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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Weitere Verzögerung des europäischen "Forschungs- und Kompetenzzentrums für Cybersicherheit" (ECCC)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

06.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2034424.06.2020

Verzögerung des europäischen „Forschungs- und Kompetenzzentrums für Cybersicherheit“ (ECCC)

der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Union will ihre „Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr“ im Bereich der Cybersicherheit erhöhen (Ratsdokument 14435/17). Ein neues „Forschungs- und Kompetenzzentrum für Cybersicherheit“ (ECCC) soll entsprechende Maßnahmen koordinieren (Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission 2018/0328/COD). Bislang ist über den Standort eines solchen Zentrums aber noch nicht entschieden (siehe Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/1900). Deshalb kann auch die vor zwei Jahren von der Europäischen Kommission vorgelegte Verordnung zur Einrichtung eines ECCC nicht beschlossen werden (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2019-0189_DE.html). Auch die Rechtsform des ECCC ist nach wie vor ungeklärt: Würde das ECCC eine „institutionalisierte europäische Partnerschaft“ oder „Struktur“ der Europäischen Union, müsste es aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller von einer Generaldirektion der Kommission verwaltet werden. Damit hätte die Kommission automatisch ein Vetorecht im Verwaltungsrat des ECCC.

Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates von 2017 (Ratsdokument 14435/17) soll das ECCC die Abhängigkeit der Europäischen Union von „nichteuropäischen Cybersicherheitsanbietern“ reduzieren und Anstrengungen in den Bereichen Industrie, Technologie und Forschung bündeln. Kern der vorgeschlagenen Verordnung ist auch die Vernetzung von nationalen Koordinierungszentren in den Mitgliedstaaten. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller soll im deutschen Koordinierungszentrum auch das Bundesministerium der Verteidigung mitarbeiten. Auch die Kommission schlägt in ihrer Verordnung vor, dass das ECCC die Zusammenarbeit zwischen ziviler und militärischer Forschung koordiniert. Genannt werden hierzu „Technologien und Anwendungen mit doppeltem Verwendungszweck“ sowie die Bereiche Bildung, Schulung und Übungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Handelt es sich bei dem europäischen EEEC aus Sicht der Bundesregierung um eine EU-Agentur oder ist es einer solchen gleichzustellen?

2

Unter welchen Umständen sollte das Zentrum aus Sicht der Bundesregierung als „gemeinsamer Ansatz der EU bzw. „institutionalisierte europäische Partnerschaft“ gemäß den Artikeln 173, 185 und 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) installiert werden, und was bedeutet dies für dessen verpflichtende oder freiwillige Finanzierung durch die Mitgliedstaaten?

3

Wo soll das Zentrum nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Stand errichtet (siehe Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/1900) werden, bzw. welche Bewerbungen welcher Länder für welche Standorte sind ihr bekannt?

4

Sofern hierzu immer noch keine konkreten Festlegungen getroffen wurden, welche Gründe kennt die Bundesregierung für die Verzögerung?

5

Wer soll aus Sicht der Bundesregierung über die Festlegung des Standortes des EEEC entscheiden?

a) Welches Mitentscheidungsrecht hat aus ihrer Sicht das Europäische Parlament?

b) Sofern die Bundesregierung den Rat als entscheidungskompetent ansieht, wie begründet sie dies ob der Tatsache, dass es sich bei dem Zentrum nicht um eine Agentur handelt?

c) Inwiefern plädiert die Bundesregierung dafür, die Verordnung für das Zentrum hinsichtlich der Sitzfrage zu ändern, sodass das Europäische Parlament nicht mitentscheiden kann?

6

Für welche Fragen sollten aus Sicht der Bundesregierung der Europäischen Kommission ein Mitspracherecht bei Entscheidungen im Verwaltungsrat des Zentrums eingeräumt werden?

a) Sollte die Kommission ein Vetorecht erhalten, und falls nein, warum nicht?

b) Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Finanzfragen“?

7

Welche Pilotprojekte (auch „koordinierende Zentren“) mit welchen Beteiligten an welchen Standorten sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus der entsprechenden Ausschreibung bis Mai 2018 hervorgegangen (siehe Antwort zur Frage auf Bundestagsdrucksache 19/1900)?

8

Ist das EEEC nach Kenntnis der Bundesregierung „um eine Cyberabwehr-Abteilung ergänzt“ worden (https://ec.europa.eu/germany/news/20170919-lage-der-union-2017-eu-kommission-cyberkriminalitaet_de), bzw. welche Planungen existieren hierzu?

9

Wo soll die deutsche Kontaktstelle des EEEC angesiedelt werden, und welche Bundesministerien und nachgeordnete Behörden sollen dort mitarbeiten?

a) Sofern auch das Bundesministerium der Verteidigung dort mitarbeiten soll, welche Aufgaben soll das Militär dort übernehmen?

b) Mit welchem Ergebnis ist die konzeptionelle Prüfung der Einrichtung eines „Kompetenzzentrums Krisenfrüherkennung“ bei der Bundeswehr inzwischen abgeschlossen (siehe Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache19/11920), und welche Details kann die Bundesregierung zu dessen Standort, Zielsetzung und technischer Infrastruktur mitteilen?

10

Welche neuen Kapazitäten sollte die Europäische Union aus Sicht der Bundesregierung zur „Enttarnung, Rückverfolgbarkeit und Verfolgung von Cyberkriminellen“ entwickeln (bitte die auf Bundestagsdrucksache 19/1900 erbetene Antwort zu Frage 12 ausführen)?

11

Über wie viele weitere Störsignaldetektoren und GPS-Ortungsgeräte neben den sechs bzw. fünf über das EU-Projekt SPECTRE beschafften Einheiten verfügt das Bundeskriminalamt (siehe Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/19799), und ab welchem Datum will das BKA nach derzeitigem Stand im Anschluss an seine Beteiligung an der Testphase sowie der aktuellen Planungsphase und Aufbauphase für den Wirkbetrieb der „European Tracking Solution“ als Kontaktstelle bzw. nationales Gateway bei Europol zur europaweiten Nutzung von GPS-Ortungsgeräten fungieren?

12

Was ist der Bundesregierung über Begünstigte und Zwecke eines Zuschusses der Europäischen Kommission für das Europäischen Zentrum für Computerkriminalität (EC3) von Europol in Höhe von fünf Mio. Euro bekannt, mit dem technische Fähigkeiten gegen Geräteverschlüsselung, darunter ein neues „Entschlüsselungssystem“, beschafft werden sollen (https://netzpolitik.org/2020/eu-beamter-fordert-gesetz-gegen-verschluesse lung; bitte die Hersteller und die zu beschaffenden Produkte darstellen)?

a) Welche weiteren Zuschüsse haben die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) der Kommission gewährt, und inwiefern wird dieser über den Fonds für innere Sicherheit (Polizei) gewährt?

b) Welche weiteren Zuschüsse sind geplant?

c) Welche deutschen Behörden nehmen an Schulungskursen der European Cybercrime Training and Education Group (ECTEG) zur Entschlüsselung von Geräten teil?

Berlin, den 15. Juni 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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