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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Unabhängiger Expertenkreis Islamfeindlichkeit

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

18.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/19728

Unabhängiger Expertenkreis Islamfeindlichkeit

der Abgeordneten Christine Buchholz, Petra Pau, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 29. Februar 2020 erklärte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer, dass er nach den rassistischen Morden an neun Menschen in Hanau am 19. Februar 2020 eine „unabhängige Expertengruppe gegen Islamfeindlichkeit“ ins Leben rufen will.

Der Unabhängigen Expertenkreis Islamfeindlichkeit soll laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) „nach dem Vorbild der Gremien in den Bereichen Antisemitismus und Antiziganismus arbeiten“. Das Bundesministerium führt dazu aus: „Der Expertenkreis wird in seiner Arbeit auf mehrere Jahre angelegt sein. Er soll aktuelle und sich wandelnde Erscheinungsformen von Muslim- und Islamfeindlichkeit eingehend analysieren und auf Schnittmengen mit antisemitischen Haltungen sowie anderen Formen gruppenbezogener Vorurteile und Ausgrenzungen hin untersuchen. Dies soll in einen Bericht münden, der Empfehlungen für den Kampf gegen antimuslimischen Hass und islamfeindliche Ausgrenzung auf allen Feldern und Ebenen gibt.“ (BMI, Pressemitteilung vom 2. März 2020).

Mit dem Expertengremium greift der Bundesinnenminister eine Forderung von muslimischen Verbänden und antirassistischen Initiativen auf. Das begrüßen die Fragesteller. Unklar bleiben die Form der Einsetzung, die Zusammensetzung des Expertenkreises und wann der abschließende Bericht erscheinen soll.

Das Bundesinnenministerium hat am 5. Februar 2020 im Rahmen der Antwort zu Frage 95 der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Antimuslimischer Rassismus und Diskriminierung von Muslimen“ zur Frage bezüglich der Einrichtung einer Unabhängigen Expertenkommission Islamfeindlichkeit geantwortet, es seien „derzeit keine Planungen vorgesehen.“ Die Bundesregierung verwies bezüglich der Zuständigkeit auf parlamentarische Debatten, „auf deren Grundlage beispielsweise in der Vergangenheit z. T. ähnliche Kommissionen initiiert wurden.“ (Bundestagsdrucksache 19/17069).

Die Unabhängigen Expertenkreise Antisemitismus wurden in den Jahren 2008 und 2013, das Unabhängige Expertengremium zu Antiziganismus im Jahr 2019 jeweils durch Beschluss des Deutschen Bundestages eingesetzt (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/13885 und 19/8546).

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Volkmar Vogel erklärte am 11. März 2020 im Deutschen Bundestag: „Die Vorbereitungen zur Errichtung eines unabhängigen Expertenkreises sind angelaufen. Die genaue Verfahrensweise wird gegenwärtig geklärt. Als Orientierung zur Verfahrensweise und zu der Auswahl der Expertinnen und Experten dienen hierbei die Verfahren zur Einrichtung des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus und der unabhängigen Expertenkommission Antiziganismus, die beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat angesiedelt waren bzw. sind. Dementsprechend wird auch bei der Auswahl der Akteure neben der Einbindung der Perspektive der Betroffenen und der Zivilgesellschaft insbesondere im Schwerpunkt die Mitwirkung von Wissenschaftlern und Experten angestrebt.“

Zu den zeitlichen Abläufen der Vorbereitung erklärte Volkmar Vogel weiter: „Die Bundesregierung arbeitet ja schon längere Zeit an der Einrichtung dieses Gremiums, nicht erst im Zusammenhang mit den schweren Anschlägen in Hanau. Die Bemühungen der Bundesregierung gehen bereits auf das Jahr 2017 mit dem Abschlussbericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus zurück, in dem das zur Sprache kam. Wir sind dabei, das Gremium baldmöglichst in Kraft zu setzen und damit handlungsfähig zu machen.“ (Antwort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Filiz Polat, Plenarprotokoll 19/151).

Die bisherigen Aussagen in Bezug auf die Vorbereitung des Expertenkreises erscheinen nach Auffassung der Fragesteller widersprüchlich, deshalb bitten die Fragesteller um Erläuterung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wer soll nach Auffassung der Bundesregierung den Unabhängigen Expertenkreis Islamfeindlichkeit einsetzen, das Bundesinnenministerium oder der Deutsche Bundestag?

2

Bleibt das Bundesinnenministerium bei seiner Auffassung, die Verantwortung dafür beim Parlament zu sehen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/17069, Antwort zu Frage 95)?

Wenn nein, warum nicht?

3

Wann soll der Unabhängige Expertenkreis Islamfeindlichkeit eingesetzt werden?

Soll die Einsetzung noch in der laufenden Legislaturperiode erfolgen?

4

Wie groß soll das Gremium sein, und wer soll in dem Gremium vertreten sein (bitte begründen)?

5

Plant die Bundesregierung, sich hinsichtlich der Zusammensetzung des Gremiums fachlich auch mit muslimischen Verbänden zu beraten?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, mit welchen?

6

Welche Rolle spielt die fachliche Expertise der Rassismusforschung und von Antidiskriminierungsstellen und Organisationen bei der Auswahl der Gremiumsmitglieder?

7

Wie viele Jahre soll der Unabhängige Expertenkreis Islamfeindlichkeit arbeiten, und wann soll der Bericht fertig sein?

Soll der Bericht mit den Handlungsempfehlungen noch in dieser Legislaturperiode im Deutschen Bundestag beraten werden?

8

Inwiefern geht die Schaffung eines Expertenkreises Islamfeindlichkeit zurück auf den Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (Bundestagsdrucksache 18/11970), und wie „kam das dort zur Sprache“, wie der Parlamentarische Staatssekretär Volkmar Vogel in seiner Antwort am 11. März 2020 im Deutschen Bundestag angab (Plenarprotokoll 19/151)?

9

Was hat die Bundesregierung seit dem Abschlussbericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus aus dem Jahr 2017 unternommen, um einen Unabhängigen Expertenkreis Islamfeindlichkeit ins Leben zu rufen?

10

Bleibt die Bundesregierung bei ihrer in der Antwort zu Frage 96 der Großen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/17069 geäußerten Auffassung, nicht den parlamentarischen Debatten für einen Beauftragten gegen Rassismus in all seinen Erscheinungsformen vorzugreifen, oder bereitet die Bundesregierung die Schaffung eines solchen Beauftragten vor?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 26. Mai 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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