Einstellung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar
der Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann, Alexander Graf Lambsdorff, Olaf in der Beek, Jens Beeck, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Februar 2020 besuchte der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller das weltweit größte und seit 2017 existierende Flüchtlingslager Kutupalong in Cox Bazar, Bangladesch. In Reaktion auf die Zustände, unter denen vor allem myanmarische Flüchtlinge der Rohingya-Minderheit dort leben müssen, setzte der Bundesminister die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Myanmar (http://www.bmz.de/20200226-1) aus und konditionierte die Wiederaufnahme mit der Rückkehr und der staatlichen Gewährung grundlegender Rechte für die Rohingya in Myanmar.
Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 142 auf Bundestagsdrucksache 19/17884 des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann hervorgeht, wurde „diese Entscheidung (…) von Bundesminister Dr. Müller im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit getroffen“. Eine Rückkehr der Rohingya-Flüchtlinge scheint kurz- bis mittelfristig unrealistisch zu sein, u. a. aufgrund der seit Anfang 2019 eskalierenden Gewalt zwischen Nationalarmee und Arakan Army in Nord-Rakhine (https://www.voanews.com/east-asia-pacific/myanmar-clashes-take-heavy-toll-ethnic-groups-rakhine-chin-states). Die Grundvoraussetzungen für die Rückführung der Rohingya-Flüchtlinge wurden auf der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 6. Mai 2020 auch seitens der Beauftragten des Auswärtigen Amts (AA) für Ostasien, Südostasien, Pazifik kommentiert. Unter anderem verwies sie auf die Beratungsnotwendigkeit der myanmarischen Regierung zu Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit sowie die Unterstützungsnotwendigkeit des ASEAN-Verbundes (ASEAN = Association of Southeast Asian Nations) zur Stabilisierung der Sicherheitssituation im Rakhine-Staat.
Nach Darstellung der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH führt die Bundesregierung zahlreiche Projekte in Myanmar durch, die zum Teil bis 2023 geplant und budgetiert sind, darunter Programme zur Förderung der beruflichen Bildung, Einkommensperspektiven für Binnenvertriebene und Förderung der ländlichen Elektrifizierung (Ausschussdrucksache 19(19)323, Deutscher Bundestag, Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Allerdings gibt es auch Projekte, die bereits Ende 2020 und Mitte 2021 auslaufen und nicht wie geplant zu Ende geführt werden – Aussagen, die nach Ansicht der Fragesteller im direkten Widerspruch zu den von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller getätigten Versprechen stehen, es würden alle Projekte geordnet zu Ende geführt (http://www.bmz.de/20200429-1).
Aus Sicht der Fragesteller steht dieser Vorgang exemplarisch für die nicht ressortabgestimmte und sprunghafte deutsche Entwicklungszusammenarbeit unter Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller. Die abrupte Einstellung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar führte zu Unmut innerhalb der Bundesregierung (https://www.dw.com/de/deutschland-zieht-sich-aus-myanmar-zur%C3%BCck/a-53435651) und stößt auf einhellige Ablehnung in der entwicklungspolitischen Gemeinschaft in Deutschland und Myanmar. Auch im parlamentarischen Raum werden die Pläne des Bundesentwicklungsministers scharf kritisiert, wie nach Ansicht der Fragesteller die Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 6. Mai 2020 fraktionsübergreifend bewies. Zudem birgt die Entscheidung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) aus Sicht der Fragesteller ein erhebliches Risiko, deutsche Haushaltsmittel nicht im Sinne der Nachhaltigkeit verausgabt zu haben, weil angelaufene Projekte im Land nicht vollständig zu Ende gebracht werden können.
Durch die Vorlage des Reformkonzepts „BMZ 2030“ schafft der Bundesentwicklungsminister nun weitergehende Fakten. So findet sich die von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller formulierte Konditionierung nicht mehr im Konzept wider. Daraus folgt die dauerhafte Einstellung der erst 2012 nach langen Jahren der Sanktionierung wiederaufgenommenen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar, in deren Zuge im Januar 2020 ein neues Büro der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in Betrieb genommen wurde. Die Einstellung begründet die Bundesregierung, wie generell im Reformkonzept BMZ 2030, mit dem Fokus auf Partnerländer, die sich in Richtung gute Regierungsführung und Einhaltung von Menschenrechten entwickeln (https://www.tagesschau.de/inland/entwicklungshilfe-kriterien-101.html). Die Fragesteller begrüßen die Abkehr vom Gießkannenprinzip der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die Stärkung der multilateralen Instrumente zur Entwicklungsförderung und die stärkere Berücksichtigung messbarer Kriterien wie Wahrung der Menschenrechte, gute Regierungsführung und Kampf gegen Korruption. Aus Sicht der Fragesteller werden diese Kriterien derzeit jedoch weder klar und öffentlich formuliert noch konsequent durch die Bundesregierung angewandt, wie u. a. die Fortführung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Ägypten und Kamerun unterstreicht.
Von der Einstellung der bilateralen EZ sind nach Ansicht der Fragesteller auch Staaten betroffen, die in den vergangenen Jahr Fortschritt bei wichtigen, demokratierelevanten Indikatoren wie Pressefreiheit und Institutionenaufbau erreicht haben. Die Einstellung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit kann nach Ansicht der Fragesteller diesen Fortschritt bedrohen und einen Rückfall ermöglichen, insbesondere wenn Staaten wie China, die diese Werte nicht priorisieren, das entstehende Vakuum füllen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand des Transformationsprozesses und der Sicherheits- und menschenrechtlichen Lage in Myanmar, insbesondere in Bezug auf die Lage der Rohingya und die Perspektive für deren sichere Rückkehr?
Wurde die Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit mit der Regierung Myanmars vorab diskutiert?
Wenn ja, auf welcher Ebene, und wann genau?
Wurde vor der Entscheidung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar einzustellen, Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt gehalten, und welche Position zur Einstellung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit vertrat das Auswärtige Amt?
Wurde die Entscheidung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar einzustellen, vorab mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und weiteren EU-Staaten abgestimmt, die auch weiterhin Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in Myanmar durchführen, u. a. durch Ko-Finanzierungen und Direktbeauftragung der GIZ-Projekte?
Wenn ja, welche Position vertraten die entsprechenden Gesprächspartner?
Welche zeitlichen Ausstiegsszenarien sind für die laufenden Projekte in Myanmar geplant, und mit wem innerhalb und außerhalb der Bundesregierung wurden diese Zeithorizonte diskutiert?
Betrifft die Entscheidung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar einzustellen, auch Projekte der Bundesregierung, die diese zur Stärkung des ASEAN-Verbundes in Myanmar durchführt?
Wurde vor der Entscheidung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar einzustellen, geprüft, welche Konsequenzen sich aus der Einstellung der Projekte auf die Erreichung der ursprünglich geplanten Ziele ergeben?
Falls ja, zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung?
Sind dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Einwände gegen die Einstellung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar durch Dritte bekannt (gemacht worden), und wenn ja, welche Bundesministerien, Organisationen, Personen, Regierungen oder Durchführungsorganisationen haben sich entsprechend geäußert?
Welche Auswirkung hat die Einstellung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit auf die bereits erfolgten und geplanten Zusagen an die Regierung Myanmars?
Wurden seit dem Besuch des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Februar 2020 in Bangladesch Projekt- oder Finanzierungszusagen an die Regierung Myanmars oder Projektpartner vor Ort getätigt?
Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedlichen Einschätzungen zwischen der GIZ in der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung am 6. Mai 2020 und Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller zu den Konsequenzen für das GIZ-Portfolio durch das Aussetzen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit?
Welche Kosten entstanden durch das im Januar 2020 neu eingeweihte GIZ-Büro in Yangon (bitte getrennt nach Planungs-, Bau-, Umzugs-, Einrichtungs- und Ausstattungskosten u. Ä. aufschlüsseln)?
Welche Kosten entstehen aus der Schließung des GIZ-Büros in Yangon, und welche Einnahmen erwartet die Bundesregierung aus der Liquidierung des Büros (bitte getrennt nach zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen, u. a. zu Umzugs- und Repatriierungskosten sowie Verkaufserlösen u. Ä. aufschlüsseln)?
Wie hoch waren insgesamt die Mittel, die die Bundesregierung seit der Wiederaufnahme der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar ausgegeben hat?
Wie bewertet die Bundesregierung die Nachhaltigkeit der seit 2012 umgesetzten bzw. angestoßenen Projekte vor dem Hintergrund der kurzfristigen Einstellung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar?
Ist die Nachhaltigkeit bereits umgesetzter und laufender Projekte angesichts der kurzfristigen Aussetzung der Entwicklungszusammenarbeit aus Sicht der Bundesregierung gefährdet?
Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aktuell in den laufenden Projekten beschäftigt sind, deren Beschäftigung aber aufgrund der Einstellung der bilateralen Zusammenarbeit beendet werden muss?
Betrifft dies ausschließlich entsandte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder auch Ortskräfte?
Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen dieser Ortskräfte auf eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt in Myanmar ein?
Wie stellt sich die Bundesregierung die Wiederaufnahme der Entwicklungszusammenarbeit angesichts des Reformkonzepts BMZ 2030, das Myanmar als Partnerland ausschließt und gleichzeitig die letzten bilateralen Zusagen auf 2022 begrenzt, vor, sollte Myanmar die sichere Rückkehr der Rohingya-Flüchtlinge ermöglichen?
Wurden die mittelfristigen Pläne zur Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit mit der Regierung Myanmars, wie im Konzept BMZ 2030 vorgesehen, diskutiert?
Wenn ja, wie, und wo wurden diese Beratungen dokumentiert?
Gab es seitens der Bundesregierung Beratungen und Absprachen mit anderen im Land vertretenen Geberländern, der EU und internationalen Organisationen zur Einstellung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit und der „Nutzung europäischer, multilateraler, zivilgesellschaftlicher und wirtschaftlicher Instrumente“ in Myanmar, wie sie das Reformkonzept BMZ 2030 vorsieht (Quelle: BMZ 2030: Gemeinsam weiter Zukunft denken, S. 29, Ausschussdrucksache 19(19)317, Deutscher Bundestag, Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)?
Wenn ja, welche Absprachen wurden zur weiteren Zusammenarbeit in Myanmar getroffen?
Wie passt die Entscheidung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar einzustellen, mit der gemeinsamen Position der EU-Außenminister überein, eine gemeinsame Politik gegenüber Myanmar zu verfolgen, die Reformkräfte im Land und in der Regierung stützen soll (http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15033-2018-INIT/de/pdf)?
Welchen Stellenwert nimmt die langfristige geopolitische Bedeutung Myanmars in der Entscheidung der Bundesregierung ein, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mittelfristig einzustellen?
Wer kann nach Ansicht der Bundesregierung die bestehenden Projekte in Myanmar übernehmen, und stimmen nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl die derzeit zuständigen Durchführungsorganisationen als auch die perspektivisch zuständigen Organisationen dieser Einschätzung zu?
Werden Organisationen staatlicher oder nichtstaatlicher Entwicklungspolitik mit der derzeit bestehenden Finanzierung diese Aufgaben lückenlos übernehmen können?
Falls nein, wird die bestehende Finanzierung dieser Organisationen erhöht, und ist dies bereits innerhalb der Bundesregierung abgestimmt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche der in Frage 22 benannten Akteure die zusätzlichen Aufgaben übernehmen können und ausreichende Kapazitäten haben, um die in der Antwort zu Frage 23 erwähnten Finanzmittel effektiv verwenden zu können?
Wurde vor der Entscheidung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar mittelfristig einzustellen, geprüft, ob potenzielle Partner die laufenden Projekte übernehmen können bzw. wollen?