Rückübernahmeabkommen mit Weißrussland
der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Weißrussland spielt nach Ansicht der Fragesteller als wichtiges Transitland eine zentrale Rolle beim Grenzmanagement der EU an der Ostgrenze des Schengenraums. Insofern begrüßen die Fragesteller den Abschluss des Rückübernahmeabkommens zwischen der Europäischen Union und Weißrussland vom 8. Januar 2020 (https://ec.europa.eu/germany/news/20200109-visaerleichterungen-bela rus_de).
Zudem gilt es nach Ansicht der Fragesteller, Polen für seine Arbeit Anerkennung auszusprechen. Sowohl Weißrussland als auch Polen verwehrten in den vergangenen Jahren zahlreichen Tschetschenen die Ein- bzw. Weiterreise, weil sie nicht über entsprechende Papiere verfügten (https://www.laender-analysen.de/belarus/pdf/BelarusAnalysen28.pdf), oder sie nahmen diese wieder auf, wenn sie sich weiter Richtung Westen begeben hatten und ihr Asylantrag dort abgelehnt worden war (https://www.deutschlandfunk.de/polen-schwieriges-asyl verfahren-fuer-tschetschenen.795.de.html?dram:article_id=356280). In großer Mehrheit wird die unbefugte Einreise in zahlreichen Fällen dazu genutzt, um einen unbegründeten Antrag auf Asyl in Deutschland zu stellen (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/einreise-von-tschteschenen-nach-deutschland-14885 070.html). Die Anerkennungsquoten sind außerordentlich niedrig (https://www. faz.net/aktuell/politik/inland/einreise-von-tschteschenen-nach-deutschland-148 85070.html; https://www.tagesspiegel.de/politik/fluechtlinge-mit-russischem-pass-zahl-der-abschiebungen-von-tschetschenen-steigt/25143314.html).
Auch die Russische Föderation intensiviert nach Kenntnis der Fragesteller derzeit den Informationsaustausch mit Weißrussland auf Behördenebene.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie hoch war nach den letzten vorliegenden Zahlen die Rückübernahmequote aus Deutschland nach Weißrussland?
Was waren die häufigsten Probleme, die zu einem Scheitern der Übernahme geführt haben?
Dürften die benannten Schwierigkeiten nach Ansicht der Bundesregierung durch den Abschluss des Rückübernahmeabkommens (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) mit Weißrussland ausgeräumt werden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob Dissidenten in Weißrussland aus politischen Gründen die Staatsangehörigkeit entzogen wurde bzw. wird (Wie die Fragesteller aus Kontakten in das Land erfuhren, soll dort „Dissidenten“ vereinzelt die Staatsbürgerschaft entzogen worden sein.)?
a) Welche rechtlichen Grundlagen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den weißrussischen Behörden hierfür gegebenenfalls vorgebracht?
b) Um wie viele Fälle des Entzugs der Staatsangehörigkeit aus politischen Gründen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine eventuelle erneute politische Verfolgung solcher Personen nach ihrer Rückübernahme in Weißrussland verhindert werden?
Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung in Bezug auf Vereinbarungen mit weiteren Staaten, die zur erleichterten Visaerteilung an dessen Bürger führten?
Wie haben sich die Einreisezahlen sowie die von Bürgern dieser Staaten begangenen Straftaten entwickelt (bitte nach Land und Jahr aufschlüsseln)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Russland und Weißrussland in Migrationsfragen enger zusammenarbeiten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Strebt die Bundesregierung die Herstellung einer Migrationspartnerschaft mit Russland an?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die EU auch mit Russland eine den Vereinbarungen mit Weißrussland ähnliche Migrationspartnerschaft anstreben sollte (bitte die Zustimmung bzw. Ablehnung begründen)?