Beschaffung und Nutzung von Fahrzeugen und technischer Ausrüstung für die EU-Grenzagentur Frontex
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Michel Brandt, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Helin Evrim Sommer, Eva-Maria Schreiber, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die EU-Grenzagentur Frontex will eigene Ausrüstung erwerben, außerdem Schiffe, bemannte und unbemannte Flugzeuge und Fahrzeuge, die jederzeit und für alle Mitgliedstaaten einsetzbar sind. Die Europäische Kommission hat hierfür 2,2 Mrd. Euro im kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen veranschlagt. Die Mittel sollen der Agentur nicht nur den Erwerb, sondern auch die Instandhaltung der Luft-, See- und Landmittel ermöglichen (https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/soteu2018-factsheet-coast-guard_en.pdf).
Die Beschaffung ist in der Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Europäische Grenz- und Küstenwache geregelt. Frontex darf demnach technische Ausrüstung für gemeinsame Aktionen, Pilotprojekte, Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken, Rückkehraktionen, Rückkehreinsätze, Einsätze der Teams zur Unterstützung der Migrationsverwaltung oder Vorhaben für technische Unterstützung selbst oder als Miteigentümer mit einem Mitgliedstaat erwerben oder leasen. Voraussetzung ist ein Beschluss des Exekutivdirektors im Benehmen mit dem Verwaltungsrat. Dem muss eine sorgfältige Bedarfs- und Kosten-Nutzen-Analyse vorausgehen.
Für die Zulassung bzw. Registrierung der Schiffe, Flugzeuge, Drohnen und Landfahrzeuge gibt es unterschiedliche Regelungen. Im Falle des Erwerbs durch Frontex oder der Miteigentümerschaft einigt sich die Agentur mit einem Mitgliedstaat darauf, dass dieser die Registrierung vornimmt. Wird der Ausrüstungsgegenstand geleast, muss er in einem Mitgliedstaat registriert werden. Hierzu erstellt Frontex eine Modellvereinbarung über die Bedingungen zur Gewährleistung der Interoperabilität des Ausrüstungsgegenstands und seiner Nutzung.
Der Mitgliedstaat, in dem die Registrierung erfolgt, oder derjenige, der den technischen Ausrüstungsgegenstand zur Verfügung stellt, muss auch „Fachleute und die technischen Begleitpersonen“ zum Betrieb der Ausrüstungsgegenstände bereitstellen. Werden diese für den „raschen Einsatz“ bei Soforteinsätzen zu Grenzsicherungszwecken benötigt, müssen sie der Agentur unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Schiffe, Flugzeuge, Drohnen und Fahrzeuge will Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand beschaffen, und welche davon werden von der Agentur geleast oder selbst gekauft?
Welche weitere technische Ausrüstung will Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung für gemeinsame Aktionen, Pilotprojekte, Soforteinsätze zu Grenzsicherungszwecken, Rückkehraktionen, Rückkehreinsätze oder Einsätze der Teams zur Unterstützung der Migrationsverwaltung beschaffen?
Welche Kosten veranschlagt Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung für die Beschaffungen, und aus welchen Fonds sollen diese finanziert werden?
Welche Beschlüsse des Exekutivdirektors im Benehmen mit dem Verwaltungsrat sind der Bundesregierung zu den Beschaffungsvorhaben bekannt?
Hat Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung eine Modellvereinbarung über die Bedingungen zur Nutzung der zu beschaffenden Fahrzeuge oder Ausrüstungsgegenstände durch die Mitgliedstaaten und die Agentur erstellt?
Wo werden die Schiffe, Flugzeuge, Drohnen und Landfahrzeuge oder sonstigen Ausrüstungsgegenstände nach Kenntnis der Bundesregierung zugelassen bzw. registriert?
Falls Frontex selbst Fahrzeuge oder Ausrüstungsgegenstände zulassen bzw. registrieren will, welche Abkommen, die die Agentur mit der Regierung in Polen geschlossen hat, ermöglichen dies nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche Erwägungen oder Absprachen existieren zwischen der Bundesregierung und Frontex, die Zulassung bzw. Registrierung von Schiffen, Flugzeugen, Drohnen und Landfahrzeugen vorzunehmen?
Welche Fahrzeuge oder sonstige Ausrüstungsgegenstände hat die Bundesregierung bereits für Frontex registriert?
Welches Personal haben Bundesbehörden in das Hauptquartier von Frontex in Warschau entsandt?
In welchen Bereichen arbeiten Bundesbehörden mit dem Frontex-Verbindungsbeamten zusammen, der am 16. Juli 2019 seinen Dienst beim Bundespolizeipräsidium in Potsdam aufnahm (Bundestagsdrucksache 19/11459, Antwort zu Frage 9), und inwiefern betrifft dies auch Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände?
Was ist der Bundesregierung zu Funktionalitäten einer neuen, 2,6 Mio. Euro teuren Plattform zur Verarbeitung maritimer Massendaten („Big Data“) bei Frontex bekannt, die neben Schiffsbewegungen auch Daten aus Schiffs- und Hafenregistern, Angaben zu Schiffseigentümer und Reedereien, eine mehrjährige Aufzeichnung früherer Routen großer Schiffe und weitere maritime Informationen aus öffentlichen Quellen im Internet zusammenführt (https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:109760-2020:TEXT:EN:HTML), an welchen Standorten wird diese betrieben, und inwiefern erhalten auch Bundesbehörden darüber generierte Erkenntnisse?
Was ist der Bundesregierung über einen von Frontex geplanten Neubau seines Hauptquartiers in Warschau bekannt, der in einem „Hauptquartier-Abkommen“ von 2017 geregelt wird („Frontex celebrates entry into force of the Agency’s Headquarters Agreement“, Frontex vom 21. November 2017)?
In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/19912 beschriebenen Einsätze der Aufklärungsflugzeuge von Frontex in Griechenland fortgeführt, und in welchem „Seegebiet der griechischen Ägäis“ finden diese Flüge statt?
Welche weiteren Fälle sind der Bundesregierung seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 19/19912 bekannt geworden, in denen türkische Grenzbehörden (auch Militär) Einheiten von Frontex bzw. der an Frontex-Missionen in Griechenland teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten verfolgt, gestört, behindert oder gerammt haben, und was wird darin als Grund oder Ursache beschrieben?
Wie erklärt es die Bundesregierung, dass die auf Bundestagsdrucksache 19/20427 (Frage 9) fortgesetzten gegenständlichen Zurückweisungen von Geflüchteten durch die griechische Küstenwache angeblich nicht von ihr selbst bzw. von Frontex dokumentiert worden sind, obwohl die Grenzagentur die Ägäis inzwischen mit bis zu drei Aufklärungsflugzeugen sowie mit zwei großen Seemissionen beobachtet, in der ein Hochseeschiff, drei Küstenwachschiffe, zehn Patrouillenboote und sieben Fahrzeuge mit Infrarotkameras operieren (https://oezlem-alev-demirel.de/wp-content/uploads/2020/06/20200504_ED-reply-letter-to-MEP_-E-1650_20.pdf) und daran auch die Bundespolizei mit zwei seegehenden Einheiten und einem Hubschrauber beteiligt ist?
Erfährt die Bundespolizei im Einzel- oder Regelfall täglicher Einsätze, welche weiteren Frontex-Einheiten sich auf See befinden, oder hält die Agentur dies den anderen Teilnehmenden der Missionen „AEGEAN2020“ und „Poseidon“ gegenüber geheim, und ist die Bundespolizei am fragegegenständlichen Tag hierüber informiert gewesen?
Auf welchen Kanälen kommuniziert die Bundespolizei im Einsatz mit anderen Frontex-Einheiten, und inwiefern werden darüber auch Sichtungen von Booten und deren Rettung oder Zurückweisung mitgeteilt?