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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
21.07.2020
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/2028022.06.2020
Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Filiz Polat, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene
Mihalic, Margarete Bause, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Katja Dörner, Kai
Gehring, Britta Haßelmann, Ottmar von Holtz, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Katja
Keul, Renate Künast, Dr. Tobias Lindner, Claudia Müller, Omid Nouripour, Tabea
Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Manuela Rottmann, Manuel Sarrazin, Ulle
Schauws, Dr. Frithjof Schmidt, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Margit
Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus
Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (VN) haben sich im
Aktionsprogramm der Weltkonferenz gegen Rassismus im Jahr 2001 in Durban
(Südafrika) verpflichtet, in Konsultation mit nationalen
Menschenrechtsinstitutionen, Institutionen zur Bekämpfung von Rassismus und der Zivilgesellschaft
nationale Aktionspläne gegen Rassismus auszuarbeiten.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hat die Bundesrepublik Deutschland
im Jahr 2008 der Hochkommissarin für Menschenrechte der VN in Genf den
ersten „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur
Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf
bezogene Intoleranz“ (NAP 2008) übermittelt.
Am 14. Juni 2017 beschloss die Bundesregierung den neuen „Nationalen
Aktionsplan gegen Rassismus – Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit
Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen
Diskriminierungen“ (NAP 2017). Die Ausarbeitung des Nationalen Aktionsplans der
Bundesregierung erfolgte in ressortübergreifender Zusammenarbeit und in fachlicher
Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ). Die Weiterentwicklung des NAP ist im Koalitionsvertrag von
CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode vorgesehen.
Der NAP beinhaltet Positionierungen sowie bisherige und geplante
Maßnahmen der Bundesregierung in den folgenden Handlungsfeldern:
Menschenrechtspolitik; Schutz vor Diskriminierung und Ahndung von Straftaten;
Bildung, Politische Bildung; gesellschaftliches und politisches Engagement für
Demokratie und Gleichwertigkeit; Diversität im Arbeitsleben; Aus- und
Fortbildung sowie Stärkung interkultureller und sozialer Kompetenz im Beruf;
Bekämpfung von Rassismus und Hass im Internet sowie Forschung.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, anhand der im NAP 2017
aufgeführten und beschriebenen Handlungsfelder und Schwerpunkte spezifische
und konkrete Maßnahmen und Vorhaben zu entwerfen, weiterzuentwickeln
Deutscher Bundestag Drucksache 19/20280
19. Wahlperiode 22.06.2020
oder neu aufzulegen (vgl. NAP, S. 39). Übergreifende Zielsetzungen des NAP
sind u. a. betroffene Personen vor Rassismus und anderen Ideologien der
Ungleichwertigkeit und daraus folgender Diskriminierung und Gewalt zu
schützen, ein diskriminierungsfreies Leben in einer pluralistischen Gesellschaft zu
ermöglichen und die öffentliche Aufmerksamkeit und Sensibilisierung in
Hinblick auf Gleichstellung und Gleichberechtigung zu erhöhen.
Die rassistisch und antisemitisch motivierten rechtsterroristischen Anschläge in
Halle am 9. Oktober 2019 und Hanau am 20. Februar 2020 sowie die
Aufdeckung rechtsextremer Netzwerke haben noch einmal deutlich gemacht, dass
eine umfassende und nachhaltige Veränderung von Struktur und Praxis der
deutschen Sicherheitsbehörden überfällig und dringend geboten ist. Der Schutz
der Betroffenen vor individueller, struktureller und institutionalisierter
rassistischer Gewalt, Übergriffen und Hetze muss ins Zentrum der öffentlichen
Aufmerksamkeit rücken. Es besteht nach Ansicht der Fragesteller ein massiver
Handlungsbedarf. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat
bezeichnete den Rechtsextremismus vor Kurzem als „größte Bedrohung in unserem
Land“ (https://www.sueddeutsche.de/politik/hanau-anschlag-bundespressekonf
erenz-1.4809324). Rassistische, antisemitische, antiziganistische und
rechtsextreme Einstellungen sind jedoch nicht nur am sogenannten rechten Rand,
sondern nach Ansicht der Fragesteller bis in die Mitte unserer Gesellschaft und
auch in staatlichen Institutionen verankert (https://www.institut-fuer-menschenr
ech-te.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Stellungnahme_Nach_den_Mor
den_in_Hanau.pdf; S. 6).
Wie die konkrete Umsetzung und die im Koalitionsvertrag festgehaltene
Weiterentwicklung des NAP erfolgen sollen, bleibt nach Ansicht der Fragesteller
bislang unklar. Das ist nach Ansicht der fragestellenden Fraktion insofern
problematisch, als dass der NAP bislang weder konkrete Zeitpläne und
Umsetzungsziele noch eine unabhängige Evaluierung und ein systematisches
Monitoring aller darunterfallenden Maßnahmen und Programme vorsieht. Lediglich
einzelne Programme wie das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ und
Länderprogramme werden bislang evaluiert.
Im Rahmen des dritten Universal-Periodic-Review-Verfahrens (UPR) der
Bundesrepublik Deutschland vor dem VN-Menschenrechtsrat im Mai 2018 wurden
die Themen Rassismus, Xenophobie, Islamophobie und Antisemitismus in den
Empfehlungen, die von anderen Staaten an Deutschland gerichtet wurden,
besonders häufig genannt. 48 Empfehlungen zu diesem Themenkomplex
wurden angenommen – darunter 7 Empfehlungen explizit zum NAP – 15 weitere
wurden zur Kenntnis genommen (A/HRC/WG.6/28/L.4.4; Empfehlungen
155.52-155.114). In unmittelbarem Bezug auf den NAP wurde eine effektive
Aufarbeitung und Verfolgung von Straftaten ebenso angemahnt, wie der
nachhaltige Einsatz gegen strukturelle und institutionelle rassistische
Diskriminierung und Alltagsrassismus.
Im 13. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
unterstreicht die Bundesregierung ihre Verpflichtung, die angenommenen UPR-
Empfehlungen in den kommenden Jahren umzusetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung des NAP auf
Bundes- und Länderebene seit dessen Verabschiedung am 14. Juni 2017?
2. Welche Konsultationen und Diskussionen mit der Zivilgesellschaft in
Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus wurden seit dem
14. Juni 2017 von den Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung
geführt, die auch nach Angaben der Bundesregierung angesichts der
dynamisch angelegten gesellschaftspolitischen Prozesse notwendig sind (vgl.
NAP, S. 8)?
3. Welche konkreten Schritte wurden bislang unternommen, um die im NAP
angedachte Kooperation zwischen Bund und Ländern auszubauen, um den
„nachhaltigen Austausch, Wissenstransfer und die Zusammenarbeit
zwischen Bund und Ländern zur Bekämpfung von Rassismus, rassistischer
Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Sinne
der in diesem NAP niedergelegten übergreifenden Zielstellung zu
erreichen“ (vgl. NAP, S. 40), und welche Konsequenzen haben sich daraus
ergeben?
4. Welche konkreten Kooperationen und Maßnahmen wurden zwischen Bund
und Ländern zur Bekämpfung von Rassismus, rassistischer
Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit seit der
Veröffentlichung des NAP entwickelt und/oder weiter ausgebaut (bitte nach
Bundesland, Maßnahmen und Art der Kooperation aufschlüsseln)?
5. Aus welchen Gründen wurde bisher kein allgemeiner Monitoring-
Mechanismus für den NAP konzipiert, wie es die Hochkommissarin für
Menschenrechte der Vereinten Nationen in der Empfehlung „Developing
national action plans against racial discrimination – a practical guide“ (2014)
vorschlägt?
a) Bis wann plant die Bundesregierung ein unabhängiges Monitoring zu
konzipieren und einzurichten, um die bereits entwickelten und zu
entwickelnden Maßnahmen fortlaufend hinsichtlich ihrer Umsetzung und
Wirksamkeit zu überprüfen?
b) Inwiefern sollen für ein solches Monitoring sowohl wissenschaftliche
und zivilgesellschaftliche Fachkompetenz als auch die Expertise von
Menschen mit intersektionalen Rassismuserfahrungen, systematisch
einbezogen werden?
6. Aus welchen Ressorts setzt sich die „Interministerielle Arbeitsgruppe zur
Demokratieförderung und Extremismusprävention“ (IMA) zusammen, die
im Auftrag der Bundesregierung, die im NAP aufgeführten
Handlungsfelder und Schwerpunkte weiterentwickeln, neu auflegen und/oder
entwerfen soll?
a) Wie oft hat sich die Interministerielle Arbeitsgruppe seit der
Verabschiedung des NAP bereits getroffen, und wer war an diesen Treffen
jeweils beteiligt?
b) Welche spezifischen Maßnahmen und Vorhaben zu den im NAP
aufgeführten Handlungsfeldern und Schwerpunkten wurden bisher durch
die Interministerielle Arbeitsgruppe weiterentwickelt (bitte die
einzelnen Handlungsfelder mit den dazugehörigen Maßnahmen und
Vorhaben auflisten)?
c) Welche spezifischen Maßnahmen und Vorhaben zu den im NAP
aufgeführten Handlungsfeldern und Schwerpunkten wurden bisher durch
die Interministerielle Arbeitsgruppe neu aufgelegt oder entworfen (bitte
die einzelnen Handlungsfelder mit den dazugehörigen Maßnahmen und
Vorhaben auflisten)?
7. Wie lauten die Prüfergebnisse der Interministeriellen Arbeitsgruppe
bezüglich der Ansatzpunkte für Rassismus in Institutionen (Arbeitsweisen,
Verfahrensregelungen, Handlungsroutinen und Prozessabläufe), und wie
wurde und wird diesen – sofern Prüfergebnisse vorliegen– begegnet (vgl.
NAP, S. 44)?
8. Wie häufig hat sich das „Forum gegen Rassismus“, das die Umsetzung der
Maßnahmen des NAP regelmäßig als Gegenstand im Rahmen seines
Konsultationsprozesses bearbeiten soll, seit der Veröffentlichung des NAP
bereits getroffen?
9. Welche Erkenntnisse, Maßnahmen und/oder Anknüpfungspunkte für die
Überarbeitung des NAP wurden im Rahmen des Konsultationsprozesses
des „Forums gegen Rassismus“ bislang erarbeitet?
10. Welche Erkenntnisse über das Problem von Rassismus in Institutionen hat
die Bundesregierung seit der Verabschiedung des NAP gewonnen (vgl.
NAP, S. 9)?
11. Welche Anhaltspunkte haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung
dafür ergeben, dass institutionelle Abläufe (Arbeitsweisen,
Verfahrensregelungen, Stellenausschreibungen, Bewerbungsverfahren,
Handlungsroutinen und Prozessabläufe) in den Bundesministerien und Bundesbehörden,
aufgrund z. B. rassistischer Stereotype oder Einstellungen der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diskriminierend sind oder wirken (vgl. NAP, S. 9)?
a) Worauf basierend ergeben sich diese möglichen Anhaltspunkte, und
auf welche Art und Weise wird untersucht, inwiefern institutionelle
Abläufe diskriminieren sind oder wirken?
b) Welche konkreten Maßnahmen wurden in den jeweiligen
identifizierten Fällen ergriffen, um die institutionellen Abläufe
diskriminierungsärmer zu gestalten?
c) Welche grundsätzlichen Handlungsoptionen und Maßnahmen wurden
bislang erarbeitet, um diesem Problem zu begegnen?
d) Inwiefern wurden diese Handlungsoptionen und Maßnahmen bereits
implementiert?
12. Zu welchem Ergebnis kam die 2017 durchgeführte Erhebung des Anteils
der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den Bundesbehörden (vgl.
NAP, S. 44)?
a) Wie hoch ist der Anteil von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund
in den Bundesministerien (bitte nach Bundesministerien
aufschlüsseln)?
b) An welchen Kriterien machen die Bundesministerien einen
Migrationshintergrund fest?
c) Wird die im NAP angestrebte „flächendeckende Erhebung in der
gesamten Bundesverwaltung“ (NAP, S. 44) in regelmäßigen Abständen
mittlerweile umgesetzt?
Wenn nein, warum nicht, und ab wann wird dies der Fall sein?
Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse der jüngsten Erhebungen?
Wie häufig wird bzw. soll die flächendeckende Erhebung durchgeführt
werden, um dem im NAP festgehaltenen Ziel „diese Erhebung in
regelmäßigen Abständen zu wiederholen“ (NAP, S. 44) zu entsprechen?
d) Wie erfolgreich sind nach Kenntnis der Bundesregierung das BKA und
die Bundespolizei in ihrem Ziel, den Anteil der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter mit Migrationshintergrund zu erhöhen?
13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der folgenden im
NAP festgestellten Erkenntnis „Schwarze Menschen sind als sichtbare
Minderheit besonders gefährdet, Rassismus ausgesetzt zu sein. Racial
Profiling ist hier ein Beispiel für eine spezifische Form von rassistischen
Praktiken, von der insbesondere Angehörige dieser Minderheit betroffen sind“
(NAP, S. 11) in der Praxis?
14. Warum wird weiterhin an verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen
festgehalten, obwohl diese das verbotene Racial Profiling zu begünstigen
scheinen, und inwiefern sieht die Bundesregierung hier gesetzgeberischen
Novellierungsbedarf?
a) Inwiefern plant die Bundesregierung, Projekte zur Erforschung der
Wirkung von verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen zu initiieren?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Funktionsweise des bestehenden
Beschwerdemanagements bei den Polizeibehörden des Bundes vor
allem auch mit Blick auf Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, und
inwiefern gibt es dazu ein Monitoring?
c) Wie reagiert die Bundesregierung darauf, dass trotz des Verbots von
Racial Profiling nach Ansicht der Fragesteller Schwarze Menschen und
Menschen die als vermeintlich „ausländisch“ gelesen werden, im
Rahmen verdachtsunabhängiger Personenkontrollen überproportional
häufig kontrolliert werden (https://www.deutschlandfunkkultur.de/racial-pr
ofiling-rassismus-per-gesetz.976.de.html?dram:article_id=395051;
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-08/racial-profilin
g-polizei-kontrolle-bochum-rechtswidrig-hautfarbe)?
d) Wie reagiert die Bundesregierung auf die wiederholte Aufforderung,
u. a. im Rahmen des Universal-Periodic-Review(UPR)-Verfahren vor
dem UN-Menschenrechtsausschuss, diese Praxis einzustellen?
15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, insbesondere
auch in Bezug auf den Bericht der VN-Arbeitsgruppe von Expertinnen und
Experten für Menschen afrikanischer Abstammung (United Nations
Working Group of Experts on People of African Descent) vom Februar 2017,
um rassistisch motivierten Straftaten und rassistisch motivierter
Diskriminierung von Schwarzen Menschen verstärkt entgegenzuwirken (vgl. NAP,
S. 42)?
16. Welche systematische Erforschung von Benachteiligungsformen, die
spezifisch sichtbare Minderheiten erfassen, hat die Bundesregierung bislang
initiiert bzw. unterstützt (vgl. NAP, S. 11)?
17. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Problematisierung des
Begriffs „Fremdenfeindlichkeit“, der „die Konstruktion von Anderssein
verbirgt“ und dazu führt, dass „die Täter*innenperspektive übernommen“
(NAP, Anlage II, S. 92) wird?
18. Welche fachlichen Impulse und Anregungen bezüglich des NAP, die im
Rahmen von innen- und gesellschaftspolitischen Debatten gegeben
wurden, hat die Bundesregierung sorgfältig geprüft und welche davon wie
aufgegriffen (vgl. NAP, S. 40)?
19. Welche Impulse und Anregungen hat die Bundesregierung in Bezug auf
die zukünftige Handhabung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(AGG) sorgfältig geprüft und welche davon wie aufgegriffen (vgl. NAP,
S. 40)?
20. Mithilfe welcher Maßnahmen setzt die Bundesregierung das im NAP
festgehaltene Ziel um, die im „Internationalen Übereinkommen zur
Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung“ (ICERD) verankerte
Definition von Rassismus und insbesondere die Betonung darauf, dass
rassistische Diskriminierung auch unbeabsichtigt erfolgen kann, in der
Verwaltung, bei Gerichten, bei der Polizei, in Sicherheitsbehörden sowie in der
Öffentlichkeit bekannt zu machen?
a) Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass die ICERD-Definition
von Rassismus auch in der behördlichen Praxis als Maßstab
angewendet wird?
b) Inwiefern haben die unterschiedlichen Ressorts im Rahmen ihres
jeweiligen Zuständigkeitsbereichs auf den Inhalt und den Umfang der
menschenrechtlichen Gewährleistung der ICERD hingewiesen?
c) Welche Veranstaltungen und Formate wurden von welchem Ressort in
den Jahren 2017 bis 2019 mit dem Ziel durchgeführt, die ICERD-
Definition von Rassismus bekannt zu machen (bitte nach Ressort,
Veranstaltung, Zielgruppe aufschlüsseln)?
d) Welche Veranstaltungen und Formate welcher Ressorts wurden im Jahr
2020 bereits durchgeführt oder sind geplant (bitte nach Ressort,
Veranstaltung, Zielgruppe aufschlüsseln)?
e) Inwiefern wird eine Evaluation der Veranstaltungen und Formate
durchgeführt, und wenn ja, inwiefern werden die Ergebnisse der
Evaluation in die Planung zukünftiger Veranstaltungen und Formate
einbezogen?
21. Welche Veranstaltungen im Bundesministerium des Innern und bei der
Bundespolizei zu der Rassismusdefinition nach ICERD und dem Thema
Racial Profiling wurden seit dem Beschluss des NAP fortgeführt und
weiterentwickelt (vgl. NAP, S. 41)?
22. Auf welche Art und Weise hat die Bundesregierung den im NAP
angelegten Austausch zwischen zivilgesellschaftlichen Akteuren, dem
Bildungssektor sowie der Polizei und Justiz bislang gestärkt?
a) Welche konkreten Ereignisse konnten aus dem Kooperationsprojekt
„Rassismus und Menschenrechte – Stärkung der Strafjustiz“ des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
(2017/2018) dem Deutschen Institut für Menschenrechte und den
zuständigen Ländern für die Alltagspraxis von Justizpraktikerinnen und
Justizpraktikern gezogen werden, und inwiefern wurde diese in
überarbeiteten oder neu entworfenen Fortbildungsformaten verankert oder
anderweitig umgesetzt?
b) Welche Maßnahmen und welche Formate sind geplant, um den
Austausch zwischen zivilgesellschaftlichen Akteuren und Bildungssektor
sowie Polizei und Justiz in Zukunft zu stärken?
23. Welche Veranstaltungen und Formate wurden bislang im Rahmen des
Projekts des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (vgl. NAP,
S. 42) durchgeführt, um die Zusammenarbeit zwischen
zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Polizei bei der Bekämpfung und Erfassung
von Hasskriminalität zu verbessern (bitte nach Thema, Ort, Zeitpunkt und
Zielgruppe der Veranstaltung aufschlüsseln)?
a) Sind weitere Veranstaltungen im Rahmen des Projekts geplant, und
wenn ja, wie viele?
b) Inwiefern erfolgt eine Evaluation des Projekts, und wenn ja, welche
Stelle führt die Evaluation durch, welche Ergebnisse liegen bislang vor,
und inwiefern fließen diese in die weitere Planung und Gestaltung des
Projekts ein?
24. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, damit die
Aus- und Fortbildung in Bezug auf Rassismus und rassistische
Diskriminierung für alle Bereiche der Verwaltung, Justiz und Polizei – ggf. auch
durch Austausch und Zusammenarbeit mit den Ländern – verbessert wird,
und welche Ergebnisse wurden hier bislang erzielt?
25. Welche Erkenntnisse konnten bislang aus dem Projekt, das von der
Bundeszentrale für politische Bildung, der Deutschen Hochschule der Polizei
und der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW konzipiert
wurde und dessen Ziel es ist, Methoden zur Information über Rassismus,
Menschenrechte und Rechtsextremismus für die Zielgruppe Polizei zu
sammeln, gewonnen werden (vgl. NAP, S. 42)?
a) Ist das Projekt bereits abgeschlossen?
b) Welche Lerninhalte umfasst die Sammlung?
c) Wie wird sichergestellt, dass die Lerninhalte den Grundsätzen des
ICERD und den Zielen des NAP entsprechen?
d) Inwiefern fließen die Lerninhalte der Sammlung bereits in die
Regelstruktur der Ausbildung von Polizeifachkräften ein, und falls dies
bislang nicht der Fall ist, bis wann ist eine entsprechende Umsetzung
geplant?
26. Wie viele Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und
Staatsanwälte haben nach Kenntnis der Bundesregierung Fortbildungsmodule zu
den Themenfeldern Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und
Muslimfeindlichkeit absolviert, und in welchem Umfang und in welchen
Formaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Fortbildungsmodule zu den Themenfeldern Rassismus und Antisemitismus,
Antiziganismus und Muslimfeindlichkeit angeboten und wahrgenommen (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
27. Hat die Bundesregierung, wie es im NAP vorgesehen ist, bereits geprüft,
wie eine „bestmögliche Struktur und Vernetzung der verschiedenen
Beratungsangebote“ (NAP, S. 43) (u. a. der mobilen Beratung, der Opfer-, der
Eltern- sowie der Ausstiegsberatung) erreicht werden kann?
a) Falls ja, wie gestaltet sich eine bestmögliche Struktur?
b) Falls nein, bis wann wird die Prüfung erfolgen bzw. abgeschlossen
werden?
c) Existieren mittlerweile in jedem Bundesland die im 13.
Menschenrechtsbericht der Bundesregierung geforderten Beratungsstellen für
Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt, und wie gestaltet sich
die Kooperation zwischen Bund und Ländern in diesem Bereich?
d) Inwiefern gewährleistet die Bundesregierung, dass diese
Opferberatungsstellen eine angemessene, auf Dauer angelegte finanzielle
Förderung erhalten und somit planungssicher und nachhaltig arbeiten
können?
e) Inwiefern ist geplant, bereits etablierte zivilgesellschaftliche und
migrantische Beratungsangebote in der Vernetzung zu berücksichtigen?
28. Welche Veranstaltungen und Maßnahmen hat das Bundesministerium
durchgeführt und ergriffen, um insbesondere auf lokaler Ebene den
Austausch von zivilgesellschaftlichen Organisationen (insbesondere
Opferverbänden) und der Polizei bei der Bekämpfung und Erfassung von
Hasskriminalität – auch im Hinblick auf eine Stärkung der Motivation zur
Strafanzeige – zu verbessern (vgl. NAP, S. 42)?
29. Welche geplanten, ausdifferenzierten Konzepte zur Auseinandersetzung
mit und zum Abbau von rassistischer Diskriminierung in der Fort- und
Weiterbildung hat die Bundesregierung erarbeitet und umgesetzt (vgl.
NAP, S. 44)?
30. Inwiefern und auf welche Art und Weise hat die Bundesregierung ihre
Pläne, die Charta der Vielfalt „noch breiter“ (NAP, S. 45) zu unterstützen,
als das vor dem Beschluss des NAP im Jahr 2017 der Fall war, bereits
realisiert?
31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausgestaltung und
Umsetzung der geplanten Maßnahmenpakete der Bundesakademie für
öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat (BAköV), die darauf abzielen, die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Bundesverwaltung dazu zu befähigen, Kompetenz im Umgang mit
Diversität zu erlangen (vgl. NAP, S. 45)?
32. Inwiefern hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die
Förderung zur vergleichenden Radikalisierungsforschung ausgeweitet, wie im
NAP vorgesehen (vgl. NAP, S. 45)?
33. Wie viele und welche Fortbildungen wurden zur Erweiterung der
Kompetenzen von Lehrkräften, radikalisiertes Verhalten frühzeitig zu erkennen
und nachhaltige Präventionsarbeit zu leisten, vom Bundesministerium für
Bildung und Forschung gefördert (vgl. NAP, S. 22)?
34. Mit welchen konkreten Bildungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten hat
die Bundesregierung sich seit 2015 für „den Erhalt der Chancengleichheit
für alle“ (NAP, S. 21) in der Primär- und Sekundärbildung eingesetzt?
35. Fördert die Bundesregierung neben dem „Spitzenforschungscluster zur
Früherkennung, Prävention und Bekämpfung von islamistischem
Extremismus“, das im Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für
die zivile Sicherheit 2018–2023“ verankert ist (https://www.bmbf.de/uploa
d_filestore/pub/Rahmenprogramm_Sicherheitsforschung.pdf), auch
Forschungscluster, die sich mit Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus
und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
auseinandersetzen?
a) Wenn ja, welche, und wie konkret (bitte nach Forschungscluster,
Forschungsschwerpunkt, Förderungsdauer und Förderungshöhe
aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht, und inwiefern und bis wann wird eine
entsprechende Förderung angestrebt?
36. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um gegen
rechtsextremistische und zunehmende rassistische, antisemitische und andere
gruppenbezogene menschenverachtende Äußerungen und Aktivitäten sowie
rechtsextremistische Propaganda und Anwerbungsversuche im Internet,
insbesondere in Foren und Messengergruppen, vorzugehen, und aus
welchen Haushaltstiteln und in welchem Umfang werden diese Maßnahmen
finanziert (bitte nach einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)?
37. Welche weiteren, auch präventiven, Maßnahmen zur Bekämpfung von
Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und anderen Formen
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sollen im Rahmen des am 18. März
2020 eingerichteten Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus erarbeitet und beschlossen werden – jenseits
des am 30. Oktober 2019 beschlossenen Maßnahmenpakets gegen
Rechtsextremismus und Hasskriminalität?
a) Welcher Zeitplan ist für die Umsetzung der Maßnahmen vorgesehen?
b) Wie oft und in welcher Regelmäßigkeit wird der Kabinettsausschuss
zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus tagen?
c) Inwiefern wird sich der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus mit Mitgliedern der
Zivilgesellschaft hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen beraten?
d) Inwiefern sollen bei der Konsultation mit Mitgliedern der
Zivilgesellschaft explizit migrantische, jüdische, muslimische Selbstvertretungen
sowie Selbstvertretungen von Schwarzen Menschen und Sinti und
Roma, da diese einer besonderen Gefahrenlage ausgesetzt sind, um
Einschätzung gebeten und in die Beratungen einbezogen werden?
e) Inwiefern wird sich der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus darüber hinaus mit anderen
Institutionen hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen beraten?
f) Inwiefern werden die zu treffenden Maßnahmen die spezifischen
Diskriminierungsformen Antiziganismus, Islamfeindlichkeit und
Muslimfeindlichkeit, Antisemitismus, Rassismus gegenüber schwarzen
Menschen sowie gegenüber Menschen, denen eine asiatische Herkunft
zugeschrieben wird und die aktuell auch in Corona-
Verschwörungstheorien abgewertet werden, adressieren?
38. Inwiefern befasst sich der Kabinettausschuss zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus mit Konzepten für eine langfristige
Unterstützung zivilgesellschaftlicher Präventionsarbeit gegen Rassismus und andere
Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit?
a) Sieht der Kabinettausschuss die Förderung von Demokratie und
Prävention gegen Rassismus und andere Formen gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit als staatliche Daueraufgabe von
gesamtgesellschaftlicher Bedeutung an?
b) Ist diesbezüglich eine Befassung mit dem von Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey, seit Jahren
angekündigten Demokratiefördergesetz als bundesgesetzlicher Grundlage
der nachhaltigen Förderung vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?
c) Wenn ja, inwiefern, und wann soll es hinsichtlich der Ausgestaltung
eines solchen Gesetzes fachliche Konsultationen mit der
Zivilgesellschaft geben, insbesondere mit Vertreterinnen und Vertretern
migrantischer Selbstorganisationen, bundesweit arbeitender Träger der
Demokratieentwicklung, der bei „Demokratie leben!“ geförderten
Kompetenznetzwerke und Kompetenzzentren sowie der Bundesverbände der
Opferberatungsstellen (VBRG) und der Mobilen Beratungen (BMB)?
d) Sieht der Kabinettausschuss eine Notwendigkeit, bestimmte Projekte,
die sich gegen Rassismus engagieren, von den bisher zeitlich
begrenzten Förderlaufzeiten im Programm „Demokratie leben!“ zu entkoppeln,
und ihre institutionelle Unterstützung zu ermöglichen, und wenn ja,
welche Art von Projekten möchte der Ausschuss so dauerhaft
abgesichert sehen, und warum gerade diese?
e) Welche Gruppen sieht der Kabinettausschuss als besonders gefährdet
an, häufig abgewertet, marginalisiert und angegriffen zu werden?
f) Inwiefern wirkt der Kabinettausschuss darauf hin, dass diese Gruppen,
die kaum eine Lobby haben, in Präventionsprogrammen stärker als
bisher berücksichtigt werden?
39. Inwiefern strebt die Bundesregierung auch im Bereich der
Sicherheitsbehörden einen Austausch mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft an, um
die Analysefähigkeiten zur Bekämpfung von Rechtsextremismus zu
verbessern, und welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung abgesehen
vom Stellenzuwachs in den Sicherheitsbehörden an, um auf die aktuellen
Entwicklungen im Bereich Rechtsextremismus zu reagieren?
40. Inwiefern strebt die Bundesregierung an, dass die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes wieder eine offizielle Leitung erhält (derzeit nur
kommissarische Leitung), und welche Folgen ergeben sich daraus, dass die
Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit Langem nur
kommissarisch geleitet wird?
41. Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurden durch die Bundesregierung
die verbandsspezifischen Aktivitäten im Rahmen des Netzwerks „Sport
und Politik – Verein(t) gegen Rechtsextremismus“ gebündelt und verstärkt
sowie sich für eine Ausweitung der Aktivitäten des Netzwerkes auf die
Prävention von Rassismus, Diskriminierung sowie Homosexuellen- und
Transfeindlichkeit eingesetzt (vgl. NAP, S. 26)?
42. Wie ist der Stand bezüglich der Ratifizierung einer Konvention auf
Europaratsebene „deren erklärtes Ziel ebenfalls in der Achtung und
Durchsetzung von Grundwerten wie gesellschaftlichem Zusammenhalt, Respekt
und Nichtdiskriminierung liegt“ (NAP, S. 25)?
a) Um welche Konvention auf Europaratsebene handelt es sich?
b) Wurde die Konvention bereits ratifiziert, und wenn nein, warum nicht?
c) Inwiefern wird dem Antidiskriminierungsgedanken im Sport mit dieser
Konvention Rechnung getragen (vgl. ebd.)?
43. Aus welchen Gründen wurde das „Übereinkommen des Europarats über
einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen
bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen“ (SEV Nr. 218) noch
nicht unterzeichnet, und welchen Zeitplan strebt die Bundesregierung für
Unterzeichnung, Ratifikation und Inkrafttreten des Übereinkommens an?
44. Inwiefern sind Strategien und Verfahren gegen rassistisches oder
diskriminierendes Verhalten in Sportstadien (vgl. Artikel 5 Absatz 5 der SEV
Nr. 218) in Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung bereits
gewährleistet?
a) Wodurch sind diese Strategien und Verfahren bereits gewährleistet?
b) Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
derartige Strategien und Verfahren zu gewährleisten?
45. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung auf institutionelle
Diskriminierungen in Sportvereinen und Sportverbänden sowie weiteren
Sportorganisationen vor (vgl. NAP, Anlage II, S. 94 Staatssekretär.)?
46. Welche Schritte wurden bislang von der Bundesregierung unternommen,
um die in Anlage II formulierten Anforderungen an den NAP im Sport
umzusetzen (vgl. NAP, Anlage II, S. 114 f.)?
47. Inwiefern wurde in der Sportpolitik die Antidiskriminierungsarbeit sowie
die Prävention von Rassismus, Sexismus, LSBTIQ*-Feindlichkeit stärker
von der Bundesregierung gefördert (vgl. NAP, Anlage II, S. 114 f.)?
48. Inwiefern wurden die Spitzenverbände und Landessportbünde von der
Bundesregierung aufgefordert, Konzepte und Kampagnen gegen
Diskriminierung sowie für Vielfalt und Inklusion im Sport weiterzuentwickeln (vgl.
NAP, Anlage II, S. 114 f.)?
a) Wenn nein, wieso nicht?
b) Wenn ja, welche Konzepte und Kampagnen gegen Diskriminierung
sowie für Vielfalt und Inklusion im Sport wurden daraufhin von den
Spitzenverbänden weiterentwickelt, bzw. welche sind der Bundesregierung
bekannt (bitte nach Verband, Maßnahme, Jahr aufschlüsseln)?
49. Inwiefern hat die Bundesregierung darauf hingearbeitet, dass rassistische
Diskriminierung und LSBTIQ*-Feindlichkeit beim „Nationalen Konzept
Sport und Sicherheit (NKSS)“ als ein weiterer Schwerpunkt im Bereich
der Prävention aufgeführt wird (vgl. NAP, Anlage II, S. 114 f.)?
Berlin, den 16. Juni 2020
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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