[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Bettina Hoffmann,
Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/19862 –
Waldschadenshilfen sowie Maßnahmen für mehr Klimaresilienz und Biodiversität
der Wälder in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Schwächung der Wälder in Deutschland durch die Klimakrise ist
dramatisch. Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist
mit einer Gesamtschadfläche von 245 000 Hektar zu rechnen, die
wiederbewaldet werden muss. Laut aktuellem Waldschadensbericht weist mehr als ein
Drittel der Bäume schwere Kronenverlichtungen auf. Aufgrund
unterdurchschnittlicher Niederschlagsmengen in den letzten Monaten ist mit einer
Verschärfung der Lage zu rechnen.
Naturnahe reich strukturierte Mischwälder weisen eine höhere
Ökosystemstabilität auf als Monokulturen und sind damit widerstandsfähiger gegenüber
Trockenheit, Schädlingen und Waldbränden. Bislang sind nach Angaben des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aber
noch knapp zwei Drittel der Wälder in Deutschland nicht naturnah. Der
Waldumbau muss daher flächendeckend umgesetzt und beschleunigt werden. Die
aktuelle Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates Waldpolitik
(„Eckpunkte der Waldstrategie 2050“) zeigt umfassenden Handlungsbedarf in vielen
weiteren Bereichen auf.
Bund und Länder haben Ende September 2019 zwar den Umfang von Hilfen
zur Waldschadensbeseitigung und Aufforstung auf über 800 Mio. Euro
angehoben. Angesichts des enormen Schadensausmaßes und des Problems häufig
wiederkehrender Trockenheit bleibt es fraglich, ob die bisherigen Hilfen und
Aktivitäten ausreichen bzw. zielgerichtet genug sind, um die notwendigen
strukturellen Rahmenbedingungen für Wälder mit höherer
Klimafolgenresilienz zu schaffen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/20358
19. Wahlperiode 25.06.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 24. Juni 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Daten liegen der Bundesregierung zur bisherigen Umsetzung
(Zahl der Anträge, Summe der Antragsteller, Gesamtvolumen der Anträge,
Gesamtvolumen bewilligter Anträge, bereits erfolgter Mittelabfluss) der
von Bund und Ländern im Herbst 2019 aufgelegten neuen
Waldhilfsprogramme im Rahmen von Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrar-
und Küstenschutz (GAK) und des Energie- und Klimafonds zum vierten
Quartal 2019 und ersten Quartal 2020 vor (bitte tabellarisch nach Quartal,
Verwendungszweck, Bundesländern und Betriebsgrößenklassen der
Antragssteller aufschlüsseln)?
Im Jahr 2020 stehen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) an Bundesmitteln für die
Maßnahmengruppe 5 F „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch
Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ 98 Mio. Euro und für
die Maßnahmengruppe 5 A „Naturnahe Waldbewirtschaftung“ (Anpassung)
40 Mio. Euro bereit.
Details über Antragsvolumen und Mittelabfluss für das erste Quartal (Stichtag
31. März 2020) können dem „Bericht des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) über die Umsetzung des Beschlusses des
Planungsausschusses für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK)
„Waldhilfen“ mit Stand 31. März 2020“ entnommen werden, der dem Deutschen
Bundestag am 9. Juni 2020 übermittelt wurde (Bericht nebst Tabellen siehe
Anlagen 1 und 2 zu Frage 1). Daten über die Betriebsgrößenklassen der
Antragssteller liegen der Bundesregierung nicht vor.
2. Welche Erkenntnisse und Daten hat die Bundesregierung zur Nutzung der
Waldschadenshilfen bzw. von Waldumbauförderungen durch
Kleinprivatwaldbesitzer von Waldflächen bis zu 50 Hektar?
Die Meldungen der Länder über die Umsetzung des GAK-Förderbereichs 5
„Forsten“ differenzieren nicht nach Betriebsgrößenklassen, insofern liegen der
Bundesregierung keine entsprechenden Daten vor.
3. Welche Angebote bzw. Förder- und Beratungsinstrumente sind aus Sicht
der Bundesregierung geeignet, den Waldumbau im Bereich des
Kleinprivatwaldes zu stärken und zu beschleunigen, etwa durch Förderung von
Zusammenschlüssen wie Forstbetriebsgemeinschaften, treuhänderische
Waldpflegeverträge oder von kosteneffizienten Betreuungsmodellen?
Im Rahmen der GAK werden mit Bundesmitteln unter anderem Maßnahmen
zur naturnahen Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftliche Infrastruktur,
forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse gefördert. Durch Förderung der forstlichen
Zusammenschlüsse soll die Kosteneffizienz der forstlichen Betreuung weiter
verbessert werden.
Im Rahmen der GAK-Maßnahmengruppe „C. Forstwirtschaftliche
Zusammenschlüsse“ gibt es bereits ein umfassendes Förderangebot, das insbesondere auch
dem Kleinprivatwald zugutekommt, und auch geeignet ist, den Waldumbau im
Bereich des Kleinprivatwaldes zu stärken. Folgenden Maßnahmengruppen sind
förderfähig: Professionalisierung von Zusammenschlüssen, Maßnahmen zur
Entwicklung gemeinschaftlicher Bewirtschaftungsmodelle,
Mitgliederinformation und die Zusammenfassung des Holzangebots (bisherige
Mobilisierungsprämie) sowie Waldpflegeverträge. Letztgenannte sind die „entgeltliche
vertragliche Übernahme der Verwaltung von Mitgliedsflächen zur sachgemäßen
und nachhaltigen Bewirtschaftung sowie zur Überwindung der
strukturbedingten Bewirtschaftungshemmnisse im Privatwald.“ (GAK-Maßnahmengruppe
5C, Nr. 1.2.1)
Darüber hinaus werden im Rahmen der GAK-Maßnahmengruppe „A.
Naturnahe Waldbewirtschaftung“ Maßnahmen gefördert, die der Vorbereitung und
Entwicklung gemeinschaftlicher Eigentums- und Bewirtschaftungsmodelle (z. B.
Waldgenossenschaft, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse) dienen.
Für die Umsetzung der GAK-Maßnahmen sind die Länder zuständig.
4. Welche konkreten Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um
Forstbetriebsgemeinschaften mit mehreren hundert Mitgliedern einen
praktikablen Zugang zu Fördermitteln zu ermöglichen?
Nach den geltenden Bestimmungen der Gemeinschaftsaufgabe GAK können
anerkannte Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, wie z. B.
Forstbetriebsgemeinschaften, nicht nur Förderung im Rahmen der Maßnahmengruppe 5C.
Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse erhalten (siehe Antwort zu Frage 3),
sondern auch Zuwendungsempfänger bei den übrigen Maßnahmengruppen,
z. B. „A. Naturnahe Waldbewirtschaftung, „B. Forstwirtschaftliche
Infrastruktur“ oder „F. Förderung von Maßnahmen der durch Extremwetterereignisse
verursachten Folgen im Wald“ sein.
Die Abwicklung der GAK-Förderung liegt in der Zuständigkeit der Länder.
5. Welche Daten und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Kosten
bzw. Kostenschätzungen für eine Aufforstung abgestorbener Waldflächen
in Deutschland allein durch aktive Baumpflanzung per Hand vor (aktuell
bundesweit mindestens 245 000 Hektar laut BMEL, siehe
https://www.bm
el.de/DE/themen/wald/wald-in-deutschland/wald-trockenheit-klimawande
l.html)?
Die Kosten für Aufforstung variieren nach den Kosten für Räumung und
Flächenvorbereitung, Pflanzen, Pflanzverfahren, Wildschutz (Zaunbau,
Einzelschutz), Begleitvegetation, Kulturpflege, Ausfall und Nachbesserung,
Nutzbarkeit von Naturverjüngung.
Die Situation auf den 245.000 Hektar (ha) Schadflächen seit Herbst 2017 ist
der Bundesregierung im Einzelnen unbekannt. Es ist von Aufforstungskosten
von durchschnittlich 5.000 bis 7.000 Euro/ha auszugehen, wobei die Extreme
zwischen wenigen 1.000 Euro/ha bis über 15.000 Euro/ha schwanken.
6. Welche Daten und Kenntnisse hat die Bundesregierung zu in Deutschland
aktuell verfügbaren Kapazitäten an vorhandenem Pflanzmaterial für die
Wiederaufforstung (verfügbare Mengen pro Baumart, Altersklassen der
Jungbäume, regionale Herkunft, Transportkapazitäten von
Forstbaumschulen etc.), und inwieweit existieren Erkenntnisse dazu, wie schnell
ausbaufähig die Kapazitäten zur Gewinnung von Pflanzgut bzw. Forstsaatgut sind
(auch hinsichtlich bestehender Anzuchtflächen und qualifizierter
Personalkapazitäten in Deutschland)?
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) veröffentlicht
aktuelle Daten in der Erntestatistik für forstliches Saatgut. Die Erntemengen
werden jährlich für die 28 wichtigsten Baumarten erhoben. Nachdem im Jahr 2017
bis 2018 eine der schlechtesten Ernten verzeichnet wurde, wurde im
Erntezeitraum 2018 bis 2019 eine der besten Saatguternten des vergangenen Jahrzehnts
erzielt. Die meisten Baumarten lagen im vorherigen Erntezeitraum im
langjährigen Durchschnitt.
Bei den Baumarten Weißtanne (20.900 kg), Stieleiche (420.000 kg) und
Traubeneiche (440.000 kg) fielen die Erntemengen überdurchschnittlich hoch aus.
Nur bei wenigen Baumarten, wie der Waldkiefer und den Lärchenarten wurde
weniger geerntet.
Damit die Erntemengen für den aktuellen Erntezeitraum (1. Juli 2019 bis
30. Juni 2020) zeitnah veröffentlicht werden können, wurde, wie auch in den
Vorjahren, eine Zusammenstellung der bis zum 31. Januar des aktuellen
Baumschuljahres erfolgten Saatguternten vorgenommen. Die Darstellung des
Ernteaufkommens von Forstsaatgut erfolgt getrennt nach Kategorien des
Forstvermehrungsgutgesetzes. Erntemengen der Jahre 2018 bis 2019 sind der
beigefügten aktuellen Übersicht (Anlage 3 zu Frage 6: Ernteaufkommen in
Deutschland) zu entnehmen (Stand 16. Juni 2020).
Es zeigt sich, dass überdurchschnittlich gute Ernten bei den Baumarten Große
Küstentanne und Roteiche erzielt wurden. Gute Erntemengen im Vergleich der
letzten 10 Jahre gab es auch bei den beiden Birkenarten, der Esskastanie,
Rotbuche, Robinie und Douglasie. Hingegen konnten bei den heimischen
Eichenarten (Stiel- und Traubeneiche) nur geringe Mengen eingebracht werden. Unter
https://fgrdeu.genres.de/erntehandel/ernteaufkommen/ können die Erntemengen
Deutschlands getrennt nach Baumart, Kategorie, Herkunft und Bundesland
jederzeit abgerufen werden.
In etwa 15.000 Saatgutbeständen darf in Deutschland forstliches Saatgut
geerntet werden. Es handelt sich dabei um die Zahl der potenziell zu beerntenden
Saatgutbestände (siehe auch Anlage 4 zu Frage 6: Übersicht über zugelassenes
Ausgangsmaterial für forstliches Vermehrungsgut in der Bundesrepublik
Deutschland, Stand 1. Juli 2019) Die Bestände werden anhand von festgelegten
Kriterien ausgewählt, um herkunftssicheres, genetisch angepasstes und
hochwertiges Forstsaatgut zu gewährleisten.
Seit 2004 hat sich die Zahl der Baumschulen etwa halbiert, und auch die
Anzuchtfläche hat sich um 800 ha auf etwa 1.800 ha verringert (Statistisches
Jahrbuch Stand 2017). 275 Baumschulen zogen auf einer Fläche von 1.830 Hektar
Nadel- und Laubbäume als Jungpflanzen für Forstpflanzungen heran. Hier
überwiegt die Fläche an Laubbäumen mit einem Anteil von 54 Prozent (990
ha). Die Baumschulwirtschaft (VDF) bezifferte in 2019 den Bestand an
Forstpflanzen in den Forstbaumschulen auf ca. 1 Milliarden Pflanzen. Dieses
umfasst Laub- und Nadelholzarten sowie die Altersstufen der 1- bis 4-jährigen
Pflanzen.
Zur Verfügbarkeit von Pflanzmaterial zur Wiederaufforstung und den
Transportkapazitäten der Baumschulen liegen der Bundesregierung keine weiteren
Erkenntnisse vor. Die Verfügbarkeit hängt sehr stark von folgenden Faktoren
ab:
• geerntete Menge Saatgut in den Vorjahren
• Mastjahre (zyklische Fruchtbildung) der einzelnen Baumarten
• gemeldeten Bedarfsmengen (Baumart, Sortiment) der Forstbetriebe an die
Forstbaumschulen
• Anbauflächen- und Personalkapazitäten der Forstbaumschulen.
Über die Ausbaufähigkeit der Anbau- und Personalkapazitäten zur Gewinnung
von Pflanz- und Saatgut liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
7. Plant die Bundesregierung, angesichts der enormen finanziellen
Belastungen auch der Länderhaushalte durch die Corona-Krise, bei künftigen
Waldhilfen auf eine Kofinanzierungsvorgabe durch die Länder zu
verzichten bzw. diese Pflicht für laufende Förderungen auszusetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der Förderung über die GAK sind die rechtlichen Vorgaben zur
Kofinanzierung durch die Länder nach § 10 des GAK-Gesetzes auf Grundlage
des Artikels 91a des Grundgesetzes einzuhalten.
Weitere Hilfen sind im Rahmen des Konjunkturpaketes für den Erhalt und die
nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder vorgesehen, diese sollen ohne
Kofinanzierung der Länder umgesetzt werden.
8. Welche Alternativen zur Aufforstung mittels Baumpflanzung sieht die
Bundesregierung angesichts der nach wie vor in vielen Regionen
anhaltend geringen Bodenfeuchtigkeit, wodurch ein hohes Risiko besteht, dass
gepflanzte Jungbäume schnell absterben?
Inwieweit trägt die Bundesregierung einer erschwerten Wiederbewaldung
durch eine in den letzten Jahren häufige Frühjahrstrockenheit in ihrer
Waldstrategie Rechnung?
Als weitere Verjüngungsverfahren kommen Naturverjüngung und Saat in
Betracht.
Bei der Naturverjüngung ist zu prüfen, ob der Ausgangsbestand oder ggf. direkt
angrenzende Bestände eine entsprechende Baumart und Qualität aufweisen, ob
genügend Samenbäume vorhanden sind oder ob genügend
Verjüngungspflanzen auf der zu verjüngenden Fläche stehen, ob ein passendes Saatbeet
vorhanden ist, ob die Wildsituation eingestellt oder einstellbar ist und ob die
Konkurrenzvegetation beherrschbar ist.
Bei Saat sind die Fragen bis auf den Ausgangsbestand ebenfalls relevant.
Die Ressortabstimmung zum Entwurf der Waldstrategie 2050 ist noch nicht
eingeleitet, über einzelne Inhalte wurde noch nicht entschieden. Des Weiteren
wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
9. Wird sich die Bundesregierung im Dialog mit den Bundesländern dafür
einsetzen, dass im Rahmen der GAK auch Förderinstrumente zu
natürlichen Wiederbewaldungsprozessen unter (teilweisem) Verzicht auf
Schadholzräumung für Kleinprivatwaldbesitzer geschaffen werden, und wenn
nein, warum nicht?
Im Rahmen der GAK sind Wiederaufforstung durch Naturverjüngung bereits
förderfähig (siehe dazu Maßnahmengruppe 5F Nr. 3.2.1). Die Höhe der
Zuwendung kann im Fall von Kleinprivatwaldbesitzern (unter 20 Hektar Waldbesitz)
bereits bis zu 90 Prozent der nachgewiesenen Ausgaben betragen
(Maßnahmengruppe 5F Nr. 3.4.2). Eine vorherige Schadholzräumung ist keine
Zuwendungsvoraussetzung. Es liegt in der Entscheidung der Waldbesitzenden, ob sie
auf eine Schadholzräumung (teilweise) verzichten.
10. Befürwortet die Bundesregierung eine Verlängerung der Frist zur
Aufforstung von verlichteten bzw. zerstörten Waldflächen (§ 11 Absatz 1
Satz 2 des Bundeswaldgesetzes) auf mindestens zehn Jahre, um
Waldbesitzern eine Wiederbewaldung mittels natürlicher Sukzession zu
ermöglichen (bei Pflicht zur Dokumentation des Fortschritts des
Jungbaumaufwuchses), und wenn nein, warum nicht?
Eine generelle, bundesseitige Verlängerung der Frist für die Wiederaufforstung
auf mindestens zehn Jahre wird nicht unterstützt: § 11 Absatz 1 Satz 2 des
Bundeswaldgesetzes nennt keine konkrete Frist, sondern stellt ausdrücklich auf
eine „angemessene“ Frist ab, die jeweils durch Landesgesetz zu bestimmen ist.
Diese Regelung soll es den Ländern ermöglichen, die Frist für eine
Wiederbewaldung entsprechend den jeweiligen länderspezifischen Gegebenheiten und
Bedingungen zu bestimmen.
Die Länder haben dies unterschiedlich umgesetzt. Die Mehrzahl der Länder hat
für die Wiederaufforstung eine Regelfrist von drei Jahren bestimmt und die
Forstbehörden ermächtigt, diese Frist auf Antrag des Waldbesitzers zu
verlängern.
Die bestehende bundesgesetzliche Regelung bietet somit ausreichend
Spielraum auch für eine Wiederbewaldung durch Naturverjüngung bzw. natürliche
Sukzession.
11. Welche Rolle spielt die Stärkung der Naturverjüngung und die Schaffung
geeigneter Rahmenbedingungen dafür im Rahmen künftiger Waldhilfen
des Bundes und in der geplanten Waldstrategie 2050?
Zur Frage der Stärkung der Naturverjüngung im Rahmen künftiger Waldhilfen
des Bundes wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Es sind derzeit keine
Änderungen der aktuellen Fördermöglichkeiten geplant. Die
Ressortabstimmung zum Entwurf der Waldstrategie 2050 ist noch nicht abgeschlossen. Des
Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
12. Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die Erarbeitung und Verabschiedung
der nationalen Waldstrategie 2050 aus?
Die Einholung der Auffassung von Ländern und Verbänden zur Waldstrategie
2050 soll bis Sommer 2020 weitestgehend abgeschlossen werden. Danach soll
die Ressortabstimmung zum Entwurf der Waldstrategie 2050 begonnen
werden. Wann der Entwurf dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden
kann, hängt vom Verlauf der Ressortabstimmung ab.
13. Inwieweit sieht die Bundesregierung aufgrund der wachsenden Folgen
der Klimakrise für den Wald Anpassungs- und Konkretisierungsbedarf
bei der guten fachlichen Praxis im Bundeswaldgesetz hinsichtlich
Anforderungen und Vorgaben zur naturnahen Waldbewirtschaftung?
Wenn kein Änderungsbedarf gesehen wird, warum nicht?
Die Frage einer Änderung des Bundeswaldgesetzes in Bezug auf die
Klimakrise stellt sich erst, wenn alle notwendigen Informationen über das genaue
Ausmaß der Folgen der Klimakrise und die erforderlichen Maßnahmen zu deren
Behebung vorliegen.
14. Welche Konzepte und Förderansätze verfolgt die Bundesregierung, um
die natürliche Boden- und Humusentwicklung in Wäldern intensiver zu
fördern, wie in den BMEL-Eckpunkten „Deutschlands Wald im
Klimawandel“ genannt?
Im Eckpunktepapier des BMEL ist unter „3. Geschädigte Flächen
wiederbewalden und die Wälder insgesamt stärker an den Klimawandel anpassen“
ausgeführt: „Natürliche Boden- und Humusentwicklungen in Wäldern sollten weiter
gefördert werden. Laubbaumarten, die eine gesunde Boden- und
Humusentwicklung im Wald fördern, sollten insbesondere in Nadelwäldern verstärkt
beigemischt werden.“
Bodenschutz ist ein integraler Teil der GAK-Förderung: In der
Maßnahmengruppe 5A ist die Bodenschutzkalkung förderfähig, wenn dadurch eine
strukturelle Verbesserung der Bodenstreu, des Bodens oder des Nährstoffhaushalts
erzielt wird und damit eine Verbesserung der Widerstandskraft der Bestände
erwartet werden kann. In der Maßnahmengruppe 5F sind nur Maßnahmen zur
bestands- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen förderfähig.
Es obliegt den Ländern im Rahmen der GAK-Umsetzung in ihren
Förderrichtlinien und/oder für die Kontrolle der umgesetzten Maßnahmen entsprechende
Vorgaben vorzusehen.
Die Beimischung von Laubbäumen vor allem in Nadelbeständen wird ebenfalls
im Rahmen der GAK gefördert: Bei Waldumbaumaßnahmen durch
Wiederaufforstung sowie Vor- und Unterbau sind mindestens 30 Prozent Laubbaumanteil
einzuhalten (Maßnahmengruppe 5A Nr. 2.5.2). Bei Wiederaufforstungen nach
Extremwetterereignisse und deren Folgen sind reine Nadelbaumkulturen sowie
Mischkulturen mit weniger als 30 Prozent Laubbaumanteil bis auf begründete
Ausnahmefälle bei fehlenden standörtlichen Wuchsbedingungen für
ausreichende Laubbaumanteile (z. B. Höhenlagen der Mittelgebirge und der Alpen)
nicht förderfähig. Naturverjüngung von standortgerechten Laubbäumen kann
bei der Ermittlung des Laubbaumanteils berücksichtigt werden.
(Maßnahmengruppe 5F Nr. 3.6.2).
15. Welche Förderinstrumente existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
zur Förderung und Weiterentwicklung besonders bodenschonender
Ernteverfahren für Waldbäume?
Im Rahmen der GAK-Maßnahmengruppe 5F werden Maßnahmen zur
bestands- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen gefördert.
Darüber hinaus unterstützt das BMEL die Weiterentwicklung besonders
bodenschonender Ernteverfahren für Waldbäume auch im Rahmen des
Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe (FPNR).
16. Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um vielfältige Alters- und
Bestandsstrukturen (insbesondere mehr ältere Bäume) sowie höhere
Totholzanteile in deutschen Wäldern zu erreichen, auch um die
Biodiversität im Wald zu erhalten bzw. zu stärken?
Im Bundeswald- und Bundesnaturschutzgesetz sowie den entsprechenden
Landesgesetzen sind hohe Naturschutzstandards für die Forstwirtschaft verankert.
Bei der Bewirtschaftung von Wald werden heute anspruchsvolle
Anforderungen an den Schutz und die Erhaltung von Natur und Umwelt gestellt. In den
Wäldern Deutschlands werden in der Regel Maßnahmen zur Erhaltung und
zum Schutz der biologischen Vielfalt in die Nutzung integriert, das heißt, es
findet grundsätzlich keine Trennung zwischen reinen Wirtschaftswäldern und
reinen Schutzwäldern statt. Dies ist einer der wesentlichen Bestandteile der
modernen multifunktionalen Forstwirtschaft. Waldnaturschutz bleibt auch künftig
ein integraler Bestandteil der modernen Forstwirtschaft.
Zusätzlich soll die biologische Vielfalt im Wald entsprechend der Ziele der
Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS) z. B. durch nicht
bewirtschaftete Flächen, Steigerung des Totholzanteils, Vermehrung von
Naturwaldzellen und Umsetzung und Vernetzung der Natura 2000 Flächen weiter
verbessert werden. Dem öffentlichen Waldbesitz, insbesondere dem Staatswald,
kommt dabei eine Vorbildfunktion zu.
Die Bereitstellung dieser Leistungen erfolgt sowohl durch aktive betriebliche
Leistungserstellung als auch durch gezielte betriebliche Unterlassungen, wie
z. B. Holznutzungsverzicht für Alt- und Totholz. Daraus entstehen der
deutschen Forstwirtschaft Belastungen. Der Bund beteiligt sich daher im Rahmen
der GAK zu 60 Prozent an den Kosten für Maßnahmen des
Vertragsnaturschutzes im Wald (GAK-Maßnahmengruppe 5E). Die Umsetzung erfolgt durch die
Länder. Waldbauliche Entscheidungen liegen zudem in der alleinigen
Entscheidung des jeweiligen Waldeigentümers.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung aus waldökologischer Sicht die starke
Beräumung von Schadholz aus dem Wald, und inwiefern sieht die
Bundesregierung Zielkonflikte zwischen der Schadholzberäumung und
einer besseren Boden- und Humusentwicklung im Wald zur Vermeidung
der Austrocknung von Wäldern?
Die Stärke der Schadholzräumung ist nur im Einzelfall zu beurteilen. Daher
kann die Bundesregierung keine Aussage zur waldökologischen Bedeutung der
Schadholzräumung machen.
Durch die Räumung von Schadholz können neben den angesprochenen
Zielkonflikten weitere Zielkonflikte auftreten zwischen den Faktoren
Nährstoffentzug, Verlust/Schaffung von Habitaten, Prävention der Borkenkäfer-
Massenvermehrung, Arbeitssicherheit, Verkehrssicherung, Waldbrand-Prävention,
Bodenschutz, Ermöglichung einer Flächenbewirtschaftung. Diese sind im Einzelfall
abzuwägen.
18. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum Zusammenhang
zwischen dem Erfolg von Naturverjüngungsprozessen und dem Umfang
bzw. der Art der Schadholzberäumung (etwa bei Nutzung von
Schutzmaßnahmen für bestehenden Aufwuchs) vor?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
19. Inwieweit fördern Bund und Länder die technische Weiterentwicklung
von Verfahren zur Borkenschlitzung bei vom Borkenkäfer befallenen
Nadelbäumen, um der Borkenkäfereindämmung wirksam Rechnung zu
tragen und gleichzeitig Nachteile für Waldökologie und Naturschutz durch
Entrindung und Schadholzberäumung zu vermeiden (vgl.
https://www.w
aldwissen.net/waldwirtschaft/schaden/insekten/wsl_rindenschlitzen/inde
x_DE), und falls bislang keine Förderung existiert, wird sich die
Bundesregierung dafür einsetzen?
Das Verfahren des Borken- oder Rindenschlitzen ist kein ausreichend effektives
Verfahren zur Borkenkäferbekämpfung. In der Studie von Thorn und Müller
(2016) (
https://www.waldwissen.net/waldwirtschaft/schaden/insekten/wsl_rind
enschlitzen/index_DE) wurden Stämme behandelt, die nicht vom Borkenkäfer
befallen waren. Mit dem Verfahren konnte also der Befall nicht befallener
Stämme verhindert werden. In der forstlichen Praxis ist die Bekämpfung des
Borkenkäfers aber an bereits vom Borkenkäfer befallenen Stämmen
erforderlich. Da beim Borken- oder Rindenschlitzen unbehandelte zwei bis fünf cm
breite Rindenstreifen erhalten bleiben, überleben je nach Borkenkäferart und
Entwicklungsstand der Brut mehr oder weniger Individuen. Das Verfahren
kann damit das eigentliche Schutzziel, den Stehendbefall bisher nicht befallener
Bestände, durch die sich in befallenen und waldlagernden Stämme
entwickelnde und aus diesen ausfliegende Brut, zu verhindern, nicht in jedem Falle in
ausreichendem Maß gewährleisten. Die Bundesregierung wird sich daher nicht für
eine weitere, über die bisher bereits vorhandenen Fördermöglichkeiten
hinausgehende Förderung des Verfahrens einsetzen.
20. Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Inanspruchnahme der
2019 neu in der GAK geschaffenen Maßnahmengruppe
„Vertragsnaturschutz im Wald“ vor?
Nach den bislang noch vorläufigen Daten der GAK-Berichterstattung sind bei
der Maßnahmengruppe 5E „Vertragsnaturschutz im Wald“ in 2019 noch keine
Mittel geflossen.
21. Inwieweit wird die Bundesregierung Vorschläge aus Stellungnahmen des
Wissenschaftlichen Beirates Waldpolitik („Eckpunkte der Waldstrategie
2050“ und „Wege zu einem effizienten Waldnaturschutz in
Deutschland“) für attraktivere und effektivere Förderansätze zur Ausweitung des
Vertragsnaturschutzes sowie eine bessere langfristige Finanzierung des
Waldnaturschutzes über die Einrichtung einer Waldnaturschutzstiftung
(siehe Seite 33 der Stellungnahme) aufgreifen bzw. sich in Kooperation
mit den Bundesländern dafür einsetzen (bitte begründen)?
Die Ressorts werden im Rahmen der Abstimmung zum Entwurf der
Waldstrategie 2050 gemeinsam über die o. g. Vorschläge des wissenschaftlichen Beirats
beraten. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
22. Wie bewerten die Bundesregierung und das Bundesamt für Naturschutz
aus waldökologischer und naturschutzfachlicher Sicht die bislang
bestehende Möglichkeit, in GAK-Maßnahmen zur naturnahen
Waldbewirtschaftung und zur Erstaufforstung bis zu 70 Prozent gebietsfremde
Baumarten einzusetzen?
Die GAK enthält keine Bestimmungen zu gebietsfremden Baumarten.
Vorgaben zur Baumartenwahl umfassen die Anforderung an die Standortgerechtigkeit
und an einzuhaltende Mindestanteile von Laubbäumen.
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) bewertet es kritisch, dass die GAK
keine Vorgaben zu gebietsfremden Baumarten enthält und Vorgaben zur
Baumartenwahl auf Anforderung an die Standortgerechtigkeit und einzuhaltende
Mindestanteile von Laubbäumen beschränkt sind.
Aus Sicht des BfN sollten gebietsfremde Baumarten nur im Ausnahmefall und
sehr restriktiv nach einer vorab durchgeführten umfassenden ökologischen
Risikobewertung und strikter Beachtung des Vorsorgeansatzes eingesetzt werden.
Auf die Einbringung gebietsfremder Baumarten in Schutzgebiete, insbesondere
in Naturschutzgebiete und Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-
Richtlinie (FFH-Gebiete), sollte generell verzichtet werden.
Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 27 und 28 verwiesen.
23. Was sind wesentliche Zwischenergebnisse des Ende 2015 gestarteten und
vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Vorhabens „Biodiversität
und Schalenwildmanagement in Wirtschaftswäldern“ insbesondere
hinsichtlich der Ausgestaltung effektiver Jagdregime zur deutlichen
Reduktion des Wildverbisses (vgl.
https://www.anw-deutschland.de/eip/media/t
agungsmappeauftaktveranstaltungbiowild07-12-2.pdf?fl=27539988)?
Das in der Frage 23 genannte Vorhaben wird mit Mittel des Bundesprogramms
Biologische Vielfalt gefördert. Das Vorhaben hat zum Ziel ergebnisoffen die
Auswirkungen unterschiedlich hoher Schalenwildbestände auf die krautige und
holzige bodennahe Vegetation auf unterschiedlichen Standorten zu erforschen.
Das Gesamtvorhaben unterteilt sich in die Teilprojekte a) Monitoring
Wildparameter, Jagd und Anpassung Jagdmethoden (Technische Universität Dresden),
b) Erfassung des Einflusses von Schalenwild auf die Pflanzenvielfalt sowie auf
die Waldstruktur (Universität Göttingen) und c) Inventur und Bewertung –
Ökonomische Evaluation, Inventurverfahren, Risikoanalysen (Technische
Universität München). Jedes Teilprojekt generiert eigenständig
Zwischenergebnisse entlang der Projektplanung.
Ziel des Teilvorhabens der Technischen Universität Dresden ist es die
Regulation des Wildes und die Reaktionen von Vegetation auf die unterschiedlichen
Wildbestände zu erfassen und verallgemeinerbare Ergebnisse abzuleiten. Dazu
wurden mit den Waldeigentümern drei verschiedene Jagdregime abgesprochen,
um a) Habitat unangepasst hohe Wildbestände zu bewahren, b) bereits Habitat
angepasste Wildbestände zu halten oder c) Habitat unangepasst hohe
Wildbestände auf Habitat angepasste Wildbestände abzusenken. Wirklich belastbare
Ergebnisse auf die pflanzliche Biodiversität und darin eingebettet zu den
Wirkungen auf die Äsungspflanzen und die Deckung sind erst am Ende der
Projektlaufzeit zu erwarten.
Ziel des Teilvorhabens der Universität Göttingen ist es erstmalig bundesweit
verlässliche wissenschaftlichen Daten zu liefern, welche Effekte ein
„gegebener“ Schalenwildbestand auf die holzige und krautige Waldvegetation hat. Mit
Hilfe von bundesweit ca. 250 Weisergattern (Kantenlänge von 12 x 12 Meter)
nebst ungezäunter Vergleichsflächen sollen in diesem Teilvorhaben die
Einflüsse des Schalenwilds sichtbar gemacht und dokumentiert werden. Für
abschließende Aussagen muss jedoch erst die weitere Entwicklung der Vegetation und
insbesondere der Gehölze auf den Untersuchungsflächen abgewartet werden.
Ziel des Teilvorhabens der Technischen Universität München ist es die volks-
und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen unterschiedlicher
Bejagungsstrategien und Wilddichten auf die Waldentwicklung und damit auf den
wirtschaftlichen Ertrag und die Ökosystemleistungen sowie die Biodiversität von Wäldern
abzuschätzen. Erste Teilergebnisse deuten darauf hin, dass das betriebliche
Risiko in Bezug auf Holzertrag und Stabilität des Waldes u. a. mit einer größeren
Baumartenvielfalt und vor allem durch einen ungleichaltrigen gemischten
Waldaufbau gesenkt werden kann.
Detailliertere Darstellungen sind unter der Adresse
http://biowildprojekt.de/neu
igkeiten/ergebnisse/ abrufbar.
24. Wie plant die Bundesregierung, zu Fortschritten hinsichtlich
kostengünstiger Maßnahmen und Regulierungsansätze zur Vermeidung von
Wildverbissschäden an Jungbäumen zu kommen, und welche konkreten
Aktivitäten sind geplant, um lösungsorientiert mit Zielkonflikten bzw.
divergierende Interessen zwischen den Bereichen Jagd und Waldwirtschaft
umzugehen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Bedeutung angepasster Wildbestände für
die Entwicklung und den Schutz stabiler Mischwälder im Zuge der im
Koalitionsvertrag vereinbarten Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) stärker
hervorzuheben. Die Änderung des BJagdG befindet sich derzeit in der
Ressortabstimmung. Der Einfluss von Wildbeständen unterliegt vor Ort sehr
unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Daher sind insbesondere die Länder für die
Etablierung geeigneter Regeln für das Wildmanagement und deren Umsetzung
verantwortlich.
25. Welche Änderungen hinsichtlich der Wildverbissvermeidung sind nach
bisherigem Arbeitsstand in der Novelle des Bundeswaldgesetzes
vorgesehen, und inwieweit wird die Bundesregierung Forderungen nach einer
„grundlegenden Neuausrichtung“ des Jagdrechts unter Berücksichtigung
von Tierschutz, Wildbiologie, Waldökologie, nach verbesserten
Rahmenbedingungen für großräumige Bewegungsjagden und nach einer
gesetzlichen Absicherung von Mindestabschusszahlen bei Rehwild aufgreifen,
wie vom Wissenschaftlichen Beirat Waldpolitik in seiner aktuellen
Stellungnahme „Eckpunkte der Waldstrategie 2050“ gefordert (siehe S. 41
bis 43)?
Im ersten Teil der Frage wird von „Bundeswaldgesetz“ gesprochen, das derzeit
aber nicht novelliert wird und für das folglich kein „bisheriger Arbeitsstand“
vorliegt; die Frage wird von der Bundesregierung dahingehend verstanden und
beantwortet, dass auch im ersten Teil die Novelle des „Bundesjagdgesetzes“
gemeint ist
Die Novelle zum Bundesjagdgesetz befindet sich derzeit noch in der
Ressortabstimmung.
Die Bundesregierung prüft derzeit noch alle Empfehlungen des
wissenschaftlichen Beirats Waldpolitik und hat diese noch nicht abschließend bewertet.
26. Welche jeweiligen Projektziele bzw. Verwendungszwecke und welchen
einzelnen Förderumfang haben die von der Bundesregierung am 29.
April 2020 angekündigten 22 Forschungs- und Modellvorhaben zur
Bekämpfung und Prävention von Waldbränden mit einer Gesamthöhe von
11,3 Mio. Euro?
In der beigefügten Tabelle (Anlage 5 zu Frage 26) sind die einzelnen Vorhaben
aufgelistet einschließlich der jeweiligen Projektziele bzw. Verwendungszwecke
und Förderumfang.
27. Welche konkreten Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um die
Schließung bestehender Informations- und Forschungslücken hinsichtlich der
Stress- und Schädlingstoleranz sowie der Integrationsfähigkeit in
bestehende Waldökosysteme von nichtheimischen Baumarten und
Baumprovenienzen aus dem südlichen Europa zu unterstützen, wie es auch der
Wissenschaftliche Beirat Waldpolitik in seiner aktuellen Stellungnahme
„Eckpunkte zur Waldstrategie 2050“ empfiehlt?
Die Bundesregierung hat im Waldklimafonds (WKF) und im Förderprogramm
für Nachwachsende Rohstoffe Möglichkeiten geschaffen, um die Informations-
und Forschungslücken zu schließen.
Bereits im November 2019 versammelte die Fachagentur Nachwachsende
Rohstoffe in einem zweitägigen Fachgespräch Wald- und
Landschaftswissenschaftler zur Identifikation des diesbezüglich Forschungs- und Handlungsbedarfes.
Nach einer Abstimmung sowohl mit den beteiligten Wissenschaftlern als auch
den beauftragenden Ministerien Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMU) erfolgte daraufhin am 18. Mai 2020 der dreiteilige
Förderaufruf „Waldökophysiologie und Klimawandeleffekte“ im Rahmen der
Förderrichtlinie Waldklimafonds. Hierbei sollen Ideen zu den folgenden
Schwerpunkten eingeworben werden:
A) Modellhafte Projekte zur Demonstration von Waldbauverfahren zur
Entwicklung klimatoleranter und anpassungsfähiger Mischwaldökosysteme
und zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes,
B) modellhafte Projekte zur Weiterentwicklung und Ergänzung bestehender
Monitoringsysteme als Pilotflächen für die wissenschaftliche Analyse der
Klimawandelwirkung auf Waldökosysteme und
C) angewandte Forschung zur Identifikation der Waldvegetationspotenziale,
zur Bewertung von Stressfaktoren, zur Identifikation klimatoleranter und
anpassungsfähiger Baumarten bzw. Provenienzen, zur Feldphänotypisierung
von Waldbaumarten als Züchtungsgrundlage inklusive Neubewertung
forstlicher Saatgutbestände und zur Ursache-Wirkung-Analyse aktueller
Waldschäden.
Bei diesem Forschungs- und Entwicklungsprozess werden alle Maßnahmen
darauf fokussiert, vielfältige, klimatolerante und anpassungsfähige
Waldökosysteme zu entwickeln.
28. Welche Aktivitäten unterstützt der Bund bei Forschungsvorhaben im
Zusammenhang mit der assistierten Migration von südeuropäischen
Baumarten (mit nahen Verwandten unter heimischen Baumartengruppen wie
Eichen) und den damit zusammenhängenden ökologischen und
naturschutzfachlichen Fragen?
Die „assistierte“ Migration von Baumarten und Baumarten-Herkünften stellt
eine Option der Anpassung der Wälder an den Klimawandel dar. Damit sollen
die spontane Wanderung von Baumarten unterstützt und ergänzt werden, weil
die Geschwindigkeit des Klimawandels das natürliche Wanderungsvermögen
vieler wichtiger Baumarten überfordert und Agrar- und Siedlungsflächen die
Wanderungswege in Deutschland häufig versperren. Wichtige Aktivitäten aus
Bundessicht sind dabei die Identifikation geeigneter Baumarten und
Baumarten-Herkünfte für das zukünftige Klima in den verschiedenen Regionen
Deutschland sowie die langfristige Erprobung ausgewählter Baumarten und
Herkünfte in Versuchsanbauten. Die Wirkung der Einbringung von bisher
nicht-heimischen Baumarten auf die Biodiversität, Lebensraumqualität und
Konkurrenzgefüge der Organismen in den Wäldern Deutschland ist dabei ein
Forschungsgegenstand von sehr hoher Bedeutung.
Das Thünen-Institut für Waldökosysteme hat sich als
Bundesressortforschungseinrichtung in den letzten Jahren an den folgenden internationalen Netzwerk-
und Forschungsaktivitäten zu o. g. Thema beschäftigt:
(1) EU FPS COST Action FP1106 STReESS – Studying Tree Responses to
extreme Events: a SynthesiS (Laufzeit 2012 – 2016, Geldgeber: EU Cost). Es
wurden u. a. Anpassungmöglichkeiten für Wälder durch Nutzung von
Herkünften der Buche vom süd(öst)lichen Verbreitungsrand nachgewiesen
(Bolte et al. 2016, Stojnic et al. 2018)
(2) EU Interreg Central Europe SUSTREE (Laufzeit 2016 – 2019, Geldgeber:
EU). Für wichtige Baumarten (Fichte, Kiefer, Buche, Eichenarten,
Weißtanne) wurden Methoden für den Transfer von südlichen Herkünften dieser
Baumarten aus trockeneren Klimaten in verschiedene Länder Mitteleuropas
entwickelt und für den Transfer ein einheitliches, internationales
Saatgutregister erstellt. Eine Smartphone-App erleichtert die Identifikation von
geeignetem Pflanzgut und stellt den Kontakt zu Lieferanten her (Chakraborty
et al. 2019).
Im Rahmen des Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe (FPNR) des
BMEL sowie des Waldklimafonds (WKF) des BMEL und des BMU fördert die
Bundesregierung Forschungsvorhaben, welche anstreben, anpassungsfähige
Baumarten bzw. Provenienzen an die laufenden Umweltveränderungen zu
identifizieren. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass die Vitalität und die
Produktivität der Wälder in Deutschland durch Erweiterung des
Baumartenspektrums erhalten bzw. sogar gesteigert werden soll. Es werden Baumarten
mediterraner Herkunft wie Orientalische Platane (Platanus orientalis),
Edelkastanie (Castanea sativa), Baum-Hasel (Corylus colurna), Orient-Buche (Fagus
orientalis) oder slawonischen Stieleiche (Quercus robur subsp. slavonica), aber
auch unterschiedliche südeuropäische Populationen unserer heimischen
Baumarten wie Fichte, Rot-Buche und Traubeneiche untersucht. Bei der Betrachtung
der Anbauwürdigkeit spielen neben den Kriterien Vitalität und Produktivität
auch weitere ökologische bzw. naturschutzfachliche Kriterien eine Rolle. Der
Aspekt der Stress- und Schädlingstoleranz wird aktuell nicht direkt
angesprochen. Es sind aber Fachgespräche und Statusseminare in Vorbereitung, so dass
dieses Thema dort auch platziert werden kann. Aktuell gibt es keine Übersicht
dazu, welcher konkrete Forschungsbedarf besteht. Das BfN hat eine Methodik
zur Bewertung des naturschutzfachlichen Gefährdungspotenzials
gebietsfremder Arten erarbeitet und nutzt diese regelmäßig zur Beurteilung von
Vorkommen gebietsfremder Arten. Die Methodik wird aktuell überarbeitet, um alle
Anforderungen aus der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über invasive Arten zu
berücksichtigen.
Die Nutzung der Förderung zeigt sich an den beispielhaft genannten
Förderprojekten:
(Die Tabelle ist unterteilt in laufende Vorhaben, Daueraufgaben und ein
kürzlich abgeschlossenes Projekt)
Laufzeit
(Status)
Titel Zuwendungsgeber Institutionen
koordinierend;
(beteiligt)
Bemerkung
2015-2020
(läuft)
Anbaueignung von Herkünften
der Atlaszeder (Cedrus atlantica),
Libanonzeder (Cedrus libani)
und Baumhasel (Corylus
colurna) in Deutschland („CorCed“)
BMEL (FPNR) Bayerisches
Amt für
Waldgenetik Teisendorf
Mediterrane
Baumarten
2020-2022
(läuft)
Beurteilung von
Anpassungsfähigkeit und Wuchsleistung beim
Spitz-Ahorn (Acer platanoides)
(„Spitz Ahorn“)
BMEL (FPNR) Thünen-Institut
für Forstgenetik
Berücksichtigung
mediterraner Herkünfte
2017-2020
(läuft)
Neues Testverfahren zur
Bestimmung der Herkunft von
forstlichem Vermehrungsgut in Europa
(„Herkunft“)
BMEL / BMU
(WKF)
Thünen-Institut
für Forstgenetik
Daueraufgabe Herkunftsprüfung heimischer
Baumarten
BMEL Thünen-Institut
für Forstgenetik
Diverse
Baumarten unter
Berücksichtigung
mediterraner
Herkünfte
Daueraufgabe Herkunftsforschung mit
fremdländischen Baumarten
BMEL Thünen-Institut
für Forstgenetik
Berücksichtigung
mediterraner Herkünfte
2016-2019
(abgeschlossen)
Erweiterung des Nutzholzarten-
Spektrums im Klimawandel:
Trockenstresstoleranz von
Nebenbaumarten und
Anbaupotenziale in einem trockeneren Klima
(„DIVforCLIM“)
BMEL / BMU
(WKF)
Universität
Göttingen – Fakultät
für Biologie und
Psychologie
29. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung zusammen mit
den Bundesländern, um Fachkräftemangel und Personalunterbesetzung
in Forstrevieren und Forstbetrieben zu reduzieren und künftig dauerhaft
zu vermeiden?
Die Bereitstellung von ausreichend Personal in Forstrevieren und -betrieben
liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die Notwendigkeit ausreichender
Personalressourcen wird in den relevanten Bund-Länder-Gremien (z. B.
Forstchefkonferenz) regelmäßig thematisiert.
30. Wie viele Saisonarbeitskräfte werden nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Baumpflanzung eingesetzt, und welche Auswirkungen hat nach
Kenntnis der Bundesregierung die Corona-Krise auf diesen Bereich?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
31. Welche Auswirkungen des starken Holzpreisverfalls aufgrund hoher
Schadholzmengen erwartet die Bundesregierung auf den künftigen
Umfang kommunalen Waldbesitzes, bzw. sieht die Bundesregierung eine
Gefahr, dass der momentan oft negative Bilanzsaldo der
Waldbewirtschaftung zu wachsenden Verkäufen von Kommunal- und
Landeswäldern führt?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
32. Welche Ansätze sieht die Bundesregierung als geeignet an, um dem
Problem der sinkenden Rentabilität der Waldbewirtschaftung vor dem
Hintergrund des wachsenden Aufwands bei gleichzeitig sinkenden
Erlösen zielgenau zu begegnen, wie vom Wissenschaftlichen Beirat
Waldpolitik in seiner aktuellen Stellungnahme „Eckpunkte der Waldstrategie
2050“ dargestellt (siehe S. 12 ff.)?
Grundsätzlich gilt es, die Ertragssituation der Forstbetriebe zu optimieren.
Hierzu gehört neben der Stärkung bestehender Einkommensmöglichkeiten
(Holzverkauf, Förderung) die Verbreiterung potentieller neuer
Einkommensmöglichkeiten z. B. in Form von Honorierung von Ökosystemdienstleistungen.
33. Welche Ansätze zur Entlastung des Holzmarktes sieht die
Bundesregierung als geeignet an?
Für die Waldbesitzer und die Holzwirtschaft steht derzeit im Vordergrund, das
hohe Angebot an Kalamitätshölzern möglichst werterhaltend zu strecken. Dazu
sind ausreichende Lagerkapazitäten gerade auch außerhalb des Waldes
notwendig, die den weiteren Befall noch intakter Nadelholzbeständen mit rinden- und
holzbrütenden Insekten verhindern. Für Flächen des Bundes prüft derzeit die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Abteilung Bundesforsten zusammen
mit der Forst- und Holzwirtschaft, welche Optionen und geeigneten Flächen in
Regionen mit einem hohen Bedarf zur Verfügung stehen. Darüber hinaus
öffnen teilweise Länder (z. B. Bayern) die von den Landesbetrieben unterhaltenen
Nasslager für Holz anderer Waldbesitzer neben dem Staatswald. Zur Lagerung
von Kalamitätshölzern ist der Aufbau von Nass- und Trockenlagern, bzw.
Zwischenlagern auch im Rahmen der GAK förderfähig. Dort wo entsprechende
Konzepte auf Kreis- oder Landesebene noch nicht existieren, scheint es aus
Gründen des Risikomanagements und der zur erwartenden anhaltenden Folgen
des Klimawandels auf den Wald ratsam, dauerhafte Lagerungsstrategien und
Flächenkonzepte zu entwickeln.
Aspekte des Werterhalts von Kalamitätsholz einschließlich Fragen der
Lagerung und zusätzlicher Optionen der stofflichen und energetischen Verwertung
von Kalamitätsholz sind auch Gegenstand des im Waldklimafonds laufenden
Förderaufrufs „Umgang mit Kalamitätsflächen und Kalamitätsholz“ (
https://w
ww.fnr.de/fileadmin/Projekte/2020/FA_Umgang_mit_Kalamitaetsflaechen_un
d_Kalamitaetsholz/FNR041-Kalamitaetsholz.pdf).
Zur Marktentlastung hat es sich in der außergewöhnlichen Schadenssituation
für die Forstwirtschaft zudem bewährt, frühzeitig mit Beginn der Kalamitäten
zusätzliche Absatzmöglichkeiten für den Nadelrohholzexport in Drittländern zu
sondieren, um zumindest Deckungsbeiträge für die erhöhten Aufwendungen
der Schadholzaufbereitung zu generieren. So stiegen die Exporte von
Nadelstammholz im Vergleich zum Vorjahr im Jahr 2019 um 87 Prozent auf
5,23 Mio. Festmeter (Fm) an. Ursächlich für diesen Anstieg waren die
erfolgreichen Bemühungen der deutschen Forstwirtschaft, den durch Sturm- und
Käferkalamität eingebrochenen heimischen Markt zu entlasten. Der chinesische
Markt hat sich dabei als das wirksamste Exportventil herausgestellt. Im
gesamten Jahr 2019 haben sich die Nadelrundholzexporte der Waldbesitzer nach
China von „nahezu Null“ im Jahr 2018 auf insgesamt fast 3 Mio. Fm entwickelt.
Aktuellen Berichten zu Folge sind die Exporte nach China wieder angezogen,
nachdem zwischenzeitlich Corona bedingte Einschränkungen der Lieferketten
zu verzeichnen waren.
Dessen ungeachtet behält der heimische Markt für Holz und Holzprodukte
gerade in konjunkturell angespannten internationalen Märkten seine zentrale
Bedeutung für das Cluster Forst und Holz insgesamt. Perspektivisch und mit Blick
auf die Aspekte Klimaschutz und Wertschöpfung sind daher Maßnahmen
sinnvoll, die im Bereich der Holzverwendung auf eine verstärkte inländische
Nachfrage zum Beispiel im Bereich des klimafreundlichen Bauens mit dem
nachwachsenden Rohstoff Holz abzielen. Auf die Antwort zu den Fragen 34 bis 36
wird verwiesen.
34. Welche Initiativen plant die Bundesregierung zur systematischen
Stärkung des Holzbaus, etwa durch Abbau von steuerlichen Bevorteilungen
für Baustoffe aus Erdöl sowie Ausschreibungsvorgaben zu
Mindestholzanteilen bei Bauvorhaben des Bundes?
Zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sind derzeit konkrete
Maßnahmen zur Umsetzung einer „Innovationsoffensive Klimafreundliches Bauen
mit Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen“ (Arbeitstitel) in der
Abstimmung. Sie tragen der Tatsache Rechnung, dass für die Herstellung und
Entsorgung von Baustoffen aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz in der Regel
weniger fossile Energie notwendig ist als für Materialien auf Basis endlicher,
mineralischer Rohstoffe. Das Bauen mit Holz kann somit nachweislich zur
Reduktion der CO2-Emissionen und damit zum Klimaschutz beitragen.
Gleichzeitig rücken Fragen der Ressourcenschonung und des effizienten
Materialeinsatzes in den Blickpunkt des Bauens. So werden von den in Deutschland
verwendeten mineralischen Rohstoffen rund 90 Prozent zur Herstellung von
Baustoffen und Bauprodukten eingesetzt. Bau- und Abbruchabfälle tragen darüber
hinaus zu über 50 Prozent zum Abfallaufkommen bei. Daher werden
Betrachtungen zum Lebenszyklus von Gebäuden, der Herkunft der Baustoffe und die
Optionen des Recyclings von Baumaterialien zunehmend relevant. Auf der Suche
nach Lösungen, die Klimaschutz und Ressourcenschonung mit dem Bedarf an
Gebäuden zum Wohnen, Leben und Arbeiten nachhaltig in Einklang bringen,
werden daher erneuerbare Rohstoffe stärker als bislang berücksichtigt werden
müssen. Hier bedarf es besonderer Anstrengungen, denn das Bauen mit Holz
und anderen nachwachsenden Rohstoffen ist noch längst keine
Selbstverständlichkeit; gerade auch im mehrgeschossigen, großvolumigen Bau. Vor diesem
Hintergrund werden derzeit geeignete Maßnahmen und Instrumente
abgestimmt und konzipiert, um bestehenden unbegründeten Hemmnissen und
Wissensdefiziten in der Verwendung dieser natürlichen Materialien zu begegnen
und Anreize für deren verstärkte Verwendung zu bieten. Der Ausgestaltung der
Vorbildfunktion des Bundes beim Bauen mit Holz und anderen
nachwachsenden Rohstoffen ist dabei ein eigener Bereich gewidmet. Die laufende
Abstimmung und Entwicklung konkreter Maßnahmen stützt sich u. a. auf Erkenntnisse
des am 4. Juni 2020 als „Thünen-Report 78 – Entwicklung der
Rahmenbedingungen für das Bauen mit Holz in Deutschland“ (Link:
https://www.thuene
n.de/media/publikationen/thuenen-report/Thuenen_Report_78.pdf) im Rahmen
der „Charta für Holz 2.0“ vorgelegten Berichts.
35. Inwieweit plant die Bundesregierung neue Aktivitäten, um die stoffliche
Verwertung von Laubholz insbesondere in langlebigen Produkten etwa
im Baubereich zu steigern, wie es der Wissenschaftliche Beirat
Waldpolitik in seiner aktuellen Stellungnahme „Eckpunkte der Waldstrategie
2050“ empfiehlt (siehe S. 27)?
Die Bundesregierung unterstützt die stoffliche Verwendung von Laubholz
sowohl in traditionellen Anwendungsfeldern (z. B. für den Bausektor) als auch
für innovative Produkte.
Im Rahmen des „Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe“ (FPNR) und, in
Zusammenarbeit mit BMU, im Rahmen der Förderrichtlinie „Waldklimafonds“
(WKF) fördert BMEL zahlreiche Forschungsvorhaben zur stofflichen
Verwertung von Laubholz – insbesondere im Baubereich. Zukünftig werden
zusätzliche Mittel durch das Klimaschutzprogramm 2030 bereitgestellt, um u. a. die
stoffliche Laubholznutzung zu steigern.
Ergebnisse aus dem Forschungsvorhaben „Marktpotenziale von
Laubholzprodukten aus technisch-wirtschaftlicher und marktstruktureller Sicht“
(Förderkennzeichen: 22023214; Zuwendungsempfänger: Knauf Consulting GbR,
Laufzeit: 1. April 2016 bis 31. Dezember 2018) liefern Erkenntnisse zum
derzeitigen und zukünftigen Laubholzaufkommen sowie Nutzungsmöglichkeiten.
Außerdem wurden Potenzialanalysen zur stofflichen Laubholznutzung z. B. in
der Holzwerkstoffindustrie, für Verpackungen, Fenster/Türen, Möbel, auf dem
Bau etc. durchgeführt und Handlungsempfehlungen zur Erschließung weiterer
Potenziale für die Laubholznutzung gegeben. Es ist geplant die wesentlichen
Ergebnisse des Forschungsvorhabens in einer Broschüre zusammenzustellen,
um damit zukünftige FuE-Vorhaben der Forst- und Holzwirtschaft bei der
Entwicklung von Zukunftsstrategien der stofflichen Laubholznutzung zu
unterstützen.
Zudem planen BMEL und BMU im Rahmen des WKF den Förderaufruf
„Stoffliche Verwendung von Laubholz, inklusive Bauen“ zu veröffentlichen
und in weiteren geplanten Aufrufen zum Thema „Bauen mit Holz“ die
Laubholznutzung mit einzubeziehen. Hierdurch sollen derzeit bestehende technische
Hürden bei der Verwendung von Laubholz im Bauwesen abgebaut werden und,
neben Verwendungsoptionen im Bausektor, weitere innovative Ansätze der
Laubholznutzung gefunden werden.
36. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Oktober 2019 auf den
Weg gebracht, um Kaskadennutzung, Kreislaufwirtschaft und
Materialeffizienz bei der Nutzung von Holz voranzubringen?
Die Altholzverordnung aus dem Jahr 2002 sorgt für eine effiziente Nutzung
von Holzabfällen. Innerhalb eines Ressortforschungsvorhabens des
Bundesumweltministeriums wurde eine umfassende Evaluation der bestehenden
Regelungen der Altholzverordnung durchgeführt und im Frühjahr 2020
abgeschlossen. Neben einer Analyse der Altholzströme wurde dabei insbesondere geprüft,
inwieweit die Altholzverordnung an die neuen rechtlichen Regelungen, z. B.
die fünfstufige Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, sowie die
technischen und analytischen Fortschritte seit dem Jahr 2002 angepasst werden
muss. Ein erster Diskussionsentwurf für eine Novelle wird derzeit mit den
Ländern und betroffenen Verbänden erörtert.
Im Rahmen der vom BMEL initiierten Charta für Holz 2.0 wird von der
Arbeitsgruppe Material- und Energieeffizienz, nach einer ersten Empfehlung zur
„Verbesserung der Effizienz im Rundholztransport“, derzeit eine Empfehlung
mit dem Arbeitstitel „Etablierung einer ressourceneffizienten
Kreislaufwirtschaft durch Kaskadennutzung“ erarbeitet. Eine weitere Empfehlung soll sich
mit der Frage der Nutzungsmöglichkeiten von Kalamitätsholz befassen.
Weitere Maßnahmen sind Förderungen von Forschungsvorhaben mit Bezug zu
Kaskaden-nutzung, Kreislaufwirtschaft und Materialeffizienz. Im Rahmen des
FPNR wurde vom 19. Juli 2018 bis zum 31. Januar 2019 ein Förderaufruf zum
„Ausbau der Material- und Energie-effizienz in der Holzverwendung“
veröffentlicht. Von 32 eingereichten Projektskizzen wurden 18 für förderfähig
befunden. Ein Großteil der Vorhaben ist in der finalen Phase der Antragstellung oder
wurde bereits begonnen. Insgesamt handelt es um eine beantragte
Gesamtsumme von 16,5 Mio. Euro mit einer Förderquote von 83 Prozent.
Außerdem werden bei einem derzeit laufenden Förderaufruf („Innovative
holzbasierte Lösungen für den Möbel- und Innenausbau“) Forschungsvorhaben
gesucht, die die gesamte Wertschöpfungskette abbilden sowie die
Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit der Produkte mitberücksichtigen. Ein
weiterer Förderaufruf zur „Recyclinggerechten Verwendung von Holz“ befindet
sich derzeit in Vorbereitung. Hierbei werden Vorhaben berücksichtigt, die sich
mit den Themen „Design for Recycling“ sowie Strategien und Techniken zur
Erhöhung des stofflich verwertbaren Altholzaufkommens und des
Altholzeinsatzes befassen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/20358
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/20358
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/20358
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/20358
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/20358
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/20358
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/20358
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/20358
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/20358
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/20358
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/20358
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/20358
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ISSN 0722-8333]