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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Geschlechtergerechtes Entscheidungsmanagement zur Bewältigung der Coronakrise

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

27.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1886929.04.2020

Geschlechtergerechtes Entscheidungsmanagement zur Bewältigung der Coronakrise

der Abgeordneten Doris Achelwilm, Cornelia Möhring, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Susanne Ferschl, Sylvia Gabelmann, Katja Kipping, Norbert Müller (Potsdam), Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die COVID-19-Pandemie stellt das Gesundheitssystem, öffentliche Infrastrukturen, Regierungen und Parlamente vor beträchtliche Herausforderungen, viele Menschen und Betriebe geraten unvermittelt unter Existenzdruck. Politisch gilt es, in kürzester Zeit Entscheidungen von großer Tragweite zu treffen, um die Gesundheit aller, insbesondere die vulnerabler Personen, zu schützen, die Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor Überlastung zu bewahren und soziale Nachteile, wirtschaftliche Folgen sowie kurzfristig notwendige Grundrechteeinschränkungen weitestgehend zu begrenzen. Die Dimensionen von Risiken und Unsicherheit – ob epidemiologisch, makroökonomisch oder sozialpsychologisch betrachtet – überschreiten in ihrer Komplexität bisherige Erfahrungen und Vorstellungen. Zur adäquaten Bewältigung dieser Krise braucht es nach Ansicht der Fragesteller diverses Fachwissen, handlungsfähige Institutionen, demokratische Legitimation, solidarische Normen und die konkrete Einbeziehung verschiedener Perspektiven und Expertisen im Hinblick auf Gesellschaft und Krisenmanagement.

Die Herausforderungen der aktuellen Situation werden zu einem erheblichen Teil von Frauen getragen. Knapp drei Viertel der Beschäftigten in den als systemrelevant erkannten Berufen sind Frauen, deren Tätigkeit aktuell zwar verstärkt anerkannt, aber weiterhin oft unterdurchschnittlich bezahlt wird (Koebe u. a.: „Lohn- und Prestigeniveau unverzichtbarer Berufe in Zeiten von Corona“, DIW aktuell 28, S. 6). Auch im privaten Bereich „zu Hause“ sind es vor, während und voraussichtlich nach Corona überwiegend Frauen, die den Großteil notwendiger Fürsorgearbeiten wie Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen leisten und dafür geringere Einkommens- und Aufstiegsmöglichkeiten sowie schlechtere Renten in Kauf nehmen (vgl. Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 18/12840).

Nach Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) darf niemand wegen des Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden. Nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 GG obliegt es dem Staat, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Das bedeutet nach Ansicht der Fragesteller auch, dass Frauen an politischen Entscheidungsprozessen angemessen (dem Bevölkerungsanteil nach also mindestens paritätisch) beteiligt sein müssen. Das ist in der derzeitigen Situation auf Ebene der meisten Parlamente nicht annähernd der Fall. Der Deutsche Bundestag hat in der laufenden Legislaturperiode einen Frauenanteil von 31,2 Prozent. (Stand Juli 2019; vgl. https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/mdb_zahlen_19/frauen_maenner-529508). Während im Bundeskabinett sieben Frauen und neun Männer vertreten sind, ist der Frauenanteil im sogenannten Kleinen Corona-Kabinett auf unter 30 Prozent gesunken (eigene Berechnung; vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/regierungshandeln-covid19-1740548). Außerhalb von Politik und Parlamenten ist es nach Ansicht der Fragesteller um Geschlechterdemokratie und Gleichberechtigung in vielen Bereichen nicht besser bestellt. Im Wissenschaftsrat der maßgeblich vom Bund finanzierten Wissenschaftsakademie Leopoldina, auf deren Stellungnahme u. a. die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vor Veröffentlichung am 13. April 2020 positiv setzte (https://www.spiegel.de/wissenschaft/leopoldina-forscher-legen-konkreten-fahrplan-fuer-ende-der-kontaktsperren-vora-0cfd0aed-cf48-4dd1-a219-241d818d60ae), sind beispielsweise 24 Männer und zwei Frauen vertreten. Mit Blick auf ein geschlechtergerechtes Entscheidungsmanagement stellt sich daher die Frage, in welchem Verhältnis Frauen und Männer (und ggf. non-binär verortete Menschen) grundsätzlich in den relevanten Entscheidungsgremien und Krisenstäben vertreten sind.

Den Fragestellenden ist klar, dass sich die Qualität von Entscheidungen nicht unmittelbar an der geschlechtlichen Zugehörigkeit der Entscheiderinnen und Entscheider festmachen lässt. Gleichzeitig sind nach Ansicht der Fragesteller eine diverse Vertretung relevanter Wissensperspektiven wie auch die transparente Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede und Ansprüche wichtige Faktoren für die Legitimation, Praktikabilität und Angemessenheit von Entscheidungen, die die Gesellschaft in ihrer Pluralität und Gänze umfassen. Für ein geschlechtergerechtes Entscheidungsmanagement ist nach Ansicht der Fragesteller von zentraler Bedeutung, die unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen und Männern zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass z. B. gesundheits- oder arbeitsmarktpolitische Maßnahmen geschlechtsspezifische Unterschiede und Situationen unter gleichstellungspolitischen Maßgaben berücksichtigen. Mit welchen Folgen diese Differenzierung in der Vergangenheit versäumt wurde, zeigt etwa eine Analyse der in der letzten Finanzkrise 2008/2009 verabschiedeten Konjunkturpakete I und II: Viele der in diesem Kontext getroffenen Maßnahmen haben nach Ansicht der Fragesteller geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten noch verschärft (vgl. Kuhl, Mara: Wem werden Konjunkturpakete gerecht? Eine budgetorientierte Gender-Analyse der Konjunkturpakete I und II. WISO Diskurs, Mai 2010) – mit nachteiligen Effekten nicht nur für Frauen und Familien, sondern auch für die Wirtschaft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche relevanten Entscheidungsgremien und Krisenstäbe hat die Bundesregierung bisher bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie eingerichtet oder genutzt?

2

In welchem Verhältnis sind Frauen und Männer (und ggf. non-binär verortete Personen) in diesen Gremien bzw. Krisenstäben vertreten (bitte jeweils nach Anzahl und Prozentsatz aufschlüsseln)?

3

Ist die in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien festgehaltene Vorgabe, die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesministerien in ihren Bereichen zu fördern, unverändert für diese Entscheidungsgremien und Krisenstäbe gültig?

Wenn ja, nach welchen Maßstäben wird diesem Gleichstellungsprinzip Rechnung getragen?

Wenn nein, warum nicht?

4

Inwiefern wird seitens der Bundesregierung überprüft und berücksichtigt, dass die im Zuge der Krisenbewältigung getroffenen Maßnahmen auf unterschiedliche Arbeitsbedingungen und Lebenssituationen von Frauen und Männern treffen, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Hilfsmaßnahmen sich nicht negativ auf z. B. die Entgeltgleichheit oder gerechte Familienvereinbarkeit von Frauen und Männern auswirken (geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung)?

5

Inwiefern wird überprüft und sichergestellt, dass Frauen und Männer von wirtschaftlichen oder arbeitsmarktpolitischen Hilfsmaßnahmen gleichermaßen profitieren, bzw. sichergestellt, dass diese keine negativen Effekte auf Gleichstellungsziele, wie z. B. geschlechtergerechte Lohnentwicklungen und Entwicklungen sozialer Leistungen, haben (Gender Budgeting, Eltern- und Arbeitslosengeld, Grundsicherungsanspruch usw.)?

6

Hat die Nationalakademie Leopoldina, die vom Bund zu 80 Prozent finanziert wird, nach Kenntnis der Bundesregierung einen Gleichstellungsplan, und wenn ja, inwiefern wurde dieser bei Besetzung des Wissenschaftsrates berücksichtigt?

7

Inwiefern hält es die Bundesregierung bei der Eindämmung der Corona-Pandemie und der Bewerkstelligung der damit verbundenen Maßnahmen für relevant, geschlechtsspezifische Ungleichheiten und Lebenssituationen zu berücksichtigen und entsprechende Expertisen und Perspektiven einzubeziehen?

8

Hält es die Bundesregierung für geboten, bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch Praxiserfahrene und Interessenvertretungen aus sogenannten systemrelevanten Berufsfeldern einzubeziehen, und wenn ja, in welcher Form stellt sie diese Beteiligung sicher?

Berlin, den 22. April 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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