Umsetzung des Dashboards Digitalpolitik und die Anwendung des Projektmanagements in der öffentlichen Verwaltung
der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Bereits im Herbst 2018 beriet sich der Kabinettausschuss der Bundesregierung in Bezug auf die Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digitalisierung/umsetzungsstrategie-digital-1679528). Im März 2019 erfolgte eine diesbezügliche erste Aktualisierung (ebd.). Neben der Fortschreibung von Entwicklungsschritten aktualisierte die Bundesregierung im Herbst 2019 die Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ vor allem dahin gehend, dass das sogenannte Dashboard Digitalpolitik“ den Stand von mehr als 500 Umsetzungsschritten anzeigen sollte (ebd.). Laut Bundesregierung sollte die Einführung dieses „Dashboards“ erstmals die Fortschritte der Regierungsvorhaben im Digitalisierungsbereich quantitativ messbar machen (ebd.). Der Stand der Umsetzungsschritte sollte dabei, laut Aussage der Bundesregierung, in Kürze ablesbar und überprüfbar sein (ebd.).
Digitalmaßnahmen sollten auch auf einen Blick grafisch dargestellt und erkennbar sein (ebd.). Die Bundesregierung wisse daher auch viel konkreter, wo sie noch schneller und besser werden muss (ebd.).
Diese Willensbekundung der Bundesregierung wurde auch am 9. Oktober 2019 auf der Seite der Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digitalisierung/umsetzungsstrategie-digital-1679528) veröffentlicht und ist somit für jedermann nachlesbar. Per 4. Juni 2020 wurde durch die Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin, Dorothee Bär, auf die Frage, in welchem konkreten Umsetzungsstadium sich das Dashboard Digitalpolitik der Bundesregierung befindet, die Antwort gegeben, dass sich das Dashboard derzeit noch in der technischen Entwicklung befinde (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nummer 1 auf Bundestagsdrucksache 19/19773). Diese Aussage steht, nach Ansicht der Fragesteller, im offenkundigen Gegensatz zu den Ausführungen auf der oben erwähnten Seite der Bundesregierung, in denen auf ein in „Kürze abrufbares Dashboard“ hingewiesen wird.
Die zweite Frage an die Bundesregierung in obig angegebener Schriftlicher Frage bezog sich auf die Grundlagen des Projektmanagements und ob die Bundesregierung diese bei der Umsetzung und Durchführung des Dashboards angewandt habe. Dies wurde, aufgrund der verstrichenen neun Monate seit Ankündigung des laut Bundesregierung in Kürze zur Verfügung stehenden Dashboards, von den Fragestellern bezweifelt. Bei einer zivilrechtlichen Umsetzung einer ähnlichen Maßnahme müsste nach Ansicht der Fragesteller der Umsetzungsstand permanent optimiert und nach den Regeln und Grundlagen des Projektmanagements durchgeführt werden. Diesbezüglich gibt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) der Bundesverwaltung den Praxisleitfaden „Projektmanagement für die Öffentliche Verwaltung“ (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/praxisleitfaden-projektmanagement.pdf;jsessionid=786F60951A0433655AC0448F592832C1.2_cid287?__blob=publicationFile&v=4) an die Hand.
In diesem Praxisleitfaden werden nicht nur die Grundlagen des Projektmanagements beschrieben und die Bedeutung einer strukturierten Vorgehensweise für einen erfolgreichen Projektverlauf hervorgehoben, sondern auch kritische Erfolgsfaktoren benannt (vgl. Einleitung dort). Projekte könnten, so der Praxisleitfaden, nur wirtschaftlich durchgeführt werden, wenn hierbei ein besonderes Augenmerk auf die Bedeutung von Terminen, Zeit, Kosten, Ressourcen und Qualität gelegt wird (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie definiert die Bundesregierung allgemein und vor allem im Zusammenhang mit der Umsetzung des Dashboards Digitalpolitik die Wortfolge „in Kürze abrufbar“ und „in Kürze ablesbar“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digitalisierung/umsetzungsstrategie-digital-1679528)?
In welchem konkreten Umsetzungsstadium befindet sich das Dashboard Digitalpolitik der Bundesregierung, und aus welchem Grund ist das mit 9. November 2019 angekündigte Dashboard noch nicht abrufbar?
Wann ist mit der Fertigstellung, Umsetzung und Abrufbarkeit des Dashboards Digitalpolitik zu rechnen, wo werden die Informationen zum Umsetzungsstand abrufbar und somit für die Öffentlichkeit ersichtlich gemacht, und wie ist die Antwort der Bundesregierung, dass sich das Dashboard derzeit in der technischen Entwicklung befindet, zu bewerten (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nummer 1 auf Bundestagsdrucksache 19/19773, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche konkreten Regierungsvorhaben und Regierungsinitiativen im Digitalbereich werden zukünftig durch das Dashboard Digitalpolitik quantitativ messbar, abrufbar bzw. ablesbar sein, und werden die Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 (Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=8) in Bezug auf die Digitalisierung auch über dieses, erst zu erstellende, Dashboard quantitativ messbar, abrufbar, ablesbar sein, bzw. wird über diese Maßnahmen durch das Dashboard auch ein strategisches Monitoring eingeführt?
Gilt der aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung, auf der Homepage des BMI abrufbare Praxisleitfaden „Projektmanagement für die Öffentliche Verwaltung“ aus dem Jahr 2012 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) für alle obersten Bundesbehörden und die öffentliche Verwaltung, und wenn nein, warum nicht?
Welche konkrete und strukturierte Vorgehensweise für einen erfolgreichen Projektverlauf wurde in Bezug auf die Umsetzung des Dashboards Digitalpolitik angewandt, und welche konkreten Meilensteine (Etappen und Zielsetzungen im Projektmanagement) wurden dabei durch die Bundesregierung gesetzt?
Werden durch die Bundesregierung bei jedem Regierungsvorhaben bzw. jeder Regierungsinitiative die Grundlagen des Projektmanagements angewandt, und wenn ja, um welche konkreten Grundlagen handelt es sich dabei, und auf welcher Rechtsgrundlage wird das Projektmanagement angewandt?