Kriegsdienstverweigerung
der Abgeordneten Tobias Pflüger, Christine Buchholz, Helin Evrim Sommer, Dr. Alexander S. Neu, Zaklin Nastic, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung besteht seit 1949 und ist damit älter als die Bundeswehr selbst, die erst durch die Wiederbewaffnung 1956 eingeführt wurde. Im Gegensatz zur Bundeswehr war dieses Recht bereits in der ursprünglichen Fassung des Grundgesetzes (GG) verankert.
Unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht bleibt das Recht für jede und jeden bestehen, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 GG zu verweigern. Dieses Recht lässt sich auch aus Artikel 18 (Gewissens-, Gedanken- und Religionsfreiheit) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt; UN = Vereinte Nationen) ableiten. Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entscheidet das Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) auf Antrag. Der Antrag ist von der Antragstellerin oder dem Antragsteller schriftlich oder zur Niederschrift beim Karrierecenter der Bundeswehr zu stellen und wird nach erfolgter Eingangsbestätigung an das BAFzA weitergeleitet.
Der Antrag muss die Berufung auf das Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 Satz 1 GG enthalten. Ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf und eine ausführliche persönliche Begründung für die Gewissensentscheidung müssen dem Antrag beigefügt oder innerhalb eines Monats beim BAFzA eingereicht werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 22. Februar 2012 (6 C 11/11) entschieden, dass auch Berufs- sowie Zeitsoldatinnen und Berufs- sowie Zeitsoldaten im Sanitätsdienst ein Kriegsdienstverweigerungsrecht zusteht.
Für viele Soldatinnen und Soldaten stellt der veränderte Auftrag der Bundeswehr, an einer wachsenden Zahl von Kampfeinsätzen im Ausland teilzunehmen, den ausschlaggebenden Grund dar, den Kriegsdienst zu verweigern. Töten zu müssen oder selbst getötet zu werden, ist ein wahrscheinlicher gewordenes Risiko und nicht mehr nur eine bloße hypothetische Möglichkeit. Hinzu kommen persönliche Schlüsselerlebnisse, die sich aus den Einsatzrealitäten vor Ort ergeben und dazu beitragen, dass sich die Einstellung von Soldatinnen und Soldaten zum Kriegseinsatz verändern kann (vgl. DIE WELT vom 6. Mai 2014).
Nach Ansicht der Fragestellenden ist die Anerkennungspraxis des BAFzA durch ein restriktives Vorgehen gekennzeichnet. Dies gilt sowohl für die in etlichen Fällen langen Bearbeitungszeiten, aber vor allem hinsichtlich der rückläufigen Anerkennungsquoten. Nach Ansicht der Fragestellenden wäre es zudem besser, wenn die Anträge auf Kriegsdienstverweigerung nicht beim zuständigen KarriereCenter der Bundeswehr, sondern direkt beim BAFzA gestellt werden könnten, weil es sich dabei um eine zivile Stelle handelt.
Für viele Soldatinnen und Soldaten ist es in der Praxis schwer, ihr Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung wahrzunehmen, weil dies regelmäßig mit hohen Kosten in Form von Ausbildungskostenrückerstattungsforderungen seitens der Bundeswehr einhergeht, die die Betroffenen häufig vor enorme finanzielle Probleme stellt (vgl. z. B. Verwaltungsgericht Halle/Saale: Urteil 5 A 621/17 HA vom 24. September 2019).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung sind bei der Bundeswehr seit 2015 eingegangen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Anträge wurden seitens des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ohne Widerspruch anerkannt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Anträge wurden seitens des BAFzA abgelehnt, und aus jeweils welchem Grund (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele dieser abgelehnten Anträge wurden in späterer Instanz bzw. vor Gericht doch noch anerkannt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Wie viele dieser Anträge sind noch in Bearbeitung (bitte nach Jahr und Bearbeitungsstand aufschlüsseln)?
d) Wie viele dieser Anträge wurden seitens der Antragstellenden zurückgezogen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) Von welchen Personengruppen wurden die Anträge jeweils eingereicht (z. B. Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, freiwillig Wehrdienstleistenden, ehemaligen Soldatinnen und Soldaten, bei der Bundeswehr Zivilbeschäftigte, Personen, die nie Teil des Militärs waren, etc.; bitte nach Gruppen und Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele erfolgreiche Kriegsdienstverweigerungen wurden (wie z. B. in diesem Fall: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-tobias-lindner-gruene-nimmt-wehrdienstverweigerung-zurueck-a-1274528.html) seit 2015 rückgängig gemacht (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Verfahren, in denen die Bundeswehr Geld von den Kriegsdienstverweigernden zurückforderte, gab es seit 2015 (vgl. z. B. Verwaltungsgericht Halle/Saale: Urteil 5 A 621/17 HA vom 24. September 2019; bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Welchen Ausgang hatten diese Verfahren jeweils, bzw. wie ist bei den noch nicht rechtskräftigen Verfahren der aktuelle Stand (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) In welcher Höhe forderte die Bundeswehr jeweils Geld zurück, und in welcher Höhe wurde jeweils tatsächlich Geld zurückgezahlt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Beschäftigt die Bundeswehr oder das Bundesministerium der Verteidigung eigene Juristinnen oder Juristen im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums, die sich mit Kriegsdienstverweigerungen beschäftigen?
a) Falls ja, wie viele Juristinnen und Juristen sind dies?
b) Falls ja, wie hoch sind die jährlichen Kosten für diese Juristinnen und Juristen seit 2015 (bitte aufschlüsseln)?
Wie hoch waren seit 2015 die Kosten für Verfahren, die Kriegsdienstverweigerung zum Gegenstand hatten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Soldatinnen und Soldaten wurden seit 2015 jährlich vorzeitig aus der Armee entlassen, und aus jeweils welchem Grund, bzw. auf welcher rechtlichen Grundlage (bitte nach Grund und Jahr aufschlüsseln)?
Aus welchem Grund müssen die Anträge auf Kriegsdienstverweigerung beim zuständigen KarriereCenter der Bundeswehr und nicht direkt beim BAFzA gestellt werden?
Welche konkreten Verwendungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung für ehemalige Zivildienstleistende im Verteidigungsfall vor?
Wie viele Personen haben seit dem Jahr 2000 sowohl den Wehrdienst als auch den Zivildienst verweigert (sogenannte Totalverweigerung; bitte nach Jahren aufschlüsseln)?