zwischen Kolonialismus und seinen Nachwirkungen für gegenwärtige gesellschaftliche Herausforderungen im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit sowie nachhaltige Entwicklung berücksichtigt, und mit welchen konkreten Handlungsempfehlungen werden diese Aspekte berücksichtigt (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass es sich nach Einschätzungen der Expertinnen und Experten für Entwicklungszusammenarbeit und Rassismus-Kritik von glokal e. V. „bei Entwicklungszusammenarbeit auch um eine gewaltvolle Praxis handeln kann, durch die Gesellschaften des Globalen Südens geformt und an der Norm des Globalen Nordens ausgerichtet werden“, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (vgl. https://www.glokal.org/wp-content/uploads/2019/01/Glokal-e-V_Bildung-fuer-nachhaltige-Ungleichheit_Barrierefrei_Druckfassung.pdf, S. 22)?
Wie wird den in Frage 14 benannten Gefahren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Handlungsempfehlungen des NAP BNE begegnet, bzw. wie wird sichergestellt, sie auszuschließen (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Berücksichtigung einer kritischen Auseinandersetzung mit Erfahrungen der Ungleichheit in der Entstehungsgeschichte der gegenwärtigen Nord-Süd-Beziehungen in den Handlungsempfehlungen des NAP BNE bei, insbesondere im Hinblick auf die Nachwirkungen des Kolonialismus und des Zweiten Weltkrieges (bitte einzeln ausführlich erläutern; vgl. https://www.glokal.org/wp-content/uploads/2019/01/Glokal-e-V_Bildung-fuer-nachhaltige-Ungleichheit_Barrierefrei_Druckfassung.pdf, S. 31)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung des Umstandes, dass eine umfassende Analyse von Bildungsmaterialien zur nachhaltigen Entwicklung ergeben hat, dass Entwicklung darin primär an den (Bildungs-)Standards des Globalen Nordens gemessen wird, womit nach Einschätzung der Expertinnen und Experten für Entwicklungszusammenarbeit und Rassismus-Kritik von glokal e. V. das „klassische eurozentrische Entwicklungsparadigma“ fokussiert wird und eine Überordnung des Globalen Nordens über den Globalen Süden droht, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (bitte einzeln ausführlich erläutern; vgl. https://www.glokal.org/wp-content/uploads/2019/01/Glokal-e-V_Bildung-fuer-nachhaltige-Ungleichheit_Barrierefrei_Druckfassung.pdf, S. 20)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung des Umstandes, dass die Analyse von Bildungsmaterialien zur nachhaltigen Entwicklung ergeben hat, dass in den Materialien weder feministische noch kapitalismuskritische oder postkoloniale Ansätze im Kontext der nachhaltigen Entwicklung behandelt werden, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (bitte einzeln ausführlich erläutern; vgl. https://www.glokal.org/wp-content/uploads/2019/01/Glokal-e-V_Bildung-fuer-nachhaltige-Ungleichheit_Barrierefrei_Druckfassung.pdf, S. 23)?
Wie gedenkt die Bundesregierung den Umstand zu adressieren, dass im Nachhaltigkeitsdiskurs immer wieder der Versuch kritisiert wird, „den Widerspruch zwischen kapitalistischer Ökonomie (Produktivitätssteigerung, Wirtschaftswachstum, Exportsteigerung usw.) und Ökologie zu glätten“ und in der Analyse der Bildungsmaterialien dennoch festgestellt wurde, dass darin „das dem Kapitalismus inhärente Gesetz des Wachstums nicht problematisiert, sondern als Naturgesetz dargestellt wird“ (vgl. https://www.glokal.org/wp-content/uploads/2019/01/Glokal-e-V_Bildung-fuer-nachhaltige-Ungleichheit_Barrierefrei_Druckfassung.pdf, S. 24), um Bildung für nachhaltige Entwicklung im Sinne der Ziele des UNESCO-Weltaktionsprogramms zielführend zu gestalten (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Werden die Themenkomplexe Rassismus und Kolonialismus und ihre Zusammenhänge mit der Klimakrise nach Kenntnis der Bundesregierung, die laut einer Einschätzung von glokal e. V. in den bisher eingesetzten Materialien zur Bildung für nachhaltige Entwicklung kaum eine Rolle spielen (vgl. https://www.glokal.org/wp-content/uploads/2019/01/Glokal-e-V_Bildung-fuer-nachhaltige-Ungleichheit_Barrierefrei_Druckfassung.pdf, S. 28), in den Handlungsempfehlungen des NAP BNE ausreichend thematisiert, und wenn ja, wie (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Analyse der Bildungsmaterialien zur Bildung für nachhaltige Entwicklung ergeben hat, dass im Großteil der Materialien eine Tendenz festgestellt wurde, Rassismus auf Rechtsextremismus zu reduzieren und somit als ein Phänomen extremer Randgruppen zu verstehen, anstatt diesen als gesamtgesellschaftliches Problem und gesamtgesellschaftliche Herausforderung anzuerkennen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (bitte einzeln ausführlich erläutern; vgl. https://www.glokal.org/wp-content/uploads/2019/01/Glokal-e-V_Bildung-fuer-nachhaltige-Ungleichheit_Barrierefrei_Druckfassung.pdf, S. 28)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von glokal e. V., dass die Materialien zur Bildung für nachhaltige Entwicklung zum Teil suggerieren, „dass die ‚Entwicklung‘ des Globalen Nordens und die Verarmung des Globalen Südens, nichts mit kolonialer Eroberung, Sklaverei, Ausbeutung und dauerhafter weltwirtschaftlicher, militärischer, politischer und kultureller Unterordnung der kolonisierten Gebiete zu tun habe“ und somit koloniales Unrecht verharmlosen könnten, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (bitte einzeln ausführlich erläutern und begründen; vgl. https://www.glokal.org/wp-content/uploads/2019/01/Glokal-e-V_Bildung-fuer-nachhaltige-Ungleichheit_Barrierefrei_Druckfassung.pdf, S. 31)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass das Material zur Bildung für nachhaltige Entwicklung Aufgaben enthält, die Schülerinnen und Schüler dazu auffordern, Strategien zur Kolonialisierung afrikanischer Länder zu entwickeln, womit „Gewalt- und Terrorherrschaft spielerisch nachgeahmt werden“, was „Kolonisierung wie eine legitime Politikform darstellt, bei der es lediglich um Strategiefragen gehe.“, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (vgl. https://www.glokal.org/wp-content/uploads/2019/01/Glokal-e-V_Bildung-fuer-nachhaltige-Ungleichheit_Barrierefrei_Druckfassung.pdf, S. 33; bitte ausführlich erläutern)?
Welche konkreten Maßnahmen wurden seit Bekanntwerden der Analyse der Bildungsmaterialien für Bildung für nachhaltige Entwicklung durch glokal e. V. im Jahr 2013, die unter anderem vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert wurde, von der Bundesregierung unternommen, um die darin kritisierten Schwachstellen zu beheben (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung die konkrete Umsetzung der Vorschläge des NAP BNE, namentlich für die Verankerung der nachhaltigen Bildung im nationalen Bildungssystem, in den Lehrplänen sichergestellt werden, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen oder plant sie in Zukunft eingedenk der föderalen Zuständigkeiten im Bereich Bildung (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits unternommen, um die Anstrengungen auf Länderebene zu unterstützen und zu vereinheitlichen, um einen länderübergreifenden Austausch und eine länderübergreifende Umsetzung der Vorschläge des NAP BNE zu fördern (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Welche konkreten staatlichen Stellen sind an der Erarbeitung des Aktionsplans zur kulturellen Dimension der nachhaltigen Entwicklung auf EU-Ebene beteiligt, welche durch Entschließung des Rates der Europäischen Union und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten im November 2019 beschlossen wurde (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13336-2019-INIT/de/pdf)?
Welcher zeitliche Rahmen ist nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund des Übereinkommens in der Entschließung, dass „so bald wie möglich“ eine Arbeitsgruppe zur kulturellen Dimension der nachhaltigen Entwicklung im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung einzurichten sei, vorgesehen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13336-2019-INIT/de/pdf, S. 7, Punkt 8)?
Wie soll der in der Entschließung erwähnte und mit dem Aktionsplan angestrebte „systematische Einsatz von kulturpolitischen Strategien und Maßnahmen zur Verwirklichung von Nachhaltigkeit“ nach Kenntnis der Bundesregierung EU-weit gewährleistet und überprüft werden (bitte einzeln ausführlich erläutern; vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13336-2019-INIT/de/pdf, S. 4, Punkt 12)?
Welche konkreten Anstrengungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um Kulturpolitik und kulturpolitische Perspektiven in ihre nationalen Strategien für nachhaltige Entwicklung zu integrieren (bitte einzeln ausführlich erläutern; vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13336-2019-INIT/de/pdf, S. 5, Punkt 2)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die konkreten Anstrengungen anderer EU-Staaten in diesem Zusammenhang, nachdem in der Entschließung von Maßnahmen in „beeindruckendem Ausmaß“ die Rede ist (bitte einzeln ausführlich erläutern; vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13336-2019-INIT/de/pdf, S. 5, Punkt 3)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ergebnisse der Analyse von Lücken bei bestehenden politischen Maßnahmen und ihrer Umsetzung mit Blick auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung, zu der das Europäische Parlament am 6. Juli 2017 in einer Entschließung zur Europäischen Nachhaltigkeitspolitik und am 14. März 2019 in einer Entschließung zu dem strategischen Jahresbericht über die Umsetzung und Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung aufgerufen hat (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13336-2019-INIT/de/pdf, S. 4, Punkt 4), und welche konkreten Vorhaben gibt es, um diese analysierten Lücken zu schließen (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung die Abstimmung zwischen kulturellen und kulturbezogenen Maßnahmen und Ansätzen der EU, die eines der Ziele des Aktionsplanes darstellt, bestmöglich sichergestellt werden (bitte einzeln ausführlich erläutern; vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13336-2019-INIT/de/pdf, S. 7, Punkt c)?
Wie gedenkt die Bundesregierung den Aktionsplan für die kulturelle Dimension der nachhaltigen Entwicklung auf EU-Ebene mit dem NAP BNE zu verknüpfen, der Bürger und Bürgerinnen vor allem dazu befähigen soll, nachhaltig zu handeln und nachhaltige Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und dafür auch explizit die Bedeutung von Kunst und Kultur hervorhebt (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung in der kulturellen, politischen und historischen Bildung und Vermittlung, damit angesichts des generationellen Wandels in der Gedenk- und Erinnerungspolitik, namentlich des Verstummens der hochbetagten Überlebenden der Shoah und des Holocaust an den Sinti und Roma sowie anderen NS-Verfolgten, nachhaltige Strukturen und neue pädagogische Vermittlungsformate der historischen Bildung in den Gedenkstätten gefördert werden, insbesondere hinsichtlich verwobener Geschichten zwischen der kolonialrassistischen Verfolgung und NS-Verfolgung (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Welche konkreten Maßnahmen und Handlungsempfehlungen beinhaltet der NAP BNE nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verankerung der Thematik der nachhaltigen Entwicklung in Gedenkstätten, als Orten der informellen Bildung und des lebenslangen Lernens für die Gesellschaft mit besonderer Berücksichtigung der NS-Vergangenheit und des deutschen Kolonialismus und der damit verbundenen historischen Verantwortung der Bundesrepublik (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Abläufe in der Technikproduktion den Handlungsempfehlungen des NAP BNE anzupassen, damit diese auch über den Bildungsbereich hinaus in der gesellschaftlichen Praxis und Warenproduktion Anwendung finden (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den 349 Handlungsempfehlungen des NAP BNE vorgesehen, für das Konsumverhalten der Länder des Globalen Nordens zu sensibilisieren und die damit in Verbindung stehende Benachteiligung der Gesellschaften des Globalen Südens, vor dem Hintergrund der Nachwirkungen kolonialer Ausbeutungsstrukturen sowie zum Teil auch Formen moderner Sklaverei, zu berücksichtigen (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den 349 Handlungsempfehlungen des NAP BNE vorgesehen, für das Konsumverhalten der Länder des Globalen Nordens und seine Auswirkungen auf die Klimaerwärmung sowie die damit einhergehenden Konsequenzen für die Lebensqualität der Gesellschaften in den Ländern des Globalen Südens zu sensibilisieren (bitte einzeln ausführlich erläutern)?
Was unternimmt die Bundesregierung, um unter Berücksichtigung möglicher Konsequenzen für die Klimaerwärmung und die Benachteiligung der Gesellschaften des Globalen Südens, Vorgaben für die nachhaltige Produktion technischer Geräte im Einklang mit dem SDG 12 für „Nachhaltige/r Konsum und Produktion“ sowie dem SDG 10 für „Weniger Ungleichheiten“ zu fördern (bitte einzeln ausführlich erläutern)?