Die Lage von Schutzsuchenden vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Susanne Ferschl, Sylvia Gabelmann, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vor dem Hintergrund der globalen Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus ergreifen Staaten weltweit Schutzmaßnahmen und fordern ihre Bevölkerungen zum „social distancing“ auf. Tiefgreifende Eingriffe in Grundrechte wie dem Recht auf Freizügigkeit bis hin zu Ausgangssperren werden zur Bekämpfung der Pandemie in Kauf genommen. Die Grenzen der Europäischen Union (EU) wurden weitgehend für Bürgerinnen und Bürger von Nicht-EU-Staaten geschlossen und auch innerhalb Europas hat unter anderem Deutschland seine Grenzen nach Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz weitgehend geschlossen (https://www.grenzecho.net/33253/artikel/2020-03-17/eu-macht-die-schotten-dicht). Am 17. März 2020 erklärte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer, dass Drittstaatsangehörige, die kein längerfristiges Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat bzw. in Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben, an der Grenze zurückgewiesen werden, wenn kein dringender Einreisegrund vorliegt (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/03/corona-reisebeschraenkungen.html).
Mit den Grenzschließungen geht nach Ansicht der Fragesteller auch eine sukzessive Aussetzung von humanitären und asylrechtlichen Grundsätzen einher. So kündigte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat an, Resettlement-Programme einzustellen. Dies betrifft insbesondere Schutzsuchende in der Türkei, im Libanon und in Libyen (https://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-2185.html). Aber auch die Verteilung von Schutzsuchenden innerhalb der EU ist weitgehend blockiert. In den Hotspots auf den griechischen Inseln sind Schutzsuchende gezwungen, auf engstem Raum zusammenzuleben. Zur Problematik der zentralen Unterbringung kommen medizinische Versorgungsprobleme durch signifikante Überbelegung hinzu. So befinden sich beispielsweise im Lager Moria auf der griechischen Insel Lesbos etwa 20 000 Personen, obwohl das Lager über eine Maximalkapazität von 3 000 verfügt. Der „Hotspot“ Vathy auf Samos wurde für 646 Menschen ausgelegt, ist aber mit 7 575 Menschen belegt (https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-welt-und-wissen-in-moria-stirbt-die-hoffnung-auf-ein-neues-leben-in-europa-_arid,1610239.html). Aber nicht nur die Hotspots in Griechenland stellen nach Auffassung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) ein schweres humanitäres und gesundheitspolitisches Problem dar (vgl. https://www.proasyl.de/news/covid-19-und-fluechtlingspolitik-was-deutschland-jetzt-machen-muss/).
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zeigt sich nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller eine vergleichbare Problematik in Lagern, Abschiebegefängnissen, ANKER-Zentren und anderen Formen der zentralen Unterbringung in Deutschland. Es stellt sich die Frage, wie Menschen in zentralisierter Unterbringung der Aufforderung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel: „Wir müssen aus Rücksicht voneinander Abstand halten. Der Rat der Virologen ist ja eindeutig: Kein Handschlag mehr, gründlich und oft die Hände waschen, mindestens eineinhalb Meter Abstand zum Nächsten und am besten kaum noch Kontakte zu den ganz Alten, weil sie eben besonders gefährdet sind“ (https://www.sueddeutsche.de/politik/angela-merkel-rede-coronavirus-wortlaut-1.4850582) gerecht werden können. Die Fragestellerinnen und Fragesteller treten daher für die Schließung der Sammellager und die dezentrale Unterbringung der Schutzsuchenden ein.
Die Warnungen der Bamberger Initiative „Mahnwache Asyl“ ob der Zustände im ANKER-Zentrum Bamberg zeigen die Problematik der zentralen Unterbringung deutlich. Die Initiative mahnt: „In der Ankereinrichtung in Bamberg gebe es nach Berichten von BewohnerInnen und MitarbeiterInnen praktisch keine Präventionsmaßnahmen gegen eine Ansteckung. Die Bewohner des Lagers würden weiterhin in der Kantine mit weit über 1 000 Menschen essen – ohne Möglichkeit, Abstand zu halten. Eine Aufklärung über ein hygienisches Verhalten (richtiges Händewaschen, Abstandhalten, in die Armbeuge niesen) in Piktogrammen und mehreren Sprachen erfolge ebenfalls nicht. Weiterhin fehle es an Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten. Auch müssten die Bewohner zur Ausgabe von Sachleistungen für längere Zeit in Menschenansammlungen warten.“ Die Initiative betont weiter: „Seit Inbetriebnahme der Anker-Einrichtungen weisen Flüchtlingsorganisationen auf die mögliche schnelle Krankheitsausbreitung in solchen Zentren hin. Wenn ein Corona-Fall in einer Einrichtung unter diesen Umständen auftritt, ist eine Ausbreitung in großem Maß unvermeidlich. Dazu kommt, dass unter den BewohnerInnen eine große Anzahl einer Risikogruppe zuzuordnen ist, für die mit einem schweren Krankheitsverlauf gerechnet werden muss. Dies alles stellt eine große Gefahr für die BewohnerInnen dar und gefährdet die gesamte Bamberger Bevölkerung“ (https://www.wiesentbote.de/2020/03/18/offener-brief-der-bamberger-mahnwache-asyl-zum-umgang-mit-dem-corona-virus-in-der-anker-einrichtung-oberfranken/).
In Suhl sitzen seit dem 13. März 2020 533 Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Quarantäne, nachdem am 13. März 2020 ein Bewohner positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Die Quarantäne gilt mindestens 14 Tage. Als Schutzsuchende versuchten, einen Zaun der Erstaufnahmeeinrichtung zu überwinden, kam es zum Einsatz des Spezialeinsatzkommandos (SEK), eines Wasserwerfers, eines Räumpanzers und von mehreren Rettungswagen. 17 Geflüchtete wurden in eine ehemalige Jugendarrestanstalt gebracht und als „Störer“ dargestellt (https://www.insuedthueringen.de/region/suhl_zellamehlis/suhl/Polizei-holt-mit-Grossaufgebot-Stoerer-aus-Fluechtlingsheim;art83456,7180877). Die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben auf engstem Raum eingeschlossen, was eine Ausbreitung einer möglichen Infektion begünstigen kann. Hier zeigt sich nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller die Problematik der zentralen Unterbringung, denn statt einzelne COVID-19-Fälle zu isolieren und die restlichen Bewohner alsbald dezentral unterzubringen, wurden die Insassen gesammelt unter Quarantäne gestellt und somit der Gefahr weiterer Ansteckungen ausgesetzt (https://www.neues-deutschland.de/artikel/1134469.corona-fluechtlinge-abstand-halten-unmoeglich.html).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind der Auffassung, dass das Modell der zentralen Unterbringung endgültig gescheitert ist und sowohl in Deutschland als auch auf der Ebene der EU dringend beendet und durch eine dezentrale Form der Unterbringung vollständig ersetzt werden muss.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Schutzmaßnahmen vor dem SARS-CoV-2-Virus in welchen Arten von Sammelunterkünften für Geflüchtete in Deutschland (bitte nach Art und Ort der Einrichtung aufschlüsseln)?
Inwiefern wird nach Kenntnissen der Bundesregierung die Versorgung von Sammelunterkünften für Geflüchtete mit Schutzmaterial und Desinfektionsmitteln sichergestellt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über COVID-19-Fälle und Kontaktpersonen in Sammelunterkünften für Geflüchtete, und wie viele dieser Fälle befinden sich bereits im Krankenhaus oder sind verstorben (bitte nach Art und Ort der Einrichtung aufschlüsseln)?
Wie viele Schutzsuchende (auch abgelehnte) in Sammelunterkünften welcher Art befinden sich zum Zeitpunkt der Fragestellung in Quarantäne, und auf welche Weise kann eine Quarantäne nach Kenntnis der Bundesregierung in einer Sammelunterkunft wirkungsvoll umgesetzt und können die einzelnen Bewohner isoliert werden?
Wie viele, und welche Sammelunterkünfte standen oder stehen noch wie lange wegen COVID-19 unter Quarantäne?
Wie können in sogenannten ANKER-Zentren oder Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachte Schutzsuchende nach Auffassung der Bundesregierung die Aufforderung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel: „Wir müssen aus Rücksicht voneinander Abstand halten. Der Rat der Virologen ist ja eindeutig: Kein Handschlag mehr, gründlich und oft die Hände waschen, mindestens eineinhalb Meter Abstand zum Nächsten und am besten kaum noch Kontakte zu den ganz Alten, weil sie eben besonders gefährdet sind.“ umsetzen (https://www.sueddeutsche.de/politik/angela-merkel-rede-coronavirus-wortlaut-1.4850582)?
a) Wie werden Schutzmaßnahmen vor SARS-CoV-2, wie der Verzicht auf Handschlag oder körperliche Berührung, in den genannten Unterbringungsformen in welchen Sprachen kommuniziert?
b) Wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung die von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vorgestellte Abstandsregel in den genannten Unterbringungsformen umgesetzt werden?
c) Wie können alte Menschen und besonders gefährdete Gruppen in den genannten Unterbringungsformen geschützt werden?
Wie können die von der Bundesregierung am 22. März 2020 verkündeten Maßnahmen, insbesondere das Verbot von Treffen von mehr als zwei Personen außerhalb des eigenen Haushalts, in sogenannten ANKER-Zentren oder Erstaufnahmeeinrichtungen umgesetzt werden (https://www.n-tv.de/politik/Bund-und-Laender-beschliessen-Kontaktverbote-article21660856.html)?
Sind die Berichte über die mangelnde Prävention im Bamberger ANKER-Zentrum nach Auffassung der Bundesregierung repräsentativ für andere Einrichtungen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, und ist die Bundesregierung dazu im Gespräch mit den Ländern, und falls nein, warum nicht (https://www.wiesentbote.de/2020/03/18/offener-brief-der-bamberger-mahnwache-asyl-zum-umgang-mit-dem-corona-virus-in-der-anker-einrichtung-oberfranken/)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gefahren, die von zentraler Unterbringung von Schutzsuchenden in Bezug auf die Infektionsgefahr ausgehen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Auf welche Weise werden besonders vom SARS-CoV-2-Virus gefährdete Gruppen in zentralen Unterbringungen für Schutzsuchende nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland geschützt, und reichen nach Auffassung der Bundesregierung diese Maßnahmen aus?
Welche Gefährdung sieht die Bundesregierung bezüglich der gesammelten Essensausgabe in zentralen Unterbringungen von Schutzsuchenden für die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Gefährdung sieht die Bundesregierung bezüglich der gemeinsamen Nutzung von Sanitäranlagen in zentralen Unterbringungen von Schutzsuchenden für die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Information von Schutzsuchenden in Sammelunterkünften in Deutschland über die Gefahr einer SARS-CoV-2-Infektion und die entsprechenden Präventionsmethoden ausreichend, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Schutzsuchende, wenn sie in Quarantäne genommen werden, ausreichend über ihre Situation informiert, und gibt es dafür ausreichend Sprachmittler?
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie das Konzept der zentralen Unterbringung von Schutzsuchenden als problematisch an, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
a) Gibt es Pläne zur Auflösung der sogenannten ANKER-Zentren und funktionsgleicher Einrichtungen (Aufnahmeeinrichtungen u. Ä.), und falls nein, warum nicht?
b) Gibt nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne für Alternativen zur zentralen Unterbringung von Schutzsuchenden?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnis über Pläne, besonders gefährdete Personengruppen auf kleinere Unterkünfte zu verteilen bzw. sie dezentral unterzubringen, und welche Personengruppen betrifft dies konkret?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Lage in der unter Quarantäne stehenden Erstaufnahmestelle Suhl, und inwiefern hält sie eine unter Quarantänestellung der gesamten Anlage für verhältnismäßig und für eine geeignete Maßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus, insbesondere auch in der Unterkunft?
a) Wie viele weitere COVID-19-Fälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Unterkunft festgestellt?
b) Gelten nach Kenntnis der Bundesregierung alle Personen in der Erstaufnahmestelle Suhl als Kontaktpersonen, und wie werden diese vor Ansteckung innerhalb der Unterkunft geschützt?
c) Gab es Anforderungen der Bundeswehr in oder um die Erstaufnahmestelle Suhl eingesetzt zu werden, und falls ja, zu welchen Aufgaben, und von wem, mit welcher Begründung, und auf welcher Rechtsgrundlage wurde um den Bundeswehreinsatz ersucht, und wie wurde dieses Ersuchen aufgrund welcher Rechtsgrundlage von der Bundesregierung beantwortet (https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/bericht-bundeswehr-sollte-fluechtlingsunterkunft-in-suhl-bewachen-36782.html)?
Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Evaluation der Schutz- und Präventionsmaßnahmen in zentralen Unterbringungen für Schutzsuchende gegeben, und welches Ergebnis hatte diese (bitte möglichst genau nach Unterbringung aufschlüsseln), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Aufnahmeprogramme für Schutzsuchende sind vom Stopp des Resettlement-Programms betroffen, und wie viele Schutzsuchende in welchen Regionen betrifft diese Anordnung (https://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-2185.html)?
Bis wann sollen die Resettlement-Programme ausgesetzt bleiben, bzw. wann soll eine neue Überprüfung der Aussetzung der Resettlement-Programme stattfinden (https://www.tagesschau.de/inland/fluechtlinge-2185.html)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die gesundheitliche Lage der Schutzsuchenden auf den griechischen Inseln?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über COVID-19-Fälle auf den griechischen Inseln?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über COVID-19-Fälle in griechischen Hotspots?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Kontaktpersonen und der infizierten Personen in griechischen Hotspots, und auf welche Weise werden diese isoliert, behandelt und geschützt?
d) Reicht nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesundheitsversorgung auf den griechischen Inseln für eine Versorgung bei der Ausweitung der Corona-Pandemie aus, und welche Pläne gibt es für den Fall einer Ausweitung der Corona-Pandemie in den griechischen Hotspots?
e) Welche Möglichkeiten bestehen in den Hotspots, Schutzsuchende in Quarantäne zu nehmen, und unter welchen Bedingungen findet dies statt?
f) Inwiefern sieht die Bundesregierung ein erhöhtes Ansteckungsrisiko in den griechischen Hotspots, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
g) Inwiefern wirkt die Bundesregierung auf eine Auflösung der Hotspots und eine Verteilung der Schutzsuchenden, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie, hin, und falls nein, warum nicht?
h) Setzt sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie für eine Ausweitung der Evakuierung der minderjährigen Schutzsuchenden aus den griechischen Hotspots ein, und falls ja, in welchem Zeitrahmen soll dies erfolgen, und falls nein, warum nicht?
i) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Ausgangssperren in den griechischen Hotspots (https://www.theguardian.com/global-development/2020/mar/21/fears-catastrophe-greece-migrant-camps-lockdown-coronavirus?CMP=Share_AndroidApp_WhatsApp)?
Wie definiert der Bundesinnenmister Horst Seehofer einen „dringenden Einreisegrund“, der vor Zurückweisung an den Schengenaußengrenzen schützt (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/03/corona-reisebeschraenkungen.html)?
Wie viele Asylsuchende wurden im bisherigen Jahr 2020 in Deutschland registriert, und wie viele wurden an der Grenze abgewiesen (bitte monatlich aufschlüsseln und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Werden Asylsuchende als Drittstaatsangehörige an den deutschen Außengrenzen zurückgewiesen oder wird die Suche nach Asyl als „dringender Einreisegrund“ gewertet und die Einreise ermöglicht (vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/03/corona-reisebeschraenkungen.html)?
Inwiefern betrifft das Einreiseverbot in die EU für Drittstaatsangehörige Asylsuchende, und wie kann nach Auffassung der Bundesregierung diesen Menschen ermöglicht werden, in der EU einen Asylantrag zu stellen? Wie viele Asylsuchende wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im bisherigen Jahr 2020 in der EU registriert (bitte nach Monaten und aufnehmenden EU-Staaten aufschlüsseln und Angaben zu den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?
Wurde der Familiennachzug von Schutzsuchenden aus griechischen Hotspots ausgesetzt oder bestehen Pläne zu dessen Aussetzung, und wie wird dies rechtlich begründet (vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/03/corona-reisebeschraenkungen.html)?
Plant die Bundesregierung eine allgemeine Aussetzung von Abschiebungen aufgrund der Corona-Pandemie, und falls nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Entlassungen aus der Abschiebehaft aufgrund der Pandemie in den Bundesländern, und ist die Bundesregierung mit den Ländern im Gespräch über solche oder vergleichbare Maßnahmen, und falls ja, welche Position vertritt die Bundesregierung hierzu (vgl. https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/liveblog-corona-100.html)?
Wann wird die Aussetzung der Überstellungen durch die Bundesregierung erneut überprüft, und gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, bei längerem Andauern der Unterbrechung von einer Wiederaufnahme des Überstellungsverfahrens nach dem Ende der Aussetzung abzusehen, und falls nein, warum nicht (https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/23.04.2020-Bundesamt-stellt-Dublin-%C3%9Cberstellungen-zeitweise-ein.pdf)?
Inwiefern beeinträchtigt die Corona-Pandemie die Arbeit welcher deutschen Visastellen, und inwieweit ist die Erteilung von Visa zum Familiennachzug dadurch eingeschränkt? Wie begründet die Bundesregierung diese Einschränkungen des grundgesetzlich verankerten besonderen Schutzes der Familie?
Inwiefern betrifft die Schließung der EU-Außengrenzen auch Angehörige von Flüchtlingen oder subsidiär Schutzberechtigten, die im Rahmen des Familiennachzugs um ein Einreisevisum ersuchen?
Welche Sicherheitsvorkehrungen werden bei der persönlichen Asylantragstellung in Verfahren „mit Sicherheitsbezug“ ergriffen, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden (https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2020/20200316-am-covid-19.html)?
Inwieweit verschickt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiterhin ablehnende Asylbescheide? Wie sollen nach Einschätzung der Bundesregierung Asylsuchende im Fall einer Ablehnung die knappen Rechtsmittelfristen einhalten, vor dem Hintergrund, dass viele Beratungsstellen und Anwaltskanzleien aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen sind und auch die Asylverfahrensberatung des BAMF vorübergehend ausgesetzt wurde (https://taz.de/Corona-und-die-Lage-von-Gefluechteten/!5668792/, https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2020/20200316-am-covid-19.html)?
Auf welche Weise informiert das BAMF Asylsuchende über die aktuelle Situation?