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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus
Diese Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
21.07.2020
Antwortdauer
29 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/2028022.06.2020
Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Filiz Polat, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene
Mihalic, Margarete Bause, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Katja Dörner, Kai
Gehring, Britta Haßelmann, Ottmar von Holtz, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Katja
Keul, Renate Künast, Dr. Tobias Lindner, Claudia Müller, Omid Nouripour, Tabea
Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Manuela Rottmann, Manuel Sarrazin, Ulle
Schauws, Dr. Frithjof Schmidt, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Margit
Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus
Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (VN) haben sich im
Aktionsprogramm der Weltkonferenz gegen Rassismus im Jahr 2001 in Durban
(Südafrika) verpflichtet, in Konsultation mit nationalen
Menschenrechtsinstitutionen, Institutionen zur Bekämpfung von Rassismus und der Zivilgesellschaft
nationale Aktionspläne gegen Rassismus auszuarbeiten.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hat die Bundesrepublik Deutschland
im Jahr 2008 der Hochkommissarin für Menschenrechte der VN in Genf den
ersten „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur
Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf
bezogene Intoleranz“ (NAP 2008) übermittelt.
Am 14. Juni 2017 beschloss die Bundesregierung den neuen „Nationalen
Aktionsplan gegen Rassismus – Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit
Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen
Diskriminierungen“ (NAP 2017). Die Ausarbeitung des Nationalen Aktionsplans der
Bundesregierung erfolgte in ressortübergreifender Zusammenarbeit und in fachlicher
Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ). Die Weiterentwicklung des NAP ist im Koalitionsvertrag von
CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode vorgesehen.
Der NAP beinhaltet Positionierungen sowie bisherige und geplante
Maßnahmen der Bundesregierung in den folgenden Handlungsfeldern:
Menschenrechtspolitik; Schutz vor Diskriminierung und Ahndung von Straftaten;
Bildung, Politische Bildung; gesellschaftliches und politisches Engagement für
Demokratie und Gleichwertigkeit; Diversität im Arbeitsleben; Aus- und
Fortbildung sowie Stärkung interkultureller und sozialer Kompetenz im Beruf;
Bekämpfung von Rassismus und Hass im Internet sowie Forschung.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, anhand der im NAP 2017
aufgeführten und beschriebenen Handlungsfelder und Schwerpunkte spezifische
und konkrete Maßnahmen und Vorhaben zu entwerfen, weiterzuentwickeln
Deutscher Bundestag Drucksache 19/20280
19. Wahlperiode 22.06.2020
oder neu aufzulegen (vgl. NAP, S. 39). Übergreifende Zielsetzungen des NAP
sind u. a. betroffene Personen vor Rassismus und anderen Ideologien der
Ungleichwertigkeit und daraus folgender Diskriminierung und Gewalt zu
schützen, ein diskriminierungsfreies Leben in einer pluralistischen Gesellschaft zu
ermöglichen und die öffentliche Aufmerksamkeit und Sensibilisierung in
Hinblick auf Gleichstellung und Gleichberechtigung zu erhöhen.
Die rassistisch und antisemitisch motivierten rechtsterroristischen Anschläge in
Halle am 9. Oktober 2019 und Hanau am 20. Februar 2020 sowie die
Aufdeckung rechtsextremer Netzwerke haben noch einmal deutlich gemacht, dass
eine umfassende und nachhaltige Veränderung von Struktur und Praxis der
deutschen Sicherheitsbehörden überfällig und dringend geboten ist. Der Schutz
der Betroffenen vor individueller, struktureller und institutionalisierter
rassistischer Gewalt, Übergriffen und Hetze muss ins Zentrum der öffentlichen
Aufmerksamkeit rücken. Es besteht nach Ansicht der Fragesteller ein massiver
Handlungsbedarf. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
bezeichnete den Rechtsextremismus vor Kurzem als „größte Bedrohung in unserem
Land“ (https://www.sueddeutsche.de/politik/hanau-anschlag-bundespressekonf
erenz-1.4809324). Rassistische, antisemitische, antiziganistische und
rechtsextreme Einstellungen sind jedoch nicht nur am sogenannten rechten Rand,
sondern nach Ansicht der Fragesteller bis in die Mitte unserer Gesellschaft und
auch in staatlichen Institutionen verankert (https://www.institut-fuer-menschenr
ech-te.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Stellungnahme_Nach_den_Mor
den_in_Hanau.pdf; S. 6).
Wie die konkrete Umsetzung und die im Koalitionsvertrag festgehaltene
Weiterentwicklung des NAP erfolgen sollen, bleibt nach Ansicht der Fragesteller
bislang unklar. Das ist nach Ansicht der fragestellenden Fraktion insofern
problematisch, als dass der NAP bislang weder konkrete Zeitpläne und
Umsetzungsziele noch eine unabhängige Evaluierung und ein systematisches
Monitoring aller darunterfallenden Maßnahmen und Programme vorsieht. Lediglich
einzelne Programme wie das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ und
Länderprogramme werden bislang evaluiert.
Im Rahmen des dritten Universal-Periodic-Review-Verfahrens (UPR) der
Bundesrepublik Deutschland vor dem VN-Menschenrechtsrat im Mai 2018 wurden
die Themen Rassismus, Xenophobie, Islamophobie und Antisemitismus in den
Empfehlungen, die von anderen Staaten an Deutschland gerichtet wurden,
besonders häufig genannt. 48 Empfehlungen zu diesem Themenkomplex
wurden angenommen – darunter 7 Empfehlungen explizit zum NAP – 15 weitere
wurden zur Kenntnis genommen (A/HRC/WG.6/28/L.4.4; Empfehlungen
155.52-155.114). In unmittelbarem Bezug auf den NAP wurde eine effektive
Aufarbeitung und Verfolgung von Straftaten ebenso angemahnt, wie der
nachhaltige Einsatz gegen strukturelle und institutionelle rassistische
Diskriminierung und Alltagsrassismus.
Im 13. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
unterstreicht die Bundesregierung ihre Verpflichtung, die angenommenen UPR-
Empfehlungen in den kommenden Jahren umzusetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung des NAP auf
Bundes- und Länderebene seit dessen Verabschiedung am 14. Juni 2017?
2. Welche Konsultationen und Diskussionen mit der Zivilgesellschaft in
Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus wurden seit dem
14. Juni 2017 von den Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung
geführt, die auch nach Angaben der Bundesregierung angesichts der
dynamisch angelegten gesellschaftspolitischen Prozesse notwendig sind (vgl.
NAP, S. 8)?
3. Welche konkreten Schritte wurden bislang unternommen, um die im NAP
angedachte Kooperation zwischen Bund und Ländern auszubauen, um den
„nachhaltigen Austausch, Wissenstransfer und die Zusammenarbeit
zwischen Bund und Ländern zur Bekämpfung von Rassismus, rassistischer
Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Sinne
der in diesem NAP niedergelegten übergreifenden Zielstellung zu
erreichen“ (vgl. NAP, S. 40), und welche Konsequenzen haben sich daraus
ergeben?
4. Welche konkreten Kooperationen und Maßnahmen wurden zwischen Bund
und Ländern zur Bekämpfung von Rassismus, rassistischer
Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit seit der
Veröffentlichung des NAP entwickelt und/oder weiter ausgebaut (bitte nach
Bundesland, Maßnahmen und Art der Kooperation aufschlüsseln)?
5. Aus welchen Gründen wurde bisher kein allgemeiner Monitoring-
Mechanismus für den NAP konzipiert, wie es die Hochkommissarin für
Menschenrechte der Vereinten Nationen in der Empfehlung „Developing
national action plans against racial discrimination – a practical guide“ (2014)
vorschlägt?
a) Bis wann plant die Bundesregierung ein unabhängiges Monitoring zu
konzipieren und einzurichten, um die bereits entwickelten und zu
entwickelnden Maßnahmen fortlaufend hinsichtlich ihrer Umsetzung und
Wirksamkeit zu überprüfen?
b) Inwiefern sollen für ein solches Monitoring sowohl wissenschaftliche
und zivilgesellschaftliche Fachkompetenz als auch die Expertise von
Menschen mit intersektionalen Rassismuserfahrungen, systematisch
einbezogen werden?
6. Aus welchen Ressorts setzt sich die „Interministerielle Arbeitsgruppe zur
Demokratieförderung und Extremismusprävention“ (IMA) zusammen, die
im Auftrag der Bundesregierung, die im NAP aufgeführten
Handlungsfelder und Schwerpunkte weiterentwickeln, neu auflegen und/oder
entwerfen soll?
a) Wie oft hat sich die Interministerielle Arbeitsgruppe seit der
Verabschiedung des NAP bereits getroffen, und wer war an diesen Treffen
jeweils beteiligt?
b) Welche spezifischen Maßnahmen und Vorhaben zu den im NAP
aufgeführten Handlungsfeldern und Schwerpunkten wurden bisher durch
die Interministerielle Arbeitsgruppe weiterentwickelt (bitte die
einzelnen Handlungsfelder mit den dazugehörigen Maßnahmen und
Vorhaben auflisten)?
c) Welche spezifischen Maßnahmen und Vorhaben zu den im NAP
aufgeführten Handlungsfeldern und Schwerpunkten wurden bisher durch
die Interministerielle Arbeitsgruppe neu aufgelegt oder entworfen (bitte
die einzelnen Handlungsfelder mit den dazugehörigen Maßnahmen und
Vorhaben auflisten)?
7. Wie lauten die Prüfergebnisse der Interministeriellen Arbeitsgruppe
bezüglich der Ansatzpunkte für Rassismus in Institutionen (Arbeitsweisen,
Verfahrensregelungen, Handlungsroutinen und Prozessabläufe), und wie
wurde und wird diesen – sofern Prüfergebnisse vorliegen– begegnet (vgl.
NAP, S. 44)?
8. Wie häufig hat sich das „Forum gegen Rassismus“, das die Umsetzung der
Maßnahmen des NAP regelmäßig als Gegenstand im Rahmen seines
Konsultationsprozesses bearbeiten soll, seit der Veröffentlichung des NAP
bereits getroffen?
9. Welche Erkenntnisse, Maßnahmen und/oder Anknüpfungspunkte für die
Überarbeitung des NAP wurden im Rahmen des Konsultationsprozesses
des „Forums gegen Rassismus“ bislang erarbeitet?
10. Welche Erkenntnisse über das Problem von Rassismus in Institutionen hat
die Bundesregierung seit der Verabschiedung des NAP gewonnen (vgl.
NAP, S. 9)?
11. Welche Anhaltspunkte haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
dafür ergeben, dass institutionelle Abläufe (Arbeitsweisen,
Verfahrensregelungen, Stellenausschreibungen, Bewerbungsverfahren,
Handlungsroutinen und Prozessabläufe) in den Bundesministerien und Bundesbehörden,
aufgrund z. B. rassistischer Stereotype oder Einstellungen der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diskriminierend sind oder wirken (vgl. NAP, S. 9)?
a) Worauf basierend ergeben sich diese möglichen Anhaltspunkte, und
auf welche Art und Weise wird untersucht, inwiefern institutionelle
Abläufe diskriminieren sind oder wirken?
b) Welche konkreten Maßnahmen wurden in den jeweiligen
identifizierten Fällen ergriffen, um die institutionellen Abläufe
diskriminierungsärmer zu gestalten?
c) Welche grundsätzlichen Handlungsoptionen und Maßnahmen wurden
bislang erarbeitet, um diesem Problem zu begegnen?
d) Inwiefern wurden diese Handlungsoptionen und Maßnahmen bereits
implementiert?
12. Zu welchem Ergebnis kam die 2017 durchgeführte Erhebung des Anteils
der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den Bundesbehörden (vgl.
NAP, S. 44)?
a) Wie hoch ist der Anteil von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund
in den Bundesministerien (bitte nach Bundesministerien
aufschlüsseln)?
b) An welchen Kriterien machen die Bundesministerien einen
Migrationshintergrund fest?
c) Wird die im NAP angestrebte „flächendeckende Erhebung in der
gesamten Bundesverwaltung“ (NAP, S. 44) in regelmäßigen Abständen
mittlerweile umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht, und ab wann wird dies der Fall sein?
Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse der jüngsten Erhebungen?
Wie häufig wird bzw. soll die flächendeckende Erhebung durchgeführt
werden, um dem im NAP festgehaltenen Ziel „diese Erhebung in
regelmäßigen Abständen zu wiederholen“ (NAP, S. 44) zu entsprechen?
d) Wie erfolgreich sind nach Kenntnis der Bundesregierung das BKA und
die Bundespolizei in ihrem Ziel, den Anteil der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter mit Migrationshintergrund zu erhöhen?
13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der folgenden im
NAP festgestellten Erkenntnis „Schwarze Menschen sind als sichtbare
Minderheit besonders gefährdet, Rassismus ausgesetzt zu sein. Racial
Profiling ist hier ein Beispiel für eine spezifische Form von rassistischen
Praktiken, von der insbesondere Angehörige dieser Minderheit betroffen sind“
(NAP, S. 11) in der Praxis?
14. Warum wird weiterhin an verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen
festgehalten, obwohl diese das verbotene Racial Profiling zu begünstigen
scheinen, und inwiefern sieht die Bundesregierung hier gesetzgeberischen
Novellierungsbedarf?
a) Inwiefern plant die Bundesregierung, Projekte zur Erforschung der
Wirkung von verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen zu initiieren?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Funktionsweise des bestehenden
Beschwerdemanagements bei den Polizeibehörden des Bundes vor
allem auch mit Blick auf Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, und
inwiefern gibt es dazu ein Monitoring?
c) Wie reagiert die Bundesregierung darauf, dass trotz des Verbots von
Racial Profiling nach Ansicht der Fragesteller Schwarze Menschen und
Menschen die als vermeintlich „ausländisch“ gelesen werden, im
Rahmen verdachtsunabhängiger Personenkontrollen überproportional
häufig kontrolliert werden (https://www.deutschlandfunkkultur.de/racial-pr
ofiling-rassismus-per-gesetz.976.de.html?dram:article_id=395051;
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-08/racial-profilin
g-polizei-kontrolle-bochum-rechtswidrig-hautfarbe)?
d) Wie reagiert die Bundesregierung auf die wiederholte Aufforderung,
u. a. im Rahmen des Universal-Periodic-Review(UPR)-Verfahren vor
dem UN-Menschenrechtsausschuss, diese Praxis einzustellen?
15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, insbesondere
auch in Bezug auf den Bericht der VN-Arbeitsgruppe von Expertinnen und
Experten für Menschen afrikanischer Abstammung (United Nations
Working Group of Experts on People of African Descent) vom Februar 2017,
um rassistisch motivierten Straftaten und rassistisch motivierter
Diskriminierung von Schwarzen Menschen verstärkt entgegenzuwirken (vgl. NAP,
S. 42)?
16. Welche systematische Erforschung von Benachteiligungsformen, die
spezifisch sichtbare Minderheiten erfassen, hat die Bundesregierung bislang
initiiert bzw. unterstützt (vgl. NAP, S. 11)?
17. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Problematisierung des
Begriffs „Fremdenfeindlichkeit“, der „die Konstruktion von Anderssein
verbirgt“ und dazu führt, dass „die Täter*innenperspektive übernommen“
(NAP, Anlage II, S. 92) wird?
18. Welche fachlichen Impulse und Anregungen bezüglich des NAP, die im
Rahmen von innen- und gesellschaftspolitischen Debatten gegeben
wurden, hat die Bundesregierung sorgfältig geprüft und welche davon wie
aufgegriffen (vgl. NAP, S. 40)?
19. Welche Impulse und Anregungen hat die Bundesregierung in Bezug auf
die zukünftige Handhabung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(AGG) sorgfältig geprüft und welche davon wie aufgegriffen (vgl. NAP,
S. 40)?
20. Mithilfe welcher Maßnahmen setzt die Bundesregierung das im NAP
festgehaltene Ziel um, die im „Internationalen Übereinkommen zur
Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung“ (ICERD) verankerte
Definition von Rassismus und insbesondere die Betonung darauf, dass
rassistische Diskriminierung auch unbeabsichtigt erfolgen kann, in der
Verwaltung, bei Gerichten, bei der Polizei, in Sicherheitsbehörden sowie in der
Öffentlichkeit bekannt zu machen?
a) Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass die ICERD-Definition
von Rassismus auch in der behördlichen Praxis als Maßstab
angewendet wird?
b) Inwiefern haben die unterschiedlichen Ressorts im Rahmen ihres
jeweiligen Zuständigkeitsbereichs auf den Inhalt und den Umfang der
menschenrechtlichen Gewährleistung der ICERD hingewiesen?
c) Welche Veranstaltungen und Formate wurden von welchem Ressort in
den Jahren 2017 bis 2019 mit dem Ziel durchgeführt, die ICERD-
Definition von Rassismus bekannt zu machen (bitte nach Ressort,
Veranstaltung, Zielgruppe aufschlüsseln)?
d) Welche Veranstaltungen und Formate welcher Ressorts wurden im Jahr
2020 bereits durchgeführt oder sind geplant (bitte nach Ressort,
Veranstaltung, Zielgruppe aufschlüsseln)?
e) Inwiefern wird eine Evaluation der Veranstaltungen und Formate
durchgeführt, und wenn ja, inwiefern werden die Ergebnisse der
Evaluation in die Planung zukünftiger Veranstaltungen und Formate
einbezogen?
21. Welche Veranstaltungen im Bundesministerium des Innern und bei der
Bundespolizei zu der Rassismusdefinition nach ICERD und dem Thema
Racial Profiling wurden seit dem Beschluss des NAP fortgeführt und
weiterentwickelt (vgl. NAP, S. 41)?
22. Auf welche Art und Weise hat die Bundesregierung den im NAP
angelegten Austausch zwischen zivilgesellschaftlichen Akteuren, dem
Bildungssektor sowie der Polizei und Justiz bislang gestärkt?
a) Welche konkreten Ereignisse konnten aus dem Kooperationsprojekt
„Rassismus und Menschenrechte – Stärkung der Strafjustiz“ des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
(2017/2018) dem Deutschen Institut für Menschenrechte und den
zuständigen Ländern für die Alltagspraxis von Justizpraktikerinnen und
Justizpraktikern gezogen werden, und inwiefern wurde diese in
überarbeiteten oder neu entworfenen Fortbildungsformaten verankert oder
anderweitig umgesetzt?
b) Welche Maßnahmen und welche Formate sind geplant, um den
Austausch zwischen zivilgesellschaftlichen Akteuren und Bildungssektor
sowie Polizei und Justiz in Zukunft zu stärken?
23. Welche Veranstaltungen und Formate wurden bislang im Rahmen des
Projekts des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (vgl. NAP,
S. 42) durchgeführt, um die Zusammenarbeit zwischen
zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Polizei bei der Bekämpfung und Erfassung
von Hasskriminalität zu verbessern (bitte nach Thema, Ort, Zeitpunkt und
Zielgruppe der Veranstaltung aufschlüsseln)?
a) Sind weitere Veranstaltungen im Rahmen des Projekts geplant, und
wenn ja, wie viele?
b) Inwiefern erfolgt eine Evaluation des Projekts, und wenn ja, welche
Stelle führt die Evaluation durch, welche Ergebnisse liegen bislang vor,
und inwiefern fließen diese in die weitere Planung und Gestaltung des
Projekts ein?
24. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, damit die
Aus- und Fortbildung in Bezug auf Rassismus und rassistische
Diskriminierung für alle Bereiche der Verwaltung, Justiz und Polizei – ggf. auch
durch Austausch und Zusammenarbeit mit den Ländern – verbessert wird,
und welche Ergebnisse wurden hier bislang erzielt?
25. Welche Erkenntnisse konnten bislang aus dem Projekt, das von der
Bundeszentrale für politische Bildung, der Deutschen Hochschule der Polizei
und der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW konzipiert
wurde und dessen Ziel es ist, Methoden zur Information über Rassismus,
Menschenrechte und Rechtsextremismus für die Zielgruppe Polizei zu
sammeln, gewonnen werden (vgl. NAP, S. 42)?
a) Ist das Projekt bereits abgeschlossen?
b) Welche Lerninhalte umfasst die Sammlung?
c) Wie wird sichergestellt, dass die Lerninhalte den Grundsätzen des
ICERD und den Zielen des NAP entsprechen?
d) Inwiefern fließen die Lerninhalte der Sammlung bereits in die
Regelstruktur der Ausbildung von Polizeifachkräften ein, und falls dies
bislang nicht der Fall ist, bis wann ist eine entsprechende Umsetzung
geplant?
26. Wie viele Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte haben nach Kenntnis der Bundesregierung Fortbildungsmodule zu
den Themenfeldern Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und
Muslimfeindlichkeit absolviert, und in welchem Umfang und in welchen
Formaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Fortbildungsmodule zu den Themenfeldern Rassismus und Antisemitismus,
Antiziganismus und Muslimfeindlichkeit angeboten und wahrgenommen (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
27. Hat die Bundesregierung, wie es im NAP vorgesehen ist, bereits geprüft,
wie eine „bestmögliche Struktur und Vernetzung der verschiedenen
Beratungsangebote“ (NAP, S. 43) (u. a. der mobilen Beratung, der Opfer-, der
Eltern- sowie der Ausstiegsberatung) erreicht werden kann?
a) Falls ja, wie gestaltet sich eine bestmögliche Struktur?
b) Falls nein, bis wann wird die Prüfung erfolgen bzw. abgeschlossen
werden?
c) Existieren mittlerweile in jedem Bundesland die im 13.
Menschenrechtsbericht der Bundesregierung geforderten Beratungsstellen für
Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt, und wie gestaltet sich
die Kooperation zwischen Bund und Ländern in diesem Bereich?
d) Inwiefern gewährleistet die Bundesregierung, dass diese
Opferberatungsstellen eine angemessene, auf Dauer angelegte finanzielle
Förderung erhalten und somit planungssicher und nachhaltig arbeiten
können?
e) Inwiefern ist geplant, bereits etablierte zivilgesellschaftliche und
migrantische Beratungsangebote in der Vernetzung zu berücksichtigen?
28. Welche Veranstaltungen und Maßnahmen hat das Bundesministerium
durchgeführt und ergriffen, um insbesondere auf lokaler Ebene den
Austausch von zivilgesellschaftlichen Organisationen (insbesondere
Opferverbänden) und der Polizei bei der Bekämpfung und Erfassung von
Hasskriminalität – auch im Hinblick auf eine Stärkung der Motivation zur
Strafanzeige – zu verbessern (vgl. NAP, S. 42)?
29. Welche geplanten, ausdifferenzierten Konzepte zur Auseinandersetzung
mit und zum Abbau von rassistischer Diskriminierung in der Fort- und
Weiterbildung hat die Bundesregierung erarbeitet und umgesetzt (vgl.
NAP, S. 44)?
30. Inwiefern und auf welche Art und Weise hat die Bundesregierung ihre
Pläne, die Charta der Vielfalt „noch breiter“ (NAP, S. 45) zu unterstützen,
als das vor dem Beschluss des NAP im Jahr 2017 der Fall war, bereits
realisiert?
31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausgestaltung und
Umsetzung der geplanten Maßnahmenpakete der Bundesakademie für
öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat (BAköV), die darauf abzielen, die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Bundesverwaltung dazu zu befähigen, Kompetenz im Umgang mit
Diversität zu erlangen (vgl. NAP, S. 45)?
32. Inwiefern hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die
Förderung zur vergleichenden Radikalisierungsforschung ausgeweitet, wie im
NAP vorgesehen (vgl. NAP, S. 45)?
33. Wie viele und welche Fortbildungen wurden zur Erweiterung der
Kompetenzen von Lehrkräften, radikalisiertes Verhalten frühzeitig zu erkennen
und nachhaltige Präventionsarbeit zu leisten, vom Bundesministerium für
Bildung und Forschung gefördert (vgl. NAP, S. 22)?
34. Mit welchen konkreten Bildungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten hat
die Bundesregierung sich seit 2015 für „den Erhalt der Chancengleichheit
für alle“ (NAP, S. 21) in der Primär- und Sekundärbildung eingesetzt?
35. Fördert die Bundesregierung neben dem „Spitzenforschungscluster zur
Früherkennung, Prävention und Bekämpfung von islamistischem
Extremismus“, das im Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für
die zivile Sicherheit 2018–2023“ verankert ist (https://www.bmbf.de/uploa
d_filestore/pub/Rahmenprogramm_Sicherheitsforschung.pdf), auch
Forschungscluster, die sich mit Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus
und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
auseinandersetzen?
a) Wenn ja, welche, und wie konkret (bitte nach Forschungscluster,
Forschungsschwerpunkt, Förderungsdauer und Förderungshöhe
aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht, und inwiefern und bis wann wird eine
entsprechende Förderung angestrebt?
36. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um gegen
rechtsextremistische und zunehmende rassistische, antisemitische und andere
gruppenbezogene menschenverachtende Äußerungen und Aktivitäten sowie
rechtsextremistische Propaganda und Anwerbungsversuche im Internet,
insbesondere in Foren und Messengergruppen, vorzugehen, und aus
welchen Haushaltstiteln und in welchem Umfang werden diese Maßnahmen
finanziert (bitte nach einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)?
37. Welche weiteren, auch präventiven, Maßnahmen zur Bekämpfung von
Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und anderen Formen
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sollen im Rahmen des am 18. März
2020 eingerichteten Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus erarbeitet und beschlossen werden – jenseits
des am 30. Oktober 2019 beschlossenen Maßnahmenpakets gegen
Rechtsextremismus und Hasskriminalität?
a) Welcher Zeitplan ist für die Umsetzung der Maßnahmen vorgesehen?
b) Wie oft und in welcher Regelmäßigkeit wird der Kabinettsausschuss
zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus tagen?
c) Inwiefern wird sich der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus mit Mitgliedern der
Zivilgesellschaft hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen beraten?
d) Inwiefern sollen bei der Konsultation mit Mitgliedern der
Zivilgesellschaft explizit migrantische, jüdische, muslimische Selbstvertretungen
sowie Selbstvertretungen von Schwarzen Menschen und Sinti und
Roma, da diese einer besonderen Gefahrenlage ausgesetzt sind, um
Einschätzung gebeten und in die Beratungen einbezogen werden?
e) Inwiefern wird sich der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus darüber hinaus mit anderen
Institutionen hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen beraten?
f) Inwiefern werden die zu treffenden Maßnahmen die spezifischen
Diskriminierungsformen Antiziganismus, Islamfeindlichkeit und
Muslimfeindlichkeit, Antisemitismus, Rassismus gegenüber schwarzen
Menschen sowie gegenüber Menschen, denen eine asiatische Herkunft
zugeschrieben wird und die aktuell auch in Corona-
Verschwörungstheorien abgewertet werden, adressieren?
38. Inwiefern befasst sich der Kabinettausschuss zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus mit Konzepten für eine langfristige
Unterstützung zivilgesellschaftlicher Präventionsarbeit gegen Rassismus und andere
Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit?
a) Sieht der Kabinettausschuss die Förderung von Demokratie und
Prävention gegen Rassismus und andere Formen gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit als staatliche Daueraufgabe von
gesamtgesellschaftlicher Bedeutung an?
b) Ist diesbezüglich eine Befassung mit dem von Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey, seit Jahren
angekündigten Demokratiefördergesetz als bundesgesetzlicher Grundlage
der nachhaltigen Förderung vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?
c) Wenn ja, inwiefern, und wann soll es hinsichtlich der Ausgestaltung
eines solchen Gesetzes fachliche Konsultationen mit der
Zivilgesellschaft geben, insbesondere mit Vertreterinnen und Vertretern
migrantischer Selbstorganisationen, bundesweit arbeitender Träger der
Demokratieentwicklung, der bei „Demokratie leben!“ geförderten
Kompetenznetzwerke und Kompetenzzentren sowie der Bundesverbände der
Opferberatungsstellen (VBRG) und der Mobilen Beratungen (BMB)?
d) Sieht der Kabinettausschuss eine Notwendigkeit, bestimmte Projekte,
die sich gegen Rassismus engagieren, von den bisher zeitlich
begrenzten Förderlaufzeiten im Programm „Demokratie leben!“ zu entkoppeln,
und ihre institutionelle Unterstützung zu ermöglichen, und wenn ja,
welche Art von Projekten möchte der Ausschuss so dauerhaft
abgesichert sehen, und warum gerade diese?
e) Welche Gruppen sieht der Kabinettausschuss als besonders gefährdet
an, häufig abgewertet, marginalisiert und angegriffen zu werden?
f) Inwiefern wirkt der Kabinettausschuss darauf hin, dass diese Gruppen,
die kaum eine Lobby haben, in Präventionsprogrammen stärker als
bisher berücksichtigt werden?
39. Inwiefern strebt die Bundesregierung auch im Bereich der
Sicherheitsbehörden einen Austausch mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft an, um
die Analysefähigkeiten zur Bekämpfung von Rechtsextremismus zu
verbessern, und welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung abgesehen
vom Stellenzuwachs in den Sicherheitsbehörden an, um auf die aktuellen
Entwicklungen im Bereich Rechtsextremismus zu reagieren?
40. Inwiefern strebt die Bundesregierung an, dass die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes wieder eine offizielle Leitung erhält (derzeit nur
kommissarische Leitung), und welche Folgen ergeben sich daraus, dass die
Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit Langem nur
kommissarisch geleitet wird?
41. Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurden durch die Bundesregierung
die verbandsspezifischen Aktivitäten im Rahmen des Netzwerks „Sport
und Politik – Verein(t) gegen Rechtsextremismus“ gebündelt und verstärkt
sowie sich für eine Ausweitung der Aktivitäten des Netzwerkes auf die
Prävention von Rassismus, Diskriminierung sowie Homosexuellen- und
Transfeindlichkeit eingesetzt (vgl. NAP, S. 26)?
42. Wie ist der Stand bezüglich der Ratifizierung einer Konvention auf
Europaratsebene „deren erklärtes Ziel ebenfalls in der Achtung und
Durchsetzung von Grundwerten wie gesellschaftlichem Zusammenhalt, Respekt
und Nichtdiskriminierung liegt“ (NAP, S. 25)?
a) Um welche Konvention auf Europaratsebene handelt es sich?
b) Wurde die Konvention bereits ratifiziert, und wenn nein, warum nicht?
c) Inwiefern wird dem Antidiskriminierungsgedanken im Sport mit dieser
Konvention Rechnung getragen (vgl. ebd.)?
43. Aus welchen Gründen wurde das „Übereinkommen des Europarats über
einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen
bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen“ (SEV Nr. 218) noch
nicht unterzeichnet, und welchen Zeitplan strebt die Bundesregierung für
Unterzeichnung, Ratifikation und Inkrafttreten des Übereinkommens an?
44. Inwiefern sind Strategien und Verfahren gegen rassistisches oder
diskriminierendes Verhalten in Sportstadien (vgl. Artikel 5 Absatz 5 der SEV
Nr. 218) in Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung bereits
gewährleistet?
a) Wodurch sind diese Strategien und Verfahren bereits gewährleistet?
b) Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
derartige Strategien und Verfahren zu gewährleisten?
45. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung auf institutionelle
Diskriminierungen in Sportvereinen und Sportverbänden sowie weiteren
Sportorganisationen vor (vgl. NAP, Anlage II, S. 94 Staatssekretär.)?
46. Welche Schritte wurden bislang von der Bundesregierung unternommen,
um die in Anlage II formulierten Anforderungen an den NAP im Sport
umzusetzen (vgl. NAP, Anlage II, S. 114 f.)?
47. Inwiefern wurde in der Sportpolitik die Antidiskriminierungsarbeit sowie
die Prävention von Rassismus, Sexismus, LSBTIQ*-Feindlichkeit stärker
von der Bundesregierung gefördert (vgl. NAP, Anlage II, S. 114 f.)?
48. Inwiefern wurden die Spitzenverbände und Landessportbünde von der
Bundesregierung aufgefordert, Konzepte und Kampagnen gegen
Diskriminierung sowie für Vielfalt und Inklusion im Sport weiterzuentwickeln (vgl.
NAP, Anlage II, S. 114 f.)?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, welche Konzepte und Kampagnen gegen Diskriminierung
sowie für Vielfalt und Inklusion im Sport wurden daraufhin von den
Spitzenverbänden weiterentwickelt, bzw. welche sind der Bundesregierung
bekannt (bitte nach Verband, Maßnahme, Jahr aufschlüsseln)?
49. Inwiefern hat die Bundesregierung darauf hingearbeitet, dass rassistische
Diskriminierung und LSBTIQ*-Feindlichkeit beim „Nationalen Konzept
Sport und Sicherheit (NKSS)“ als ein weiterer Schwerpunkt im Bereich
der Prävention aufgeführt wird (vgl. NAP, Anlage II, S. 114 f.)?
Berlin, den 16. Juni 2020
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/2117821.07.2020
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/20280 - Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Monika Lazar, Dr. Konstantin
von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/20280 –
Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (VN) haben sich im
Aktionsprogramm der Weltkonferenz gegen Rassismus im Jahr 2001 in Durban
(Südafrika) verpflichtet, in Konsultation mit nationalen
Menschenrechtsinstitutionen, Institutionen zur Bekämpfung von Rassismus und der Zivilgesellschaft
nationale Aktionspläne gegen Rassismus auszuarbeiten.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hat die Bundesrepublik Deutschland
im Jahr 2008 der Hochkommissarin für Menschenrechte der VN in Genf den
ersten „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur
Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf
bezogene Intoleranz“ (NAP 2008) übermittelt.
Am 14. Juni 2017 beschloss die Bundesregierung den neuen „Nationalen
Aktionsplan gegen Rassismus – Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit
Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen
Diskriminierungen“ (NAP 2017). Die Ausarbeitung des Nationalen Aktionsplans der
Bundesregierung erfolgte in ressortübergreifender Zusammenarbeit und in fachlicher
Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ). Die Weiterentwicklung des NAP ist im Koalitionsvertrag von
CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode vorgesehen.
Der NAP beinhaltet Positionierungen sowie bisherige und geplante
Maßnahmen der Bundesregierung in den folgenden Handlungsfeldern:
Menschenrechtspolitik; Schutz vor Diskriminierung und Ahndung von Straftaten;
Bildung, Politische Bildung; gesellschaftliches und politisches Engagement für
Demokratie und Gleichwertigkeit; Diversität im Arbeitsleben; Aus- und
Fortbildung sowie Stärkung interkultureller und sozialer Kompetenz im Beruf;
Bekämpfung von Rassismus und Hass im Internet sowie Forschung.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, anhand der im NAP 2017
aufgeführten und beschriebenen Handlungsfelder und Schwerpunkte spezifische
und konkrete Maßnahmen und Vorhaben zu entwerfen, weiterzuentwickeln
oder neu aufzulegen (vgl. NAP, S. 39). Übergreifende Zielsetzungen des NAP
sind u. a. betroffene Personen vor Rassismus und anderen Ideologien der
Ungleichwertigkeit und daraus folgender Diskriminierung und Gewalt zu schüt-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/21178
19. Wahlperiode 21.07.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 21. Juli 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
zen, ein diskriminierungsfreies Leben in einer pluralistischen Gesellschaft zu
ermöglichen und die öffentliche Aufmerksamkeit und Sensibilisierung in
Hinblick auf Gleichstellung und Gleichberechtigung zu erhöhen.
Die rassistisch und antisemitisch motivierten rechtsterroristischen Anschläge
in Halle am 9. Oktober 2019 und Hanau am 20. Februar 2020 sowie die
Aufdeckung rechtsextremer Netzwerke haben noch einmal deutlich gemacht, dass
eine umfassende und nachhaltige Veränderung von Struktur und Praxis der
deutschen Sicherheitsbehörden überfällig und dringend geboten ist. Der
Schutz der Betroffenen vor individueller, struktureller und institutionalisierter
rassistischer Gewalt, Übergriffen und Hetze muss ins Zentrum der
öffentlichen Aufmerksamkeit rücken. Es besteht nach Ansicht der Fragesteller ein
massiver Handlungsbedarf. Der Bundesminister des Innern, für Bau und
Heimat bezeichnete den Rechtsextremismus vor Kurzem als „größte Bedrohung
in unserem Land“ (https://www.sueddeutsche.de/politik/hanau-anschlag-bund
espressekonferenz-1.4809324). Rassistische, antisemitische, antiziganistische
und rechtsextreme Einstellungen sind jedoch nicht nur am sogenannten
rechten Rand, sondern nach Ansicht der Fragesteller bis in die Mitte unserer
Gesellschaft und auch in staatlichen Institutionen verankert (https://www.institut-
fuer-menschenrech-te.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Stellungnahm
e_Nach_den_Morden_in_Hanau.pdf; S. 6).
Wie die konkrete Umsetzung und die im Koalitionsvertrag festgehaltene
Weiterentwicklung des NAP erfolgen sollen, bleibt nach Ansicht der Fragesteller
bislang unklar. Das ist nach Ansicht der fragestellenden Fraktion insofern
problematisch, als dass der NAP bislang weder konkrete Zeitpläne und
Umsetzungsziele noch eine unabhängige Evaluierung und ein systematisches
Monitoring aller darunterfallenden Maßnahmen und Programme vorsieht.
Lediglich einzelne Programme wie das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ und
Länderprogramme werden bislang evaluiert.
Im Rahmen des dritten Universal-Periodic-Review-Verfahrens (UPR) der
Bundesrepublik Deutschland vor dem VN-Menschenrechtsrat im Mai 2018
wurden die Themen Rassismus, Xenophobie, Islamophobie und
Antisemitismus in den Empfehlungen, die von anderen Staaten an Deutschland gerichtet
wurden, besonders häufig genannt. 48 Empfehlungen zu diesem
Themenkomplex wurden angenommen – darunter 7 Empfehlungen explizit zum NAP –
15 weitere wurden zur Kenntnis genommen (A/HRC/WG.6/28/L.4.4;
Empfehlungen 155.52-155.114). In unmittelbarem Bezug auf den NAP wurde eine
effektive Aufarbeitung und Verfolgung von Straftaten ebenso angemahnt, wie
der nachhaltige Einsatz gegen strukturelle und institutionelle rassistische
Diskriminierung und Alltagsrassismus.
Im 13. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
unterstreicht die Bundesregierung ihre Verpflichtung, die angenommenen UPR-
Empfehlungen in den kommenden Jahren umzusetzen.
1. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung des NAP auf
Bundes- und Länderebene seit dessen Verabschiedung am 14. Juni 2017?
Die Bekämpfung von Rassismus hat für die Bundesregierung eine
herausragende Bedeutung. Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes ist als
dynamischer Prozess angelegt, der neue Entwicklungen und Veränderungen in den
jeweiligen Diskursen berücksichtigt. Vor diesen Hintergründen bewertet die
Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (NAP) als eine
gute fachpolitische Grundlage und sieht den Stand der bisherigen Umsetzung
positiv.
2. Welche Konsultationen und Diskussionen mit der Zivilgesellschaft in
Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus wurden seit dem
14. Juni 2017 von den Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung
geführt, die auch nach Angaben der Bundesregierung angesichts der
dynamisch angelegten gesellschaftspolitischen Prozesse notwendig sind (vgl.
NAP, S. 8)?
Die Bundesregierung hat seit der Verabschiedung des NAP in zahlreichen
Formaten einen intensiven Austausch mit der Zivilgesellschaft geführt und setzt
dies weiterhin fort.
Am 13. Februar 2020 fand eine Konsultationsveranstaltung zum NAP und
weitere Ideologien der Ungleichwertigkeit mit zivilgesellschaftlichen
Organisationen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Vertreterinnen und
Vertretern der Praxis aus Sozialer Arbeit und Bildung sowie staatlichen Institutionen
statt. Insgesamt haben rund 150 Personen teilgenommen. In Form von
moderierten Gesprächen und Impulsen, Workshops und Diskussionen wurde eine
kritische Bestandsaufnahme vorgenommen und die Umsetzung der Ansätze
und Maßnahmen in den Fokus gerückt. In einem partizipativen Prozess
vonseiten der Bundesregierung und Zivilgesellschaft wurden Fortschritte wie
Probleme diskutiert und Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung des NAP beleuchtet.
Die im NAP festgehaltenen Schwerpunkte und die jeweiligen
Handlungsansätze wurden in Form von sechs verschiedenen Themenforen intensiv
thematisiert.
Ein langfristig angelegter Dialogprozess für mehr Teilhabe, interkulturelle
Öffnung und Integration mit mehr als 50 Migrantenorganisationen und Neuen
Deutschen Organisationen im Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) führte am 6. September 2017 zu der von der
damaligen Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley vorgestellten
Erklärung „Auf dem Weg zum neuen Wir: Erklärung für mehr Teilhabe in der
postmigrantischen Gesellschaft“.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans Integration
(NAP-I) wird das Themenforum „Antidiskriminierung und Maßnahmen gegen
Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ in gemeinsamer Federführung vom
BMFSFJ und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) bearbeitet.
Zentraler Bestandteil des Prozesses ist in diesem wie auch in den anderen
Themenforen die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure, insbesondere von
Migrantenorganisationen, Neuen Deutschen Organisationen und anderen
Selbstorganisationen, deren Expertise und Erfahrung Eingang in den NAP-I finden
sollen. Zum Auftakt der gemeinsamen Arbeit fand am 7. Juni 2019 eine
Veranstaltung im BMFSFJ statt, an der rund 40 Vertreterinnen und Vertreter von
Migrantenorganisationen sowie Wohlfahrtsverbänden und anderen Trägern der
Präventions- und Integrationsarbeit teilnahmen. Am 5. November 2019 wurde
die Arbeit an der Erstellung des NAP-I in einem Workshop weitergeführt, an
dem ebenfalls rund 40 Vertreterinnen und Vertreter von
Migrantenorganisationen teilnahmen. Ein geplanter weiterer Workshop (20. April 2020) musste
einstweilen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden.
Im Rahmen der Erstellung des 23. bis 26. Berichts zum Internationalen
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung wurden
ferner in einem Fachgespräch am 6. Oktober 2017 im Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Vertreterinnen und Vertreter
zivilgesellschaftlicher Organisationen konsultiert, die im Menschenrechtsschutz
und insbesondere im Bereich der Bekämpfung von Rassismus und rassistischer
Diskriminierung tätig sind.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration trifft regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter von Migrantenorganisationen
zu einem Dialog. Die Teilnehmer dieses Dialogs trafen sich mit der
Bundeskanzlerin, dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat und der
Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration direkt
vor dem Integrationsgipfel am 2. März 2020. Zu diesem Vortreffen wurde nach
den rassistischen Morden von Hanau eingeladen. Vertreter von rund 50
Migrantenorganisationen berichteten von eigenen Erfahrungen rassistischer
Diskriminierung und Anfeindungen. Die Bundeskanzlerin kündigte nach dem Gespräch
die Einsetzung eines Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus an. Am 20. Mai 2020 trat der Kabinettsausschuss zum
ersten Mal zusammen.
Es ist das Ziel des Kabinettsausschusses, Maßnahmen zur effektiven
Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus vorzubereiten und auszubauen.
3. Welche konkreten Schritte wurden bislang unternommen, um die im NAP
angedachte Kooperation zwischen Bund und Ländern auszubauen, um den
„nachhaltigen Austausch, Wissenstransfer und die Zusammenarbeit
zwischen Bund und Ländern zur Bekämpfung von Rassismus, rassistischer
Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Sinne
der in diesem NAP niedergelegten übergreifenden Zielstellung zu
erreichen“ (vgl. NAP, S. 40), und welche Konsequenzen haben sich daraus
ergeben?
Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gibt es eine fortwährende intensive
Bund-Länder-Zusammenarbeit. Die Landes-Demokratiezentren haben sich in
der ersten Förderperiode im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ als zentrale
Koordinierungsstellen im Bundesprogramm etabliert und es konnte auf
Landesebene eine funktionierende Beratungs-, Informations- und Vernetzungsstruktur
aufgebaut werden.
In diesem Rahmen findet ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Bund und
den Ländern statt. Teilnehmende an den Treffen sind die Fachebene des
BMFSFJ, die Landeskoordinierungsstellen in den Ländern sowie
Vertreterinnen und Vertreter der Landes-Demokratiezentren. Vor Verabschiedung des
NAP in 2017 wurden maximal zwei Bund-Länder-Treffen im Jahr
durchgeführt. Seit 2017 hat sich der Bedarf an fachlichem Austausch deutlich erhöht.
In 2018 und 2019 fanden insgesamt sechs Treffen dieser Art statt. An diesen
Treffen nehmen seit 2017 auch regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bzw. der
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) teil. Eine Auswertung im
Bundesprogramm im Jahr 2018 zeigte u. a., dass die Mehrheit der
Landesdemokratiezentren auch in einem intensiven fachlichen Austausch z. B. zu den Themen
Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und Islam- und
Muslimfeindlichkeit mit Trägern ist, die in ihrer Strukturentwicklung zum bundeszentralen
Träger gefördert wurden.
Es gibt auch einen weiteren fachlichen Austausch, in dem das BMFSFJ nach
2017 schon zweimal an den Treffen der Leitungen der Landeszentralen für
politische Bildung teilgenommen hat.
jugendschutz.net als gemeinsames Kompetenzzentrum von Bund und Ländern
für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet hat z. B. gemeinsam
mit Partnern im Jahr 2018 Antiziganismus online und im Jahr 2019
Antisemitismus online recherchiert und analysiert.
Darüber hinaus wurden die Länder und im Übrigen auch die kommunalen
Spitzenverbände durch das BMFSFJ und die ADS an den Konsultationen im
Themenforum „Antidiskriminierung und Maßnahmen gegen Gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit“ im Rahmen der Weiterentwicklung des NAP-I intensiv
beteiligt.
Um auch weiterhin die Verfolgung rassistisch motivierter Straftaten effektiver
auszugestalten und insbesondere die Zahl der angezeigten Straftaten zu
erhöhen, ist ein überinstitutioneller Austausch förderlich. Aus diesem Grund fördert
das BMJV ein Projekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), mit
dem in drei Pilot-Bundesländern Strukturen der Zusammenarbeit zwischen den
verschiedenen Akteuren (Justiz, Staatsanwaltschaft, Polizei,
Opferschutzverbände) aufgebaut bzw. erweitert werden sollen. Das Projekt ist auf drei Jahre
angelegt und hat Anfang 2020 zu laufen begonnen. Die Ergebnisse des Projekts
sollen bundesweit verbreitet und auf diese Weise auch den anderen Ländern
beim Ausbau solcher Strukturen nützlich sein.
4. Welche konkreten Kooperationen und Maßnahmen wurden zwischen
Bund und Ländern zur Bekämpfung von Rassismus, rassistischer
Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit seit der
Veröffentlichung des NAP entwickelt und/oder weiter ausgebaut (bitte nach
Bundesland, Maßnahmen und Art der Kooperation aufschlüsseln)?
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wurden vor allem die
Möglichkeiten der Länder zur Beratung von Betroffenen bei rechtsextremen,
rassistischen und antisemitischen Vorfällen und der Mobilen Beratung in diesen
Themenbereichen weiter gestärkt und ausgebaut. Dazu wurden auch die zur
Verfügung stehenden Bundesmittel für Länder mehrmals erhöht (2016:
80.000 Euro; 2018: 120.000 Euro). Die Anhebung der Mindestförderung seit
2020 von 120.000 Euro auf 180.000 Euro seitens des Bundes sorgt dafür, dass
mindestens 1.920.000 Euro jährlich mehr in Beratungsleistungen vor Ort
investiert wird.
Diese Unterstützung soll u. a. die Umsetzung folgender Aufgaben ermöglichen:
• träger- und länderübergreifender Vernetzung,
• Fachaustausche,
• Weiterbildung,
• Entwicklung von Qualitätskriterien,
• Ausbau und Weiterentwicklung und
• Entwicklung und Unterstützung von Dach- und Fachverbänden in ihren
Themenfeldern.
Darüber hinaus investieren auch einige Länder in die regionalen
Beratungsangebote.
Zusätzlich werden die jeweiligen Dachverbände, Bundesverband Mobile
Beratung e.V. (BMB) sowie der Verband der Beratungsstellen für Betroffene
rechter, rassistischer und antisemitistischer Gewalt e.V. (VBRG), auf hohem Niveau
mit jeweils 200.000 Euro in 2020 bis 2022 im Rahmen eines Begleitprojektes
durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert.
Zudem reagiert das BMFSFJ bei besonderen Anlässen, wie beispielsweise nach
den rechtsextremen Terroranschlägen in Halle und Hanau, auf die besonderen
und unvorhergesehenen Bedarfe vor Ort, in dem es den Ländern finanzielle
Unterstützung für die Beratung von Opfern angeboten hat.
In der aktuellen Förderperiode werden seit 2020 Kompetenzzentren und -
netzwerke gefördert. Als Kompetenzzentrum oder im Verbund als
Kompetenznetzwerk übernehmen Träger bundeszentrale Aufgaben und wirken an der
Weiterentwicklung von insgesamt 14 Themenfeldern. Insgesamt werden 40
zivilgesellschaftliche Träger gefördert. Die Kompetenznetzwerke und -zentren
arbeiten an der Vernetzung, Beratung und Professionalisierung von Akteurinnen und
Akteuren im Themenfeld. Sie qualifizieren Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren und haben zur Aufgabe, den Transfer innovativer Projekte bzw.
Modellprojekte in Regelstrukturen zu befördern.
Schwerpunktmäßig widmen sich den in der Fragestellung genannten Themen
die Kompetenzzentren und -netzwerke der Themenfelder Rassismus gegen
Schwarze Menschen, Antidiskriminierung und Diversitätsgestaltung,
Antisemitismus, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit, Islam- und
Muslimfeindlichkeit und Antiziganismus.
Die Kompetenzzentren und -netzwerke koordinieren ihr bundeszentrales
Wirken mit den Landes-Demokratiezentren des Bundesprogramms und dadurch
mit den Ländern. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Bundesländern wird
daher nicht vorgenommen.
Das für die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts zuständige
Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat darüber hinaus in Absprache mit
den das Bundesentschädigungsgesetz ausführenden Ländern den Aufbau eines
Themenportals „Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts“ in die
Wege geleitet. Ziel ist die zentrale, digitale Zugänglichmachung der über
verschiedenste Stellen verteilten Dokumente und Akten der Wiedergutmachung. In
Millionen Akten sind individuelle Verfolgungsschicksale verzeichnet, die einen
Beitrag im Kampf gegen Holocaustleugnung und -verfälschung leisten können.
Das entstehende Angebot kann vielfältige Ansatzmöglichkeiten für politische,
zivilgesellschaftliche und schulische Bildungsarbeit bieten und damit insgesamt
der Prävention vor Antisemitismus, Antiziganismus und weiterer
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit dienen.
Das BMJV fördert weiterhin das Projekt „Wegweiser in die Mitte der
Gesellschaft“ des Vereins „Gesicht zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland e.V.“.
Mit Medienschaffenden aus unterschiedlichen Kulturen und Herkunftsländern
werden journalistische Beiträge produziert, die die Sicht von Geflüchteten in
die Mitte der Gesellschaft tragen sollen. Die Ergebnisse sollen ein
Gegengewicht zu polarisierenden Äußerungen unter anderem in den sozialen Medien
bilden und auf diese Weise Rassismus entgegenwirken.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder haben im Juni 2019 die Initiative des Deutschen Bundestages vom
Januar 2018 (Bundestagsdrucksache 19/444) aufgegriffen und ein gemeinsames
ständiges Gremium für Bund und Länder berührende Fragen zur Bekämpfung
von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens (Kommission)
beschlossen.
Mitglieder der Kommission sind der Beauftragte der Bundesregierung für
jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus sowie
jeweils die in den Ländern in entsprechender Funktion bestellten Beauftragten
bzw. die mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauten Personen. Die
Kommission hat insbesondere die Aufgaben im Einvernehmen mit den jeweils
zuständigen Ressorts auf Bundes- und Länderebene den gegenseitigen
Informationsaustausch über Maßnahmen des Bundes und der Länder zu pflegen, die
gesellschaftliche Einordnung und Diskussion des Phänomens Antisemitismus
zu befördern, Empfehlungen zur Prävention und Bekämpfung von
Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens zu geben, mit Empfehlungen und
Anregungen zur Erinnerungsarbeit und zum Gedenken an die Shoa beizutragen,
Vorhaben von überregionaler Bedeutung im Bereich der Prävention und
Bekämpfung von Antisemitismus und dem Schutz jüdischen Lebens anzuregen
und ggf. gemeinsam vorzubereiten sowie den internationalen Austausch in der
Bekämpfung des Antisemitismus zu pflegen. Dem Beauftragten der
Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen
Antisemitismus stehen darüber hinaus jährlich eine Million Euro für seine Vorhaben zur
Verfügung.
5. Aus welchen Gründen wurde bisher kein allgemeiner Monitoring-
Mechanismus für den NAP konzipiert, wie es die Hochkommissarin für
Menschenrechte der Vereinten Nationen in der Empfehlung „Developing
national action plans against racial discrimination – a practical guide“ (2014)
vorschlägt?
a) Bis wann plant die Bundesregierung ein unabhängiges Monitoring zu
konzipieren und einzurichten, um die bereits entwickelten und zu
entwickelnden Maßnahmen fortlaufend hinsichtlich ihrer Umsetzung und
Wirksamkeit zu überprüfen?
b) Inwiefern sollen für ein solches Monitoring sowohl wissenschaftliche
und zivilgesellschaftliche Fachkompetenz als auch die Expertise von
Menschen mit intersektionalen Rassismuserfahrungen, systematisch
einbezogen werden?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Der Aspekt möglicher Monitoring-Mechanismen berührt übergeordnete Fragen
der gegenwärtigen Diskussionen im Kontext der Auseinandersetzungen mit
Rechtsextremismus und Rassismus. Den noch stattfindenden Debatten und zu
erwartenden Ergebnissen des im März 2020 beschlossenen
Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus wird insoweit
nicht vorgegriffen.
6. Aus welchen Ressorts setzt sich die „Interministerielle Arbeitsgruppe zur
Demokratieförderung und Extremismusprävention“ (IMA) zusammen, die
im Auftrag der Bundesregierung, die im NAP aufgeführten
Handlungsfelder und Schwerpunkte weiterentwickeln, neu auflegen und/oder
entwerfen soll?
Die „Interministerielle Arbeitsgruppe zur Demokratieförderung und
Extremismusprävention“ (IMA) setzt sich aus allen Ressorts der Bundesregierung sowie
dem Bundeskanzleramt (BKAmt) zusammen.
Darüber hinaus sind die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
und Medien an der IMA beteiligt.
a) Wie oft hat sich die Interministerielle Arbeitsgruppe seit der
Verabschiedung des NAP bereits getroffen, und wer war an diesen Treffen
jeweils beteiligt?
Seit der Verabschiedung des NAP am 14. Juni 2017 haben drei IMA-Sitzungen
stattgefunden. Zu diesen Sitzungen wurden alle Ressorts der Bundesregierung,
das BKAmt, die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge
und Integration sowie die Beauftragte der Bundesregierung Kultur und Medien
eingeladen. An der IMA-Sitzung vom 13. November 2017 haben das BMFSFJ,
das BMI, das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL),
BMJV, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU), das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI), das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das BKAmt, die Beauftragte der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien teilgenommen.
An der IMA-Sitzung vom 23. August 2018 haben BMFSFJ, BMI, AA, die
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration,
BKAmt, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, BMAS,
BMBF, BMEL, Bundesministerium für Gesundheit (BMG), BMJV, BMVg,
BMVI und BMWi teilgenommen.
An der IMA-Sitzung vom 3. April 2019 haben BMFSFJ, BMI, die Beauftragte
der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, BKAmt, die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, BMBF, BMEL,
BMJV, BMVg und BMWi teilgenommen.
b) Welche spezifischen Maßnahmen und Vorhaben zu den im NAP
aufgeführten Handlungsfeldern und Schwerpunkten wurden bisher durch
die Interministerielle Arbeitsgruppe weiterentwickelt (bitte die
einzelnen Handlungsfelder mit den dazugehörigen Maßnahmen und
Vorhaben auflisten)?
c) Welche spezifischen Maßnahmen und Vorhaben zu den im NAP
aufgeführten Handlungsfeldern und Schwerpunkten wurden bisher durch
die Interministerielle Arbeitsgruppe neu aufgelegt oder entworfen
(bitte die einzelnen Handlungsfelder mit den dazugehörigen
Maßnahmen und Vorhaben auflisten)?
Die Fragen 6b und 6c werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Tabelle in der Anlage zu Frage 6 verwiesen.
7. Wie lauten die Prüfergebnisse der Interministeriellen Arbeitsgruppe
bezüglich der Ansatzpunkte für Rassismus in Institutionen (Arbeitsweisen,
Verfahrensregelungen, Handlungsroutinen und Prozessabläufe), und wie
wurde und wird diesen – sofern Prüfergebnisse vorliegen– begegnet (vgl.
NAP, S. 44)?
Konzepte zur Auseinandersetzung mit und zum Abbau von möglichen
Ansatzpunkten von Rassismus in Institutionen gehören zum grundlegenden
Verständnis der Arbeit aller Bundesressorts und werden in den jeweiligen Maßnahmen,
die Bezug auf Arbeitsweisen, Verfahrensregelungen, Handlungsroutinen und
Prozessabläufe nehmen, umgesetzt. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu
Frage 5 und Frage 6 verwiesen.
8. Wie häufig hat sich das „Forum gegen Rassismus“, das die Umsetzung der
Maßnahmen des NAP regelmäßig als Gegenstand im Rahmen seines
Konsultationsprozesses bearbeiten soll, seit der Veröffentlichung des NAP
bereits getroffen?
Das Forum gegen Rassismus tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr, so auch seit
der Veröffentlichung des NAP. Die konkrete Ausgestaltung und Vorbereitung
spezifischer Themen für die jeweiligen Sitzungen obliegt einer
geschäftsführenden Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern zivilgesellschaftlicher
Initiativen, Ressorts der Bundesregierung und Vertretern aus den Ländern.
9. Welche Erkenntnisse, Maßnahmen und/oder Anknüpfungspunkte für die
Überarbeitung des NAP wurden im Rahmen des Konsultationsprozesses
des „Forums gegen Rassismus“ bislang erarbeitet?
Übergeordnete Themenstellungen in den Sitzungen des Forums waren und sind
z. B. Diskussion aktueller wissenschaftlicher Befunde zur Rassismus-,
Diskriminierungs- und Vorurteilsforschung sowie Aspekte von Theorie und Praxis
der Rassismusbekämpfung aus unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen und
staatlichen Perspektiven. Das Forum ist konzipiert als eine offene
Diskussionsplattform und als ein Erfahrungsaustausch der jeweiligen Akteure. Exekutive
Befugnisse bzw. konkrete Erarbeitungsfunktionen im Sinne der Fragestellung
besitzt das Forum nicht.
10. Welche Erkenntnisse über das Problem von Rassismus in Institutionen
hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung des NAP gewonnen
(vgl. NAP, S. 9)?
Die Auseinandersetzung mit Formen rassistischer Diskriminierung und
Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in gesellschaftlichen Strukturen und
Organisationen ist nach wie vor Teil der Arbeit in der Auseinandersetzung mit
Rassismus insgesamt. Dabei geht es um – bewusstes oder unbewusstes –
Verhalten von Beschäftigten in Behörden, in der Polizei, an Schulen usw., das die
Auslegung und Anwendung von Vorschriften gegenüber bestimmten
Bevölkerungsgruppen betrifft. Wie bei anderen Formen des Rassismus auch erfahren
Betroffene Benachteiligungen und Ausgrenzung. Soweit sich Anhaltspunkte
dafür ergeben, geht die Bundesregierung dem im Bereich ihrer Zuständigkeiten
nach.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
11. Welche Anhaltspunkte haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
dafür ergeben, dass institutionelle Abläufe (Arbeitsweisen,
Verfahrensregelungen, Stellenausschreibungen, Bewerbungsverfahren,
Handlungsroutinen und Prozessabläufe) in den Bundesministerien und
Bundesbehörden, aufgrund z. B. rassistischer Stereotype oder Einstellungen der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diskriminierend sind oder wirken (vgl.
NAP, S. 9)?
a) Worauf basierend ergeben sich diese möglichen Anhaltspunkte, und
auf welche Art und Weise wird untersucht, inwiefern institutionelle
Abläufe diskriminieren sind oder wirken?
b) Welche konkreten Maßnahmen wurden in den jeweiligen
identifizierten Fällen ergriffen, um die institutionellen Abläufe
diskriminierungsärmer zu gestalten?
c) Welche grundsätzlichen Handlungsoptionen und Maßnahmen
wurden bislang erarbeitet, um diesem Problem zu begegnen?
d) Inwiefern wurden diese Handlungsoptionen und Maßnahmen bereits
implementiert?
Die Fragen 11 bis 11d werden aufgrund des Sachbezugs im Zusammenhang
beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keine konkreten Anhaltspunkte, dass
institutionelle Abläufe in den Bundesministerien und -behörden
diskriminierend im Sinne der Fragestellung sind oder wirken. Die Förderung der
interkulturellen Öffnung in der Bundesverwaltung ist ein zentrales Ziel der
Bundesregierung. Vielfaltsmanagement und die interkulturelle Personal- und
Organisationsentwicklung sind für viele öffentliche Organisationen wichtige
Zukunftsaufgaben geworden. Mit dem NAP-I arbeiten die Bundesministerien an einer
behördenübergreifenden Strategie, um interkulturelle Öffnung nachhaltig in
allen Bereichen des öffentlichen Dienstes zu verankern.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
12. Zu welchem Ergebnis kam die 2017 durchgeführte Erhebung des Anteils
der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den Bundesbehörden
(vgl. NAP, S. 44)?
a) Wie hoch ist der Anteil von Mitarbeitenden mit
Migrationshintergrund in den Bundesministerien (bitte nach Bundesministerien
aufschlüsseln)?
b) An welchen Kriterien machen die Bundesministerien einen
Migrationshintergrund fest?
c) Wird die im NAP angestrebte „flächendeckende Erhebung in der
gesamten Bundesverwaltung“ (NAP, S. 44) in regelmäßigen Abständen
mittlerweile umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht, und ab wann wird dies der Fall sein?
Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse der jüngsten Erhebungen?
Wie häufig wird bzw. soll die flächendeckende Erhebung
durchgeführt werden, um dem im NAP festgehaltenen Ziel „diese Erhebung
in regelmäßigen Abständen zu wiederholen“ (NAP, S. 44) zu
entsprechen?
Die Fragen 12 bis 12c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die interkulturelle Öffnung der
Bundesverwaltung weiter voranzutreiben. Als Beitrag zur Zielerreichung
fanden 2014, 2015 und 2017 auf freiwilliger Basis in den Bundesministerien und
weiteren Bundesbehörden Beschäftigtenbefragungen statt, mit denen erstmalig
der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der
Bundesverwaltung erhoben wurde. Der Ergebnisbericht der Erhebungen 2014 und 2015,
welcher die Daten zu den teilnehmenden Bundesministerien enthält, wurde am
26. Mai 2016 veröffentlicht (Informationen unter https://www.bib.bund.de/Publ
ikation/2016/Erhebung-des-Anteils-von-Beschaeftigten-mit-Migrationshintergr
und-in-der-Bundesverwaltung.html?nn=9751912). Die Daten der Befragungen
im Jahr 2017, die in weiteren nachgeordneten Behörden durchgeführt wurden,
wurden ausschließlich den teilnehmenden Behörden in Form von individuellen
Ergebnisberichten zur Verfügung gestellt.
Um Vergleiche mit der erwerbstätigen Bevölkerung in Deutschland sowie der
öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen zu ermöglichen, orientierte sich der
Fragebogen der bisherigen Erhebungen weitgehend am Mikrozensus als
repräsentativer Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland.
Die interkulturelle Öffnung im öffentlichen Dienst ist im Übrigen auch ein
wichtiges Handlungsfeld im Nationalen Aktionsplan Integration der
Bundesregierung. In Weiterentwicklung der bisherigen Befragungen zur Erhebung des
Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Bundesverwaltung,
wurde 2019 als Teil des NAP-I die Beschäftigtenbefragung „Diversität und
Chancengleichheit in der Bundesverwaltung“ initiiert. Mit der Durchführung
der Befragung in 55 Bundesbehörden wurde eine zentrale und repräsentative
Erhebung für die unmittelbare Bundesverwaltung etabliert. Neben detaillierten
Informationen zum Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund wurden
erstmals Daten zur Organisationskultur und Diversitätsklima, zu
interkulturellen Kompetenzen und zu den Einstellungen der Beschäftigten zu Vielfalt und
Chancengleichheit erhoben. Die Befragungsergebnisse werden derzeit durch
das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung ausgewertet (Informationen
unter https://www.bib.bund.de/DE/Forschung/Migration/Projekte/Kulturelle-Di
versitaet-in-der-Bundesverwaltung.html). Handlungsempfehlungen für
regelmäßige Wiederholungsbefragungen werden im Ergebnisbericht enthalten sein.
d) Wie erfolgreich sind nach Kenntnis der Bundesregierung das BKA
und die Bundespolizei in ihrem Ziel, den Anteil der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund zu erhöhen?
In den Ausschreibungstexten des Bundeskriminalamtes (BKA) werden
grundsätzlich Menschen aller Nationalitäten zu einer Bewerbung ermuntert. Darüber
hinaus werden zusätzlich Menschen mit interkulturellen Kompetenzen und
Fremdsprachenkenntnissen angesprochen. Künftig ist überdies vorgesehen, auf
die 2014 vom BKA unterzeichnete Charta der Vielfalt zu verweisen und damit
noch gezielter zu werben. Das BKA möchte engagierte und motivierte
Menschen unabhängig ihres Alters, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihres
Geburtsortes, ihrer sexuellen Orientierung und anderer Faktoren als Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer gewinnen. Um der Vielfältigkeit der Gesellschaft gerecht zu
werden, ist es erforderlich, diese Vielfalt auch im Bereich des Personals
abzubilden.
Hinsichtlich der Erhöhung des Anteils von Migrantinnen und Migranten als
Beschäftigte des BKA – und hier besonders im Bereich der
Kriminalkommissaranwärterinnen und Kriminalkommissaranwärter – werden jährlich
Anstrengungen unternommen. Insbesondere in Berlin besuchte das Werbeteam
Gymnasien, die einen erhöhten Anteil an Menschen mit nicht deutscher Muttersprache
aufweisen, um sie für ein duales Studium im BKA zu gewinnen. Auch in den
Stellenausschreibungen möchte das BKA sein Interesse verdeutlichen,
Beschäftigte mit Migrationshintergrund zu gewinnen.
Daher werden die Ausschreibungen regelmäßig mit dem Hinweis: „Begrüßt
werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten“ versehen. Bei
Ausschreibungen von Verbeamtungsoptionen wird der Zusatz „Begrüßt werden
Bewerbungen von Menschen mit interkulturellem Wissen und
Fremdsprachenkenntnissen“ genutzt. Bereits seit 2014 findet im BKA die Vortragsreihe
„Spektrum“ zum Thema „Migranten in Deutschland/Migranten in der Polizei“
statt. Verschiedene Perspektiven zur Thematik wurden in vier Veranstaltungen
betrachtet, beispielsweise „Perspektivwechsel – Wie sehen Migrantinnen und
Migranten die Polizei?“. Weiterhin wurden zwei wissenschaftliche Studien
unter dem Titel „Migration und Polizei – Wahrnehmung und Integration“
vorgestellt. Es handelte sich um die Projekte „Polizei und Jugendliche in
multiethnischen Gesellschaften“ (POLIS) des Max-Planck-Instituts für Internationales
Strafrecht sowie „Migranten in Organisationen von Recht und Sicherheit
(MORS)“ des Instituts für Sicherheits- und Präventionsforschung der
Universität Hamburg in Kooperation mit der Polizei Bremen und der Polizei Berlin. Die
Vortragsreihe „Spektrum“ wird alle zwei Jahre oder anlassbezogen bei
Vorliegen eines aktuellen Themas aufgelegt.
Im Rahmen der Personalentwicklung setzt die Bundespolizei verschiedenste
Maßnahmen zur Gewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund um.
So wird Nachwuchswerbung möglichst gezielt auf diese Adressatengruppe
ausgerichtet (z. B. Onlinewerbung in Umsetzung des Kommunikationskonzeptes
zur Nachwuchsgewinnung), indem beispielsweise insbesondere auch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund die Werbemaßnahmen
durch Kampagnen, Interviews, Mitarbeiterfilme, Plakatwerbung, Präsenz auf
Berufsmessen und ähnliche Maßnahmen unterstützen. Namentlich genannt sei
die Nachwuchskampagne „Mit Sicherheit vielfältig“. Hier wirbt die
Bundespolizei zielgerichtet unter Einsatz von Kolleginnen und Kollegen mit
Migrationshintergrund, um möglichen Hemmnissen bei Bewerberinnen und
Bewerbern mit Migrationshintergrund zu begegnen. Ziel dieser Maßnahmen ist es,
diesen potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern den Polizeiberuf, aber auch
die Verwendungsmöglichkeiten innerhalb der Verwaltung der Bundespolizei,
näher zu bringen, um sie für eine Ausbildung oder Verwendung bei der
Bundespolizei zu gewinnen.
Neben dem offiziellen Internetauftritt der Bundespolizei steht eine zusätzliche
Karriereseite (www.komm-zur-Bundespolizei.de) als Informationsquelle zur
Verfügung. Außerdem präsentiert sich die Bundespolizei auf der
Internetplattform YouTube, auf Facebook und Instagram. So sollen unsere jungen
Zielgruppen genau dort erreicht werden, wo sie sich über ihre Berufswahl informieren.
Daneben sollen Netzwerkbildungen auf regionaler/örtlicher Ebene im Rahmen
von Projekten, insbesondere in Schwerpunktbereichen sowie Kooperationen
mit Schulträgern, Vereinen und Behörden sowie Integrationsbeauftragten,
weiter ausgebaut werden.
Die Bundespolizei steht auch Bewerbungen ausländischer Polizistinnen und
Polizisten auf unmittelbare Übernahme in den Polizeivollzugsdienst der
Bundespolizei positiv gegenüber.
Im Ergebnis dieser Maßnahmen sind steigende Zahlen von Bewerberinnen und
Bewerbern mit Migrationshintergrund festzustellen. In der Folge konnte der
Anteil an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund in den
letzten Jahren stetig und spürbar gesteigert werden.
Die Maßnahmen der Bundespolizei waren und sind damit aus Sicht der
Bundesregierung erfolgreich.
13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der folgenden im
NAP festgestellten Erkenntnis „Schwarze Menschen sind als sichtbare
Minderheit besonders gefährdet, Rassismus ausgesetzt zu sein. Racial
Profiling ist hier ein Beispiel für eine spezifische Form von rassistischen
Praktiken, von der insbesondere Angehörige dieser Minderheit betroffen
sind“ (NAP, S. 11) in der Praxis?
Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hat die
Bundesregierung im März 2020 einen gesonderten Kabinettausschuss eingerichtet. Den
noch stattfindenden Debatten und aktuell zu erwartenden Ergebnissen des
Kabinettsausschusses wird insoweit nicht vorgegriffen.
Ferner wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu
Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/19458 verwiesen.
Die danach bei der Bundespolizei bereits etablierten Maßnahmen zur
Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Anwendung von Kontroll- und
Befragungsbefugnissen werden beibehalten und fortentwickelt. Weitere mehrtägige
Fortbildungen, auch in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen
Organisationen, werden Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in Führungs- und
Lehrfunktionen weiterhin als sog. Multiplikatoren für Interkulturelle Kompetenz
fortbilden. Im Fokus steht die Vermittlung von Grundlagen zur politischen
Bildung, Kultur und Religionen, Asyl, Flucht und Integration.
Neben den theoretischen Grundlagen spielt auch der praktische Teil, in Form
von Übungen zur Interkulturellen Kompetenz und Kommunikation sowie zum
kulturellen Perspektivwechsel, eine wesentliche Rolle.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
14. Warum wird weiterhin an verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen
festgehalten, obwohl diese das verbotene Racial Profiling zu begünstigen
scheinen, und inwiefern sieht die Bundesregierung hier
gesetzgeberischen Novellierungsbedarf?
a) Inwiefern plant die Bundesregierung, Projekte zur Erforschung der
Wirkung von verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen zu initiieren?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Funktionsweise des
bestehenden Beschwerdemanagements bei den Polizeibehörden des Bundes
vor allem auch mit Blick auf Eingaben von Bürgerinnen und
Bürgern, und inwiefern gibt es dazu ein Monitoring?
c) Wie reagiert die Bundesregierung darauf, dass trotz des Verbots von
Racial Profiling nach Ansicht der Fragesteller Schwarze Menschen
und Menschen die als vermeintlich „ausländisch“ gelesen werden, im
Rahmen verdachtsunabhängiger Personenkontrollen überproportional
häufig kontrolliert werden (https://www.deutschlandfunkkultur.de/ra
cial-profiling-rassismus-per-gesetz.976.de.html?dram:article_id=39
5051; https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-08/racial-
profiling-polizei-kontrolle-bochum-rechtswidrig-hautfarbe)?
d) Wie reagiert die Bundesregierung auf die wiederholte Aufforderung,
u. a. im Rahmen des Universal-Periodic-Review(UPR)-Verfahren vor
dem UN-Menschenrechtsausschuss, diese Praxis einzustellen?
Die Fragen 14 bis 14d werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Es wird zunächst auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/19458 verwiesen. Ein gesetzgeberischer Novellierungsbedarf wird nicht
gesehen.
Beschwerden können z. B. bei allen Behörden der Bundespolizei nicht nur auf
dem Postweg, sondern auch über deren Internetpräsenz www.bundespolizei.de
eingereicht werden. Wahlweise können Anliegen auch fernmündlich oder
persönlich vor Ort einer Dienststelle, schriftlich oder mündlich, vorgebracht
werden.
Sofern das Bundespolizeipräsidium als Behörde nicht in eigener unmittelbarer
Zuständigkeit handelt, bearbeitet es zentral als Bundesoberbehörde alle
Beschwerdesachverhalte, denen eine grundsätzliche, herausragende politische
oder bundesweite Bedeutung zukommt. Andernfalls werden die an das
Bundespolizeipräsidium gerichteten Beschwerdevorgänge an die im Einzelfall
zuständige Bundespolizeidirektion bzw. die Bundespolizeiakademie abgegeben und
dort abschließend bearbeitet. An der Sachverhaltsaufklärung werden alle von
der Beschwerde betroffenen Personen bzw. Bereiche beteiligt und nach
Abschluss des Verfahrens über deren Ausgang informiert.
Durch ein an die Leitung der jeweiligen Behörden angebundenes, einheitlich
geregeltes Beschwerdemanagement stellt die Bundespolizei sicher, dass die
Untersuchung und Bewertung aller Sachverhalte unparteiisch erfolgt. Soweit
strafrechtliche Ermittlungen in Betracht kommen, wird der entsprechende
Vorgang an die für die Strafverfolgung zuständige Behörde abgegeben.
Um die Effizienz des Beschwerdemanagements zu überprüfen, unterliegen die
Beschwerdebearbeitungsprozesse ständiger Analyse und Bewertung. Hierzu
gehören regelmäßige Evaluationen und die selbständige Einleitung
erforderlicher Optimierungsmaßnahmen. Die Ergebnisse der Evaluationen werden den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundespolizei im Rahmen der
innenwirksamen Öffentlichkeitsarbeit, inklusive etwaiger in der Folge
vorgenommener Änderungen von Verfahrensweisen, in geeigneter Weise vermittelt.
Das Beschwerdemanagement der Bundespolizei ist nach Auffassung der
Bundesregierung effektiv und hat sich insgesamt sehr gut bewährt.
Im Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus
werden fortlaufend Maßnahmen diskutiert, wie Rassismus und
Rechtsextremismus wirksam bekämpft werden können.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, insbesondere
auch in Bezug auf den Bericht der VN-Arbeitsgruppe von Expertinnen
und Experten für Menschen afrikanischer Abstammung (United Nations
Working Group of Experts on People of African Descent) vom Februar
2017, um rassistisch motivierten Straftaten und rassistisch motivierter
Diskriminierung von Schwarzen Menschen verstärkt entgegenzuwirken
(vgl. NAP, S. 42)?
In diesem Jahr zieht die Bundesregierung über die Internationale Dekade der
Menschen afrikanischer Abstammung, die die Vereinten Nationen mit ihrer
Resolution 68/237 vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2024 ausgerufen
haben, eine Halbzeitbilanz. Aus diesem Anlass planen die Beauftragte der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und das Bündnis
für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) eine
Kooperationsveranstaltung in zwei Teilen. Der erste Teil wird am 22. Juli 2020
als Onlinekonferenz stattfinden und sich auf die bisherige Bilanz der Dekade
und die sich daraus ergebenen weiteren Handlungsbedarfe zur Erreichung der
Ziele der UN-Dekade in Deutschland konzentrieren. Der zweite Teil wird im
Herbst über zwei Tage in Berlin stattfinden, und sich auf die thematische
Sensibilisierung und gemeinsame Erarbeitung von Strategien und
Handlungsmöglichkeiten gegen antischwarzen Rassismus für die Arbeit im
zivilgesellschaftlich-ehrenamtlichen Bereich beziehen.
Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hat die
Bundesregierung im März 2020 einen gesonderten Kabinettausschuss zu diesem Thema
eingerichtet. Im Rahmen der Arbeit des Kabinettausschusses werden
verschiedene Betroffenengruppen und Rassismen – beispielsweise im Hinblick auf die
Hautfarbe – einbezogen, um einen umfassenden und wirksamen
Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus zu erarbeiten.
Überdies wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 37 verwiesen.
Weiterhin hat das BMFSFJ in der ersten Förderperiode des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ ab 2017 den Träger Each One Teach One e.V. (EOTO) in
seiner Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger unterstützt.
Schwerpunkte der Arbeit von EOTO waren unter anderem Rassismusprävention und
Empowerment Schwarzer Menschen.
Im September 2017 wurde außerdem der Programmbereich „Förderung von
Modellprojekten zum Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft“ neu
in das Bundesprogramm eingeführt, in dem 37 Modellprojekte gefördert
wurden, die den sozialen Zusammenhalt in der Einwanderungsgesellschaft und die
Teilhabe von Menschen, die von Rassismus und Marginalisierung betroffen
sind zum Ziel hatten.
Am 26. und 27. September 2017 fand im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ ein Fachaustausch mit Vertreterinnen und Vertreter von
Modellprojekten, Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratie
und bundeszentralen Trägern statt, der sich mit Strategien und
Handlungsansätzen im Bereich „Rassismus und rassistische Diskriminierung“ beschäftigte und
dabei ein explizites Augenmerk auf Anti-Schwarzen Rassismus legte.
Durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wurde auch 2019 die erste
PAD (People of African Descent) WEEK Germany gefördert. Die PAD WEEK
ist eine zivilgesellschaftliche Konferenz von und für Menschen afrikanischer
Herkunft, bei der deutschlandweit über 300 Menschen aus 35 Organisationen
afrikanischer Herkunft zusammenkamen, um im Rahmen der UN Dekade ihre
Forderungen zu bündeln und Entscheiderinnen und Entscheider der Legislative
sowie Exekutive auf die Defizite im Menschenrechtsschutz, aber auch auf die
Errungenschaften von Menschen afrikanischer Herkunft in Deutschland
hinzuweisen.
In der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“
(2020 bis 2024) wird neben Modellprojekten, die sich mit Anti-Schwarzen
Rassismus beschäftigen, auch erstmalig ein Kompetenzzentrum im Themenfeld
„Rassismus gegen Schwarze Menschen“ ebenfalls mit den Träger EOTO
gefördert. Die Aufgabe dieses neuen bundesweit agierenden Kompetenzzentrums ist
es, vorhandene Informationen im Themenfeld zu bündeln, fachliche Beratung
bereitzustellen und den Transfer von erfolgreichen Ansätzen in Bundes-,
Landes- und kommunale Strukturen gewährleisten.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Schwerpunktsetzung vieler
Projekte, auch aus anderen Bereichen des Bundesprogramms,
phänomenübergreifend ausgerichtet ist. Den Gebietskörperschaften in den Handlungsbereichen
Kommune (Partnerschaften für Demokratie) und Land (Landes-
Demokratiezentren) werden die Fördermittel beispielsweise zur weitestgehend freien
Verfügung bewilligt, um damit ganz gezielt den Problemlagen vor Ort begegnen zu
können. Dazu gehören auch Projekte und Einzelmaßnahmen in der Arbeit
gegen Rassismus.
Diskriminierungen, Vorverurteilungen und rassistische Straftaten gegenüber
Schwarzen Menschen werden zudem in vielfältiger Form in Formaten der bpb
im Geschäftsbereich des BMI thematisiert, so zum Beispiel in der Ausgabe
„Rassismus begegnen“ der „Begegnen“-Reihe, die in Form von Flyern,
Plakaten und auch Online-Infofilmen über diverse Formen der rassistischen
Diskriminierung aufklärt und Handlungsmöglichkeiten gegen Rassismus aufzeigt.
Darüber hinaus wurde die von der VN-Arbeitsgruppe von Expertinnen und
Experten für Menschen Afrikanischer Abstammung im Abschlussbericht verstärkt
zu fokussierende Historizität der Diskriminierung und Verfolgung von
Afrikanerinnen und Afrikanern durch Deutsche durch die bpb zum Beispiel anhand
der Darstellung der kolonialen Vergangenheit und das damit verbundene
Aufzeigen der Verbrechen gegen Herero und Nama realisiert. Beispiele sind das
Onlinedossier zu „(Post)Kolonialismus und Globalgeschichte“ oder auch durch
die von der bpb durchgeführten postkolonialen Stadtführungen.
16. Welche systematische Erforschung von Benachteiligungsformen, die
spezifisch sichtbare Minderheiten erfassen, hat die Bundesregierung
bislang initiiert bzw. unterstützt (vgl. NAP, S. 11)?
Die ADS fördert in 2019/2020 mit dem „#AFROZENSUS“ ein Projekt, das die
Erfahrungen Schwarzer Menschen in Deutschland mit rassistischer
Diskriminierung erhebt. Das Projekt wird von Each One Teach One e.V. in Kooperation
mit Citizens for Europe (CFE) und Unterstützung des Deutschen Zentrums für
Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM-Institut) durchgeführt. Mit
Hilfe einer Online-Befragung sowie begleitender qualitativer Forschung sollen die
Lebenssituation und Diskriminierungserfahrungen von Menschen afrikanischer
Herkunft erfasst und untersucht werden. Auf Basis der Forschungsergebnisse
sollen Maßnahmen vorgeschlagen werden, um Rassismus und Diskriminierung
zu bekämpfen.
Im Januar 2020 wurden zudem Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen
Umfrage und eines Rechtsgutachtens zum Thema „Rassistische
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt“ veröffentlicht, die im Auftrag der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes durchgeführt wurde.
Das DeZIM-Institut führt als ressortforschungsähnliche Einrichtung des
BMFSFJ mehrere Forschungsprojekte durch, die auch Benachteiligungsformen
von spezifisch sichtbaren Minderheiten erfassen. So wird im Projekt
„Postmigrantische Gesellschaften“ die Verbreitung von antimuslimischen
Einstellungen in der Bevölkerung untersucht. Außerdem werden Zusammenhänge von
Stereotypisierungen und der (geäußerten) Bereitschaft zu Diskriminierung von
Musliminnen und Muslimen betrachtet. Im Projekt „Die Erfassung von
Mehrfachdiskriminierung und ihrer Dynamiken“ wird untersucht, wie rassistische
Diskriminierungserfahrungen abgefragt werden können. Ausgangspunkt
hierbei ist, dass der Migrationshintergrund als Instrument etwa zur Erfassung der
Gefährdung von rassistischer Diskriminierung nicht geeignet ist. Gesucht wird
nach alternativen Messinstrumenten, um Diskriminierung verschiedenster
Minderheiten (unterteilt nach Ethnizität, phänotypischen Merkmalen und religiöser
Zuschreibung) zu erheben. Derzeit werden durch das DeZIM-Institut weitere
Projekte geplant; zum Beispiel zu Modernisierungen der Artikulation
rassistischer Ideologien und der Intersektion mit anderen Ungleichheitsideologien mit
Bezug auf Musliminnen und Muslime und anderen sichtbaren Minderheiten
und zum Reaktionsverhalten auf rassistische Diskriminierungen. Ergänzend
wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 32 verwiesen.
17. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Problematisierung des
Begriffs „Fremdenfeindlichkeit“, der „die Konstruktion von Anderssein
verbirgt“ und dazu führt, dass „die Täter*innenperspektive
übernommen“ (NAP, Anlage II, S. 92) wird?
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) hat der Themenfeldkatalog die Aufgabe, die
Zielrichtung/Motivlage der Tat oder des Täters und die Umstände der Tat zu
beschreiben, und ermöglicht dabei eine differenzierte Betrachtung der Politisch
motivierten Kriminalität (vgl. NAP, S. 20). Im KPMD-PMK wird sowohl der
Begriff „Rassismus“ als auch der Begriff „Fremdenfeindlich“ zur Beschreibung
der individuellen Motivlage des Täters zur Begehung der politisch motivierten
Straftat genutzt. Im Unterthemenfeld „Fremdenfeindlich“ werden Straftaten
erfasst, die aufgrund von Vorurteilen des Täters u. a. bezogen auf Nationalität,
ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe und/oder Religionszugehörigkeit begangen
werden. Im Unterthemenfeld „Rassismus“ werden Straftaten in Bezug auf
zugeschriebene oder tatsächliche Hautfarbe und/oder ethnische Zugehörigkeit
registriert. Im Sinne einer validen Abbildung der Fallzahlen sind
Mehrfachnennungen der Themenfelder möglich und gewünscht. Die Darstellung der
subjektiven Täterperspektive im Rahmen des KPMD-PMK korrespondiert mit der
strafrechtlichen Würdigung der subjektiven Merkmale einer Tat. Strafrechtlich
stellen Motive der Hasskriminalität Beweggründe dar, die gemäß § 46 Absatz 2
des Strafgesetzbuchs (StGB) im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt
werden können. Hierbei stellt das Strafgesetzbuch gerade auf das Weltbild bzw.
die eigenen Vorurteile der Täter ab, was im Rahmen des KPMD-PMK
möglichst trennscharf abgebildet wird. Zu eigen macht sich die Bundesregierung
die Perspektive und Motivlage des Täters ausdrücklich nicht.
18. Welche fachlichen Impulse und Anregungen bezüglich des NAP, die im
Rahmen von innen- und gesellschaftspolitischen Debatten gegeben
wurden, hat die Bundesregierung sorgfältig geprüft und welche davon wie
aufgegriffen (vgl. NAP, S. 40)?
Die gewalttätigen Ausschreitungen im August 2018 in Chemnitz, der Mord an
Regierungspräsident Walter Lübcke im Juni 2019, der rechtsterroristische
Anschlag im Oktober 2019 in Halle und die rassistisch motivierten Anschläge im
Februar 2020 in Hanau, bei denen zehn Menschen ermordet worden sind, sind
Teil einer Reihe von sehr besorgniserregenden Vorfällen in der jüngeren
Vergangenheit und zeigen die dringliche Notwendigkeit auf, unsere freiheitliche
Demokratie mit rechtsstaatlichen Mitteln entschlossen zu verteidigen und dabei
insbesondere auch die Präventionsarbeit deutlich auszuweiten und zu
verstetigen. Dies ist auch Bestandteil des von der Bundesregierung beschlossenen
Maßnahmenpakets zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der
Hasskriminalität vom 30. Oktober 2019. Ein wesentlicher Bestandteil des
Maßnahmenpakets sind die vorhandenen Präventionsprogramme gegen Rechtsextremismus,
Antisemitismus, Rassismus und gegen gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit. Die bewährten Ansätze der Präventions- und Demokratieförderung sollen
ausgeweitet und auf hohem Niveau finanziell verstetigt werden. Das BMI und
das BMFSFJ prüfen zusätzliche rechtliche und konzeptionelle Strukturen.
Der Mitte März 2020 von der Bundesregierung eingesetzte Kabinettausschuss
zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hat im Rahmen seiner
ersten Sitzung eine Bestandsaufnahme der bisherigen Maßnahmen der
Bundesregierung insbesondere den Stand der Umsetzung des Maßnahmenpakets zur
Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
(Kabinettsbeschluss vom 30. Oktober 2019) besprochen. Darüber hinaus wurden erste
Handlungsempfehlungen zur weiteren Bekämpfung von Rechtsextremismus
und Rassismus erörtert. Der Kabinettsausschuss hat sich eine Arbeitsagenda
gegeben und vereinbart, bis zum Oktober 2020 einen konkreten
Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Rassismus vorzulegen.
Dazu werden auch Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft,
insbesondere der Migrantenorganisationen und der Wissenschaft angehört und die
Ergebnisse eines für August geplanten Bund-Länder-Treffens einbezogen.
In den Präventions- und Demokratieförderprogrammen des Bundes und in der
Arbeit der bpb sind bereits erste Schlussfolgerungen aus der aktuellen Situation
und Analyse gezogen und angewandt worden. Aufbauend auf bewährten
Ansätzen hat das BMFSFJ in 2020 eine zweite fünfjährige Förderperiode des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gestartet. Dazu gehört die Stärkung
lokalen Engagements in 300 Partnerschaften für Demokratie, die Arbeit der
16 Landes-Demokratiezentren u. a. mit der Mobilen Beratung, Opferberatung
sowie der Ausstiegs- und Distanzierungsberatung und die Arbeit der neuen
themenbezogenen 14 Kompetenznetzwerke und -zentren auf Bundesebene. Die
Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration stärkt diesen Bereich
mit der Unterstützung insbesondere der Mobilen Beratung und des
Bundesverbands für Opferberatung.
Mit der Mobilen Beratung werden (potentiell) Betroffene präventiv gegen
Rassismus und Rechtsextremismus sensibilisiert und Strategien im Umgang mit
Hasskriminalität entwickelt. Die Opferberatung berät und begleitet Opfer von
Hasskriminalität. Weiterhin werden zur Weiterentwicklung der
präventivpädagogischen Fachpraxis bundesweit insgesamt 144 Modellprojekte in den
Handlungsfeldern Demokratieförderung, Extremismusprävention und
Vielfaltgestaltung gefördert.
Angesichts der erhöhten fluchtbedingten Zuwanderung in 2016 stieg der
politische und gesellschaftliche Bedarf an wissenschaftlicher Expertise in den
Themenbereichen Flucht, Migration und Integration. Diesem Bedarf hat das
BMFSFJ durch die Gründung und den Aufbau des Deutschen Zentrums für
Migrations- und Integrationsforschung (DeZIM) Rechnung getragen. Eines der
Ziele des als ressortforschungsähnliche Einrichtung institutionell geförderten
DeZIM ist, zur Versachlichung der gesellschaftlichen und politischen Debatten
beizutragen. Darüber hinaus wurden und werden im Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ Maßnahmen gefördert, die unter anderem die spezifische Gruppe
der Geflüchteten adressieren.
Des Weiteren werden auch Empfehlungen wissenschaftlicher Expertinnen und
Experten, wie zum Beispiel die dem Bundestag übermittelten Ergebnisse des
Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus, sorgfältig geprüft, dessen
Handlungsempfehlungen umfassend umgesetzt worden sind.
19. Welche Impulse und Anregungen hat die Bundesregierung in Bezug auf
die zukünftige Handhabung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(AGG) sorgfältig geprüft und welche davon wie aufgegriffen (vgl. NAP,
S. 40)?
Im Bereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) veröffentlicht
die ADS regelmäßig Gutachten, Stellungnahmen und Factsheets zum
Antidiskriminierungsrecht, die von der Bundesregierung ausgewertet werden. Im
Hinblick auf die Diskriminierungsmerkmale „Rasse“ und „ethnische Herkunft“
sind in jüngerer Zeit insbesondere zwei Publikationen zu nennen, die sich mit
dem Bedarf einer Präzisierung und Erweiterungen der
Diskriminierungsmerkmale nach dem AGG sowie mit der Umsetzung der EU-Antirassismusrichtlinie
im Wohnungsbereich auseinandersetzen und die von der Bundesregierung noch
geprüft werden. Für die laufende Legislaturperiode sind im Bereich des AGG
zunächst keine weiteren Gesetzgebungsvorhaben mehr geplant.
20. Mithilfe welcher Maßnahmen setzt die Bundesregierung das im NAP
festgehaltene Ziel um, die im „Internationalen Übereinkommen zur
Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung“ (ICERD) verankerte
Definition von Rassismus und insbesondere die Betonung darauf, dass
rassistische Diskriminierung auch unbeabsichtigt erfolgen kann, in der
Verwaltung, bei Gerichten, bei der Polizei, in Sicherheitsbehörden sowie
in der Öffentlichkeit bekannt zu machen?
a) Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass die ICERD-
Definition von Rassismus auch in der behördlichen Praxis als Maßstab
angewendet wird?
b) Inwiefern haben die unterschiedlichen Ressorts im Rahmen ihres
jeweiligen Zuständigkeitsbereichs auf den Inhalt und den Umfang der
menschenrechtlichen Gewährleistung der ICERD hingewiesen?
c) Welche Veranstaltungen und Formate wurden von welchem Ressort
in den Jahren 2017 bis 2019 mit dem Ziel durchgeführt, die ICERD-
Definition von Rassismus bekannt zu machen (bitte nach Ressort,
Veranstaltung, Zielgruppe aufschlüsseln)?
d) Welche Veranstaltungen und Formate welcher Ressorts wurden im
Jahr 2020 bereits durchgeführt oder sind geplant (bitte nach Ressort,
Veranstaltung, Zielgruppe aufschlüsseln)?
e) Inwiefern wird eine Evaluation der Veranstaltungen und Formate
durchgeführt, und wenn ja, inwiefern werden die Ergebnisse der
Evaluation in die Planung zukünftiger Veranstaltungen und Formate
einbezogen?
Die Fragen 20 bis 20e werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt in unterschiedlichen Formaten diese Aufgabe.
Sie hat es sich in dem im Sommer 2017 NAP zum Ziel gemacht, die ICERD-
Definition von Rassismus in der Verwaltung, bei Gerichten und im
Sicherheitsbereich, aber auch in der Öffentlichkeit bekannter zu machen und darauf
hinzuwirken, dass diese Definition auch in der behördlichen Praxis als Maßstab
angewendet wird.
Eine erste Maßnahme zur besseren Bekanntmachung von ICERD ist z. B. eine
vom BMJV erstellte Informationsbroschüre. Die Broschüre soll die wichtigsten
Informationen zu Inhalt und Bedeutung von ICERD für die Praxis handhabbar
machen und in deutscher Sprache bündeln.
Dabei werden die Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass die Definition der rassistischen Diskriminierung aus
Artikel 1 ICERD unmittelbar im deutschen Recht gilt, dass sie vielfältige Formen
der direkten und indirekten, sowie der bewussten und unbewussten
Diskriminierung umfasst und dass sie nicht auf Fälle beschränkt ist, die in einem
Zusammenhang mit der Ideologie des Nationalsozialismus stehen oder den
Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) verwirklichen. Die Broschüre ist auf
der Website des BMJV abrufbar (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikation
en/DE/ICERD.html). Zudem wurde sie auf Bundes- und Landesebene verteilt,
um sie insbesondere im Bereich der Justiz- und Verwaltungspraxis bekannt zu
machen.
Das BMJV bietet zudem im November 2020 eine Tagung an der Deutschen
Richterakademie (DRA) mit dem Titel „Rassismus – Eine Herausforderung für
die Justiz“ an. Die Tagung richtet sich vorrangig an Staatsanwaltschaft und
Richterschaft. Ein Teil der Tagung ist der internationalen Perspektive gewidmet
und soll die Teilnehmer und Teilnehmerinnen u. a. über ICERD informieren.
Eine Evaluierung der Tagungen an der DRA ist stets vorgesehen. Die
Ergebnisse der Evaluierung werden in die Planung künftiger Veranstaltungen
einbezogen.
Die Bereiche Menschenrechte, Verhütung von Rassismus und rassistischer
Diskriminierung, einschließlich der Möglichkeit der unbeabsichtigten
Diskriminierung, sind im Übrigen ebenso wie die Anforderungen an die Rechtmäßigkeit
polizeilicher Maßnahmen, insbesondere unter Beachtung des
Gleichheitsgrundsatzes, wesentlicher und fachübergreifender Bestandteil bei der Vermittlung
theoretischer und praktischer Inhalte in der Ausbildung aller Laufbahngruppen
der Bundespolizei.
Entsprechende Maßnahmen finden sich in der Bundespolizei in diversen Aus-
und Fortbildungsmaßnahmen wieder. So haben z. B. in 2019 Expertinnen und
Experten des Diaspora Policy Institutes im Bereich der Interkulturellen
Kompetenz zum Thema „Diskriminierungsfreie Anwendung der Befragungs- und
Kontrollbefugnisse“ referiert. Diese Zusammenarbeit wird weiter ausgebaut
(s. Antwort zu Frage 13).
Nach der schrittweisen Öffnung der mit der Corona-Pandemie verbundenen
Einschränkungen, die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen als
Präsenzveranstaltungen unmöglich machten, konnte im Juni 2020 die Maßnahmenplanung mit
dem Diaspora Policy Institute wieder aufgenommen werden. Die nächste
Fortbildung zur Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Anwendung von
Kontroll- und Befragungsbefugnissen ist für August 2020 geplant. Vorgesehen
ist ein mehrtägiges Seminar für bereits qualifizierte Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren für Interkulturelle Kompetenz. Diese Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren führen dienststelleninterne Fortbildungen in den
Bundespolizeidirektionen durch. Mehrfach im Jahr werden Seminare durchgeführt, um
einen größtmöglichen Kreis von Kolleginnen und Kollegen zu erreichen.
Auch setzt etwa das Aus- und Fortbildungszentrum Oerlenbach die
Wanderausstellung „Menschrechte“ im Juni 2020 weiter fort. Diese wird in verschiedenen
Liegenschaften der Bundespolizei ausgestellt.
In der Bundesagentur für Arbeit sind Beauftragte für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt (BCA) und Migrationsbeauftragte in allen Arbeitsagenturen und
gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) eingesetzt. Neben dem umfangreichen
Schulungsangebot zum Thema Kultursensibilität informieren die BCA und
Migrationsbeauftragten auch in den Dienststellen vor Ort laufend zu dem
Themenfeld Vielfalt und Migration. Sie forcieren diese Themen und Interessen vor Ort,
gerichtet sowohl auf das Außenverhältnis, etwa bei Arbeitsmarktprogrammen
und Bildungszielplanungen, als auch auf die Innensicht, das Selbstverständnis.
Darüber hinaus haben sich zahlreiche Bundesressorts seit 2017 an
verschiedenen Formaten beteiligt, die auch die Information über rassistische
Diskriminierungen zum Gegenstand hatten beziehungsweise haben. Dazu gehört etwa die
Beteiligung an der Charta der Vielfalt, am NAP-I sowie an den Diversity-
Tagen.
21. Welche Veranstaltungen im Bundesministerium des Innern und bei der
Bundespolizei zu der Rassismusdefinition nach ICERD und dem Thema
Racial Profiling wurden seit dem Beschluss des NAP fortgeführt und
weiterentwickelt (vgl. NAP, S. 41)?
Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten werden in Bezug auf potentielle
Diskriminierungsgefahren fortwährend sensibilisiert. Die gültigen
Rahmenanweisungen zur lageabhängigen Befragung und der Lehrbrief bilden dabei die
Grundlage der Vermittlung bei der Anwendung von Befragungs- und
Kontrollbefugnissen. Hierbei wird auch auf aktuelle Fälle und maßgebliche
Gerichtsentscheidungen eingegangen, außerdem werden wissenschaftliche Studien und
einschlägige Literatur berücksichtigt. Speziell für den Bereich der
Kontrollbefugnisse erfolgte dies letztmalig im Juni 2020.
22. Auf welche Art und Weise hat die Bundesregierung den im NAP
angelegten Austausch zwischen zivilgesellschaftlichen Akteuren, dem
Bildungssektor sowie der Polizei und Justiz bislang gestärkt?
a) Welche konkreten Ereignisse konnten aus dem Kooperationsprojekt
„Rassismus und Menschenrechte – Stärkung der Strafjustiz“ des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
(2017/2018) dem Deutschen Institut für Menschenrechte und den
zuständigen Ländern für die Alltagspraxis von Justizpraktikerinnen und
Justizpraktikern gezogen werden, und inwiefern wurde diese in
überarbeiteten oder neu entworfenen Fortbildungsformaten verankert
oder anderweitig umgesetzt?
b) Welche Maßnahmen und welche Formate sind geplant, um den
Austausch zwischen zivilgesellschaftlichen Akteuren und Bildungssektor
sowie Polizei und Justiz in Zukunft zu stärken?
Die Fragen 22 bis 22b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das vom BMJV geförderte Projekt des DIMR wurde 2018 mit zwei
Publikationen abgeschlossen (im Internet abrufbar unter: https://www.institut-fuer-mensc
henrechte.de/themen/schutz-vor-rassismus/projekt-rassismus-und-menschenrec
hte-staerkung-der-strafjustiz/). Die Projektpublikationen enthalten u. a.
verschiedene Übungsszenarien und sollen so eine praxisrelevante Fortbildung
ermöglichen. Sie liegen nunmehr allen 16 Bundesländern vor, mit denen sich
BMJV und DIMR im Übrigen auch regelmäßig über das Projekt ausgetauscht
haben. So können die Länder nunmehr in eigener Regie Fortbildungen zu
diesem Thema für die jeweilige Landesjustiz durchführen. Dabei haben sie die
Möglichkeit, auf einen Pool von Referenten und Referentinnen
zurückzugreifen, der im Rahmen des Projekts aufgebaut und ausgebildet wurde.
Im Rahmen der Einrichtung des Programmbereichs „Prävention und
Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe“ im Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ in 2017, der als gleichnamiges Themenfeld nunmehr auch in der
zweiten Förderperiode des Bundesprogramms fortgeführt wird, konnten
vertrauensvolle (Arbeits-)Beziehungen zwischen den jeweiligen
Justizvollzugsanstalten der Länder und den dort tätigen zivilgesellschaftlichen Trägern
aufgebaut werden. Insbesondere die Arbeitsbeziehung zwischen der Leitung sowie
Mitarbeitenden der Justizvollzugsanstalten, der Bewährungs- und Jugendhilfe,
der sozialen Dienste und der zuständigen Landes(justiz)verwaltungen, der
Sicherheitsbehörden sowie den Mitarbeitenden und Multiplikatoren der
zivilgesellschaftlichen Träger konnte bei der Implementierung der Modellprojekte
erfolgreich aufgebaut, (fort-)entwickelt und gefestigt werden.
In der zweiten Förderperiode von „Demokratie leben!“ werden im Bereich
Bund Kompetenznetzwerke und -zentren gefördert. Zu den Aufgaben der
Kompetenznetzwerke und -zentren gehört die Vernetzung, Beratung und
Professionalisierung von Akteurinnen und Akteuren im spezifischen Themenfeld.
Dazu gehört auch die Förderung des Austausches zwischen
zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren, Verwaltung und Sicherheitsbehörden. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Beispielhaft sei hier das Kompetenznetzwerk „Schulische und außerschulische
Bildung im Jugendalter“ genannt, von dem das Thema „Rassismus“ auch in
Form von Fortbildungen für schulische Akteurinnen und Akteure adressiert
wird. Hierbei vermitteln die Träger des Kompetenznetzwerkes einerseits
zwischen verschiedenen Perspektiven und/oder bieten selbst themenspezifische
Fortbildungen für Schulen an. Darüber hinaus werden in der zweiten
Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ – wie auch schon in der
ersten Förderperiode – mehrere Modellprojekte sowie Projekte über die
Landesdemokratie-Zentren und Partnerschaften für Demokratie gefördert, die das
Themenfeld „Rassismus“ im Kontext „Schule“ bearbeiten und damit auch den
Transfer in den Bildungssektor fördern.
Als Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Trägern
und der Polizei kann zudem das Modellprojekt des Dokumentations- und
Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma e.V. genannt werden, welches in der
ersten Förderperiode des Bundesprogramms gefördert wurde. Zur Prävention von
Antiziganismus hat der Träger kontinuierlich mit Polizei-
Bildungseinrichtungen zusammengearbeitet und Konzepte und Bildungsmaterialien zur Verfügung
gestellt. Unter anderem hat die Polizeiakademie Berlin mehrere über das
Dokumentationszentrum angebotene Workshop-Angebote in ihr Aus- und
Fortbildungsprogramm aufgenommen, mit dem Beamtinnen und Beamte aus
unterschiedlichen Arbeitsbereichen und in unterschiedlichen Stadien ihrer
beruflichen Biographie erreicht wurden.
Im Rahmen des Fortbildungsformats „Zwischen Konflikt und Konsens. Polizei
und Zivilgesellschaft im Dialog“ der bpb trafen sich in den Jahren 2016 bis
2019 Vertreterinnen und Vertreter von Polizeien unterschiedlicher
Bundesländer mit Vertreterinnen und Vertretern zivilgesellschaftlicher Initiativen, um in
einem geschützten Raum das Agieren zwischen- und miteinander zu
diskutieren, so zum Beispiel bei der Durchführung von Gegendemonstrationen bei
Aufmärschen von Rechtsextremistinnen und Rechsextremisten.
Das Format „Polizei und politische Bildung“ ist ein Format der bpb, der
Deutschen Hochschule der Polizei (DHPOL) und der Fachhochschule für
Öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (FHöV NRW), welches sich mit der
Entwicklung von innovativen Ansätzen der Bildung bzgl. Menschenrechten
und der Rassismusprävention bei der Zielgruppe der Polizeien
auseinandersetzt. Dieses Format widmet sich dem Austausch von zivilgesellschaftlichen
Akteuren, dem Bildungssektor sowie Polizei.
Darüber hinaus fördert die bpb im Rahmen einer Zuwendung seit 1. Februar
2020 bis 31. Januar 2022 das Modellprojekt „Culture Coaches: Einander
verstehen – miteinander leben“ der Zohre Esmaeli Foundation.
Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Vermittlung von transkulturellen
Integrationsmethoden in Wechselwirkung mit Institutionen der
Aufnahmegesellschaft, um ein transkulturelles Verständnis von Integration zu stärken,
Demokratie zu fördern und Bewusstsein für Diskriminierungen und Rassismus zu
schärfen. Es werden Kooperationen mit relevanten öffentlichen Behörden, wie
Sozialämtern, Jobcentern, Polizei, der Bundesagentur für Arbeit etc.
geschlossen. In diesen Institutionen sollen die ausgebildeten „culture coaches“
Workshops, Seminare und Einzelberatungen anbieten und auf diese Weise
Beschäftigte sensibilisieren.
Ferner wird die Zusammenarbeit der Bundespolizei mit dem Diaspora Policy
Institute zur weiteren Qualifizierung von Multiplikatorinnen und
Multiplikatoren für Interkulturelle Kompetenz weiter ausgebaut werden (siehe oben).
Darüber hinaus wird auf das in der Antwort zu Frage 3 dargestellte aktuell von
BMJV geförderte Projekt des DIMR verwiesen. Zudem wird auf die von
BMJV geplante Fortbildungsveranstaltung an der Deutschen Richterakademie
verwiesen, die in der Antwort auf Frage 20 dargestellt wurde.
23. Welche Veranstaltungen und Formate wurden bislang im Rahmen des
Projekts des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (vgl.
NAP, S. 42) durchgeführt, um die Zusammenarbeit zwischen
zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Polizei bei der Bekämpfung und
Erfassung von Hasskriminalität zu verbessern (bitte nach Thema, Ort,
Zeitpunkt und Zielgruppe der Veranstaltung aufschlüsseln)?
a) Sind weitere Veranstaltungen im Rahmen des Projekts geplant, und
wenn ja, wie viele?
b) Inwiefern erfolgt eine Evaluation des Projekts, und wenn ja, welche
Stelle führt die Evaluation durch, welche Ergebnisse liegen bislang
vor, und inwiefern fließen diese in die weitere Planung und
Gestaltung des Projekts ein?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 23 bis 23b zusammen
beantwortet.
Die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und
zivilgesellschaftlichen Akteuren ist für die Bundesregierung ein zentraler Ansatz
zum Zweck der Prävention und Bekämpfung von Hasskriminalität. Das BMI
rief dafür ein mehrjähriges Forschungsprojekt zur Zusammenarbeit von
Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Erfassung und
Bekämpfung von vorurteilsgeleiteten Straftaten ins Leben.
Ziel ist es, durch Intensivierung der Kooperation mit der Zivilgesellschaft das
Dunkelfeld dieser Straftaten zu erhellen und die polizeiliche Prävention in
diesem Bereich weiterzuentwickeln. Im Rahmen dieses Forschungsprojektes
wurden unter anderem vier regional ausgerichtete Fachtagungen in Braunschweig,
Weimar, Schwerin und Mannheim durchgeführt, an denen eine Vielzahl an
zivilgesellschaftlichen und sicherheitsbehördlichen Akteuren sowie
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Verwaltung und Wissenschaft mitwirkten.
Die Ergebnisse der Studie werden vom BMI gesichtet und geprüft.
Anschließend sollen sie unter anderem in die Arbeit des am 20. Mai 2020 erstmals
zusammengetretenen Kabinettausschusses zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus einfließen. Der in diesem Rahmen von allen Mitgliedern
des Kabinettausschusses auszuarbeitende Maßnahmenkatalog soll speziell auch
die weitere Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden,
Justiz, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Trägern zum Ziel haben. Überdies
wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.
24. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, damit die
Aus- und Fortbildung in Bezug auf Rassismus und rassistische
Diskriminierung für alle Bereiche der Verwaltung, Justiz und Polizei – ggf. auch
durch Austausch und Zusammenarbeit mit den Ländern – verbessert
wird, und welche Ergebnisse wurden hier bislang erzielt?
In den Studiengängen der Hochschule Bund ist das Erkennen und Bekämpfen
von Rassismus und rassistischen Diskriminierung über die grundlegenden
Studiengebiete (hier etwa: Verfassungsgeschichte, Staatsrecht, Psychologie/
Soziologie/Pädagogik) laufend Gegenstand von Lehrveranstaltungen.
Darüber hinaus kann zum Aufbau und der Vertiefung von interkultureller
Kompetenz bereits auf ein reichhaltiges Angebot bei der Bundesakademie für
öffentliche Verwaltung (BAköV) zurückgegriffen werden. Hier werden u. a.
Grundsensibilisierungen, Vertiefungsseminare und Spezialseminare für
Interessentinnen und Interessenten angeboten. Im Bundesverwaltungsamt (BVA)
finden zudem im Rahmen der politischen Grundbildung der Beschäftigten
regelmäßig EU-kompetenzbildende Seminare (hier: ebenfalls Grundlagen- und
Aufbauschulungen) sowie mehrfach im Jahr Studienfahrten zu den EU-
Institutionen nach Brüssel statt.
Der Aspekt der Gleichbehandlung auf der Grundlage des AGG wird seitens der
BAköV in zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen thematisiert. Zur
Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Bundesverwaltung stellt die BAköV auf ihrer elektronischen Fortbildungsplattform eine
umfassende und aktuelle Arbeitshilfe zum AGG zur Verfügung. Im Hinblick
auf den in § 12 AGG erforderlichen Schulungsbedarf erarbeitet die BAköV
derzeit zudem ein elektronisches Lernprogramm. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 31 verwiesen.
Darüber hinaus werden im Rahmen der Berufsausbildung, die die
Bundesressorts selbst durchführen, Aktivitäten zur Aufklärung und politischen Bildung,
zur Auseinandersetzung mit Rassismus und rassistischer Diskriminierung
sowie zum Aufbau und zur Vertiefung interkultureller Kompetenz unterstützt.
Die Auseinandersetzung mit Rassismus ist bereits seit Jahren ein wichtiger
Bestandteil im dienstbegleitenden Unterricht des BVA. Aktuelle Ereignisse
werden regelmäßig im Unterricht aufgegriffen. Prädestiniert hierfür sind das
Staatsrecht im Bereich Grundrechte aber auch das Fach Politik. Unabhängig
von aktuellen Ereignissen hat das Thema auch dadurch an Bedeutung
gewonnen, dass immer mehr Auszubildende einen Migrationshintergrund haben.
Eine Besonderheit bildet auch der in Köln traditionelle Besuch der
Gedenkstätte im ehemaligen Hauptquartier der Geheimen Staatspolizei (sog. „ElDe
Haus“). Im Rahmen des Lernbüros werden die Auszubildenden durch die
Gedenkstätte samt Gefängnis und Hinrichtungsplatz geführt. Dieser Besuch wird
zumeist von einem der Vertrauensdozenten begleitet, die bei diesem Thema
besonders sensibilisiert sind.
Die Themenfelder Menschenrechte, Verhütung von Rassismus und rassistische
Diskriminierung sind ebenso wie die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen
bei der Bundespolizei wesentlicher und fächerübergreifender Bestandteil der
Vermittlung in der Ausbildung aller Laufbahngruppen sowie in der Fortbildung
und werden der gesellschaftlichen Entwicklung folgend fortwährend
weiterentwickelt.
Neben theoretischem Grundlagenwissen lernen die Polizeianwärterinnen und
Polizeianwärter durch praxisorientierte Trainings, Diskriminierung und
Rassismus vorzubeugen. Das geschieht zum Beispiel in Form von Rollenspielen und
Situationstrainings zu konkreten Einsatzmaßnahmen. Dabei stärken die
Bundespolizisten ihre Fähigkeiten, versteckte Diskriminierungen und Vorurteile zu
erkennen. Entsprechende Schulungen finden auch in der späteren Berufszeit
regelmäßig statt.
Zur Verbesserung der Aus- und Fortbildungsinhalte finden regelmäßige und
anlassbezogene Evaluierungen statt, so können auch kurzfristig aktuelle
Ereignisse berücksichtigt werden.
Neben internen und externen Referentinnen und Referenten werden ebenfalls
Vertreterinnen und Vertreter potenziell betroffener Personengruppen angefragt
und integriert.
Die durch die Amtsleitung des BKA eingerichtete Arbeitsgruppe „Werte“
befasst sich mit der Frage, wie die Mitarbeiterschaft im bereits vorhandenen und
täglich positiv gelebten Werteverständnis bestärkt werden und wie Resilienz
gegenüber jeder Form von Radikalisierung und Extremismus weiter erhöht
werden kann.
Der Fachbereich Kriminalpolizei der Hochschule des Bundes beim BKA räumt
der Thematik „Rassismus“ und einer damit einhergehenden
verhaltensspezifischen Sensibilisierung der Studierenden einen hohen Stellenwert ein. Bereits zu
Beginn der Ausbildung erfolgt eine Stärkung der „Interkulturellen
Kompetenz“, die anlassbezogen und kontinuierlich durchgeführt wird und sich über
das gesamte Curriculum erstreckt. Themen wie „Rassismus“, das Syndrom
„Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ sowie die Sensibilisierung für
Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung bzw. Geschlechtsidentität
sind Kernbestandteile der Lehre.
In Ergänzung bietet die Hochschule beim BKA Veranstaltungen an
beziehungsweise unterhält Kooperationen mit Institutionen aus dem Themenfeld
„Rassismus“ und bildet damit ein breites Spektrum an unterschiedlichen „Anti-
Rassismus-Maßnahmen“ ab.
Im Rahmen der Fortbildung werden die Führungskräfte und Mitarbeiterschaft
im Hinblick auf rassistische Verhaltensweisen sensibilisiert;
Seminare/E-Learning zu den Themen „Interkulturelle Kompetenz“,
„Interkulturelle Kommunikation“ sowie „Grundsätze für Verhalten in einer vielfältigen
Gesellschaft“. Die dabei vermittelten Inhalte sind u. a. Polizeikultur in
Deutschland, Umgang mit Menschen aus anderen Kulturen, Verstehen
kultureller Unterschiede/Vermeidung typischer Missverständnisse/Ausräumen von
Vorurteilen.
Im Jahr 2020 sind sowohl die Fortsetzung dieser Fortbildungsmaßnahmen als
auch die Aufnahme weiterer Seminare zu diesen Themen vorgesehen, z. B. in
enger Kooperation mit der Anne-Frank-Stiftung (Frankfurt); die Aufnahme
solcher Veranstaltungen in das regelmäßige Lehrgangsprogramm des BKA ist
beabsichtigt.
In den fachbezogenen Lehrgängen der kriminalpolizeilichen Spezialfortbildung
und des Polizeitrainings wird darauf geachtet, Inhalte abzubilden, die
Berufsethos und Werten von Polizeivollzugsbeamtinnen und- beamten entsprechen
(keine Klischees oder vorherrschende Stereotype bedienen). Das o. g.
Programm wird ständig weiterentwickelt.
Ursachen und Wirkungen von Rassismus und rassistischer Diskriminierung
sind, wie auch die Themenfelder Antisemitismus, Antiziganismus,
Sozialdarwinismus und Neonazismus, in unterschiedlichster Form regelmäßig
Gegenstand in der Aus- und Fortbildung an der Akademie für Verfassungsschutz
sowie in der Laufbahnausbildung des gehobenen Dienstes an der Hochschule des
Bundes für öffentliche Verwaltung.
Dabei sind entsprechende Inhalte meist integriert in das Fach
Rechtsextremismus oder in Seminare zum Rechtsextremismus. Darüber hinaus werden die
genannten Einstellungen auch im Fach Politische Ideengeschichte im Studium
thematisiert.
Es wird dabei immer wieder darauf verwiesen, dass es sich nicht nur um
historische Themen handelt, findet man doch die genannten Einstellungen auch im
gegenwärtigen Extremismus. Die kritische Auseinandersetzung mit derartigen
ideologischen Auffassungen oder diskriminierenden Vorstellungen dient dabei
nicht nur dazu, einschlägige Auffassungen bei der Analyse extremistischer
Bestrebungen besser zu erkennen. Gleichzeitig wird dadurch das demokratische
Bewusstsein der Beschäftigten und der Studierenden gestärkt.
Um die Belegschaft des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
zu sensibilisieren und die Diversity-Kompetenzen der Beschäftigten zu
erweitern, wurde im Jahr 2018 die Schulung „Antidiskriminierung und
Diversitätssensibilisierung“ ins Leben gerufen, die eine verpflichtende Teilnahme
beinhaltet und auf zwei Zielgruppen – Mitarbeitende und Führungskräfte –
ausgerichtet ist.
Daneben wurde ein Großprojekt mit dem Titel „Diversity im BAMF –
Prävention und Antidiskriminierung“ implementiert mit dem Ziel, ein ganzheitliches
Konzept gegen Rechtsextremismus, Rassismus und anti-muslimische
Tendenzen zu erarbeiten. Hierfür werden konkrete Maßnahmen entwickelt und
umgesetzt, die dem Anspruch einer ganzheitlichen und nachhaltigen Strategie
gerecht werden. Die zu entwickelnden und umzusetzenden Maßnahmen zielen
dabei auf die individuelle, institutionelle und auch gesellschaftliche Ebene ab. Im
besonderen Fokus stehen der behördenübergreifende Austausch und die
Gründung eines Netzwerks. Ein erstes Vernetzungstreffen mit Vertreterinnen und
Vertretern mehrerer Bundes- und Landesbehörden, z. B. des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie der bayerischen
Landespolizei und des Landeskriminalamtes Bayern, fand bereits statt. Der nächste
Schritt ist die Netzwerkarbeit durch regelmäßigen Austausch zu verstetigen und
weitere Teilnehmende für das Netzwerk zu gewinnen.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des BMFSFJ werden
in vielen Modellprojekten und Einzelmaßnahmen der „Partnerschaften für
Demokratie“ unter anderem auch Ansätze für die Aus- und Fortbildung in Bezug
auf Rassismus und rassistische Diskriminierung entwickelt und erprobt. Ein
Transfer der Ansätze in die Regelstrukturen wird dabei angestrebt.
Seit Mitte des Jahres 2018 führt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in
Kooperation mit Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Polizei auf Bundes-
und Landesebene Schulungen für Führungskräfte der Polizei durch. Ziel der
Schulungen ist es, zu diskriminierungsfreien Zugängen bei
Personalmaßnahmen in der Polizei beizutragen sowie das Bewusstsein für
Antidiskriminierungsrecht in der Polizei insgesamt zu stärken.
Das Thema Vielfalt ist in der militärischen Ausbildung der Bundeswehr
verankert. So soll eine Sensibilisierung für diese Frage erreicht werden. Daneben
werden unter einem rechtlichen Aspekt alle Soldatinnen und Soldaten
verpflichtend zu den soldatischen Rechten und Pflichten unterrichtet. Dazu gehört
auch die Pflicht zur Kameradschaft nach § 12 des Soldatengesetzes, welche den
Kameradinnen oder die Kameraden unabhängig von Geschlecht, Alter,
Religion oder ethnischer Herkunft als achtenswert schützt. Die Aus-, Fort- und
Weiterbildung wird begleitend evaluiert und wurde zuletzt 2018 neu geordnet. Die
Ausbildung erfolgt in Zuständigkeit der Bundeswehr.
Die im Verantwortungsbereich des BMF durchgeführten Vorbereitungsdienste
haben zum Ziel, die Anwärterinnen und Anwärter zu verantwortlichem
Handeln im freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu befähigen.
Hierzu zählt selbstverständlich auch die Ablehnung von Rassismus und
rassistischer Diskriminierung innerhalb und außerhalb des Dienstes. Die
verfassungsrechtlichen Grundlagen der freiheitlich demokratischen Grundordnung in
Bezug u. a. auf Rassismus sind fester Bestandteil der Ausbildungs- und
Studienpläne.
Darüber hinaus zielen diverse Fortbildungsveranstaltungen im Trainingskatalog
der Bundesfinanzverwaltung darauf ab, die Fertigkeiten für den dienstlich
bedingten Umgang mit Menschen unterschiedlicher (kultureller/ethnischer)
Herkunft zu entwickeln, entstehende Belastungen im gemeinsamen Umgang zu
reduzieren und das Wissen über kulturbedingte Denk- und Verhaltensweisen
auszubauen – sowohl in der internen Kommunikation (z. B. Interkulturelle
Führungskompetenz) als auch in der externen Kommunikation (z. B.
Kommunikation bzw. Konflikttraining in den Bereichen Kontrolle oder Außendienst,
Interkulturelle Sensibilisierung, etc.).
Um Zugangsbarrieren für Menschen mit Migrationshintergrund am
Arbeitsmarkt abzubauen setzt das „Förderprogramm Integration durch Qualifizierung-
IQ“ seit 2005 auf Sensibilisierungsschulungen für Arbeitsmarktakteure. Dabei
geht es auch um die Erweiterung von Interkultureller Kompetenz und
Antidiskriminierung. Hauptzielgruppen sind dabei Führungskräfte und Mitarbeitende
in Agenturen für Arbeit, Jobcenter, kommunalen Verwaltungen und kleine und
mittelständische Unternehmen.
25. Welche Erkenntnisse konnten bislang aus dem Projekt, das von der
Bundeszentrale für politische Bildung, der Deutschen Hochschule der Polizei
und der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW konzipiert
wurde und dessen Ziel es ist, Methoden zur Information über Rassismus,
Menschenrechte und Rechtsextremismus für die Zielgruppe Polizei zu
sammeln, gewonnen werden (vgl. NAP, S. 42)?
a) Ist das Projekt bereits abgeschlossen?
b) Welche Lerninhalte umfasst die Sammlung?
c) Wie wird sichergestellt, dass die Lerninhalte den Grundsätzen des
ICERD und den Zielen des NAP entsprechen?
d) Inwiefern fließen die Lerninhalte der Sammlung bereits in die
Regelstruktur der Ausbildung von Polizeifachkräften ein, und falls dies
bislang nicht der Fall ist, bis wann ist eine entsprechende Umsetzung
geplant?
Die Fragen 25 bis 25d werden des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Das Format „Polizei und politische Bildung“, welches von der bpb, der
DHPOL sowie der FHöV NRW konzipiert und realisiert wurde, wurde in einer
ersten Form von 2016 bis 2019 als Kooperationsprojekt durchgeführt. Mithilfe
dieses Formates sollen Polizistinnen und Polizisten befähigt werden,
kritischreflektiert Einsatzanlässe in ihrem politisch-sozialen Kontext zu verstehen,
Urteilsfähigkeit zu entwickeln und die Menschenwürde achtend im Sinne der
Grundordnung zu handeln. Diese Forderungen wurde u. a. im Abschlussbericht
des NSU-Untersuchungsausschusses verdeutlicht. Aber auch vonseiten der
Polizeien wurden Bedarfe gemeldet, um die Anforderungen im Zusammenhang
z. B. von populistischen und extremistischen Demonstrationen, der
Migrationsthematik, terroristischen Bedrohungen und politisch motivierter Kriminalität zu
verstehen und adäquat begegnen zu können. Darüber hinaus sollte es weitere
Angebote zur Ausweitung des fachlichen Wissens, aber auch zur Stärkung der
Haltung der einzelnen Polizistin bzw. des einzelnen Polizisten geben. Überlegt
wurde somit vonseiten der Partner, dass eine Analyse des bisherigen Angebotes
stattfinden und dieses gegebenenfalls erweitert werden müsse. Die Ziele des
Kooperationsprojektes waren deshalb:
1. die Erhebung der Bedürfnis- und Bedarfslage zur politischen Bildung
innerhalb der Polizei,
2. die Erfassung vorhandener Angebote in der polizeilichen Aus- und
Fortbildung,
3. ein Abgleich in einem Ist-Soll-Befund und einer Stärken-Schwächen-
Analyse,
4. die konzeptionelle Weiterentwicklung der politischen Bildung für die
Polizei beruhend auf wissenschaftlicher Arbeit, Fachkonferenzen und dem Input
des Projektbeirats,
5. der Aufbau einer spezifischen Online-Datenbank für Bildungskonzepte und
-materialien sowie
6. die Entwicklung eines Nachhaltigkeitskonzepts.
Das Projekt wurde von allen Seiten intensiv betreut, insbesondere vonseiten der
DHPOL wurden intensive Recherchen und Abfragen auf allen Ebenen der
Bundes- und der Landespolizeien durchgeführt. Ein kontinuierlicher Austausch
wurde mit polizeilichen Bildungsträgern und im eigens dafür eingerichteten
Projektbeirat gepflegt, der konstant die Einhaltung der Grundlagen der
politischen Bildung im Kontext der Rassismusprävention, wie sie auch in den
Grundsätzen des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus festgelegt sind,
überprüfte. Zum Abschluss des Projektes „Polizei und politische Bildung“
waren die Bestände der Angebote politischer Bildung eruiert und in einzelnen
Paper dargestellt. Weitere Erkenntnisse wurden in Form von Publikationen
aufbereitet sowie Ergebnisse auf Fachtagungen und Konferenzen präsentiert und
diskutiert. Kern der Ausarbeitung des Projektes war eine Datenbank, die es
Bildungsträgern und Lehrenden ermöglicht, auf ein breites Informationsangebot
zu Konzepten und Materialien für die politische Bildung für die Polizei
zuzugreifen. So können Lehrangebote qualitativ verbessert werden. Mit dem Projekt
wurden Grundlagen für die qualitative Weiterentwicklung der politischen
Bildung für die Polizei aufbereitet und dargelegt. Gleichzeitig wurden bestehende
Defizite dieser politischen Bildung identifiziert und die Ergebnisse wurde allen
Ausbildungsebenen der Polizeien der Länder zur Verfügung gestellt, so dass
eine Optimierung der Ausbildung in den Regestrukturen erfolgen konnte.
Ausgehend von den Befunden, der Nachfrage und den festgestellten Bedarfen
wird das Format „Polizei und politische Bildung“ in einer abgeänderten Form
als Zuwendung fortgeführt. Bei dem Folgeprojekt sollen nun die
Rahmenbedingungen identisch bleiben, jedoch unterschiedliche Schwerpunkte vereinbart
werden. Das Folgeprojekt baut zwar auf den Ergebnissen des
Kooperationsprojektes auf, jedoch sollen auch inhaltlich weiterführende Aspekte behandelt
werden. Die geplante Maßnahme soll:
1. die Entwicklung und Bereitstellung von Konzepten und Materialien der
polizeilich-politischen Bildungsarbeit verstetigen,
2. die Erprobung von Konzepten und Materialien fördern und
3. durch die Etablierung nachhaltiger Netzwerkstrukturen die Fortentwicklung
der politischen Bildungsarbeit in der und für die Polizei schaffen.
Kern des Formates „Politische Bildung und Polizei“ ist der Arbeitskreis
„Polizei und politische Bildung“, der insbesondere durch Fachtagungen geformt
werden soll. Der Arbeitskreis soll die oben genannten Punkte mit Expertise
füllen.
In der Maßnahme sollen im Speziellen:
1. die Bedarfe und Bedürfnisse der Polizeien weiterhin analysiert werden,
2. Entwicklungen im Bereich der politischen Bildung und Polizei beobachtet
werden,
3. die oben beschriebene Datenbank weiterentwickelt werden,
4. Projekte und Angebote evaluiert werden,
5. Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen der Polizei und politischen
Bildung erarbeitet, begleitet und unterstützt werden,
6. Bildungsträger in Fragen der politischen Bildung beraten werden,
7. Netzwerke aufgebaut und gepflegt werden.
Das Veranstaltungsformat des Jahres 2019 fand am 28. und 29. November 2019
in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme statt. Es trug den Titel „Polizei und
historisch-politische Bildungsarbeit an Geschichtsorten und Gedenkstätten“.
Das Veranstaltungsformat 2020 wird in der Evangelischen Akademie für
politische Bildung in Tutzing stattfinden und wird sich vor dem Hintergrund des
Oktoberfestattentates, was 2020 40 Jahre vergangen ist, mit Rechtsterrorismus
befassen.
26. Wie viele Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte haben nach Kenntnis der Bundesregierung Fortbildungsmodule
zu den Themenfeldern Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und
Muslimfeindlichkeit absolviert, und in welchem Umfang und in welchen
Formaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Fortbildungsmodule zu den Themenfeldern Rassismus und Antisemitismus,
Antiziganismus und Muslimfeindlichkeit angeboten und wahrgenommen (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Zuständig für die Fortbildung der im Landesdienst stehenden Richterinnen und
Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind ausschließlich die
Länder. Daher liegen der Bundesregierung die erbetenen Informationen nicht vor.
27. Hat die Bundesregierung, wie es im NAP vorgesehen ist, bereits geprüft,
wie eine „bestmögliche Struktur und Vernetzung der verschiedenen
Beratungsangebote“ (NAP, S. 43) (u. a. der mobilen Beratung, der Opfer-,
der Eltern- sowie der Ausstiegsberatung) erreicht werden kann?
a) Falls ja, wie gestaltet sich eine bestmögliche Struktur?
b) Falls nein, bis wann wird die Prüfung erfolgen bzw. abgeschlossen
werden?
c) Existieren mittlerweile in jedem Bundesland die im 13.
Menschenrechtsbericht der Bundesregierung geforderten Beratungsstellen für
Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt, und wie gestaltet sich
die Kooperation zwischen Bund und Ländern in diesem Bereich?
d) Inwiefern gewährleistet die Bundesregierung, dass diese
Opferberatungsstellen eine angemessene, auf Dauer angelegte finanzielle
Förderung erhalten und somit planungssicher und nachhaltig arbeiten
können?
e) Inwiefern ist geplant, bereits etablierte zivilgesellschaftliche und
migrantische Beratungsangebote in der Vernetzung zu berücksichtigen?
Die Fragen 27 bis 27e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Neben der Erweiterung der Möglichkeiten der Länder zur Förderung der
Beratungsangebote in der neuen Programmperiode des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ (siehe z. B. Antwort zu Frage 4) haben der Bundesverband der
Mobilen Beratung e.V. (BMB) und der Verband der Beratungsstellen von
Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) erstmals
eine gemeinsame Projektbeschreibung eingereicht. Mit einer Förderung der
beiden Dachverbände zunächst bis 2022 soll die Struktur und Vernetzung der
verschiedenen Beratungsangebote weiter optimiert werden. Bis dahin sollen
eine bestmögliche Struktur und Vernetzung der verschiedenen
Beratungsangebote unter Einbeziehung der wissenschaftlichen Begleitung des
Bundesprogramms, der Länder und der Verbände gestaltet werden.
In allen Bundesländern existieren Beratungsangebote für Opfer und Betroffene
rechtsextremer und rassistischer Gewalt. Die Arbeit der Opferberatungen ist
auch Thema der Bund-Länder-Treffen (siehe Antwort zu Frage 3). Die weitere
Gestaltung der Arbeit der Opferberatungsangebote wird auch Teil der Arbeit
des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und
Rassismus.
In Deutschland gibt es bundesweit eine Vielzahl an Ausstiegsberatungen im
Bereich Rechtsextremismus, die sich grob unterteilen in staatliche und
zivilgesellschaftliche Angebote. Staatliche Angebote liegen meist in der
Zuständigkeit der Innenministerien. Im Folgenden wird lediglich über die Angebote des
BMFSFJ Auskunft gegeben.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden
Ausstiegsberatungsstellen im Themenfeld Rechtsextremismus in mehreren
Programmbereichen gefördert. Zum einen werden im Handlungsbereich Land bei den Landes-
Demokratiezentren angesiedelte Angebote der Distanzierungs- und
Ausstiegsberatung in den Ländern gefördert.
Neben diesen werden in der aktuell 2. Förderperiode des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ (2020 bis 2024) bundesweit fünf Modellprojekte
gefördert, die unterschiedliche Ansätze und Konzepte entwickeln und erproben, um
die Fachpraxis der Ausstiegsarbeit weiterzuentwickeln. Zusätzlich wird unter
Begleit- und Unterstützungsprojekten die ZDK – Gesellschaft Demokratische
Kultur mit dem Begleitprojekt „Deradikalisierung und Ausstieg aus dem
Extremismus EXIT-Deutschland – Weiterentwicklung und Begleitung“ gefördert.
28. Welche Veranstaltungen und Maßnahmen hat das Bundesministerium
durchgeführt und ergriffen, um insbesondere auf lokaler Ebene den
Austausch von zivilgesellschaftlichen Organisationen (insbesondere
Opferverbänden) und der Polizei bei der Bekämpfung und Erfassung von
Hasskriminalität – auch im Hinblick auf eine Stärkung der Motivation
zur Strafanzeige – zu verbessern (vgl. NAP, S. 42)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 und im Hinblick auf die Zusammenarbeit
mit dem Diaspora Policy Institute auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
Darüber hinaus erfolgte ein Austausch zwischen dem Vorsitzenden des Zentralrats
der Sinti und Roma mit dem Bundespolizeipräsidium und der
Bundespolizeiakademie.
Im Übrigen obliegt die genaue Ausgestaltung der Opferberatung den Ländern
und den Trägern vor Ort.
29. Welche geplanten, ausdifferenzierten Konzepte zur Auseinandersetzung
mit und zum Abbau von rassistischer Diskriminierung in der Fort- und
Weiterbildung hat die Bundesregierung erarbeitet und umgesetzt (vgl.
NAP, S. 44)?
Um z. B. in der dienststelleninternen Fortbildung der Bundespolizei
einheitliche Fortbildungsstandards zu gewährleisten, werden qualifizierte Mitarbeiter
zu Multiplikatorinnen und Multiplikatoren fortgebildet. Diese werden in den
Organisationseinheiten der Bundespolizei als Unterrichtende oder zur
Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen der dienststelleninternen Fortbildung
eingesetzt. Darüber hinaus beraten sie die Führungskräfte ihrer
Organisationseinheiten fachspezifisch.
Speziell für die Fortbildung als Multiplikatorin und Multiplikator für
Interkulturelle Kompetenz werden qualifizierte Beamtinnen und Beamte ausgewählt,
die aufgrund ihrer Erfahrungen beispielsweise durch Auslandsverwendungen,
eigenen Migrationshintergrund oder durch pädagogische/psychologische
Zusatzqualifikationen als besonders geeignet angesehen werden.
Die Unterrichtungen greifen neben aktuellen gesellschaftspolitischen
Ereignissen mit Bezügen zu Rassismus, Extremismus, Diskriminierung/
Vorurteilsbildungen und Menschenrechtsverletzungen auch kulturelle Unterschiede und
Gemeinsamkeiten sowie Motive von Migration auf.
Im Bereich der Pflege wird im Rahmen eines vom BMG finanzierten Projektes
eine E-Learning Plattform zur Förderung der transkulturellen Kompetenzen
von Mitarbeitenden in der Pflege entwickelt.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 24 sowie 31 verwiesen.
Ferner wird auf die Ausführungen in den Antworten auf die Fragen 20 (Tagung
an der Deutschen Richterakademie mit dem Titel „Rassismus – Eine
Herausforderung für die Justiz“) und 22 (Projekt des Deutschen Instituts für
Menschenrechte „Rassismus und Menschenrechte – Stärkung der Strafjustiz“ von 2017
bis 2018) verwiesen.
30. Inwiefern und auf welche Art und Weise hat die Bundesregierung ihre
Pläne, die Charta der Vielfalt „noch breiter“ (NAP, S. 45) zu
unterstützen, als das vor dem Beschluss des NAP im Jahr 2017 der Fall war,
bereits realisiert?
Die Anliegen der Charta der Vielfalt werden durch die Bundesregierung weiter
umfassend unterstützt.
In der ersten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wurde
z. B. die Initiative Charta der Vielfalt ab Juli 2017 für zwei Jahre in seiner
Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger unterstützt. In der zweiten
Förderperiode des Bundesprogramms Demokratie leben!“ (2020 bis 2024) wird
das Modellprojekt „DIVERSITY CHALLENGE – Vielfalt neu denken“ des
Trägers Charta der Vielfalt gefördert.
Das Modellprojekt verfolgt das Ziel, in einem bundesweiten Wettbewerb für
junge Beschäftigte im Alter von 16 bis 27 Jahren interkulturelle Kompetenz
und Stärkung eines respektvollen Miteinanders in der Arbeitswelt zu fördern.
Im Übrigen hat BMFSFJ die Charta der Vielfalt 2014 unterzeichnet.
Das AA hat die Charta der Vielfalt 2014 unterzeichnet. Im August 2019 wurde
im AA eine eigene Arbeitseinheit für Chancengleichheit und
Geschlechtergerechtigkeit mit der Aufgabe geschaffen, die Umsetzung der Ziele der Charta der
Vielfalt im AA weiter voranzutreiben. Um die Belegschaft für die Ziele der
Charta zu sensibilisieren, informierte das AA anlässlich des Deutschen
Diversity-Tags am 26. Mai 2020 alle Beschäftigten über die Charta und ihre
Ziele und organisierte im Nachklang dazu mehrere Veranstaltungen zu
Diversität und Inklusion.
Das BMAS hat im Jahr 2007 die Charta der Vielfalt unterzeichnet.
Chancengleichheit und Vielfalt sind als prägende Elemente der Arbeitskultur im BMAS
in den Entwicklungsprozess zu einer zukunftsfähigen Unternehmenskultur
eingebunden. Auf der Basis regelmäßiger Beschäftigtenbefragungen werden
Handlungsbedarfe identifiziert und entsprechende Entwicklungsmaßnahmen
unter Einbeziehung der Beschäftigten und der Interessensvertretungen definiert
und umgesetzt. Darüber hinaus wird der Vielfaltsgedanke (Diversity) durch das
Angebot interner Veranstaltungen (Diversity-Tag, Inhouse-Seminar zum Thema
„Vielfalt im Fokus – Grundlagen „Diversity“„) gelebt.
Die Bundeswehr hat bereits 2012 die Charta der Vielfalt gezeichnet und
beteiligt sich seit 2015 durchgängig an dem jährlich stattfindenden „Deutschen
Diversity Tag“. In der zentralen Veranstaltung des BMVg in Berlin wurden
Vorträge zu einer oder mehreren Dimensionen der Vielfalt gehalten. Aufgrund des
öffentlichen Charakters dieser Maßnahme zeigt die Bundeswehr potentiellen
Bewerberinnen und Bewerbern und ihren Angehörigen, dass sie eine offene,
inklusive und wertschätzende Kultur lebt.
Am 27. Februar 2019 ist das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) der Charta der Vielfalt beigetreten. Im
Rahmen der Personalgewinnung und Personalentwicklung des BMZ wird ein hohes
Niveau bei Gleichstellung, Inklusion und Förderung kultureller Vielfalt und
Chancengleichheit gehalten und weiter ausgebaut.
Das BMU hat die Charta der Vielfalt 2014 unterzeichnet und setzt seitdem
hierzu geeignete Maßnahmen um. Auch das Umweltbundesamt (UBA) und das
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) haben die
Charta der Vielfalt unterzeichnet.
Das BMI hat die Charta der Vielfalt im Jahr 2010 unterzeichnet und sich damit
in einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu einer Organisationskultur der
Vielfalt bekannt.
31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausgestaltung und
Umsetzung der geplanten Maßnahmenpakete der Bundesakademie für
öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat (BAköV), die darauf abzielen, die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Bundesverwaltung dazu zu befähigen, Kompetenz im Umgang
mit Diversität zu erlangen (vgl. NAP, S. 45)?
Zu den Maßnahmen, mit denen die Beschäftigten der Bundesverwaltung
Kompetenzen im Umgang mit Diversität erlangen sollen, gehören in der
Fachfortbildung der BAköV die Bereitstellung der Arbeitshilfe zum AGG und die
Seminare zum Recht der schwerbehinderten Menschen (insbesondere für
Beschäftigte in der Personalverwaltung und Schwerbehindertenvertretungen).
Darüber hinaus wird der Umgang mit Diversität in den Veranstaltungen zur
Führungskräftefortbildung und zur Vermittlung von
Kommunikationskompetenzen thematisiert. Im Bereich der Führungsfortbildung – dort in der
Grundlagenfortbildung und beim Thema wertschätzendes Führen – gehen die
BAköV-Seminare auch auf Aspekte des Diversity Managements ein, also auf
die konstruktive Nutzung der in den Behörden vorfindbaren personellen und
sozialen Vielfalt, und dienen damit der Prävention von rassistischen
Einstellungen.
Auch im Bereich der Personalentwicklung bietet die BAköV verschiedene
Veranstaltungstypen an, die die entsprechenden Kompetenzen vermitteln. Hierzu
gehören Seminarangebote zur Personalentwicklung und Fortbildungen zu
Personalauswahlverfahren, die u. a. das Ziel haben, die kulturelle Vielfalt und
Chancengleichheit in der Bundesverwaltung weiter zu verstärken.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet das Thema in den Seminaren zur
Vermittlung interkultureller Kompetenzen. Hierbei wird der Umgang mit
kultureller Vielfalt und Diversität vertieft und damit eine interkulturell offene und
diversitätsorientierte Verwaltung gefördert.
An der Schnittstelle zwischen interkultureller Kompetenz und
Personalentwicklung bietet die BAköV spezifische Veranstaltungen zur kultursensiblen
Personalauswahl an. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Personalbereichen
und insbesondere für alle mit Personalauswahlverfahren Beschäftigte gibt es
zahlreiche Angebote, so eine Schulung zur kultursensiblen Personalauswahl
sowie einen Workshop zur interkulturellen Offenheit und Öffnung der
Bundesverwaltung unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen
Rahmenbedingungen; ab 2021 sieht das Programm der BAköV einen moderierten
Erfahrungsaustausch vor.
Darüber hinaus beteiligt sich die BAköV aktiv durch Vorträge in einschlägigen
Veranstaltungen zum NAP sowie zum NAP-I und dessen Fortschreibung unter
Federführung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge
und Integration und des BMI.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
32. Inwiefern hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die
Förderung zur vergleichenden Radikalisierungsforschung ausgeweitet,
wie im NAP vorgesehen (vgl. NAP, S. 45)?
Das BMBF hat im Oktober 2018 eine Förderrichtlinie für Forschungsvorhaben
zum Thema: „Gesellschaftliche Ursachen und Wirkungen des radikalen Islam
in Deutschland und Europa“ veröffentlicht. In diesem Rahmen werden 13
Verbundvorhaben ab Herbst 2020 gefördert. Das Fördervolumen beträgt rd.
15 Mio. Euro.
Um aktuellen Dynamiken und Herausforderungen des Antisemitismus wirksam
entgegenzutreten, hat das BMBF am 7. April 2020 eine Förderrichtlinie
veröffentlicht. Damit stärkt das BMBF die Antisemitismusforschung in
Deutschland und auch zu Tendenzen der Radikalisierung und trägt dazu bei, dass sie in
der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft besser verankert sein
wird. Zudem wird die bislang häufig unverbundene Forschung in vielen
Disziplinen und Forschungsfeldern interdisziplinär und standortübergreifend enger
miteinander vernetzt. Für die Förderrichtlinie stehen rd. zwölf Millionen Euro
bereit.
Weiterhin ist zeitnah die Veröffentlichung einer Förderrichtlinie zum Thema
Rechtsextremismus geplant. Für die Förderrichtlinie stehen rd. 15 Mio. Euro
bereit. Damit will das BMBF dazu beitragen, dass Politik und Gesellschaft
diesen Entwicklungen auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse angemessen
begegnen und sie zurückdrängen können.
Mit dem Thema Radikalisierung befasst ist auch das vom BMBF ab dem 1.
Juni 2020 geförderte „Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt“
(FGZ), in dem aktuelle für den Zusammenhalt der Gesellschaft relevante
Entwicklungen und ihre historischen Wurzeln analysiert werden sollen. Es
übernimmt die Aufgabe, die entsprechende Forschung voranzutreiben und
praxisrelevante Vorschläge für Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zu
erarbeiten. Das Institut ist multidisziplinär und dezentral angelegt, beteiligt sind elf
Universitäten und Forschungseinrichtungen in zehn Bundesländern.
Gemeinsam koordiniert wird das FGZ von den Universitäten Bremen, Frankfurt am
Main und Leipzig. Das Fördervolumen beträgt rd. 40 Millionen Euro für vier
Jahre.
Im Rahmen des Programms der Bundesregierung „Forschung für die zivile
Sicherheit“ fördert BMBF seit 2017 eine ganze Reihe von Vorhaben, die sich
der Ursachenforschung und Bekämpfung von Extremismus widmen. Dazu
zählen Forschungsprojekte wie z. B. „PANDORA: Propaganda, Mobilisierung und
Radikalisierung zur Gewalt in der virtuellen und realen Welt“, „RadigZ:
Radikalisierung im digitalen Zeitalter“ und „X-SONAR: Analyse extremistischer
Bestrebungen in sozialen Netzwerken“. Ende 2019 hat der neue
Spitzenforschungscluster zur Früherkennung, Prävention und Bekämpfung von
islamistischem Extremismus „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung
(MOTRA)“ seine Arbeit aufgenommen. Der Cluster untersucht auch die
Wechselbeziehungen zu anderen extremistischen Milieus und bezieht internationale
Perspektiven mit ein.
33. Wie viele und welche Fortbildungen wurden zur Erweiterung der
Kompetenzen von Lehrkräften, radikalisiertes Verhalten frühzeitig zu
erkennen und nachhaltige Präventionsarbeit zu leisten, vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert (vgl. NAP, S. 22)?
Die Frage bezieht sich auf das Projekt „ViDem – Vielfalt zusammen leben –
Miteinander Demokratie lernen“. In diesem Vorhaben wurden praxistaugliche
Formen des Lernens für Demokratie und Menschenrechte entwickelt und
erprobt und demokratiepädagogische Kompetenzen sowie Handlungsroutinen für
pädagogisches Personal unterstützt. Es wurden keine Fortbildungen von
Lehrkräften gefördert; dies liegt in der Zuständigkeit der Länder.
34. Mit welchen konkreten Bildungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten
hat die Bundesregierung sich seit 2015 für „den Erhalt der
Chancengleichheit für alle“ (NAP, S. 21) in der Primär- und Sekundärbildung
eingesetzt?
Gemäß der föderativen Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland
liegt der Bereich der Bildung grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Im
Rahmen ihrer Zuständigkeiten fördert die Bundesregierung
Chancengerechtigkeit durch Bildung beispielsweise durch folgende Initiativen und Maßnahmen:
• Bund und Länder unterstützen mit der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“
die Hochschulen seit 2015 dabei, die Lehramtsausbildung zu reformieren
und Lehrkräfte für gesellschaftliche Heterogenität zu sensibilisieren, damit
sie den oftmals sehr unterschiedlichen Bedürfnissen der Schülerschaft
gerecht werden können. Dafür wird die pädagogische Praxis stärker als bisher
in die Lehramtsausbildung einbezogen; Fachwissenschaften,
Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften werden enger miteinander verzahnt.
Derzeit werden 91 Projekte unter Einbeziehung von 72 lehramtsausbildenden
Hochschulen in ganz Deutschland gefördert. Der Bund stellt hierfür bis
Ende 2023 bis zu 500 Mio. Euro zur Verfügung.
• Ziel der 2019 vereinbarten Bund-Länder-Initiative „Schule macht stark“ ist
es, Schulen in sozial schwierigen Lagen dabei zu unterstützen, die
Bildungschancen von sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern zu
verbessern. Dafür soll in der ersten Phase (2021 bis 2025) ein interdisziplinärer
Forschungsverbund bundesweit insgesamt 200 Schulen in benachteiligten
sozialen Lagen praxisnah unterstützen, ihre besonderen Herausforderungen
zu meistern. Die Forschenden identifizieren dabei gemeinsam mit den
Schulen vorhandene Potenziale sowie Bedarfe in der Schul- und
Unterrichtsentwicklung, entwickeln Strategien und Konzepte (weiter) und
erproben sie in der Praxis. Die teilnehmenden Schulen werden außerdem
wissenschaftlich bei ihrer Vernetzung im Sozialraum unterstützt. Die zweite Phase
dient dem Transfer der Ergebnisse an weitere Schulen.
• Mit der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum
Ausbildungsabschluss“ (Initiative Bildungsketten) werden Jugendliche darin
unterstützt, dass ihnen ein möglichst reibungsloser Übergang von der
Schule in Ausbildung und Beruf gelingt. Hierzu werden die unterschiedlichen
Förderinstrumente von Bund und Ländern aufeinander abgestimmt und
miteinander verzahnt. Wesentliche Elemente der Initiative sind bislang die
Instrumente „Potenzialanalyse“ und „Werkstatttage“ des
Berufsorientierungsprogramms (BOP) des Bundes sowie die Berufseinstiegsbegleitung der
Bundesagentur für Arbeit. Die aktuellen Vereinbarungen laufen einheitlich
noch bis Ende 2020. Es ist geplant, die Initiative Bildungsketten ab 2021
nahtlos fortzuführen.
35. Fördert die Bundesregierung neben dem „Spitzenforschungscluster zur
Früherkennung, Prävention und Bekämpfung von islamistischem
Extremismus“, das im Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für
die zivile Sicherheit 2018–2023“ verankert ist (https://www.bmbf.de/upl
oad_filestore/pub/Rahmenprogramm_Sicherheitsforschung.pdf), auch
Forschungscluster, die sich mit Rassismus, Antisemitismus,
Antiziganismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
auseinandersetzen?
a) Wenn ja, welche, und wie konkret (bitte nach Forschungscluster,
Forschungsschwerpunkt, Förderungsdauer und Förderungshöhe
aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht, und inwiefern und bis wann wird eine
entsprechende Förderung angestrebt?
Die Fragen 35 bis 35b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
36. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um gegen
rechtsextremistische und zunehmende rassistische, antisemitische und andere
gruppenbezogene menschenverachtende Äußerungen und Aktivitäten sowie
rechtsextremistische Propaganda und Anwerbungsversuche im Internet,
insbesondere in Foren und Messengergruppen, vorzugehen, und aus
welchen Haushaltstiteln und in welchem Umfang werden diese Maßnahmen
finanziert (bitte nach einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)?
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2020 das Gesetz zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus und der Hasskriminalität angenommen, das auf einen am
19. Februar 2020 von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf
zurückgeht (Bundestagsdrucksache 19/18470). Das Gesetz setzt die legislativen
Maßnahmen des gleichnamigen Maßnahmenpakets der Bundesregierung vom
30. Oktober 2019 um. Das Gesetz beinhaltet u. a. Änderungen des
Strafgesetzbuchs (insbesondere bei den Tatbeständen der Bedrohung und der
Beleidigung), im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Meldepflicht für soziale Netzwerke),
im Verfahrensrecht (Strafprozessordnung), im Bundeskriminalamtgesetz, im
Telemediengesetz und schließlich im Melderecht (besserer Schutz durch
Auskunftssperren im Melderegister für Personen, die sich aufgrund ihrer
beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Anfeindungen und Bedrohungen
ausgesetzt sehen).
Darüber hinaus wurde bereits 2015 als Konsequenz aus den Morden des NSU
§ 46 Absatz 2 StGB um die ausdrückliche Vorgabe ergänzt, dass die Gerichte
bei der Strafzumessung auch „rassistische, fremdenfeindliche und sonst
menschenverachtende“ Tatmotive – grundsätzlich strafschärfend – zu
berücksichtigen haben. Nach dem oben genannten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität werden fortan
auch „antisemitische“ Motive, die bislang jedenfalls als sonst
menschenverachtende Beweggründe erfasst waren, explizit im Gesetzestext genannt. Gründe für
diese Ergänzung sind der Umfang und Anstieg antisemitisch motivierter
Straftaten – nicht zuletzt der furchtbare Anschlag in Halle – und die besondere
geschichtliche Verantwortung Deutschlands. Mit dieser Hervorhebung soll vor
allem verdeutlicht werden, dass der Gesetzgeber und damit der deutsche Staat
seine Verantwortung bei der Bekämpfung des Antisemitismus wahrnimmt und
ein klares Zeichen gegen Antisemitismus und judenfeindliche Tendenzen setzt.
Diese Ergänzung gilt auch für antisemitische Äußerungsdelikte, einschließlich
solcher, die im Internet begangen werden, soweit im konkreten Fall der
antisemitische Inhalt nicht bereits Teil des Tatbestandes ist (vgl. § 46 Absatz 3
StGB).
Weitere Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung von Äußerungen (auch) mit
rechtsextremem, rassistischem oder antisemitischen Inhalt enthält der von der
Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafgesetzbuches – Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie
Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 StGB bei
Handlungen im Ausland (Bundestagsdrucksache 19/19859), der am 18. Juni 2020 in
1. Lesung im Deutschen Bundesrat beraten wurde. Zum einen soll mit diesem
Entwurf der strafrechtliche Schriftenbegriff ausgedehnt und in einen
Inhaltsbegriff umgewandelt werden, um einheitlich – und damit auch bei Äußerungen
mit rechtsextremem, rassistischem oder antisemitischen Inhalt – alle Methoden
der Inhaltsübertragung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik,
einschließlich Echtzeitübertragungen, zu erfassen. Zum anderen sollen solche
vom Ausland aus verbreitete Inhalte, unabhängig vom Recht des ausländischen
Tatorts, vom deutschen Strafrecht besser erfasst werden. Dabei geht es vor
allem um solche Fälle, in denen vom Ausland aus deutsche Staatsangehörige
oder in Deutschland ansässige Personen über das Internet auch in Deutschland
wahrnehmbare strafbare Inhalte verbreiten.
Im Rahmen der „Koordinierten Internetauswertung Rechtsextremismus“
(KIA-R), einer Kooperation zwischen Bundesamt Militärischer Abschirmdienst
(BAMAD), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und BKA werden täglich
die öffentlich zugänglichen Internetaktivitäten der rechtsextremen Szene
beobachtet und zusammengefasst. Auf diese Weise werden aktuelle Trends,
Debatten, aber auch Mobilisierungen für Szeneveranstaltungen erkannt und
rechtsextreme Aktivitäten im Internet, darunter etwa die Nutzung von neuen
Netzwerken, der Einfluss von Imageboards oder der Einfluss von
Verschwörungsmythen, analysiert. In diesem Zusammenhang wird überdies auf die Antworten
der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksachen 19/11908 sowie 19/3552 verwiesen.
Überdies soll im Kontext der Internetauswertung und des oben genannten
Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im
BKA eine neue Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet zur
effektiveren Bekämpfung von Straftaten im Internet und hier insbesondere von
Hasskriminalität eingerichtet werden.
In diesem Zusammenhang wird überdies auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/16170 verwiesen.
Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird der Umgang mit Hassrede im
Internet und mit im Internet verbreiteten bewusst verfälschten Informationen
und Inhalten als Querschnittsaufgabe in den jeweiligen Handlungs- und
Themenfeldern umgesetzt. Ziel der in diesem Bereich geförderten Modellprojekte
in den drei Handlungsfeldern Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und
Extremismusprävention ist es, Zugangswege zu Zielgruppen im Netz zu erproben
und diese möglichst mit Offline-Beziehungen zu verknüpfen. Zudem trägt das
im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk
Rechtsextremismus dazu bei, gegen rechtsextremistische Propaganda und
Anwerbungsversuche im Internet vorzugehen.
Das Begleitprojekt „Digitale Gewalt: Pilotprojekt für eine ganzheitliche
Beratung von kommunal Engagierten“ des Trägers Hateaid setzt sich für den Schutz
und die Unterstützung von vulnerablen Gruppen vor Hassrede im Internet ein
und leistet Beratung für Betroffene.
Eine Übersicht von Projekten im Bundesprogramm, die sich gegen
rechtsextremistische und rassistische, antisemitische und andere gruppenbezogenen
menschenverachtenden Äußerungen und Aktivitäten sowie rechtsextremistische
Propaganda und Anwerbungsversuche wenden, findet sich in der Anlage zu
Frage 36.
Die Förderung aller genannten Projekte aus dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ erfolgt aus dem Titel 1702 684 04.
Die bpb hat Maßnahmen der aufsuchenden politischen Bildung im Bereich der
sozialen Medien entwickelt. Mittels verschiedener Webvideoformate soll
professioneller Propaganda extremistischer Gruppierungen wirksam begegnet
werden. Ziel ist es darüber hinaus, die Bedeutung von Demokratie und Pluralität
für das Zusammenleben in der Gesellschaft zu stärken und sich gegen alle
Formen von Extremismus, Diskriminierung, Rassismus, gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit und Hassrede zu wenden.
Beispielhaft zu nennen sind:
• Webvideo-Reihe „Reflect Your Past“: Die Webvideo-Reihe bringt
reichweitenstarke, bekannte YouTuber/-innen mit Aussteigern aus
unterschiedlichen demokratiegefährdenden Milieus zusammen, um ihre Lebens- und
Radikalisierungsgeschichte kritisch zu reflektieren und um vor allem den
Prozess der Deradikalisierung nachzuzeichnen: 371.140,77 Euro (Titel 0635
532 02).
• Webvideo-Reihe „#ImKaefig“: Zehnteilige Webvideo-Serie zur
Extremismusprävention, in der Profifußballer in authentischen Begegnungen über
Themen wie Radikalisierung, Extremismus, aber auch Diskriminierung,
Rassismus oder Integration sprechen. Über diese Gespräche werden die je
unterschiedlichen biographischen und lebensweltlichen Erfahrungen mit
diesen Themen sichtbar – und sollen auf diesem Wege die Zuschauerinnen
und Zuschauer dazu anregen, eigene Perspektiven zu diesen Themen zu
entwickeln: 310.182,73 Euro (Titel 0635 532 02).
• Mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer dafür eingerichteten
Referentenstelle führt der Fachbereich Extremismus der bpb ab 2020 zusammen mit
der Robert-Bosch-Stiftung das Projekt „Starke Lehrer, starke Schüler“ in
ausgewählten Bundesländern durch. Ziel ist die Stärkung von Lehrerinnen
und Lehrer und Schülerinen und Schüler, die für Rechtsextremismus online
und offline sensibilisiert werden sollen: 550.000 Euro (Titel 0635 532 02).
• Darüber hinaus erarbeitet die bpb innovative digitale Formate gegen
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Bei der Entwicklung und Umsetzung
der Social-Media-Strategie gegen Rechtsextremismus haben sich Formate
wie Twitterchats, komplexe Quizze, zielgruppenbewusst designte
Meinungsbildungstools und qualitativ hochwertig produzierte Video-
Kurzreportagen als erfolgreiche multimediale und interaktive Produkte durchgesetzt.
Es wird dabei ein Fokus auf Video- und Bild-Formate gesetzt: 33.275 Euro,
inkl. Podcasts, Texte und Grafiken erhöht sich die geplante/aktuelle Summe
auf 76.275 Euro (Titel 0635 532 02).
• Die bpb wird auf der Plattform spielbar.de mehrere Artikel im kommenden
Online-Dossier „Digitale Spiele“ veröffentlichen, in denen unter anderem
auf „Hakenkreuze in Spielen“ oder die „Erben von GamerGate“
eingegangen wird. Außerdem wird aktuell ein Beitrag auf spielbar.de mit dem
Arbeitstitel „Game Chats und Extremismus“ konzipiert, der Eltern
Orientierungswissen dazu vermitteln soll: 1.800 Euro (Titel 0635 532 02).
• Im Rahmen der Fördermöglichkeiten der bpb werden zudem verschiedene
Maßnahmen unterstützt, die sich gegen rechtsextremistische, rassistische,
antisemitische und andere gruppenbezogene menschenverachtende
Äußerungen und Aktivitäten im Netz einsetzen.
• Die bpb fördert zudem in Kofinanzierung das Modellprojekt „Bildung in
Widerspruch – Online gegen Antisemitismus“ von Bildung in Widerspruch
e.V. im Rahmen von „Demokratie Leben!“. Ziel des Projektes ist die
Entwicklung und der Aufbau eines jugendgerechten Online-Angebots zur
kritischen Auseinandersetzung mit aktuellem Antisemitismus sowie zur
Information über Judentum und jüdisches Leben (Budget 3.650 Euro – Titel
0635 684 02).
Da die direkte Ansprache von Personen, die sich im Internet in Richtung
Rechtsextremismus radikalisieren, durch Maßnahmen der politischen Bildung
äußerst schwierig ist, setzt die bpb zur mittelbaren Erreichung dieser
Zielgruppen vor allem auf Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die in anderen
Kontexten wie beispielsweise Schule, berufliche Bildung, Arbeit, Familie oder
Vereinswesen mit radikalisierungsgefährdeten Zielgruppen konfrontiert sind.
37. Welche weiteren, auch präventiven, Maßnahmen zur Bekämpfung von
Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und anderen Formen
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sollen im Rahmen des am 18. März
2020 eingerichteten Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus erarbeitet und beschlossen werden – jenseits
des am 30. Oktober 2019 beschlossenen Maßnahmenpakets gegen
Rechtsextremismus und Hasskriminalität?
a) Welcher Zeitplan ist für die Umsetzung der Maßnahmen vorgesehen?
b) Wie oft und in welcher Regelmäßigkeit wird der Kabinettsausschuss
zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus tagen?
c) Inwiefern wird sich der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus mit Mitgliedern der
Zivilgesellschaft hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen beraten?
d) Inwiefern sollen bei der Konsultation mit Mitgliedern der
Zivilgesellschaft explizit migrantische, jüdische, muslimische
Selbstvertretungen sowie Selbstvertretungen von Schwarzen Menschen und Sinti
und Roma, da diese einer besonderen Gefahrenlage ausgesetzt sind,
um Einschätzung gebeten und in die Beratungen einbezogen werden?
e) Inwiefern wird sich der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus darüber hinaus mit anderen
Institutionen hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen beraten?
f) Inwiefern werden die zu treffenden Maßnahmen die spezifischen
Diskriminierungsformen Antiziganismus, Islamfeindlichkeit und
Muslimfeindlichkeit, Antisemitismus, Rassismus gegenüber
schwarzen Menschen sowie gegenüber Menschen, denen eine asiatische
Herkunft zugeschrieben wird und die aktuell auch in Corona-
Verschwörungstheorien abgewertet werden, adressieren?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 37 bis 37f zusammen
beantwortet.
Mit dem in der ersten Sitzung des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus am 20. Mai 2020 beschlossenen und auf der
Homepage des BMI abrufbaren Bestandsaufnahmebericht wurde vereinbart,
mit allen Mitgliedern des Kabinettausschusses einen umfassenden
Maßnahmenkatalog auszuarbeiten, insbesondere mit Blick auf die Schwerpunktthemen
Prävention und Demokratieförderung zur Bekämpfung von Rechtsextremismus
und Rassismus. Die konkreten Maßnahmen werden derzeit durch die
Mitglieder des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und
Rassismus unter Beteiligung von Akteuren aus verschiedenen gesellschaftlichen
Bereichen erarbeitet und sollen in der dritten Sitzung des Kabinettausschusses
im Herbst 2020 beschlossen werden. Die Bundesregierung plant, über die im
Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus zu
erarbeitenden Maßnahmen im Frühjahr 2021 im Rahmen eines abschließenden
Kabinettberichtes zu informieren.
Bei der Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs des Kabinettausschusses zur
Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus konsultieren die
Ausschussmitglieder verschiedene gesellschaftliche Akteure im Rahmen von mehreren
Beteiligungsformaten. In der für Anfang September 2020 geplanten zweiten
Sitzung des Kabinettausschusses werden Vertreterinnen und Vertreter der
Zivilgesellschaft, insbesondere von Migrantenorganisationen, und der Wissenschaft
angehört. Bereits im Vorfeld beteiligt der Ausschuss eine Vielzahl an Akteuren
– unter anderem aus den von den Fragestellern erwähnten Bereichen − im
Rahmen von Voranhörungen.
38. Inwiefern befasst sich der Kabinettausschuss zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus mit Konzepten für eine langfristige
Unterstützung zivilgesellschaftlicher Präventionsarbeit gegen Rassismus
und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit?
a) Sieht der Kabinettausschuss die Förderung von Demokratie und
Prävention gegen Rassismus und andere Formen gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit als staatliche Daueraufgabe von
gesamtgesellschaftlicher Bedeutung an?
b) Ist diesbezüglich eine Befassung mit dem von Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey, seit
Jahren angekündigten Demokratiefördergesetz als bundesgesetzlicher
Grundlage der nachhaltigen Förderung vorgesehen, und wenn nein,
warum nicht?
c) Wenn ja, inwiefern, und wann soll es hinsichtlich der Ausgestaltung
eines solchen Gesetzes fachliche Konsultationen mit der
Zivilgesellschaft geben, insbesondere mit Vertreterinnen und Vertretern
migrantischer Selbstorganisationen, bundesweit arbeitender Träger der
Demokratieentwicklung, der bei „Demokratie leben!“ geförderten
Kompetenznetzwerke und Kompetenzzentren sowie der Bundesverbände
der Opferberatungsstellen (VBRG) und der Mobilen Beratungen
(BMB)?
d) Sieht der Kabinettausschuss eine Notwendigkeit, bestimmte Projekte,
die sich gegen Rassismus engagieren, von den bisher zeitlich
begrenzten Förderlaufzeiten im Programm „Demokratie leben!“ zu
entkoppeln, und ihre institutionelle Unterstützung zu ermöglichen, und
wenn ja, welche Art von Projekten möchte der Ausschuss so
dauerhaft abgesichert sehen, und warum gerade diese?
e) Welche Gruppen sieht der Kabinettausschuss als besonders gefährdet
an, häufig abgewertet, marginalisiert und angegriffen zu werden?
f) Inwiefern wirkt der Kabinettausschuss darauf hin, dass diese
Gruppen, die kaum eine Lobby haben, in Präventionsprogrammen stärker
als bisher berücksichtigt werden?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 38 bis 38f gemeinsam
beantwortet.
Der Kabinettsausschuss hat sich eine Arbeitsagenda gegeben und vereinbart,
einen konkreten Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung des Rechtsextremismus
und Rassismus vorzulegen. Dazu werden auch Vertreterinnen und Vertreter der
Zivilgesellschaft, insbesondere der Migrantenorganisationen und der
Wissenschaft, angehört und die Ergebnisse eines Bund-Länder-Treffens einbezogen,
das im August 2020 geplant ist. Auch die Ergebnisse der zwischen dem
BMFSFJ und dem BMI verabredeten Prüfung zusätzlicher rechtlicher und
konzeptioneller Strukturen werden in die Arbeit des Kabinettausschusses
einfließen. Die Erarbeitung des Maßnahmenkataloges ist zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht abgeschlossen, so dass hierzu aktuell noch keine Aussagen getroffen
werden können. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.
39. Inwiefern strebt die Bundesregierung auch im Bereich der
Sicherheitsbehörden einen Austausch mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft an, um
die Analysefähigkeiten zur Bekämpfung von Rechtsextremismus zu
verbessern, und welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung abgesehen
vom Stellenzuwachs in den Sicherheitsbehörden an, um auf die aktuellen
Entwicklungen im Bereich Rechtsextremismus zu reagieren?
Der von den Fragestellern benannte fachliche Austausch zwischen
Sicherheitsbehörden und Wissenschaft sowie Zivilgesellschaft ist bereits seit Langem
etabliert, beispielsweise in Form von projektbezogenen Kooperationen auf dem
Gebiet der effektiven Prävention rechtsextremistischer Hassbotschaften
zwischen dem BKA und Partnern aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Auch
das BfV strebt in verschiedenen Bereichen eine Verbindung wissenschaftlicher
Erkenntnisse mit nachrichtendienstlichem Fachwissen an, beispielsweise bei
der Erarbeitung von präventiven Arbeitsansätzen oder der Stärkung des
prodemokratischen Diskurses. Überdies ist die Zusammenarbeit zwischen
Sicherheitsbehörden und Zivilgesellschaft ein zentraler Arbeitsbereich des
„Kabinettausschusses für die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“. Auf
die Antwort zu den Fragen 23 und 28 wird in diesem Zusammenhang
verwiesen.
In Reaktion auf die aktuellen Entwicklungen im Bereich Rechtsextremismus
setzt das BKA eine Reihe konkreter Maßnahmen um, z. B. die Fokuslegung auf
personen- und netzwerkbezogene Früherkennung, die Intensivierung der
operativen und strategischen Auswertungen, die Ausweitung des nationalen
Informationsaustausches zu überregional agierenden Gruppierungen, die Ausweitung
des internationalen Informationsaustausches zu grenzübergreifend agierenden
Gruppierungen oder die verstärkte und koordinierte Bekämpfung von
Hasskriminalität im Internet.
Das BfV begegnet den verstärkten Dynamisierungs-, Radikalisierungs- und
Vernetzungstendenzen der rechtsextremistischen Szene zudem beispielsweise
mit einem Ausbau der Analysefähigkeit und der Verzahnung von Auswertung
und wissenschaftlicher Analyse zu individuellen Radikalisierungsverläufen
oder mit der Aufbereitung und Kontextualisierung von Daten zu Gewaltakten.
Ferner leisten die Verfassungsschutzbehörden proaktive Aufklärungsarbeit im
Internet, um Hass und Hetze als Motor von Radikalisierungsprozessen zu
hemmen, bevor sie realweltlich zu strafbewehrten Handlungen führen.
40. Inwiefern strebt die Bundesregierung an, dass die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes wieder eine offizielle Leitung erhält (derzeit nur
kommissarische Leitung), und welche Folgen ergeben sich daraus, dass die
Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit Langem nur
kommissarisch geleitet wird?
Wegen der bislang anhängigen gerichtlichen Konkurrentenstreitverfahren, die
zu sich widersprechenden Entscheidungen geführt haben, konnte die Leitung
der ADS bis jetzt nicht besetzt werden. Die ADS wird in dieser Zeit von einem
erfahrenen und hoch kompetenten kommissarischen Leiter geführt. Dadurch
kann sie ihre Aufgaben im Kampf gegen gesellschaftliche Diskriminierungen
gut wahrnehmen. Wann eine Besetzung der ADS-Leitung möglich ist, kann im
Moment nicht verlässlich abgeschätzt werden.
41. Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurden durch die Bundesregierung
die verbandsspezifischen Aktivitäten im Rahmen des Netzwerks „Sport
und Politik – Verein(t) gegen Rechtsextremismus“ gebündelt und
verstärkt sowie sich für eine Ausweitung der Aktivitäten des Netzwerkes
auf die Prävention von Rassismus, Diskriminierung sowie
Homosexuellen- und Transfeindlichkeit eingesetzt (vgl. NAP, S. 26)?
Im Jahr 2017 begann die Neustrukturierung des Netzwerks, im Rahmen derer
das Selbstverständnis überarbeitet wurde. Der Veränderungsprozess des
Netzwerks entsprang dem Wunsch seiner Mitglieder, sich stärker auf die inhaltliche
Expertise des Netzwerks und auf die daraus resultierenden Synergieeffekte und
die gemeinsamen Wissenstransfers zu fokussieren. Auch wollte das Netzwerk
weitere Dimensionen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit im
Sportkontext adressieren. Die Weiterentwicklung des Netzwerks wurde auch in
seinem neuen Namen deutlich: Netzwerk „Sport & Politik für Fairness, Respekt
und Menschenwürde“. Der thematische Austausch und die Vernetzung zu
Themen wie Rassismus und Diskriminierung wurden dabei in den zurückliegenden
Sitzungen weiter intensiviert, die im November 2019 durchgeführte
Fachtagung „Sport und Politik im Quartier. Sportverein als Sozialraum gelebter
Demokratie – Chancen und Herausforderungen“ beschäftigte sich u. a. mit Fragen
der Partizipation und Anerkennung in und durch den Sportverein sowie
Diskriminierungsstrukturen und Vielfaltsbegriffen. Im Rahmen der Sitzungen des
Netzwerks wurden die Ergebnisse der „AG Vielfalt“ des Deutschen
Fußballbunds vorgestellt und diskutiert, die sich u. a. auf den Austausch mit den
Fangruppierungen Queer Football Fanclubs, F_in, Fußballfans gegen Homophobie
und der Koordinierungsstelle Fanprojekte zum Thema geschlechtliche und
sexuelle Vielfalt bezogen. Ziel des Netzwerks ist es, in diesem Themenbereich
weiteren Austausch zu initiieren, Umsetzungsprozesse anzustoßen und Themen
wie Rassismus und Diskriminierung auf allen Ebenen des Sports in
Zusammenarbeit mit politische Akteure noch stärker in Form von Präventionsmaßnahmen
zu verankern.
Um die Arbeit des Netzwerks zu unterstützen fördert das Bundesprogramm
„Zusammenhalt durch Teilhabe“ (ZdT) seit 2017 die Geschäftsstelle des
Netzwerks.
Die koordinierende Geschäftsstelle des Netzwerks „Sport & Politik für
Fairness, Respekt und Menschenwürde“ ist bei der Deutschen Sportjugend, der
Jugendorganisation des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB),
angesiedelt. Die Geschäftsstelle wird durch das BMI über das Bundesprogramm ZdT
finanziert. Ziel des Netzwerks ist der Einsatz für eine weltoffene,
demokratische Gesellschaft als eine dauerhafte und gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Durch Vernetzung, Erfahrungsaustausch und Impulsgebung stärken die
Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner entsprechende Entwicklungen
innerhalb ihrer eigenen Organisationen und darüber hinaus. Im November 2019 fand
z. B. eine Fachkonferenz des Netzwerks unter dem Titel „Sport und Politik im
Quartier. Der Sportverein als Sozialraum gelebter Demokratie“ statt. Weiterhin
wird im Netzwerk u. a. über Projektaktivitäten im Rahmen der
Bundesprogramme „Demokratie leben!“ und ZdT informiert. So wird im
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Themenfeld Rechtsextremismus das
Modellprojekt „Vollkontakt – Demokratie und Kampfsport“ gefördert (www.demokrat
ie-leben.de/foerderprojekte/modellprojekte/handlungsfeld-extremismuspraeven
tion.html). Das Modellprojekt befasst sich mit der Prävention von
Rechtsextremismus im extremen Kampfsportbereich Mixed Martial Arts (MMA). Ziel des
Modellprojekts ist die Unterstützung der Verbandsorganisationen der MMA in
der Arbeit gegen rechte Gewalt. Hierfür wird eine Vertiefungsstudie und ein
Monitoring zu extrem rechten Aktivitäten im Kampfsport durchgeführt.
Darüber hinaus wird eine Dialogplattform für die Netzwerkbildung installiert.
42. Wie ist der Stand bezüglich der Ratifizierung einer Konvention auf
Europaratsebene „deren erklärtes Ziel ebenfalls in der Achtung und
Durchsetzung von Grundwerten wie gesellschaftlichem Zusammenhalt, Respekt
und Nichtdiskriminierung liegt“ (NAP, S. 25)?
b) Wurde die Konvention bereits ratifiziert, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 42 und 42b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 43 wird verwiesen.
a) Um welche Konvention auf Europaratsebene handelt es sich?
Bei der Konvention handelt es sich um das „Übereinkommen des Europarats
über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen
bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (SEV Nr. 218)“.
c) Inwiefern wird dem Antidiskriminierungsgedanken im Sport mit
dieser Konvention Rechnung getragen (vgl. ebd.)?
Auf die Antwort zu Frage 44 wird verwiesen.
43. Aus welchen Gründen wurde das „Übereinkommen des Europarats über
einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen
bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen“ (SEV Nr. 218)
noch nicht unterzeichnet, und welchen Zeitplan strebt die
Bundesregierung für Unterzeichnung, Ratifikation und Inkrafttreten des
Übereinkommens an?
Bei der Erarbeitung des „Übereinkommens des Europarats über einen
ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen
und anderen Sportveranstaltungen“ (SEV Nr. 218) spielte Deutschland in allen
Phasen eine sehr aktive Rolle. Die von der Konvention geforderten
Maßnahmen erfüllt Deutschland bereits. Die Unterzeichnung des Übereinkommens
bedarf im Einklang mit der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO) und den Richtlinien für die Behandlung völkerrechtlicher
Verträge (RvV) eines Kabinettbeschlusses.
Dieser wird nach zwischenzeitlich erfolgter fachlicher und
verfassungsrechtlicher Prüfung und Beteiligung der Länder gemäß der Lindauer Absprache sowie
einer erforderlichen Ressortbeteiligung für Ende August 2020 angestrebt. Die
Unterzeichnung ist für Oktober 2020 geplant.
Für die Ratifikation ist in Deutschland ein Vertragsgesetz nötig, welches zudem
der Zustimmung durch den Bundesrat bedarf. Das Übereinkommen wird
voraussichtlich im vierten Quartal 2020 ratifiziert und im Frühjahr 2021 für
Deutschland in Kraft treten.
Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona Pandemie kam es zu
Verzögerungen bei der abschließenden Bearbeitung des Übereinkommens.
44. Inwiefern sind Strategien und Verfahren gegen rassistisches oder
diskriminierendes Verhalten in Sportstadien (vgl. Artikel 5 Absatz 5 der SEV
Nr. 218) in Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung bereits
gewährleistet?
a) Wodurch sind diese Strategien und Verfahren bereits gewährleistet?
b) Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
derartige Strategien und Verfahren zu gewährleisten?
Die Fragen 44 bis 44b werden aufgrund des Sachbezugs gemeinsam
beantwortet.
Das Nationale Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) bietet den Rahmen für ein
gemeinsames Arbeiten von Polizei, Kommunen, Vereinen, Verbänden und
weiteren Netzwerkpartnern in Deutschland und greift inhaltlich die Zielsetzung der
SEV Nr. 218 auf.
Für jede Spielbegegnung findet eine intensive Zusammenarbeit der lokal
zuständigen Netzwerkpartner im Sinne des NKSS statt, bei der die Ausrichtung
und Umsetzung von Maßnahmen und Strategien abgestimmt werden. Dieses
Konzept wird regelmäßig durch den Nationalen Ausschuss Sport und
Sicherheit (NASS) geprüft und bei Bedarf fortgeschrieben.
In der Regel stellt rassistisches und diskriminierendes Verhalten eine Straftat
dar. Beim Vorliegen diesbezüglicher Straftatbestände werden die zuständigen
Strafverfolgungsbehörden gemäß den geltenden Vorschriften tätig.
45. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung auf institutionelle
Diskriminierungen in Sportvereinen und Sportverbänden sowie weiteren
Sportorganisationen vor (vgl. NAP, Anlage II, S. 94 Staatssekretär.)?
Das im Bundesprogramm ZdT eingesetzte Beratungsmonitoring enthält aktuell
keine Hinweise bezüglich institutioneller Diskriminierung in Sportvereinen und
Sportverbänden. Die Beratungsgegenstände der in den Landesverbänden
angesiedelten ZdT-Projekte fokussieren Vorkommnisse im Phänomenbereich
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, die einer Person direkt zurechenbar sind.
46. Welche Schritte wurden bislang von der Bundesregierung unternommen,
um die in Anlage II formulierten Anforderungen an den NAP im Sport
umzusetzen (vgl. NAP, Anlage II, S. 114 f.)?
Die Antidiskriminierungsarbeit durch sportpolitische Maßnahmen setzt die bpb
auf verschiedenen Ebenen und durch vielfältige Formate um. Dabei ist vor
allem die Arbeit des Bundesprogramms ZdT sowie des BfDT zu nennen.
Im Bundesprogramm ZdT werden Projekte in Landessportbünden/-verbänden
gefördert, die auf den Aufbau und die Stabilisierung eines
themenfeldbezogenen Bildungs- und Beratungsangebotes innerhalb landesverbandlicher
Strukturen zielen. Zur Stärkung der innerverbandlichen Handlungskompetenz im
Umgang mit diskriminierendem und demokratiefeindlichem Verhalten werden
ehren- und hauptamtlich verbandsaktive Personen zu „Demokratieberatern“
unter Zugrundelegung eines „Kerncurriculums“ ausgebildet. Dabei setzt das
Programm phänomenübergreifend bzw. am gemeinsamen Kern von Phänomenen
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit an.
Im Rahmen der Fort- und Weiterentwicklung des NAP-I – Themenforum
„Sport“ – wird im „Kernvorhaben 2: Anti-Rassismus in enger Zusammenarbeit
mit Sport(dach)verbänden inkl. Landesgliederungen“ aktuell die Arbeit gegen
Diskriminierung und für Vielfalt weiter verstärkt. Neben strategischen
Vernetzungsprojekten sollen in diesem Handlungsfeld Engagierte im Sport umfassend
und niedrigschwellig über die Themen Integration, Anti-Rassismus und
Engagementförderung informiert sowie mit Handlungswissen zum Umgang mit
rassistischen Vorkommnissen ausgestattet werden; insbesondere unter Rückgriff
auf den Methodenordner „Sport mit Courage“ der Deutschen Sportjugend, der
aktualisiert, digitalisiert, thematisch erweitert und auf einer Webpräsenz mit
gleichem Namen zur Verfügung gestellt werden soll.
Das BfDT hat in diesem Zusammenhang folgende Maßnahmen umgesetzt:
• Im jährlich durchgeführten Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und
Toleranz“ werden jährlich Projekte von ehrenamtlich Aktiven im Bereich der
Arbeit gegen Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle-Feindlichkeit
ausgezeichnet, so z. B. Concept4sport e.V. mit ihrem Projekt
„Versteckspieler“ – Lesung und Diskussionsrunde zum Thema Homophobie im Fußball.
• Während des jährlichen BfDT-Jugendkongresses werden vom Lesben- und
Schwulenverband in Deutschland (LSVD) Berlin-Brandenburg e.V.
Workshops in diesem Themenbereich angeboten.
• 2019 wurde in Kooperation mit der Stadt Mainz und dem 1. FSV Mainz 05
in der Opel-Arena die Veranstaltung „Einsatz statt Abseits: Vielfalt im
Fußball für gesellschaftlichen Zusammenhalt – gegen Ausgrenzung und
Rassismus“ durchgeführt.
Des Weiteren hat die bpb im Rahmen von Kooperations- und
Zuwendungsprojekten verschiedene Maßnahmen der politischen Bildung im Sinne der
Fragestellung umgesetzt.
47. Inwiefern wurde in der Sportpolitik die Antidiskriminierungsarbeit sowie
die Prävention von Rassismus, Sexismus, LSBTIQ*-Feindlichkeit
stärker von der Bundesregierung gefördert (vgl. NAP, Anlage II, S. 114 f.)?
Das BMFSFJ hat von 2017 bis 2018 die Deutsche Sportjugend im Rahmen von
„Demokratie leben!“ mit dem Begleitprojekt „Radikalisierungsprävention im
Sport“ gefördert. Ziel des Begleitprojekts war es, Expertise und Erfahrungen
im Themenfeld zu sammeln. Dabei sollten im Rahmen einer Fachtagung zum
Thema die Möglichkeiten für die Gründung einer entsprechenden Fachstelle
eruiert werden.
In der zweiten Förderperiode werden im Rahmen des Bundesprogramms vier
Modellprojekte gefördert, die innovative Ansätze für die Vielfaltgestaltung
(zwei Modellprojekte im Themenfeld Homo- und Transfeindlichkeit und ein
weiteres im Themenfeld Antisemitismus) und für die Extremismusprävention
(Modellprojekt im Themenfeld Rechtsextremismus) in Zusammenhang mit
Sport entwickeln und erproben. Die Projekte werden von MAKKABI
Deutschland e.V., dem Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. und zwei Modellprojekte
von der Kompetenzgruppe Fankulturen und Sport bezogene Soziale Arbeit
gGmbH (KoFaS) durchgeführt.
Im Handlungsbereich Kommune unterstützt das Bundesprogramm bundesweit
300 Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse in den
„Partnerschaften für Demokratie“. Häufig sind auch Sportvereine oder -verbände
Projektpartner oder wirken aktiv in den Begleitausschüssen vor Ort mit.
Im Jahr 2019 wurden zum Beispiel durch die „Partnerschaften für Demokratie”
insgesamt 505 Einzelmaßnahmen (von insgesamt 4.400 Einzelmaßnahmen)
umgesetzt, die durch Sportvereine bzw. Sportverbände durchgeführt wurden
oder deren Inhalt sich auf sportliche Aktivitäten konzentrierte.
Im Rahmen der sportlichen außerschulischen Jugendbildung wird darüber
hinaus seit 26 Jahren die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) bei der
Deutschen Sportjugend durch das BMFSFJ gefördert. Sie betreibt im Bereich des
Fußballs auf der Grundlage des NKSS im Rahmen der Jugendsozialarbeit
präventive Arbeit gegen Gewalt, Extremismus und Rassismus. Derzeit werden an
61 Standorten in Deutschland 68 Fanszenen betreut. Darüber hinaus steht die
KOS Fußball-Institutionen, Politik, Polizei und Medien bezüglich
professioneller Fanarbeit als beratende und informierende Instanz zur Verfügung.
Das Bundesprogramm ZdT fördert von 2020 bis 2024 über fünf Jahre zwölf
Sportlandesverbände, die Maßnahmen zur verbandsinternen Demokratisierung,
Extremismusprävention und Sensibilisierung zu Formen der Diskriminierung
im Sportkontext umsetzen. Alle Projekte beschäftigen sich mit Phänomenen
der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und bilden u. a. Beraterinnen
und Berater, die als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Betroffenen
von Diskriminierungserfahrungen fungieren, aus. Zudem initiieren die Projekte
aktiv Prozesse und Strukturen, die Rassismus und andere Formen der
gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit adressieren und sich mit ihnen
auseinandersetzen. Darüber hinaus fördert das Bundesprogramm die Deutsche Sportjugend
e.V. als einen sogenannten Koordinierungsträger, der einen Wissenstransfer
zwischen Spitzenverbänden, Fachverbänden und Vereinen moderiert, um
Studien, Kampagnen und Materialien, die den Umgang mit Rassismus, Sexismus,
Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle-Feindlichkeit zum Thema
haben, in Sportvereinen und -verbänden noch stärker zu verbreiten und die
Themen als zentrale Aufgabe der Antidiskriminierungsarbeit im Sport zu
verankern.
48. Inwiefern wurden die Spitzenverbände und Landessportbünde von der
Bundesregierung aufgefordert, Konzepte und Kampagnen gegen
Diskriminierung sowie für Vielfalt und Inklusion im Sport weiterzuentwickeln
(vgl. NAP, Anlage II, S. 114 f.)?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, welche Konzepte und Kampagnen gegen Diskriminierung
sowie für Vielfalt und Inklusion im Sport wurden daraufhin von den
Spitzenverbänden weiterentwickelt, bzw. welche sind der
Bundesregierung bekannt (bitte nach Verband, Maßnahme, Jahr
aufschlüsseln)?
Die Fragen 48 bis 48b werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen des Bundesprogramms ZdT werden zurzeit elf Landessportbünde
gefördert. Innerhalb ihrer Projekte entwickeln sie Bildungs- und
Beratungskonzepte für ihre Vereinsstrukturen, in deren Zentrum der kompetente Umgang mit
undemokratischen und diskriminierenden Vorfällen steht. In den mehrjährigen
Projekten werden u. a. Demokratieberater/-innen ausgebildet, Satzungen und
Leitbilder im Sinne von Vielfalt und Inklusion überarbeitet und vielfältige
Informations- und Qualifizierungsangebote für Haupt- und Ehrenamtliche im
Sport entwickelt. Die Landessportbünde haben z. T. auch Kampagnen gestartet,
u. a. „#engagiertgegenrassimus“ der Sportjugend Hessen.
Durch das Bundesprogramm ZdT werden derzeit gefördert:
1. Landessportverband Baden-Württemberg e.V.: „Zusammenhalt durch
Sport in Baden-Württemberg“; 2020 bis 2024.
2. LandesSportBund Niedersachsen: „Sport mit Courage: Demokratie stärken
– Extremismus entgegentreten“, 2020 bis 2024.
3. Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.: „*Entschlossen weltoffen!* –
Gemeinsam für Demokratie und Respekt im Sport“, 2020 bis 2024.
4. Landessportverband für das Saarland: „Wir für uns – Vereine als Orte der
Mitwirkung“, 2020 bis 2024.
5. Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.: „Mit Rückendeckung zum
Ziel – Beratung bieten, Zukunft gestalten!“; 2020 bis 2024.
6. Landessportbund Brandenburg e.V.: „BeratenBewegen – DRAN BLEI-
BEN“; 2020 bis 2024.
7. Sportjugend Hessen im Landessportbund Hessen e.V.: „DemoS! – Sport
stärkt Demokratie!“; 2020 bis 2024.
8. Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V.: „Mobile Beratung im
Sport (MoBiS) – Für ein demokratisches Miteinander im Sport“; 2020 bis
2024.
9. LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.: „MuT – Menschlichkeit und
Toleranz im Sport“; 2020 bis 2024.
10. Landessportbund Sachsen e.V.: „Im Sport verein(t) für Demokratie“; 2020
bis 2024.
11. Landessportbund Thüringen e.V.: „Sport zeigt Gesicht“; 2020 bis 2024.
49. Inwiefern hat die Bundesregierung darauf hingearbeitet, dass rassistische
Diskriminierung und LSBTIQ*-Feindlichkeit beim „Nationalen Konzept
Sport und Sicherheit (NKSS)“ als ein weiterer Schwerpunkt im Bereich
der Prävention aufgeführt wird (vgl. NAP, Anlage II, S. 114 f.)?
Ziel der Bundesregierung ist es, jegliche Form von Diskriminierung zu bannen.
Sie setzt sich dafür ein, dass dementsprechende Inhalte im Rahmen der
jeweiligen Ressortzuständigkeit in Konzepte bzw. Dekrete einfließen.
Für Gewalt jeglicher Art existiert im NKSS bereits ein Maßnahmenkatalog,
welcher an die Netzwerkpartner adressiert ist, um solches Fehlverhalten zu
verhindern und zu ahnden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/21178
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/21178
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/21178
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/21178
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/21178
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/21178
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/21178
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/21178
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/21178
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 65 – Drucksache 19/21178
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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