Das Festhalten der Bundesregierung an der nuklearen Teilhabe und der Einbindung in die nukleare Abschreckungspolitik
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Eva-Maria Schreiber, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die nukleare Teilhabe der NATO besteht aus zwei Mechanismen, einem politischen und einem technischen Mechanismus. Die politische Teilhabe besteht aus der Mitarbeit und Mitsprache der nichtnuklearen Staaten in der Nuklearen Planungsgruppe (NPG) der Allianz. Diese diskutiert Fragen der nuklearen Einsatzplanung, der Nuklearstrategie, erörtert Stationierungsmaßnahmen und legt die Konsultationsmechanismen für Nuklearwaffeneinsätze fest. Die technische nukleare Teilhabe besteht in der technischen Fähigkeit nichtnuklearer Staaten, einen Nuklearwaffeneinsatz durchzuführen. Dazu werden von den nichtnuklearen NATO-Staaten Stützpunkte, Flugzeuge, Personal und Piloten für den Einsatz von Atomwaffen zur Verfügung gestellt (http://www.bits.de/public/policynote/pn00-7.htm).
Deutschland beteiligt sich an der nuklearen Abschreckungspolitik als nichtnuklearer NATO-Staat neben Belgien, Italien und den Niederlanden mittels der technischen nuklearen Teilhabe. Kanada hat 1989 seine Teilnahme an der nuklearen Teilhabe beendet, Griechenland im Jahre 2001. Island, Dänemark, Norwegen und Spanien haben nie gestattet, dass auf ihrem Territorium in Friedenszeiten Atomwaffen gelagert werden (https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2020S11_NukleareAbschreckung.pdf, S. 8).
Auf dem Luftwaffenstützpunkt im rheinland-pfälzischen Büchel sollen Schätzungen zufolge etwa 20 US-Atombomben lagern. Für ihren Einsatz im Ernstfall sind dort Tornado-Kampfflugzeuge der Bundeswehr vorgesehen (dpa vom 14. Mai 2020). Angesichts der Diskussion über die künftige Beteiligung Deutschlands an der atomaren Abschreckung hat die Landesregierung von Rheinland-Pfalz ihr Plädoyer für ein atomwaffenfreies Rheinland-Pfalz bekräftigt. Die Landesregierung sei der Überzeugung, „dass die heutige Bedrohungslage eine Lagerung von Nuklearwaffen auf deutschem Boden nicht rechtfertigt“ (dpa vom 6. Mai 2020).
Das Bundesministerium der Verteidigung arbeitet an einer Ablösung der Tornado-Flotte durch bis zu 93 Eurofighter sowie 45 F-18-Kampfflugzeuge des US-Herstellers Boeing. Die F-18 sollen unter anderem für die nukleare Teilhabe Deutschlands an US-Waffen beschafft werden (dpa vom 28. April 2020).
Nach Aussagen von NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg handele es sich bei der nuklearen Teilhabe um nukleare Bemühungen, zu denen die einen Flugzeuge, Logistik oder Unterstützung beitrügen und die anderen Waffensysteme. Deutscher Bundestag Drucksache 19/20517 19. Wahlperiode 30.06.2020 All das zusammen sorge für die nukleare Abschreckung der NATO. In diesem Zusammenhang begrüßte er die deutschen Pläne, Flugzeuge zu kaufen, die Teil der nuklearen Teilhabe sein können (dpa vom 28. April 2020).
In der Antwort auf die Mündliche Frage Nummer 76 vom 17. Juni 2020 (Plenarprotokoll 19/165) heißt es: „Die Bundesregierung bekennt sich zur nuklearen Teilhabe und ihrem Beitrag, so wie im Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr formuliert. Sie bleibt über die nukleare Teilhabe in die Nuklearpolitik und die diesbezüglichen Planungen der Allianz eng eingebunden; unser substanzieller Beitrag sichert Einfluss im Bündnis.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Trifft es zu, dass es deutschen Soldatinnen und Soldaten im Fall von bewaffneten Konflikten nach den vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) herausgegebenen Grundsätzen für das „Humanitäre Völkerrecht in bewaffneten Konflikten“ von 2008 verboten war, neben Antipersonenminen sowie bakteriologischen und chemischen Waffen auch atomare Waffen einzusetzen (https://www.bits.de/public/documents/taschenkarte.pdf, S. 5)?
Gilt das Verbot für deutsche Soldatinnen und Soldaten nach wie vor, im Fall von bewaffneten Konflikten neben Antipersonenminen sowie bakteriologischen und chemischen Waffen auch atomare Waffen einzusetzen?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Kernwaffen nicht gegen Ziele eingesetzt werden dürfen, die mit „vernünftiger Erfolgsaussicht“ auch mit konventionellen Mitteln ausgeschaltet werden können (https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2020S11_NukleareAbschreckung.pdf, S. 16)?
Trifft es zu, dass Deutschland das erste Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen (1977) mit dem Vorbehalt unterzeichnet hat, dass die dort fixierten Regelungen nur für den Einsatz konventioneller Waffen gelten und sich damit die Möglichkeit offenhalten wollte, einen Einsatz nuklearer Waffen über den Weg des Repressalienrechts zu rechtfertigen (https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2020S11_NukleareAbschreckung.pdf, S. 16)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob die USA aus internationalen Gewässern von einem US-U-Boot eine US-Rakete mit einem einzigen US-Sprengkopf für einen begrenzten atomaren Ersteinsatz nutzen und dabei auch auswählen können, ob das Ziel dieses Einsatzes auf dem Territorium Russlands oder eines anderen Landes liegt (NDR Info, Sendereihe Streitkräfte und Strategien, Sendung vom 18./19. April 2020, Sendemanuskript S. 14)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der amtierende US-Oberbefehlshaber für Europa, Tod Wolters, auf die Frage der US-Senatorin Debbie Fischer, ob ein Verzicht auf die Option eines nuklearen Ersteinsatzes aus seiner Sicht ein denkbarer Schritt sei, antwortete: „Senator, I’am a fan of flexible first use policy“ (NDR Info, Sendereihe Streitkräfte und Strategien, Sendung vom 4./5. April 2020, Sendemanuskript S. 12)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der amtierende US-Oberbefehlshaber für Europa, Tod Wolters, ein Befürworter des flexiblen nuklearen Ersteinsatzes in Europa ist (NDR Info, Sendereihe Streitkräfte und Strategien, Sendung vom 4./5. April 2020, Sendemanuskript S. 13)?
Hat die Bundesregierung ein Mitbestimmungsrecht über den Einsatz der a) amerikanischen, b) französischen und c) britischen Atomwaffen?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass der amerikanische Präsident die alleinige Entscheidungsbefugnis über den Einsatz amerikanischer Kernwaffen hat (https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2020S11_NukleareAbschreckung.pdf, S. 13)?
Trifft es zu, dass der französische Präsident die alleinige Entscheidungsbefugnis über den Einsatz französischer Kernwaffen hat (https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2020S11_NukleareAbschreckung.pdf, S. 13)?
Trifft es zu, dass der britische Premier die alleinige Entscheidungsbefugnis über den Einsatz britischer Kernwaffen hat (https://www.dw.com/de/großbritannien-setzt-auf-atomwaffen/a-2260491)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass nichtnukleare NATO-Staaten, die sich nicht an der technischen nuklearen Teilhabe beteiligen, die gleichen nuklearen Mitsprache- und Konsultationsrechte in der NATO haben wie nichtnukleare NATO-Staaten, die durch eine politische nukleare Teilhabe in die nukleare Abschreckungspolitik der NATO eingebunden sind (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 76 auf Plenarprotokoll 19/165, 20634 D)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die nuklearen Mitsprache- und Konsultationsrechte in der NATO gewahrt bleiben, auch wenn nichtnukleare NATO-Staaten die technische Fähigkeit aufgeben, Nuklearwaffen im Kriegsfall einzusetzen (http://www.bits.de/public/policynote/pn00-7.htm)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die nichtnuklearen NATO-Staaten Kanada und Griechenland weniger nukleare Mitsprache- und Konsultationsrechte in der NATO haben als zum Beispiel Deutschland, weil sie aus der technischen nuklearen Teilhabe ausgeschieden sind und einen vollständigen Abzug von Atomwaffen aus dem Hoheitsgebiet umgesetzt haben (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 76 auf Plenarprotokoll 19/165, 20634 D)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Nukleare Planungsgruppe (Nuclear Planning Group, NPG) allen NATO-Mitgliedern offensteht, unabhängig davon, ob diese Atomwaffen auf ihrem Territorium gelagert haben und über eigene Trägermittel verfügen (https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2020S11_NukleareAbschreckung.pdf, S. 8)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die NPG lediglich die Rolle von Kernwaffen im strategischen Konzept der NATO erörtert, aber keine Mitsprache bei der Formulierung US-amerikanischer Nuklearpolitik hat (https://www.swp-berlin.org/10.18449/2020A48/)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) über den Stand der von den USA in ihrer Nuclear Posture Review von 2018 angekündigten Entwicklung von Low-yield-Gefechtsköpfen für seegestützte Marschflugkörper und seegestützte ballistische Raketen mit Nukleargefechtsköpfen (https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2020S11_NukleareAbschreckung.pdf, S. 20)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es vor dem Hintergrund ihrer Informationspolitik – wonach aufgrund der unverändert gültigen Geheimhaltungsregeln des Bündnisses und des Geheimhaltungsgrundsatzes keine Angabe zu der Anzahl, den Lagerorten, dem Umgang mit und den Spezifika der Nuklearwaffen sowie ihrer Trägersysteme wie auch zu der Ausbildung, der Übung und den Absicherungsmaßnahmen gemacht werden (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/19884) – eine Behauptung der Bundesregierung ist, die technische nukleare Teilhabe verschaffe Deutschland auf amerikanischer Seite besonderes Gehör (https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2020S11_NukleareAbschreckung.pdf, S. 13)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es vor dem Hintergrund ihrer Informationspolitik – wonach aufgrund der unverändert gültigen Geheimhaltungsregeln des Bündnisses und des Geheimhaltungsgrundsatzes keine Angabe zu der Anzahl, den Lagerorten, dem Umgang mit und den Spezifika der Nuklearwaffen sowie ihrer Trägersysteme wie auch zu der Ausbildung, der Übung und den Absicherungsmaßnahmen gemacht werden (Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/19884) – eine Behauptung der Bundesregierung ist, dass sie sich über Jahrzehnte für eine verantwortungsvolle und glaubwürdige Nuklearpolitik der NATO – etwa mit Blick auf die humanitär-völkerrechtliche Problematik eines Nuklearwaffeneinsatzes – eingesetzt hat (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 76 auf Plenarprotokoll 19/165, 20634 D)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass nichtnukleare NATO-Staaten, die an der technischen nuklearen Teilhabe beteiligt sind, größeren Einfluss haben als nichtnukleare NATO-Staaten, die sich ausschließlich an der politischen nuklearen Teilhabe beteiligen?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die technische Teilhabe ein substanziellerer Beitrag als die politische nukleare Teilhabe, der größeren Einfluss in der NATO sichert (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 76 auf Plenarprotokoll 19/165, 20634 D)?
Ist Deutschland aufgrund der technischen nuklearen Teilhabe nach Kenntnis der Bundesregierung enger in die Nuklearpolitik und in die diesbezüglichen Planungen der NATO eingebunden als Kanada, und hat sich Deutschland damit einen größeren Einfluss im NATO-Bündnis gesichert (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 76 auf Plenarprotokoll 19/165, 20634 D)?