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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

21.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/2028022.06.2020

Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Margarete Bause, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Katja Dörner, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Ottmar von Holtz, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Katja Keul, Renate Künast, Dr. Tobias Lindner, Claudia Müller, Omid Nouripour, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Manuela Rottmann, Manuel Sarrazin, Ulle Schauws, Dr. Frithjof Schmidt, Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stand der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (VN) haben sich im Aktionsprogramm der Weltkonferenz gegen Rassismus im Jahr 2001 in Durban (Südafrika) verpflichtet, in Konsultation mit nationalen Menschenrechtsinstitutionen, Institutionen zur Bekämpfung von Rassismus und der Zivilgesellschaft nationale Aktionspläne gegen Rassismus auszuarbeiten. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, hat die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2008 der Hochkommissarin für Menschenrechte der VN in Genf den ersten „Nationalen Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“ (NAP 2008) übermittelt. Am 14. Juni 2017 beschloss die Bundesregierung den neuen „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus – Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierungen“ (NAP 2017). Die Ausarbeitung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung erfolgte in ressortübergreifender Zusammenarbeit und in fachlicher Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Weiterentwicklung des NAP ist im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode vorgesehen. Der NAP beinhaltet Positionierungen sowie bisherige und geplante Maßnahmen der Bundesregierung in den folgenden Handlungsfeldern: Menschenrechtspolitik; Schutz vor Diskriminierung und Ahndung von Straftaten; Bildung, Politische Bildung; gesellschaftliches und politisches Engagement für Demokratie und Gleichwertigkeit; Diversität im Arbeitsleben; Aus- und Fortbildung sowie Stärkung interkultureller und sozialer Kompetenz im Beruf; Bekämpfung von Rassismus und Hass im Internet sowie Forschung. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, anhand der im NAP 2017 aufgeführten und beschriebenen Handlungsfelder und Schwerpunkte spezifische und konkrete Maßnahmen und Vorhaben zu entwerfen, weiterzuentwickeln Deutscher Bundestag Drucksache 19/20280 19. Wahlperiode 22.06.2020 oder neu aufzulegen (vgl. NAP, S. 39). Übergreifende Zielsetzungen des NAP sind u. a. betroffene Personen vor Rassismus und anderen Ideologien der Ungleichwertigkeit und daraus folgender Diskriminierung und Gewalt zu schützen, ein diskriminierungsfreies Leben in einer pluralistischen Gesellschaft zu ermöglichen und die öffentliche Aufmerksamkeit und Sensibilisierung in Hinblick auf Gleichstellung und Gleichberechtigung zu erhöhen. Die rassistisch und antisemitisch motivierten rechtsterroristischen Anschläge in Halle am 9. Oktober 2019 und Hanau am 20. Februar 2020 sowie die Aufdeckung rechtsextremer Netzwerke haben noch einmal deutlich gemacht, dass eine umfassende und nachhaltige Veränderung von Struktur und Praxis der deutschen Sicherheitsbehörden überfällig und dringend geboten ist. Der Schutz der Betroffenen vor individueller, struktureller und institutionalisierter rassistischer Gewalt, Übergriffen und Hetze muss ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit rücken. Es besteht nach Ansicht der Fragesteller ein massiver Handlungsbedarf. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat bezeichnete den Rechtsextremismus vor Kurzem als „größte Bedrohung in unserem Land“ (https://www.sueddeutsche.de/politik/hanau-anschlag-bundespressekonf erenz-1.4809324). Rassistische, antisemitische, antiziganistische und rechtsextreme Einstellungen sind jedoch nicht nur am sogenannten rechten Rand, sondern nach Ansicht der Fragesteller bis in die Mitte unserer Gesellschaft und auch in staatlichen Institutionen verankert (https://www.institut-fuer-menschenr ech-te.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Stellungnahme_Nach_den_Mor den_in_Hanau.pdf; S. 6). Wie die konkrete Umsetzung und die im Koalitionsvertrag festgehaltene Weiterentwicklung des NAP erfolgen sollen, bleibt nach Ansicht der Fragesteller bislang unklar. Das ist nach Ansicht der fragestellenden Fraktion insofern problematisch, als dass der NAP bislang weder konkrete Zeitpläne und Umsetzungsziele noch eine unabhängige Evaluierung und ein systematisches Monitoring aller darunterfallenden Maßnahmen und Programme vorsieht. Lediglich einzelne Programme wie das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ und Länderprogramme werden bislang evaluiert. Im Rahmen des dritten Universal-Periodic-Review-Verfahrens (UPR) der Bundesrepublik Deutschland vor dem VN-Menschenrechtsrat im Mai 2018 wurden die Themen Rassismus, Xenophobie, Islamophobie und Antisemitismus in den Empfehlungen, die von anderen Staaten an Deutschland gerichtet wurden, besonders häufig genannt. 48 Empfehlungen zu diesem Themenkomplex wurden angenommen – darunter 7 Empfehlungen explizit zum NAP – 15 weitere wurden zur Kenntnis genommen (A/HRC/WG.6/28/L.4.4; Empfehlungen 155.52-155.114). In unmittelbarem Bezug auf den NAP wurde eine effektive Aufarbeitung und Verfolgung von Straftaten ebenso angemahnt, wie der nachhaltige Einsatz gegen strukturelle und institutionelle rassistische Diskriminierung und Alltagsrassismus. Im 13. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik unterstreicht die Bundesregierung ihre Verpflichtung, die angenommenen UPR- Empfehlungen in den kommenden Jahren umzusetzen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung des NAP auf Bundes- und Länderebene seit dessen Verabschiedung am 14. Juni 2017?  2. Welche Konsultationen und Diskussionen mit der Zivilgesellschaft in Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus wurden seit dem 14. Juni 2017 von den Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung geführt, die auch nach Angaben der Bundesregierung angesichts der dynamisch angelegten gesellschaftspolitischen Prozesse notwendig sind (vgl. NAP, S. 8)?  3. Welche konkreten Schritte wurden bislang unternommen, um die im NAP angedachte Kooperation zwischen Bund und Ländern auszubauen, um den „nachhaltigen Austausch, Wissenstransfer und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zur Bekämpfung von Rassismus, rassistischer Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Sinne der in diesem NAP niedergelegten übergreifenden Zielstellung zu erreichen“ (vgl. NAP, S. 40), und welche Konsequenzen haben sich daraus ergeben?  4. Welche konkreten Kooperationen und Maßnahmen wurden zwischen Bund und Ländern zur Bekämpfung von Rassismus, rassistischer Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit seit der Veröffentlichung des NAP entwickelt und/oder weiter ausgebaut (bitte nach Bundesland, Maßnahmen und Art der Kooperation aufschlüsseln)?  5. Aus welchen Gründen wurde bisher kein allgemeiner Monitoring- Mechanismus für den NAP konzipiert, wie es die Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen in der Empfehlung „Developing national action plans against racial discrimination – a practical guide“ (2014) vorschlägt? a) Bis wann plant die Bundesregierung ein unabhängiges Monitoring zu konzipieren und einzurichten, um die bereits entwickelten und zu entwickelnden Maßnahmen fortlaufend hinsichtlich ihrer Umsetzung und Wirksamkeit zu überprüfen? b) Inwiefern sollen für ein solches Monitoring sowohl wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Fachkompetenz als auch die Expertise von Menschen mit intersektionalen Rassismuserfahrungen, systematisch einbezogen werden?  6. Aus welchen Ressorts setzt sich die „Interministerielle Arbeitsgruppe zur Demokratieförderung und Extremismusprävention“ (IMA) zusammen, die im Auftrag der Bundesregierung, die im NAP aufgeführten Handlungsfelder und Schwerpunkte weiterentwickeln, neu auflegen und/oder entwerfen soll? a) Wie oft hat sich die Interministerielle Arbeitsgruppe seit der Verabschiedung des NAP bereits getroffen, und wer war an diesen Treffen jeweils beteiligt? b) Welche spezifischen Maßnahmen und Vorhaben zu den im NAP aufgeführten Handlungsfeldern und Schwerpunkten wurden bisher durch die Interministerielle Arbeitsgruppe weiterentwickelt (bitte die einzelnen Handlungsfelder mit den dazugehörigen Maßnahmen und Vorhaben auflisten)? c) Welche spezifischen Maßnahmen und Vorhaben zu den im NAP aufgeführten Handlungsfeldern und Schwerpunkten wurden bisher durch die Interministerielle Arbeitsgruppe neu aufgelegt oder entworfen (bitte die einzelnen Handlungsfelder mit den dazugehörigen Maßnahmen und Vorhaben auflisten)?  7. Wie lauten die Prüfergebnisse der Interministeriellen Arbeitsgruppe bezüglich der Ansatzpunkte für Rassismus in Institutionen (Arbeitsweisen, Verfahrensregelungen, Handlungsroutinen und Prozessabläufe), und wie wurde und wird diesen – sofern Prüfergebnisse vorliegen– begegnet (vgl. NAP, S. 44)?  8. Wie häufig hat sich das „Forum gegen Rassismus“, das die Umsetzung der Maßnahmen des NAP regelmäßig als Gegenstand im Rahmen seines Konsultationsprozesses bearbeiten soll, seit der Veröffentlichung des NAP bereits getroffen?  9. Welche Erkenntnisse, Maßnahmen und/oder Anknüpfungspunkte für die Überarbeitung des NAP wurden im Rahmen des Konsultationsprozesses des „Forums gegen Rassismus“ bislang erarbeitet? 10. Welche Erkenntnisse über das Problem von Rassismus in Institutionen hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung des NAP gewonnen (vgl. NAP, S. 9)? 11. Welche Anhaltspunkte haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung dafür ergeben, dass institutionelle Abläufe (Arbeitsweisen, Verfahrensregelungen, Stellenausschreibungen, Bewerbungsverfahren, Handlungsroutinen und Prozessabläufe) in den Bundesministerien und Bundesbehörden, aufgrund z. B. rassistischer Stereotype oder Einstellungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, diskriminierend sind oder wirken (vgl. NAP, S. 9)? a) Worauf basierend ergeben sich diese möglichen Anhaltspunkte, und auf welche Art und Weise wird untersucht, inwiefern institutionelle Abläufe diskriminieren sind oder wirken? b) Welche konkreten Maßnahmen wurden in den jeweiligen identifizierten Fällen ergriffen, um die institutionellen Abläufe diskriminierungsärmer zu gestalten? c) Welche grundsätzlichen Handlungsoptionen und Maßnahmen wurden bislang erarbeitet, um diesem Problem zu begegnen? d) Inwiefern wurden diese Handlungsoptionen und Maßnahmen bereits implementiert? 12. Zu welchem Ergebnis kam die 2017 durchgeführte Erhebung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den Bundesbehörden (vgl. NAP, S. 44)? a) Wie hoch ist der Anteil von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund in den Bundesministerien (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln)? b) An welchen Kriterien machen die Bundesministerien einen Migrationshintergrund fest? c) Wird die im NAP angestrebte „flächendeckende Erhebung in der gesamten Bundesverwaltung“ (NAP, S. 44) in regelmäßigen Abständen mittlerweile umgesetzt? Wenn nein, warum nicht, und ab wann wird dies der Fall sein? Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse der jüngsten Erhebungen? Wie häufig wird bzw. soll die flächendeckende Erhebung durchgeführt werden, um dem im NAP festgehaltenen Ziel „diese Erhebung in regelmäßigen Abständen zu wiederholen“ (NAP, S. 44) zu entsprechen? d) Wie erfolgreich sind nach Kenntnis der Bundesregierung das BKA und die Bundespolizei in ihrem Ziel, den Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund zu erhöhen? 13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der folgenden im NAP festgestellten Erkenntnis „Schwarze Menschen sind als sichtbare Minderheit besonders gefährdet, Rassismus ausgesetzt zu sein. Racial Profiling ist hier ein Beispiel für eine spezifische Form von rassistischen Praktiken, von der insbesondere Angehörige dieser Minderheit betroffen sind“ (NAP, S. 11) in der Praxis? 14. Warum wird weiterhin an verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen festgehalten, obwohl diese das verbotene Racial Profiling zu begünstigen scheinen, und inwiefern sieht die Bundesregierung hier gesetzgeberischen Novellierungsbedarf? a) Inwiefern plant die Bundesregierung, Projekte zur Erforschung der Wirkung von verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen zu initiieren? b) Wie bewertet die Bundesregierung die Funktionsweise des bestehenden Beschwerdemanagements bei den Polizeibehörden des Bundes vor allem auch mit Blick auf Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, und inwiefern gibt es dazu ein Monitoring? c) Wie reagiert die Bundesregierung darauf, dass trotz des Verbots von Racial Profiling nach Ansicht der Fragesteller Schwarze Menschen und Menschen die als vermeintlich „ausländisch“ gelesen werden, im Rahmen verdachtsunabhängiger Personenkontrollen überproportional häufig kontrolliert werden (https://www.deutschlandfunkkultur.de/racial-pr ofiling-rassismus-per-gesetz.976.de.html?dram:article_id=395051; https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-08/racial-profilin g-polizei-kontrolle-bochum-rechtswidrig-hautfarbe)? d) Wie reagiert die Bundesregierung auf die wiederholte Aufforderung, u. a. im Rahmen des Universal-Periodic-Review(UPR)-Verfahren vor dem UN-Menschenrechtsausschuss, diese Praxis einzustellen? 15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, insbesondere auch in Bezug auf den Bericht der VN-Arbeitsgruppe von Expertinnen und Experten für Menschen afrikanischer Abstammung (United Nations Working Group of Experts on People of African Descent) vom Februar 2017, um rassistisch motivierten Straftaten und rassistisch motivierter Diskriminierung von Schwarzen Menschen verstärkt entgegenzuwirken (vgl. NAP, S. 42)? 16. Welche systematische Erforschung von Benachteiligungsformen, die spezifisch sichtbare Minderheiten erfassen, hat die Bundesregierung bislang initiiert bzw. unterstützt (vgl. NAP, S. 11)? 17. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Problematisierung des Begriffs „Fremdenfeindlichkeit“, der „die Konstruktion von Anderssein verbirgt“ und dazu führt, dass „die Täter*innenperspektive übernommen“ (NAP, Anlage II, S. 92) wird? 18. Welche fachlichen Impulse und Anregungen bezüglich des NAP, die im Rahmen von innen- und gesellschaftspolitischen Debatten gegeben wurden, hat die Bundesregierung sorgfältig geprüft und welche davon wie aufgegriffen (vgl. NAP, S. 40)? 19. Welche Impulse und Anregungen hat die Bundesregierung in Bezug auf die zukünftige Handhabung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sorgfältig geprüft und welche davon wie aufgegriffen (vgl. NAP, S. 40)? 20. Mithilfe welcher Maßnahmen setzt die Bundesregierung das im NAP festgehaltene Ziel um, die im „Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung“ (ICERD) verankerte Definition von Rassismus und insbesondere die Betonung darauf, dass rassistische Diskriminierung auch unbeabsichtigt erfolgen kann, in der Verwaltung, bei Gerichten, bei der Polizei, in Sicherheitsbehörden sowie in der Öffentlichkeit bekannt zu machen? a) Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass die ICERD-Definition von Rassismus auch in der behördlichen Praxis als Maßstab angewendet wird? b) Inwiefern haben die unterschiedlichen Ressorts im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs auf den Inhalt und den Umfang der menschenrechtlichen Gewährleistung der ICERD hingewiesen? c) Welche Veranstaltungen und Formate wurden von welchem Ressort in den Jahren 2017 bis 2019 mit dem Ziel durchgeführt, die ICERD- Definition von Rassismus bekannt zu machen (bitte nach Ressort, Veranstaltung, Zielgruppe aufschlüsseln)? d) Welche Veranstaltungen und Formate welcher Ressorts wurden im Jahr 2020 bereits durchgeführt oder sind geplant (bitte nach Ressort, Veranstaltung, Zielgruppe aufschlüsseln)? e) Inwiefern wird eine Evaluation der Veranstaltungen und Formate durchgeführt, und wenn ja, inwiefern werden die Ergebnisse der Evaluation in die Planung zukünftiger Veranstaltungen und Formate einbezogen? 21. Welche Veranstaltungen im Bundesministerium des Innern und bei der Bundespolizei zu der Rassismusdefinition nach ICERD und dem Thema Racial Profiling wurden seit dem Beschluss des NAP fortgeführt und weiterentwickelt (vgl. NAP, S. 41)? 22. Auf welche Art und Weise hat die Bundesregierung den im NAP angelegten Austausch zwischen zivilgesellschaftlichen Akteuren, dem Bildungssektor sowie der Polizei und Justiz bislang gestärkt? a) Welche konkreten Ereignisse konnten aus dem Kooperationsprojekt „Rassismus und Menschenrechte – Stärkung der Strafjustiz“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (2017/2018) dem Deutschen Institut für Menschenrechte und den zuständigen Ländern für die Alltagspraxis von Justizpraktikerinnen und Justizpraktikern gezogen werden, und inwiefern wurde diese in überarbeiteten oder neu entworfenen Fortbildungsformaten verankert oder anderweitig umgesetzt? b) Welche Maßnahmen und welche Formate sind geplant, um den Austausch zwischen zivilgesellschaftlichen Akteuren und Bildungssektor sowie Polizei und Justiz in Zukunft zu stärken? 23. Welche Veranstaltungen und Formate wurden bislang im Rahmen des Projekts des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (vgl. NAP, S. 42) durchgeführt, um die Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Polizei bei der Bekämpfung und Erfassung von Hasskriminalität zu verbessern (bitte nach Thema, Ort, Zeitpunkt und Zielgruppe der Veranstaltung aufschlüsseln)? a) Sind weitere Veranstaltungen im Rahmen des Projekts geplant, und wenn ja, wie viele? b) Inwiefern erfolgt eine Evaluation des Projekts, und wenn ja, welche Stelle führt die Evaluation durch, welche Ergebnisse liegen bislang vor, und inwiefern fließen diese in die weitere Planung und Gestaltung des Projekts ein? 24. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, damit die Aus- und Fortbildung in Bezug auf Rassismus und rassistische Diskriminierung für alle Bereiche der Verwaltung, Justiz und Polizei – ggf. auch durch Austausch und Zusammenarbeit mit den Ländern – verbessert wird, und welche Ergebnisse wurden hier bislang erzielt? 25. Welche Erkenntnisse konnten bislang aus dem Projekt, das von der Bundeszentrale für politische Bildung, der Deutschen Hochschule der Polizei und der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW konzipiert wurde und dessen Ziel es ist, Methoden zur Information über Rassismus, Menschenrechte und Rechtsextremismus für die Zielgruppe Polizei zu sammeln, gewonnen werden (vgl. NAP, S. 42)? a) Ist das Projekt bereits abgeschlossen? b) Welche Lerninhalte umfasst die Sammlung? c) Wie wird sichergestellt, dass die Lerninhalte den Grundsätzen des ICERD und den Zielen des NAP entsprechen? d) Inwiefern fließen die Lerninhalte der Sammlung bereits in die Regelstruktur der Ausbildung von Polizeifachkräften ein, und falls dies bislang nicht der Fall ist, bis wann ist eine entsprechende Umsetzung geplant? 26. Wie viele Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben nach Kenntnis der Bundesregierung Fortbildungsmodule zu den Themenfeldern Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Muslimfeindlichkeit absolviert, und in welchem Umfang und in welchen Formaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Fortbildungsmodule zu den Themenfeldern Rassismus und Antisemitismus, Antiziganismus und Muslimfeindlichkeit angeboten und wahrgenommen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 27. Hat die Bundesregierung, wie es im NAP vorgesehen ist, bereits geprüft, wie eine „bestmögliche Struktur und Vernetzung der verschiedenen Beratungsangebote“ (NAP, S. 43) (u. a. der mobilen Beratung, der Opfer-, der Eltern- sowie der Ausstiegsberatung) erreicht werden kann? a) Falls ja, wie gestaltet sich eine bestmögliche Struktur? b) Falls nein, bis wann wird die Prüfung erfolgen bzw. abgeschlossen werden? c) Existieren mittlerweile in jedem Bundesland die im 13. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung geforderten Beratungsstellen für Opfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt, und wie gestaltet sich die Kooperation zwischen Bund und Ländern in diesem Bereich? d) Inwiefern gewährleistet die Bundesregierung, dass diese Opferberatungsstellen eine angemessene, auf Dauer angelegte finanzielle Förderung erhalten und somit planungssicher und nachhaltig arbeiten können? e) Inwiefern ist geplant, bereits etablierte zivilgesellschaftliche und migrantische Beratungsangebote in der Vernetzung zu berücksichtigen? 28. Welche Veranstaltungen und Maßnahmen hat das Bundesministerium durchgeführt und ergriffen, um insbesondere auf lokaler Ebene den Austausch von zivilgesellschaftlichen Organisationen (insbesondere Opferverbänden) und der Polizei bei der Bekämpfung und Erfassung von Hasskriminalität – auch im Hinblick auf eine Stärkung der Motivation zur Strafanzeige – zu verbessern (vgl. NAP, S. 42)? 29. Welche geplanten, ausdifferenzierten Konzepte zur Auseinandersetzung mit und zum Abbau von rassistischer Diskriminierung in der Fort- und Weiterbildung hat die Bundesregierung erarbeitet und umgesetzt (vgl. NAP, S. 44)? 30. Inwiefern und auf welche Art und Weise hat die Bundesregierung ihre Pläne, die Charta der Vielfalt „noch breiter“ (NAP, S. 45) zu unterstützen, als das vor dem Beschluss des NAP im Jahr 2017 der Fall war, bereits realisiert? 31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausgestaltung und Umsetzung der geplanten Maßnahmenpakete der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BAköV), die darauf abzielen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung dazu zu befähigen, Kompetenz im Umgang mit Diversität zu erlangen (vgl. NAP, S. 45)? 32. Inwiefern hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Förderung zur vergleichenden Radikalisierungsforschung ausgeweitet, wie im NAP vorgesehen (vgl. NAP, S. 45)? 33. Wie viele und welche Fortbildungen wurden zur Erweiterung der Kompetenzen von Lehrkräften, radikalisiertes Verhalten frühzeitig zu erkennen und nachhaltige Präventionsarbeit zu leisten, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert (vgl. NAP, S. 22)? 34. Mit welchen konkreten Bildungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten hat die Bundesregierung sich seit 2015 für „den Erhalt der Chancengleichheit für alle“ (NAP, S. 21) in der Primär- und Sekundärbildung eingesetzt? 35. Fördert die Bundesregierung neben dem „Spitzenforschungscluster zur Früherkennung, Prävention und Bekämpfung von islamistischem Extremismus“, das im Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit 2018–2023“ verankert ist (https://www.bmbf.de/uploa d_filestore/pub/Rahmenprogramm_Sicherheitsforschung.pdf), auch Forschungscluster, die sich mit Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auseinandersetzen? a) Wenn ja, welche, und wie konkret (bitte nach Forschungscluster, Forschungsschwerpunkt, Förderungsdauer und Förderungshöhe aufschlüsseln)? b) Wenn nein, warum nicht, und inwiefern und bis wann wird eine entsprechende Förderung angestrebt? 36. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um gegen rechtsextremistische und zunehmende rassistische, antisemitische und andere gruppenbezogene menschenverachtende Äußerungen und Aktivitäten sowie rechtsextremistische Propaganda und Anwerbungsversuche im Internet, insbesondere in Foren und Messengergruppen, vorzugehen, und aus welchen Haushaltstiteln und in welchem Umfang werden diese Maßnahmen finanziert (bitte nach einzelnen Maßnahmen aufschlüsseln)? 37. Welche weiteren, auch präventiven, Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sollen im Rahmen des am 18. März 2020 eingerichteten Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus erarbeitet und beschlossen werden – jenseits des am 30. Oktober 2019 beschlossenen Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität? a) Welcher Zeitplan ist für die Umsetzung der Maßnahmen vorgesehen? b) Wie oft und in welcher Regelmäßigkeit wird der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus tagen? c) Inwiefern wird sich der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus mit Mitgliedern der Zivilgesellschaft hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen beraten? d) Inwiefern sollen bei der Konsultation mit Mitgliedern der Zivilgesellschaft explizit migrantische, jüdische, muslimische Selbstvertretungen sowie Selbstvertretungen von Schwarzen Menschen und Sinti und Roma, da diese einer besonderen Gefahrenlage ausgesetzt sind, um Einschätzung gebeten und in die Beratungen einbezogen werden? e) Inwiefern wird sich der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus darüber hinaus mit anderen Institutionen hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen beraten? f) Inwiefern werden die zu treffenden Maßnahmen die spezifischen Diskriminierungsformen Antiziganismus, Islamfeindlichkeit und Muslimfeindlichkeit, Antisemitismus, Rassismus gegenüber schwarzen Menschen sowie gegenüber Menschen, denen eine asiatische Herkunft zugeschrieben wird und die aktuell auch in Corona- Verschwörungstheorien abgewertet werden, adressieren? 38. Inwiefern befasst sich der Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus mit Konzepten für eine langfristige Unterstützung zivilgesellschaftlicher Präventionsarbeit gegen Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit? a) Sieht der Kabinettausschuss die Förderung von Demokratie und Prävention gegen Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als staatliche Daueraufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung an? b) Ist diesbezüglich eine Befassung mit dem von Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey, seit Jahren angekündigten Demokratiefördergesetz als bundesgesetzlicher Grundlage der nachhaltigen Förderung vorgesehen, und wenn nein, warum nicht? c) Wenn ja, inwiefern, und wann soll es hinsichtlich der Ausgestaltung eines solchen Gesetzes fachliche Konsultationen mit der Zivilgesellschaft geben, insbesondere mit Vertreterinnen und Vertretern migrantischer Selbstorganisationen, bundesweit arbeitender Träger der Demokratieentwicklung, der bei „Demokratie leben!“ geförderten Kompetenznetzwerke und Kompetenzzentren sowie der Bundesverbände der Opferberatungsstellen (VBRG) und der Mobilen Beratungen (BMB)? d) Sieht der Kabinettausschuss eine Notwendigkeit, bestimmte Projekte, die sich gegen Rassismus engagieren, von den bisher zeitlich begrenzten Förderlaufzeiten im Programm „Demokratie leben!“ zu entkoppeln, und ihre institutionelle Unterstützung zu ermöglichen, und wenn ja, welche Art von Projekten möchte der Ausschuss so dauerhaft abgesichert sehen, und warum gerade diese? e) Welche Gruppen sieht der Kabinettausschuss als besonders gefährdet an, häufig abgewertet, marginalisiert und angegriffen zu werden? f) Inwiefern wirkt der Kabinettausschuss darauf hin, dass diese Gruppen, die kaum eine Lobby haben, in Präventionsprogrammen stärker als bisher berücksichtigt werden? 39. Inwiefern strebt die Bundesregierung auch im Bereich der Sicherheitsbehörden einen Austausch mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft an, um die Analysefähigkeiten zur Bekämpfung von Rechtsextremismus zu verbessern, und welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung abgesehen vom Stellenzuwachs in den Sicherheitsbehörden an, um auf die aktuellen Entwicklungen im Bereich Rechtsextremismus zu reagieren? 40. Inwiefern strebt die Bundesregierung an, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wieder eine offizielle Leitung erhält (derzeit nur kommissarische Leitung), und welche Folgen ergeben sich daraus, dass die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes seit Langem nur kommissarisch geleitet wird? 41. Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurden durch die Bundesregierung die verbandsspezifischen Aktivitäten im Rahmen des Netzwerks „Sport und Politik – Verein(t) gegen Rechtsextremismus“ gebündelt und verstärkt sowie sich für eine Ausweitung der Aktivitäten des Netzwerkes auf die Prävention von Rassismus, Diskriminierung sowie Homosexuellen- und Transfeindlichkeit eingesetzt (vgl. NAP, S. 26)? 42. Wie ist der Stand bezüglich der Ratifizierung einer Konvention auf Europaratsebene „deren erklärtes Ziel ebenfalls in der Achtung und Durchsetzung von Grundwerten wie gesellschaftlichem Zusammenhalt, Respekt und Nichtdiskriminierung liegt“ (NAP, S. 25)? a) Um welche Konvention auf Europaratsebene handelt es sich? b) Wurde die Konvention bereits ratifiziert, und wenn nein, warum nicht? c) Inwiefern wird dem Antidiskriminierungsgedanken im Sport mit dieser Konvention Rechnung getragen (vgl. ebd.)? 43. Aus welchen Gründen wurde das „Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen“ (SEV Nr. 218) noch nicht unterzeichnet, und welchen Zeitplan strebt die Bundesregierung für Unterzeichnung, Ratifikation und Inkrafttreten des Übereinkommens an? 44. Inwiefern sind Strategien und Verfahren gegen rassistisches oder diskriminierendes Verhalten in Sportstadien (vgl. Artikel 5 Absatz 5 der SEV Nr. 218) in Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung bereits gewährleistet? a) Wodurch sind diese Strategien und Verfahren bereits gewährleistet? b) Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um derartige Strategien und Verfahren zu gewährleisten? 45. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung auf institutionelle Diskriminierungen in Sportvereinen und Sportverbänden sowie weiteren Sportorganisationen vor (vgl. NAP, Anlage II, S. 94 Staatssekretär.)? 46. Welche Schritte wurden bislang von der Bundesregierung unternommen, um die in Anlage II formulierten Anforderungen an den NAP im Sport umzusetzen (vgl. NAP, Anlage II, S. 114 f.)? 47. Inwiefern wurde in der Sportpolitik die Antidiskriminierungsarbeit sowie die Prävention von Rassismus, Sexismus, LSBTIQ*-Feindlichkeit stärker von der Bundesregierung gefördert (vgl. NAP, Anlage II, S. 114 f.)? 48. Inwiefern wurden die Spitzenverbände und Landessportbünde von der Bundesregierung aufgefordert, Konzepte und Kampagnen gegen Diskriminierung sowie für Vielfalt und Inklusion im Sport weiterzuentwickeln (vgl. NAP, Anlage II, S. 114 f.)? a) Wenn nein, wieso nicht? b) Wenn ja, welche Konzepte und Kampagnen gegen Diskriminierung sowie für Vielfalt und Inklusion im Sport wurden daraufhin von den Spitzenverbänden weiterentwickelt, bzw. welche sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Verband, Maßnahme, Jahr aufschlüsseln)? 49. Inwiefern hat die Bundesregierung darauf hingearbeitet, dass rassistische Diskriminierung und LSBTIQ*-Feindlichkeit beim „Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS)“ als ein weiterer Schwerpunkt im Bereich der Prävention aufgeführt wird (vgl. NAP, Anlage II, S. 114 f.)? Berlin, den 16. Juni 2020 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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