BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Umsetzung des Neubauziels im Wohnungsbau

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

23.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2091308.07.2020

Stand der Umsetzung des Neubauziels im Wohnungsbau

der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner, Britta Haßelmann, Oliver Krischer, Stefan Schmidt, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat es sich für die 19. Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2021 1,5 Millionen Wohnungen und Eigenheime frei finanziert und öffentlich gefördert neu in Deutschland zu bauen (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/koalitionsvertrag-zwischen-cdu-csu-und-spd-195906). Dieses Ziel wurde im Rahmen von Spitzengesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern von Ländern, Kommunen, Wohnungs-, Immobilien- und Bauwirtschaft sowie Mieterbund und Gewerkschaften am 4. Mai 2018 in Vorbereitung auf den „Wohngipfel 2018“ bekräftigt und seitens des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer mit einem „unverzüglichen“ Handlungserfordernis verknüpft (vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/05/vorbereitungen-zum-wohngipfel-2018.html).

Auch nach Einschätzung der Fragesteller ist hier tatsächlich ein großer und unverzüglicher Handlungsbedarf angezeigt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass stadtsoziologische Untersuchungen bereits im Jahr 2018 einen Wohnraummangel allein hinsichtlich der 77 deutschen Großstädte in einer Größenordnung von mehr als 1,9 Millionen fehlenden bezahlbaren Wohnungen diagnostizierten (vgl. https://www.dgb.de/themen/++co++1fe76e9a-a204-11e8-8956-52540088cada).

Zwar ist bereits seit dem Jahr 2008 mehr als eine Verdopplung bei der Erteilung behördlicher Baugenehmigungen im Wohnungsbausegment festzustellen, was jedoch nach Ansicht der Fragesteller lediglich auf ein weitgehend reibungsloses Verwaltungshandeln in den Baubehörden hindeutet.

Demgegenüber ist in Gestalt eines großen „Bauüberhangs“ mehr als das Doppelte der nach Experteneinschätzung (vgl. https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article204040836/Wohnungsnot-Deutschland-hat-genuegend-Wohnungen-sie-muessten-nur-gebaut-werden.html) zur Erreichung des 1,5-Millionen-Ziels der Bundesregierung jährlich notwendigen Neubauwohnungen nicht im Bau.

Hinzu kommt, dass nach Analyse auch des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) die reale Bautätigkeit im Wohnungsneubau nicht passgenau die Bedarfe in den unterschiedlichen Regionen, Städten und Gemeinden bedient. So sei laut entsprechender Untersuchungen der Wohnungsbau pro Einwohner in den Städten wie auf dem Land nahezu gleich hoch, bei sich gleichzeitig stark auseinanderentwickelnden Wohnraumbedarfen, insbesondere im Unterschied urbaner Gebiete und ländlicher Räume (vgl. https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2019/IW-Report_2019_Wohnungsbaubedarfsmodell.pdf).

Nach Ansicht der Fragesteller ist das selbst gesetzte Neubauziel der Bundesregierung im Wohnungsbau so nicht umsetzbar bzw. zumindest begründet in Zweifel zu ziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Wohneinheiten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2018 fertiggestellt (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele Baugenehmigungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1. Januar 2018 erteilt, und wie groß ist jeweils der Bauüberhang (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

3

Wie viele Wohneinheiten davon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Mehrfamilienhäusern errichtet (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

a) Wie viele davon wurden in schrumpfenden oder überdurchschnittlich schrumpfenden Kommunen errichtet (bitte einzeln nach Kommunen aufschlüsseln)?

b) Wie viele Wohneinheiten wurden auf Grundlage des § 13b des Baugesetzbuchs (BauGB) errichtet?

c) Wie viele Wohneinheiten davon wurden zur Vermietung errichtet?

d) Wie viele Wohneinheiten wurden zum Eigentumserwerb errichtet, und bei wie vielen dieser Eigentumswohnungen erfolgte eine Förderung durch das Baukindergeld (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern ausweisen)?

4

Wie viele Wohneinheiten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2018 in Ein- oder Zweifamilienhäusern errichtet (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

a) Wie viele davon wurden in schrumpfenden oder überdurchschnittlich schrumpfenden Kommunen errichtet (bitte einzeln nach Kommunen aufschlüsseln)?

b) Wie viele Wohneinheiten wurden auf Grundlage des § 13b BauGB errichtet?

c) Für wie viele der errichteten Einfamilienhäuser wurde Baukindergeld bewilligt (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern ausweisen)?

5

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Leerstand von Wohnungen bzw. Ein- und Zweifamilienhäusern seit dem 1. Januar 2018 entwickelt (bitte Leerstandsquoten einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

6

Wie viele Wohneinheiten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren abgerissen (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)?

7

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der Baugenehmigungen, Baufertigstellungen und Bauanträge für den Zeitraum März bis Juni 2020 im Vergleich zu Vorjahr verändert (bitte Monate jeweils einzeln ausweisen)?

8

Welche aktuellen Studien und Datengrundlagen liegen der Bundesregierung zu den Wohnbedarfen vor?

Berlin, den 30. Juni 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen