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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Deutscher Beitritt zum International Centre for Migration Policy Development (ICMPD)

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

22.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1982509.06.2020

Deutscher Beitritt zum International Centre for Migration Policy Development

der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Christine Buchholz, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung ist am 12. Mai 2020 dem International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) beigetreten („Germany joins the European migration organisation ICMPD“, Pressemitteilung des ICMPD vom 20. Mai 2020). Die nichtstaatliche Organisation wurde 1993 auf Initiative Österreichs und der Schweiz gegründet, um auf eine sich verändernde „Migrationsrealität“ in Europa zu reagieren. Der Generaldirektor Dr. Michael Spindelegger nennt die in Wien ansässige Organisation eine „zwischenstaatliche Mediationsplattform und Think Tank für migrationspolitische Zukunftsfragen“ („Spindelegger: Migrationspolitik braucht präzisere Grundlagen“, Pressemitteilung ICMPD vom 29. Januar 2016). Der Fokus der ICMPD auf Osteuropa und die Balkanregion hat sich mittlerweile auf Nordafrika verlagert (s. o). „Wir wollen Migration effektiv steuern, regeln und kontrollieren“; wird der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Stephan Mayer, hierzu vom ICMPD zitiert.

Das ICMPD und Deutschland arbeiten bereits in mehreren operativen Projekten zur Migrationskontrolle und Migrationsabwehr eng zusammen, darunter in den Bereichen Grenzmanagement, Rückkehr und Reintegration, „Medienschulung“ und „Sensibilisierung für Migration“ in den Herkunftsländern. Das ICMPD hat mehrere sogenannte Migrationsdialoge initiiert, darunter den Khartum-Prozess und den Rabat-Prozess, an denen sich Behörden aus Deutschland beteiligen.

Unter anderem arbeitet die Bundesregierung im ICMPD-Projekt zur „integrierten Grenzverwaltung“ in Tunesien mit, dessen Ziel mit „Verhinderung irregulärer Migration“ angegeben wird (Antwort zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/18475). Die dortigen Behörden sollen in der „Überwachung und Kontrolle der Grenze“ gestärkt werden. Unter anderem werden Einrichtungen der militärisch ausgebildeten Grenzpolizei („Garde Nationale“), finanziert, außerdem Anwendungen zur vereinfachten Grenzabfertigung sowie der Aufbau eines „Schulungszentrums für Grenzmanagement“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Auf wessen Initiative und aus welchen Erwägungen erfolgte der Beitritt der Bundesregierung zum International Centre for Migration Policy Development (ICMPD)?

2

Welches Ziel und welcher Zweck werden damit verfolgt?

3

Welche Bundesministerien und diesen nachgeordnete Behörden sind im Rahmen dieser Mitgliedschaft federführend?

4

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Mitgliedschaft im ICMPD?

5

Welche Ausgaben müssen im Rahmen der Mitgliedschaft getätigt werden?

6

Wie wird die Bundesregierung an der Bestimmung von Zielen und Strategien des ICMPD beteiligt?

7

Inwiefern kann die Bundesregierung auch die operative Umsetzung von Maßnahmen beeinflussen, auch wenn sie nicht selbst daran beteiligt ist?

8

Inwiefern wird die Bundesregierung ihre EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 hinsichtlich einer Stärkung des ICMPD nutzen?

9

An welchen vergangenen Projekten des ICMPD war die Bundesregierung bislang beteiligt, welche Projekte des Instituts werden derzeit unterstützt, und welche Planungen existieren für zukünftige Projekte (bitte jeweils die Länder, die beteiligten deutschen Behörden, die Adressaten, die deutsche Beteiligung und den Inhalt der Vorhaben darstellen)?

Berlin, den 8. Juni 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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