Diplomats of Color
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Diplomats of Color Im sozialen Netzwerk Twitter wirbt das Auswärtige Amt für das Netzwerk „Diplomats of Color“, eine ehrenamtliche Interessenvertretung, die sich für mehr Diversität und Inklusion ausspricht (https://twitter.com/AuswaertigesAmt/status/1265264726612852739?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Etweet). Weiter heißt es in dem dort veröffentlichten Video, das Auswärtige Amt sei in den vergangenen Jahren schon deutlich vielfältiger geworden (ebd.). Trotzdem sei es keine Selbstverständlichkeit, dass „People of Color“ deutsche Interessen im Ausland verträten. Auch Führungspersonen mit sichtbarem Migrationshintergrund gäbe es noch keine. Daher unterstütze der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas das Ziel, dass sich die Vielfalt der deutschen Gesellschaft auch im Auswärtigen Dienst widerspiegele. Das „weltweite Netz“ könne Menschen mit Migrationsgeschichte sehr gut gebrauchen. Deshalb seien Menschen mit Migrationsgeschichte aufgerufen, sich zu bewerben (ebd.). In den Kommentaren zu dem Beitrag heißt es von Seiten des Auswärtigen Amts weiter, das „deutsche Volk“ sei „zum Glück“ sehr divers und man wünsche sich deshalb auch bei den „Mitarbeiter*innen“ so viel Diversität wie möglich. Man wünsche sich vor allem „Kolleg*innen“, die weltoffen seien und sich klar gegen Rassismus, Sexismus und Diskriminierung jeglicher Art stellen würden (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie genau definiert die Bundesregierung „People of Color“? Welche Farbe meint die Bundesregierung unter der Annahme, dass „color“ Farbe bedeutet?
Inwieweit spielt bei der Einstellung im Auswärtigen Amt und in den anderen Bundesministerien bzw. im Bundeskanzleramt a) die Hautfarbe und b) die Migrationsgeschichte eines Bewerbers eine Rolle?
Wie definiert die Bundesregierung a) eine „Migrationsgeschichte“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) und b) einen „sichtbaren Migrationshintergrund“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Inwieweit ist es für die Tätigkeit im Auswärtigen Amt und in den anderen Bundesministerien bzw. im Bundeskanzleramt erforderlich und/oder hilfreich, einen sichtbaren Migrationshintergrund zu haben, wie das Video (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) nahelegt?
Wie unterstützt Bundesaußenminister Heiko Maas das Ziel, dass sich die Vielfalt der deutschen Gesellschaft auch im Auswärtigen Dienst widerspiegeln solle?
a) Wo ist dieses Ziel definiert, und welche Gründe gibt es für die Definition dieses Ziels?
b) Was genau ist die „Vielfalt der deutschen Gesellschaft“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Was genau ist das „weltweite Netz“ der Menschen mit Migrationsgeschichte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wer ist auf welcher Grundlage wie Bestandteil dieses Netzes?
b) Warum sind Menschen aus diesem „Netz“ besser zu gebrauchen, als Menschen außerhalb dieses Netzes?
Weshalb ist es nach Ansicht der Bundesregierung ein „Glück“, dass das deutsche Volk divers ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wie definiert die Bundesregierung hier das „Glück“ und die Diversität des Volkes?
Wie definiert die Bundesregierung „so viel Diversität wie möglich“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Sollten nach Ansicht der Bundesregierung die Mitarbeiter des Auswärtigen Amts die Gesellschaft nachbilden?
Wie sollte dabei die Gewichtung vorgenommen werden (z. B. Bildungsstand, Hautfarbe, Geschlecht, Migrationsgeschichte, Alter, regionale Herkunft)?
Inwieweit spiegelt die Mitarbeiterschaft des Auswärtigen Amts derzeit die Gesellschaft wider?
Wie erhebt die Bundesregierung derzeit die Variablen, um die Gesellschaft optimal abzubilden, auf welche Merkmale wird dabei besonders Wert gelegt, und wie begründet die Bundesregierung dies?
Wünscht sich die Bundesregierung auch Mitarbeiter, die sich gegen die unterschiedlichen Formen des Extremismus aussprechen oder bezieht sich der Wunsch nur auf die Bereiche des Rassismus und des Sexismus sowie die unterschiedlichen Formen der Diskriminierung?
Wie überprüft die Bundesregierung die Weltoffenheit der Mitarbeiter und ihr Eintreten gegen „Rassismus und Sexismus sowie Diskriminierung jeglicher Art“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Inwieweit spielen Kriterien zur Einstellung wie hier genannt auch eine Rolle bei der Besetzung von Stellen in anderen Bereichen unabhängig vom Auswärtigen Amt?