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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Engagement ausländischer Geheimdienste beim Cyber Valley bei Tübingen

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

25.06.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1985410.06.2020

Engagement ausländischer Geheimdienste beim Cyber Valley bei Tübingen

der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Nicole Gohlke, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zwischen Stuttgart und Tübingen soll mit dem sogenannten Cyber Valley „eine der größten Forschungskooperationen Europas auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Partnern aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft“ entstehen (https://www.is.mpg.de/de/news/haufig-gestellte-fragen-zu-cyber-valley). Diese KI-Initiative wird mit Finanzierung des Landes Baden-Württemberg, des Bundes und internationaler Akteure entwickelt und ist seit Beginn umstritten. Ein Grund für die Kritik ist unter anderem, dass KI immer auch militärisch genutzt werden kann. Kritiker betonen zudem das Engagement US-amerikanischer Geheimdienste in Forschungsvorhaben des „Cyber Valley“ und argumentieren, dass damit mutmaßlich gezielt militärische oder zumindest sicherheitspolitische Ziele verfolgt werden. Dies verstoße überdies gegen eine Zivilklausel der mit dem Cyber Valley zusammenarbeitenden Universität Tübingen.

Vertreter der Cyber-Valley-Initiative haben die Kritik im Rahmen der laufenden öffentlichen Debatte zurückgewiesen. Forschungskoordinator Dr. Matthias Tröbdle erklärte (https://www.tagblatt.de/Nachrichten/Zivile-Grundlagenforschung-379807.html) gegenüber einer lokalen Tageszeitung, es gebe „keinerlei Projekte“, die sich für militärische Zwecke missbrauchen ließen. Ähnlich äußerte sich die Cyber-Valley-Koordinatorin Tamara Almeyda: „Wir machen keine militärische Forschung (ibd.).“

Eine der Cyber-Valley-Forschungsgruppen gibt das IARPA-Programm MICrONs als Finanzierungsquelle an (https://sinzlab.org/funding.html). Die IARPA ist die gemeinsame Forschungsagentur der 16 US-Geheimdienste. Sie wurde im Jahr 2006 nach dem Vorbild (https://web.archive.org/web/20100626190448/http://www.afcea.org//signal//articles//templates/SIGNAL_Article_Template.aspx?articleid=1399&zoneid=31) des „Büros für disruptive Innovationen“ (Disruptive Technology Office) der National Security Agency (NSA) sowie der Organisation für Forschungsprojekte der Verteidigung (Defense Advanced Research Projects Agency, DARPA) – der Forschungsagentur des Pentagons – aufgebaut. Auf ihrer Homepage beschreibt (https://www.iarpa.gov/index.php/about-iarpa) sie ihre Aufgabe damit, „die langfristigen Bedürfnisse der Geheimdienste zu antizipieren und dieser Forschung und technische Fähigkeiten zur Verfügung zu stellen“. Neben der Zielvorgabe „Analyse“ und der „antizipierenden Aufklärung“ zählt die IARPA die Datenauswertung ebenso zu ihren Aufgaben wie die Entwicklung von Instrumenten, um „neuen Fähigkeiten unserer Gegenspieler entgegenzuwirken, die unseren Möglichkeiten, in einer vernetzten Gesellschaft frei und effektiv zu handeln, behindern könnten“. Dennoch bezeichnet Dr. Fabian Sinz, Leiter der an MICrONs beteiligten Forschungsgruppe das von der IARPA ausgeschriebene Projekt als „freie Grundlagenforschung“.

Anders als die DARPA, die angesichts ihres massiven wissenschaftlichen Engagements aus der US-Forschungslandschaft kaum mehr wegzudenken ist, verfolgt die IARPA im aktuellen Förderzyklus lediglich 31 Programme. Eines dieser Programme ist MICrONs. Als Forschungsagentur der US-Nachrichtendienste ist die IARPA unmittelbar auch für die US-Militärgeheimdienste Defense Intelligence Agency (DIA), Air Force Intelligence, Surveillance and Reconnaissance Agency (ISR), United States Army Intelligence Corps (G2), Marine Corps Intelligence Activity (MCIA) und Office of Naval Intelligence (ONI) tätig. Koordinator aller 16 US-Geheimdienste, der sogenannten Intelligence Community, war seit Februar 2020 kommissarisch der bisherige US-Botschafter in Deutschland, Richard Grenell.

Vor diesem Hintergrund hinterfragen zivilgesellschaftliche Kritikerinnen und Kritiker das Engagement der Universität und Stadt Tübingen. Die Universität verstoße, so die Argumentation, gegen ihre eigene Zivilklausel, die empfiehlt, Lehre, Forschung und Studium an der Universität solle friedlichen Zwecken dienen, „das Zusammenleben der Völker bereichern und im Bewusstsein der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen (https://www.neckar-chronik.de/Nachrichten/Senat-beschloss-Praeambel-zur-Grundordnung-52993.html).“ Vor diesem Hintergrund wird auch die Beteiligung der Unternehmen ZF Friedrichshafen, Daimler und Amazon als „Kernpartner“ am Cyber Valley kritisiert. ZF Friedrichshafen ist seit Jahrzehnten Zulieferer (https://www.waffenombodensee.com/zf-friedrichshafen/) für die Rüstungsindustrie und zudem Fördermitglied (https://www.dwt-sgw.de/ueber-die-dwt/foerdernde-mitglieder/buchstabe/Z/) des Rüstungslobbyvereins Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche Institutionen des Bundes sind an der Forschungsinitiative Cyber Valley auf welche Weise beteiligt (bitte detailliert aufführen)?

2

Welche Bundesmittel und in welcher Höhe wurden für jeweils welche Projekte bei Planung, Aufbau und Durchführung der Cyber-Valley-Initiative, auch bauliche Maßnahmen, bislang investiert, sind geplant oder beantragt (bitte für jedes Projekt einzeln auflisten)?

3

Welche Bundesmittel und in welcher Höhe wurden für jeweils welche Projekte bei Planung, Aufbau und Durchführung des Tübingen AI Centers und des Tübinger Bernstein-Zentrums, auch bauliche Maßnahmen, bislang investiert, sind geplant oder beantragt (bitte für jedes Projekt einzeln auflisten)?

4

Befinden sich Liegenschaften der Cyber-Valley-Initiative in Bundeshand, und wenn ja, welche?

5

Werden Liegenschaften der Cyber-Valley-Initiative vom Bund vermietet, und wenn ja, welche?

6

Welche wissenschaftlichen Projekte oder Arbeiten im Rahmen der Cyber-Valley-Initiative wurden mit Bundesmitteln bezuschusst, auch über Drittinstitutionen wie die DGF, das Werner Reichardt Centrum für Integrative Neurowissenschaften (CIN) o. a.?

a) Aus welchen Programmen stammt die Finanzierung jeweils, oder über welche Drittinstitutionen flossen Gelder an die geförderten Projekte oder Arbeiten?

b) Welche dieser finanzierten Forschungsvorhaben wurde auch von US-Regierungsstellen finanziert?

c) Welche dieser finanzierten Forschungsvorhaben wurden konkret vom IARPA finanziert?

7

Welche der im Rahmen der Cyber-Valley-Initiative auch mit Bundesmitteln finanzierten Forschungsvorhaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem Publikationsvorbehalt der IARPA und/oder anderer US-Bundesinstitutionen versehen?

8

Welche der im Rahmen der Cyber-Valley-Initiative auch mit Bundesmitteln finanzierten Publikationen dürfen von der US-Regierung ungeachtet des wissenschaftlichen UrheberSchutzes für Regierungszwecke vervielfältigt und verbreitet werden?

9

Können nach Ansicht der Bundesregierung alle Publikationen, die im Rahmen der Cyber-Valley-Initiative direkt oder indirekt (also über Drittprogramme oder Drittinstitutionen) vom Bund finanziert werden, frei publiziert werden?

10

In welchen Fällen bedarf es einer wie gearteten Rücksprache mit welchen US-Geldgebern?

11

Können Forschungsvorhaben der IARPA nach Ansicht der Bundesregierung auch geeignet sein, geheimdienstliche oder militärische Zwecke zu erfüllen, und sieht die Bundesregierung im Fall der im Rahmen der Cyber-Valley-Initiative realisierten Forschungsvorhaben entsprechende Hinweise?

12

Ist der Bundesregierung das Engagement der IARPA im Rahmen der Cyber-Valley-Initiative bekannt, und wenn ja, aus welchen Quellen, und seit wann?

13

War das Engagement der IARPA bei der Universität Tübingen und der Cyber-Valley-Forschungsgruppe seit Beginn entsprechender Forschungsvorhaben Gegenstand bilateraler Gespräche zwischen Deutschland und den USA auf Regierungs- oder Geheimdienstebene, und wenn nein, weshalb sieht die Bundesregierung keinen Bedarf, dieses Engagement einer ausländischen Geheimdienststelle im deutschen Hochschulwesen zu thematisieren?

a) Wenn ja, was war Ergebnis entsprechender Gespräche (bitte detailliert aufführen)?

b) Wenn nein, weshalb nicht?

14

War das Engagement der IARPA Gegenstand von Gesprächen mit dem US-amerikanischen Botschafter in Deutschland, Richard Grenell, der seit Februar 2020 Koordinator der US-Geheimdienste war, in deren Auftrag die IARPA tätig ist?

15

Welche sicherheitspolitischen Bedenken hat die Bundesregierung, wenn ein ausländischer Geheimdienst in ein Forschungsvorhaben einer deutschen Universität involviert ist? Wenn sie keine hat, weshalb nicht?

16

Haben Bundesregierung oder Bundesbehörden das Engagement der IARPA intern beraten und einer Evaluierung unterzogen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, weshalb nicht?

17

Welche Regeln gelten nach Ansicht der Bundesregierung beim Engagement ausländischer Geheimdienste in Forschung und Lehre im Rechtsraum der Bundesrepublik Deutschland?

18

Welche weiteren Projekte im Auftrag der IARPA sind der Bundesregierung in Deutschland bekannt?

19

Genügt es nach Ansicht der Bundesregierung, wenn eine involvierte Universität, an der ausländische Geheimdienste wissenschaftliche Projekte finanzieren, dieses Engagement nach einer eigenen, internen Prüfung billigt?

20

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Kriterien einer solchen Prüfung vor, und welche Kriterien hat sie wie selbst entwickelt?

21

Sieht die Bundesregierung in sogenannten Zivilklauseln ein wirksames Mittel zur Friedensförderung? Wenn nein, weshalb nicht?

22

Teilt die Bundesregierung das Ziel der Zivilklausel der Universität Tübingen, nach der Forschung und Lehre einem friedlichen Zweck dienen sollen, um das Zusammenleben der Völker zu bereichern und im Bewusstsein der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen zu erfolgen? Wenn nein, weshalb nicht?

23

Treffen die Bestimmungen der Zivilklausel nach Ansicht der Bundesregierung auf Forschungsvorhaben zu, die mit Bundesmitteln unterstützt werden? Wenn nein, weshalb nicht?

24

Steht die Finanzierung von Forschungsvorhaben durch die IARPA nach dem Rechtsverständnis der Bundesregierung im Widerspruch zu den Zielen dieser Klausel?

a) Wenn nein, weshalb nicht?

b) Wenn ja, wie wird die Bundesregierung hier aktiv?

Berlin, den 3. Juni 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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