BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausmaß der Verbindungen zwischen Ministerien und Fraktionen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/17714)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

29.05.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1925815.05.2020

Ausmaß der Verbindungen zwischen Ministerien und Fraktionen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/17714)

der Abgeordneten Stephan Brandner, Nicole Höchst, Joana Cotar, Siegbert Droese, Enrico Komning, Dr. Heiko Wildberg, Jörn König, Hansjörg Müller, Dr. Anton Friesen, Tobias Matthias Peterka, Thomas Seitz, Dr. Robby Schlund, Mariana Iris Harder-Kühnel, Andreas Mrosek, Dr. Harald Weyel, Dr. Heiko Heßenkemper, Uwe Schulz, Jens Kestner, Stefan Keuter, Uwe Witt, Jens Maier, Dr. Gottfried Curio und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Bundesregierung sieht sich laut der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Das Ausmaß der Verbindungen zwischen Ministerien und Fraktionen“ auf Bundestagsdrucksache 19/17714 nicht in der Lage, die „vielfältigen Kontakte“ zwischen Deutschen Bundestag und Bundesregierung darzulegen oder auch nur darüber Auskunft zu erteilen. Es bestünden zwischen der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag (einschließlich seiner Fraktionen) sowie zwischen der Bundesregierung und den Ländern (einschließlich der Landesparlamente) vielfältige Kontakte auf allen Ebenen, heißt es in der Antwort auf oben genannte Kleine Anfrage. Eine systematische Erfassung solcher Kontakte fände jedoch nicht statt. Denn es sei weder rechtlich geboten, noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die Abfrage sei vor dem Hintergrund der Vielzahl der Kontakte und der aufgrund der Fragestellung erforderlichen Abfrage aller Organisationseinheiten innerhalb der Bundesregierung einschließlich aller nachgeordneten Behörden mit zumutbarem Aufwand nicht durchführbar.

Die Fragesteller sind hingegen der Auffassung, dass die Parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung gerade hinsichtlich der Gewaltenteilung elementar ist und daher die Beantwortung der Fragen Not tut und bitten daher um die Beantwortung der Fragen, die in ihrem Umfang deutlich gekürzt wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Bundesminister, Staatssekretäre und oder Parlamentarischen Staatssekretäre wurden seit Beginn der Legislaturperiode von jeweils welchen Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Teilnahme an jeweils welchen Veranstaltungen der jeweiligen Bundestagsfraktionen eingeladen (bitte Datum der Einladung, einladende Fraktion und Thema angeben)?

2

Welche Bundesminister, Staatssekretäre und oder Parlamentarischen Staatssekretäre haben seit Beginn der Legislaturperiode an jeweils welchen Veranstaltungen jeweils welcher Fraktionen des Deutschen Bundestages teilgenommen (bitte nach Datum der Veranstaltung, Thema der Veranstaltung, Zweck der Teilnahme und Fraktionen auflisten)?

3

Welche Bundesminister, Staatssekretäre und oder Parlamentarischen Staatssekretäre haben seit Beginn der Legislaturperiode auf jeweils welchen Veranstaltungen jeweils welcher Fraktionen des Deutschen Bundestages Vorträge zu jeweils welchen Themen gehalten beziehungsweise Auskunft zu welchem Thema erteilt (bitte nach Datum der Veranstaltung, Thema der Veranstaltung, Zweck der Teilnahme und einladende Fraktionen auflisten)?

4

Welche Anfragen von Fraktionen für die Teilnahme von Bundesministern, Staatssekretären und oder Parlamentarischen Staatssekretären an Fraktionsveranstaltungen des Deutschen Bundestages wurden aus jeweils welchen Gründen abgelehnt (bitte einzeln auflisten)?

5

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mitglieder der Bundesregierung Einfluss auf Mitglieder des Deutschen Bundestages genommen haben, um die Absetzung des ehemaligen Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Stephan Brandner, herbeizuführen, und wenn ja, inwieweit?

Gab es vor diesem Ereignis zu diesem Thema Kontakte zwischen Mitgliedern der Bundesregierung und Mitgliedern des Rechtsausschusses, und wenn ja, wann, zwischen wem, und mit welchem Inhalt?

6

Nach welchen Kriterien wählt die Bundesregierung die Teilnahme von Bundesministern, Staatssekretären, Parlamentarischen Staatssekretären oder Vertretern von Bundesministerien an Fraktionsveranstaltungen oder Parteiveranstaltungen aus?

7

Erkennt die Bundesregierung eine Gefahr für die Gewaltenteilung, wenn die Kontakte zwischen Exekutive und Legislative so umfangreich sind, dass eine Auflistung für die Bundesregierung unzumutbar ist und die Regierungsfunktion stören würde, und wenn ja, inwieweit (vgl. Bundestagsdrucksache 19/17714)?

Berlin, den 30. April 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen