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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Export von Panzerabwehrraketen und Technologierechten zu deren Herstellung in die Türkei

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

03.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1978705.06.2020

Export von Panzerabwehrraketen und Technologierechten zu deren Herstellung in die Türkei

der Abgeordneten Katja Keul, Agnieszka Brugger, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Genehmigungen für den Export von Technologie und Technologierechten, die zur Herstellung von Kriegswaffen, Kriegswaffenteilen und sonstigen Rüstungsgütern bzw. deren Komponenten im Ausland erforderlich sind, haben an Bedeutung gewonnen – nicht zuletzt, weil viele Empfängerländer den Transfer von Technologie als Kompensation, Gegengeschäft oder Offsetverpflichtung mit der Vergabe größerer Rüstungsaufträge an Firmen im Ausland verknüpfen oder hoffen, die technologische Leistungsfähigkeit ihrer eigenen wehrtechnischen Industrie durch solche Technologieimporte steigern zu können.

Die Türkei ist eines der Länder, das diesen Weg geht, nicht zuletzt auch, um eine größere Wertschöpfung im Inland und – mittelfristig – eine geringere Abhängigkeit von Rüstungslieferungen aus anderen Ländern zu erreichen (https://journals.openedition.org/poldev/pdf/2316; https://setav.org/en/assets/uploads/2020/01/R151En.pdf).

Angesichts der in den letzten Jahren wiederholten völkerrechtswidrigen Interventionen des türkischen Militärs im Norden Syriens (https://www.bundestag.de/resource/blob/546854/07106ad6d7fc869307c6c7495eda3923/wd-2-023-18-pdf-data.pdf; https://www.bundestag.de/resource/blob/663322/fd65511209aad5c6a6eae95eb779fcba/WD-2-116-19-pdf-data.pdf) und der in letzter Zeit zunehmenden türkischen Involvierung in die Kämpfe in Libyen gewinnt die Frage an Bedeutung, ob und zu welchen Zwecken die Türkei dabei auf militärische Fähigkeiten zurückgreifen kann, die auf einen Transfer von Technologierechten und Technologie aus Deutschland zurückzuführen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Für wie viele Gefechtsköpfe für die Panzerlangstreckenabwehrrakete LRAT (Long Range Anti Tank Missile, auch als UMTAS oder Mizrak-U bezeichnet) und Panzermittelstreckenrakete MRAT (Medium Range Anti Tank Missile, auch als OMTAS oder Mizrak-O bezeichnet), die beide von der türkischen Firma Roketsan hergestellt werden, wurden von 2010 bis heute jeweils deutsche Ausfuhrgenehmigungen in die Türkei erteilt (bitte die Stückzahl je Genehmigungsjahr und Panzerabwehrraketentyp angeben)?

2

Für wie viele Gefechtsköpfe für die Panzerabwehrraketen LRAT und MRAT, die beide von der türkischen Firma Roketsan hergestellt werden, verzeichnet das einschlägige Kriegswaffenbuch für diese Kriegswaffenteile seit 2010 jeweils eine Ausfuhr in die Türkei?

3

In welchen Jahren seit 2010 wurden jeweils wie viele Genehmigungen für die Ausfuhr von Technologie für Gefechtsköpfe für die Panzerabwehrraketen LRAT und MRAT in die Türkei erteilt?

4

Sind die erteilten Genehmigungen zur Ausfuhr von Technologie für Gefechtsköpfe für die Panzerabwehrraketen MRAT und OMRAT (z. B. jene aus dem ersten Quartal 2018, die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13999 erwähnt werden) nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen betrachtet ausreichend, um eine Herstellung von Sprengköpfen dieser Typen in der Türkei zu ermöglichen?

5

Bedarf es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Herstellung dieser Sprengköpfe in der Türkei weiterhin der Zulieferung von genehmigungspflichtigen Schlüsselkomponenten aus Deutschland, und wenn ja, welcher?

6

Waren die erteilten Genehmigungen zur Ausfuhr von Technologie für den Gefechtskopf der Panzerabwehrrakete MRAT und von Technologie für den Gefechtskopf einer Panzerabwehrrakete LRAT in die Türkei (z. B. jene aus dem ersten Quartal 2018) von einer vorliegenden Endverbleibserklärung des türkischen Empfängers begleitet?

7

Wenn ja, welche einen künftigen Reexport in der Türkei hergestellter Gefechtsköpfe beschränkenden Regelungen waren ggf. in diesen Endverbleibserklärungen enthalten?

8

Waren die deutschen Genehmigungen für den Export von in Deutschland hergestellten Gefechtsköpfen für die Panzerabwehrraketen LRAT und MRAT jeweils mit einer Endverbleibserklärung verbunden, mit der sich die Türkei verpflichtete, die Position der Bundesregierung zu Reexporten aus der Türkei in Drittstaaten einzuholen?

9

Wenn ja, hat die Türkei jemals die Position der Bundesregierung zu einem Reexport von Gefechtsköpfen für LRAT und/oder MRAT eingeholt, und wenn ja, wann, und in welche Drittländer?

10

Ging es bei den Genehmigungen zur Ausfuhr in Deutschland gefertigter Gefechtsköpfe für die Panzerabwehrraketen der Typen MRAT und LRAT in die Türkei ausschließlich um panzerbrechende Tandem-Gefechtsköpfe oder auch um HE-Sprengköpfe (HE = High Explosives)?

11

Handelt es sich bei den erteilten Genehmigungen für die Ausfuhr von Technologie zur Herstellung von Gefechtsköpfen für die Panzerabwehrraketen MRAT und LRAT ausschließlich um die Technologie für panzerbrechende Tandem-Gefechtsköpfe oder auch um Technologie für HE-Gefechtsköpfe?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob die türkische Firma Roketsan Gefechtsköpfe für die Panzerabwehrraketen MRAT und/oder LRAT auch in andere Produkte integriert – wie z. B. MAM-L (Smart Micro Munition)?

Verlieren Gefechtsköpfe für die Panzerabwehrraketen MRAT und LRAT nach Auffassung der Bundesregierung ihre eigenständige Kriegswaffeneigenschaft, wenn sie in eine umfassendere Kriegswaffe, wie z. B. die Panzerabwehrraketen LRAT oder MRAT, eingebaut bzw. integriert werden, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage fußt diese Auffassung?

Berlin, den 26. Mai 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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