Waldschadenshilfen sowie Maßnahmen für mehr Klimaresilienz und Biodiversität der Wälder in Deutschland
der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Bettina Hoffmann, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Oliver Krischer, Lisa Badum, Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Schwächung der Wälder in Deutschland durch die Klimakrise ist dramatisch. Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist mit einer Gesamtschadfläche von 245 000 Hektar zu rechnen, die wiederbewaldet werden muss. Laut aktuellem Waldschadensbericht weist mehr als ein Drittel der Bäume schwere Kronenverlichtungen auf. Aufgrund unterdurchschnittlicher Niederschlagsmengen in den letzten Monaten ist mit einer Verschärfung der Lage zu rechnen.
Naturnahe reich strukturierte Mischwälder weisen eine höhere Ökosystemstabilität auf als Monokulturen und sind damit widerstandsfähiger gegenüber Trockenheit, Schädlingen und Waldbränden. Bislang sind nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit aber noch knapp zwei Drittel der Wälder in Deutschland nicht naturnah. Der Waldumbau muss daher flächendeckend umgesetzt und beschleunigt werden. Die aktuelle Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates Waldpolitik („Eckpunkte der Waldstrategie 2050“) zeigt umfassenden Handlungsbedarf in vielen weiteren Bereichen auf.
Bund und Länder haben Ende September 2019 zwar den Umfang von Hilfen zur Waldschadensbeseitigung und Aufforstung auf über 800 Mio. Euro angehoben. Angesichts des enormen Schadensausmaßes und des Problems häufig wiederkehrender Trockenheit bleibt es fraglich, ob die bisherigen Hilfen und Aktivitäten ausreichen bzw. zielgerichtet genug sind, um die notwendigen strukturellen Rahmenbedingungen für Wälder mit höherer Klimafolgenresilienz zu schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Welche Daten liegen der Bundesregierung zur bisherigen Umsetzung (Zahl der Anträge, Summe der Antragsteller, Gesamtvolumen der Anträge, Gesamtvolumen bewilligter Anträge, bereits erfolgter Mittelabfluss) der von Bund und Ländern im Herbst 2019 aufgelegten neuen Waldhilfsprogramme im Rahmen von Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) und des Energie- und Klimafonds zum vierten Quartal 2019 und ersten Quartal 2020 vor (bitte tabellarisch nach Quartal, Verwendungszweck, Bundesländern und Betriebsgrößenklassen der Antragssteller aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse und Daten hat die Bundesregierung zur Nutzung der Waldschadenshilfen bzw. von Waldumbauförderungen durch Kleinprivatwaldbesitzer von Waldflächen bis zu 50 Hektar?
Welche Angebote bzw. Förder- und Beratungsinstrumente sind aus Sicht der Bundesregierung geeignet, den Waldumbau im Bereich des Kleinprivatwaldes zu stärken und zu beschleunigen, etwa durch Förderung von Zusammenschlüssen wie Forstbetriebsgemeinschaften, treuhänderische Waldpflegeverträge oder von kosteneffizienten Betreuungsmodellen?
Welche konkreten Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um Forstbetriebsgemeinschaften mit mehreren hundert Mitgliedern einen praktikablen Zugang zu Fördermitteln zu ermöglichen?
Welche Daten und Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Kosten bzw. Kostenschätzungen für eine Aufforstung abgestorbener Waldflächen in Deutschland allein durch aktive Baumpflanzung per Hand vor (aktuell bundesweit mindestens 245 000 Hektar laut BMEL, siehe https://www.bmel.de/DE/themen/wald/wald-in-deutschland/wald-trockenheit-klimawandel.html)?
Welche Daten und Kenntnisse hat die Bundesregierung zu in Deutschland aktuell verfügbaren Kapazitäten an vorhandenem Pflanzmaterial für die Wiederaufforstung (verfügbare Mengen pro Baumart, Altersklassen der Jungbäume, regionale Herkunft, Transportkapazitäten von Forstbaumschulen etc.), und inwieweit existieren Erkenntnisse dazu, wie schnell ausbaufähig die Kapazitäten zur Gewinnung von Pflanzgut bzw. Forstsaatgut sind (auch hinsichtlich bestehender Anzuchtflächen und qualifizierter Personalkapazitäten in Deutschland)?
Plant die Bundesregierung, angesichts der enormen finanziellen Belastungen auch der Länderhaushalte durch die Corona-Krise, bei künftigen Waldhilfen auf eine Kofinanzierungsvorgabe durch die Länder zu verzichten bzw. diese Pflicht für laufende Förderungen auszusetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Alternativen zur Aufforstung mittels Baumpflanzung sieht die Bundesregierung angesichts der nach wie vor in vielen Regionen anhaltend geringen Bodenfeuchtigkeit, wodurch ein hohes Risiko besteht, dass gepflanzte Jungbäume schnell absterben?
Inwieweit trägt die Bundesregierung einer erschwerten Wiederbewaldung durch eine in den letzten Jahren häufige Frühjahrstrockenheit in ihrer Waldstrategie Rechnung?
Wird sich die Bundesregierung im Dialog mit den Bundesländern dafür einsetzen, dass im Rahmen der GAK auch Förderinstrumente zu natürlichen Wiederbewaldungsprozessen unter (teilweisem) Verzicht auf Schadholzräumung für Kleinprivatwaldbesitzer geschaffen werden, und wenn nein, warum nicht?
Befürwortet die Bundesregierung eine Verlängerung der Frist zur Aufforstung von verlichteten bzw. zerstörten Waldflächen (§ 11 Absatz 1 Satz 2 des Bundeswaldgesetzes) auf mindestens zehn Jahre, um Waldbesitzern eine Wiederbewaldung mittels natürlicher Sukzession zu ermöglichen (bei Pflicht zur Dokumentation des Fortschritts des Jungbaumaufwuchses), und wenn nein, warum nicht?
Welche Rolle spielt die Stärkung der Naturverjüngung und die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen dafür im Rahmen künftiger Waldhilfen des Bundes und in der geplanten Waldstrategie 2050?
Wie sieht der aktuelle Zeitplan für die Erarbeitung und Verabschiedung der nationalen Waldstrategie 2050 aus?
Inwieweit sieht die Bundesregierung aufgrund der wachsenden Folgen der Klimakrise für den Wald Anpassungs- und Konkretisierungsbedarf bei der guten fachlichen Praxis im Bundeswaldgesetz hinsichtlich Anforderungen und Vorgaben zur naturnahen Waldbewirtschaftung?
Wenn kein Änderungsbedarf gesehen wird, warum nicht?
Welche Konzepte und Förderansätze verfolgt die Bundesregierung, um die natürliche Boden- und Humusentwicklung in Wäldern intensiver zu fördern, wie in den BMEL-Eckpunkten „Deutschlands Wald im Klimawandel“ genannt?
Welche Förderinstrumente existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zur Förderung und Weiterentwicklung besonders bodenschonender Ernteverfahren für Waldbäume?
Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um vielfältige Alters- und Bestandsstrukturen (insbesondere mehr ältere Bäume) sowie höhere Totholzanteile in deutschen Wäldern zu erreichen, auch um die Biodiversität im Wald zu erhalten bzw. zu stärken?
Wie beurteilt die Bundesregierung aus waldökologischer Sicht die starke Beräumung von Schadholz aus dem Wald, und inwiefern sieht die Bundesregierung Zielkonflikte zwischen der Schadholzberäumung und einer besseren Boden- und Humusentwicklung im Wald zur Vermeidung der Austrocknung von Wäldern?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum Zusammenhang zwischen dem Erfolg von Naturverjüngungsprozessen und dem Umfang bzw. der Art der Schadholzberäumung (etwa bei Nutzung von Schutzmaßnahmen für bestehenden Aufwuchs) vor?
Inwieweit fördern Bund und Länder die technische Weiterentwicklung von Verfahren zur Borkenschlitzung bei vom Borkenkäfer befallenen Nadelbäumen, um der Borkenkäfereindämmung wirksam Rechnung zu tragen und gleichzeitig Nachteile für Waldökologie und Naturschutz durch Entrindung und Schadholzberäumung zu vermeiden (vgl. https://www.waldwissen.net/waldwirtschaft/schaden/insekten/wsl_rindenschlitzen/index_DE), und falls bislang keine Förderung existiert, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen?
Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Inanspruchnahme der 2019 neu in der GAK geschaffenen Maßnahmengruppe „Vertragsnaturschutz im Wald“ vor?
Inwieweit wird die Bundesregierung Vorschläge aus Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Beirates Waldpolitik („Eckpunkte der Waldstrategie 2050“ und „Wege zu einem effizienten Waldnaturschutz in Deutschland“) für attraktivere und effektivere Förderansätze zur Ausweitung des Vertragsnaturschutzes sowie eine bessere langfristige Finanzierung des Waldnaturschutzes über die Einrichtung einer Waldnaturschutzstiftung (siehe Seite 33 der Stellungnahme) aufgreifen bzw. sich in Kooperation mit den Bundesländern dafür einsetzen (bitte begründen)?
Wie bewerten die Bundesregierung und das Bundesamt für Naturschutz aus waldökologischer und naturschutzfachlicher Sicht die bislang bestehende Möglichkeit, in GAK-Maßnahmen zur naturnahen Waldbewirtschaftung und zur Erstaufforstung bis zu 70 Prozent gebietsfremde Baumarten einzusetzen?
Was sind wesentliche Zwischenergebnisse des Ende 2015 gestarteten und vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Vorhabens „Biodiversität und Schalenwildmanagement in Wirtschaftswäldern“ insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung effektiver Jagdregime zur deutlichen Reduktion des Wildverbisses (vgl. https://www.anw-deutschland.de/eip/media/tagungsmappeauftaktveranstaltungbiowild07-12-2.pdf?fl=27539988)?
Wie plant die Bundesregierung, zu Fortschritten hinsichtlich kostengünstiger Maßnahmen und Regulierungsansätze zur Vermeidung von Wildverbissschäden an Jungbäumen zu kommen, und welche konkreten Aktivitäten sind geplant, um lösungsorientiert mit Zielkonflikten bzw. divergierende Interessen zwischen den Bereichen Jagd und Waldwirtschaft umzugehen?
Welche Änderungen hinsichtlich der Wildverbissvermeidung sind nach bisherigem Arbeitsstand in der Novelle des Bundeswaldgesetzes vorgesehen, und inwieweit wird die Bundesregierung Forderungen nach einer „grundlegenden Neuausrichtung“ des Jagdrechts unter Berücksichtigung von Tierschutz, Wildbiologie, Waldökologie, nach verbesserten Rahmenbedingungen für großräumige Bewegungsjagden und nach einer gesetzlichen Absicherung von Mindestabschusszahlen bei Rehwild aufgreifen, wie vom Wissenschaftlichen Beirat Waldpolitik in seiner aktuellen Stellungnahme „Eckpunkte der Waldstrategie 2050“ gefordert (siehe S. 41 bis 43)?
Welche jeweiligen Projektziele bzw. Verwendungszwecke und welchen einzelnen Förderumfang haben die von der Bundesregierung am 29. April 2020 angekündigten 22 Forschungs- und Modellvorhaben zur Bekämpfung und Prävention von Waldbränden mit einer Gesamthöhe von 11,3 Mio. Euro?
Welche konkreten Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um die Schließung bestehender Informations- und Forschungslücken hinsichtlich der Stress- und Schädlingstoleranz sowie der Integrationsfähigkeit in bestehende Waldökosysteme von nichtheimischen Baumarten und Baumprovenienzen aus dem südlichen Europa zu unterstützen, wie es auch der Wissenschaftliche Beirat Waldpolitik in seiner aktuellen Stellungnahme „Eckpunkte zur Waldstrategie 2050“ empfiehlt?
Welche Aktivitäten unterstützt der Bund bei Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit der assistierten Migration von südeuropäischen Baumarten (mit nahen Verwandten unter heimischen Baumartengruppen wie Eichen) und den damit zusammenhängenden ökologischen und naturschutzfachlichen Fragen?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung zusammen mit den Bundesländern, um Fachkräftemangel und Personalunterbesetzung in Forstrevieren und Forstbetrieben zu reduzieren und künftig dauerhaft zu vermeiden?
Wie viele Saisonarbeitskräfte werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Baumpflanzung eingesetzt, und welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Corona-Krise auf diesen Bereich?
Welche Auswirkungen des starken Holzpreisverfalls aufgrund hoher Schadholzmengen erwartet die Bundesregierung auf den künftigen Umfang kommunalen Waldbesitzes, bzw. sieht die Bundesregierung eine Gefahr, dass der momentan oft negative Bilanzsaldo der Waldbewirtschaftung zu wachsenden Verkäufen von Kommunal- und Landeswäldern führt?
Welche Ansätze sieht die Bundesregierung als geeignet an, um dem Problem der sinkenden Rentabilität der Waldbewirtschaftung vor dem Hintergrund des wachsenden Aufwands bei gleichzeitig sinkenden Erlösen zielgenau zu begegnen, wie vom Wissenschaftlichen Beirat Waldpolitik in seiner aktuellen Stellungnahme „Eckpunkte der Waldstrategie 2050“ dargestellt (siehe S. 12 ff.)?
Welche Ansätze zur Entlastung des Holzmarktes sieht die Bundesregierung als geeignet an?
Welche Initiativen plant die Bundesregierung zur systematischen Stärkung des Holzbaus, etwa durch Abbau von steuerlichen Bevorteilungen für Baustoffe aus Erdöl sowie Ausschreibungsvorgaben zu Mindestholzanteilen bei Bauvorhaben des Bundes?
Inwieweit plant die Bundesregierung neue Aktivitäten, um die stoffliche Verwertung von Laubholz insbesondere in langlebigen Produkten etwa im Baubereich zu steigern, wie es der Wissenschaftliche Beirat Waldpolitik in seiner aktuellen Stellungnahme „Eckpunkte der Waldstrategie 2050“ empfiehlt (siehe S. 27)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Oktober 2019 auf den Weg gebracht, um Kaskadennutzung, Kreislaufwirtschaft und Materialeffizienz bei der Nutzung von Holz voranzubringen?