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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Unterstützungsleistungen der Bundeswehr in Zusammenhang mit der Corona-Krise

(insgesamt 15 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

03.09.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1924915.05.2020

Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Corona-Krise

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zur Unterstützung der zivilen Behörden hat die Bundeswehr bis zum 24. April 2020 457 Anträge auf Amtshilfeleistungen erhalten und 190 Anträge gebilligt (https://augengeradeaus.net/2020/04/coronavirus-pandemie-und-bundeswehr-sammler-24-april/). Überwiegend handelt es sich um personelle, logistische oder materielle Unterstützung für zivile Einrichtungen (https://www.bundeswehr.de/de/organisation/streitkraeftebasis/im-einsatz/der-inspekteur-der-streitkraeftebasis-informiert).

Dass die Bundeswehr bereits in einem frühen Stadium der Pandemie in so großem Umfang um Unterstützung gebeten wird, offenbart nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller die Vernachlässigung der Strukturen des zivilen Katastrophenschutzes durch verschiedene Bundesregierungen sowie die Teil-Privatisierungsmaßnahmen des Gesundheitssektors, die bereits vor der Pandemie zu problematischen Zuständen vor allem in Krankenhäusern geführt haben.

Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller werden vergleichsweise viele Anträge allerdings abgelehnt; die Streitkräftebasis selbst teilte bereits am 2. April 2020 mit: „Öfter als es ihm lieb ist, muss das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr aber auch Anträge auf Amtshilfe ablehnen“, was sowohl an mangelnden eigenen Ressourcen als auch an rechtlichen Problemen liege (https://www.presseportal.de/pm/114358/4562459).

Einige Kommunen haben ihre Anträge nicht auf reine Amtshilfemaßnahmen im Sinne von Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) beschränkt, sondern Anträge formuliert, die die Wahrnehmung hoheitlicher Zwangs- und Eingriffsmaßnahmen durch die Bundeswehr beinhalteten oder zumindest die Möglichkeit dazu bargen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 58 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 19/18770). Solche Maßnahmen könnten allenfalls auf Artikel 35 Absatz 2 des Grundgesetzes basieren, antragsberechtigt wären dann aber ausschließlich die Länder, nicht jedoch untergeordnete Behörden. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat deshalb solche Anträge abgelehnt.

Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist es äußerst bedenklich, dass Bürgermeisterämter und Landräte auf die Idee kommen, Soldaten für exekutive Einsätze heranziehen zu wollen. Dies ist nicht nur angesichts der realen Situation nicht erforderlich (da Sicherungsaufgaben, Zugangskontrollen etc. auch durch die Polizei oder zivilen Wachschutz übernommen werden können), sondern auch grundgesetzwidrig. Davon abgesehen lehnen die Fragestellerinnen und Fragesteller auch politisch eine solche Tätigkeit der Bundeswehr, die über die Einsatzschwelle hinausgeht und die Übernahme hoheitlicher Zwangsbefugnisse umfasst, ab. Es darf aus ihrer Sicht keinen Weg zum Einsatz bewaffneter Bundeswehrkräfte im Inneren geben. Wo nötig, ist stattdessen der zivile Sektor zu stärken.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller begrüßen einerseits, dass das BMVg bislang solche rechtswidrigen Unterstützungsleistungen verweigert hat; sie befürchten andererseits, dass sich die Bundeswehr dennoch auf solche Einsätze vorbereitet, sollten sie von den zuständigen Landesbehörden direkt gestellt werden.

Nach Informationen der Fragestellerinnen und Fragesteller (siehe auch Der Spiegel vom 27. März. 2020: „Bundeswehr mobilisiert 15.000 Soldaten“) hält die Bundeswehr 5500 Soldaten für „Absicherung/Schutz“ sowie 600 Feldjäger für „Ordnungs-/Verkehrsdienst“ bereit. Der Inspekteur der Streitkräftebasis (SKB) bestätigte, dass Sicherungskräfte „vorgehalten“ werden, aber bislang nicht eingesetzt wurden. Die Sorge sei zunächst gewesen, dass Lieferketten reißen oder zivile Wachschutzunternehmen ihre Leistungen nicht mehr erbringen könnten („Bundeswehr hat 442 Anträge auf Amtshilfe in Corona-Krise erhalten“, dpa-Meldung vom 21. April 2020). Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind allerdings der Ansicht, dass eine Unterbrechung von Lieferketten oder der Ausfall von Wachschutzunternehmen einen bewaffneten Einsatz der Bundeswehr politisch oder rechtlich noch lange nicht rechtfertigen könnte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Anträge auf Amtshilfeleistungen sind im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie an die Bundeswehr gestellt worden, und welche konkreten Leistungen werden darin beantragt (bitte Antragsteller, vorgesehenen Einsatzort und vorgesehene Einsatzdauer, konkrete Maßnahmen der Bundeswehr, Art der organisatorischen, materiellen bzw. logistischen Unterstützung, Zahl der dafür eingesetzten Soldatinnen und Soldaten sowie zivilen Mitarbeiter angeben)?

2

Wie viele dieser Anträge sind positiv beschieden worden (bitte jeweils den Anträgen in Frage 1 zuordnen)?

a) Wie viele Maßnahmen sind bereits abgeschlossen worden?

b) Wie viele Maßnahmen finden derzeit statt?

c) Wie viele Maßnahmen stehen noch bevor?

3

Wie viele dieser Anträge befinden sich derzeit in Bearbeitung (bitte den Anträgen in Frage 1 zuordnen)?

4

Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt (bitte den Anträgen in Frage 1 zuordnen)?

a) Welche dieser Anträge wurden abgelehnt, weil die Bundeswehr das angeforderte Material, Personal oder sonstige Ressourcen nicht zur Verfügung hatte?

b) Welche dieser Anträge wurden aus rechtlichen Erwägungen heraus abgelehnt, und welcher Art waren diese Erwägungen?

c) Wie viele dieser Anträge wurden von den Antragstellern vor Bescheidung zurückgezogen, und inwiefern wurden zuvor entsprechende (rechtliche oder praktische) Hinweise seitens der Bundeswehr erteilt (bitte Inhalt der Hinweise angeben)?

5

Welche Anträge auf Unterstützungsleistungen gingen aus Sicht der Bundesregierung über einfache Amtshilfe im Sinne von Artikel 35 Absatz 1 GG hinaus (bitte vollständig in der Systematik der Frage 1 darlegen)

a) Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt (bitte jeweilige Begründung angeben)?

b) Wie viele dieser Anträge wurden von den Antragstellern vor Bescheidung zurückgezogen, und inwiefern wurden zuvor entsprechende (rechtliche oder praktische) Hinweise seitens der Bundeswehr erteilt (bitte Inhalt der Hinweise angeben)?

c) Wie viele dieser Anträge sind noch in Bearbeitung?

d) Wie viele dieser Anträge wurden positiv beschieden (bitte ggf. begründen, warum sie aus Sicht der Bundesregierung rechtmäßig sind), und wie ist der Stand der Umsetzung?

6

In welchen Fällen hat die Bundeswehr bzw. das Bundesministerium der Verteidigung den Antragstellern den Hinweis erteilt, antragsberechtigt seien nur die Länder, und in welchen Fällen folgte dann seitens der antragsberechtigten Landesbehörde ein solcher Antrag (bitte ggf. in der Systematik der Frage 1 darlegen)?

a) Wer genau ist nach Rechtsauffassung der Bundesregierung auf Seiten der Länder für Unterstützungsleistungen nach Artikel 35 Absatz 2 GG antragsberechtigt (z. B. einzelne Landesministerien oder lediglich Ministerpräsidenten bzw. Regierende Bürgermeister; bitte möglichst für alle Bundesländer genaue Behörde angeben)?

b) Wird über Anträge, die Einsätze auf Grundlage von Artikel 35 Absatz 2 GG vorsehen, grundsätzlich von der Spitze des Bundesministeriums der Verteidigung entschieden, und falls nein, wer hat die Anträge im Sinne von Frage 5 jeweils entschieden (bitte jeweils den Einsätzen zuordnen)?

7

Aus welchen Gründen genau hält die Bundeswehr 5500 Soldatinnen und Soldaten für „Absicherung/Schutz“ zur Verfügung?

a) Handelt es sich bei den möglichen Aufgaben für diese Soldaten um Einsätze auf Basis von Artikel 35 Absatz 2 GG, und wenn nein, welche Rechtsgrundlage wird sonst in Anspruch genommen?

b) Aus welchen Einheiten stammen diese Soldaten?

c) Für welche möglichen Aufgaben genau werden diese Soldaten vorgehalten, und welche möglichen Gefahrenszenarien, die solche Aufgaben nötig machen könnten, liegen dem zugrunde?

8

Wie ist die Aussage des Inspekteurs SKB zu verstehen, dass diese Sicherungskräfte im Zusammenhang mit der Sorge vorgehalten werden, dass Lieferketten reißen oder zivile Wachschutzunternehmen ihre Leistungen nicht mehr erbringen könnten, und welche rechtlichen Erwägungen wurden in diesem Zusammenhang von der Bundeswehr bzw. vom BMVg vorgenommen?

a) Werden die für die Aufgaben „Absicherung/Schutz“ vorgehaltenen Soldaten unter anderem für den Zweck vorgehalten, den Transport und die Bewachung von Gütern ggf. unter Einsatz von Zwangsmitteln sicherzustellen, und wenn ja, welche Szenarien in Hinsicht auf mögliche Störer solcher Transporte lagen dem zugrunde?

b) Inwiefern kann nach Auffassung der Bundesregierung eine Unterbrechung von Lieferketten die Durchführung von Zwangs- und Eingriffsmaßnahmen der Bundeswehr erforderlich machen bzw. rechtfertigen? Welche möglichen Szenarien liegen einem solchen Einsatz zugrunde?

c) Inwiefern kann nach Auffassung der Bundesregierung ein etwaiger Ausfall ziviler Wachschutzunternehmen die Durchführung von Zwangs- und Eingriffsmaßnahmen durch die Bundeswehr rechtfertigen, sofern es nicht ausschließlich um den Eigenschutz beispielsweise von Liegenschaften der Bundeswehr geht? Welche möglichen Szenarien liegen einem solchen Einsatz zugrunde?

d) Hat die Bundesregierung oder das BMVg eine aktuelle rechtliche Bewertung möglicher Maßnahmen auf Grundlage von Artikel 35 Absatz 2 bzw. Absatz 3 GG aus Anlass der oder im Zusammenhang mit der Corona-Krise vorgenommen (bitte ggf. Inhalte ausführen)?

9

Welche Aufgaben genau sind mit „Ordnungs-/Verkehrsdienst“ gemeint, für den 600 Feldjäger vorgehalten werden?

a) Inwieweit umfasst dieser Dienst möglicherweise auch die Durchführung hoheitlicher Zwangs- und Eingriffsmaßnahmen, und welche Rechtsgrundlage sieht die Bundesregierung hierfür?

b) Welchen Szenarien liegt ggf. die Durchführung hoheitlicher Zwangs- und Eingriffsmaßnahmen für Feldjägerkräfte im Rahmen dieses „Ordnungs-/Verkehrsdienstes“ zugrunde?

10

Werden weitere Soldaten der Bundeswehr für die Durchführung von hoheitlichen Zwangs- und Eingriffsmaßnahmen vorgehalten, und wenn ja, wie viele, aus welchen Einheiten, für welche Aufgaben und Zwecke, aufgrund welcher Szenarien und auf welcher Rechtsgrundlage?

11

Inwiefern sind die Strukturen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) im Zusammenhang mit Unterstützungsleistungen der Bundeswehr aktiv geworden, und welche Bedeutung kommt ihnen dabei zu?

12

Inwieweit wurde ein wie auch immer geartetes und rechtlich legitimiertes Tätigwerden der Bundeswehr im Falle einer mit der jetzigen Corona-Pandemie vergleichbaren Pandemie wann und in welchem Rahmen in Plänen, Risikoanalysen oder praktischen Übungen der ZMZ durchgespielt?

13

Inwieweit hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, Maßnahmen der Bundeswehr mit bzw. ohne Einschluss hoheitlicher Zwangs- und Eingriffsmaßnahmen im Rahmen der Solidaritätsklausel der Europäischen Union im Ausland durchzuführen bzw. vorzubereiten oder solche durch ausländische Soldaten in Deutschland durchführen oder vorbereiten zu lassen (bitte ggf. konkreter ausführen)?

14

Inwiefern hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt oder die Bundeswehr Vorbereitungen getroffen, Maßnahmen auf Basis von Artikel 35 Absatz 3 des Grundgesetzes durchzuführen, und welche Szenarien liegen dem zugrunde, und welche rechtlichen Überlegungen wurden hierzu angestellt?

15

Inwiefern stellt die Bundesregierung Überlegungen an, nach dem Ende der Pandemie einen Gesetzentwurf zur Änderung der Möglichkeiten für Bundeswehreinsätze im Inland einzubringen, und welche Veränderungen will sie hierbei erreichen?

Berlin, den 11. Mai 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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