Ausbau der B 96 im Abschnitt Oranienburg–Neubrandenburg
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan 2030 weist den Ausbau des gesamten Streckenzugs der Bundesstraße 96 (B 96) vom Kreuz Oranienburg (Brandenburg) bis Neubrandenburg mit mehreren Ortsumgehungen aus. Die B 96 sei eine wichtige Verknüpfung zwischen der Metropolregion Berlin und dem skandinavischen Raum über den Fährhafen Sassnitz-Mukran. Die Relation Berlin–Ostseeküste soll auf diese Weise beschleunigt werden. Dadurch würde nach Ansicht der Fragesteller Verkehr, der heute über die sicheren Autobahnen 11/ 20 (A 11/A 20) bzw. A 24/A 19 fließt, auf die Bundesstraße 96 verlagert. Durch den Ausbau und die Reisezeitverkürzungen würde die B 96 tatsächlich für einige Relationen attraktiver. Eine ausgebaute B 96 würde also regelrecht Verkehr – insbesondere Schwerlastverkehr – in die Region ziehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie hat sich die Verkehrsbedeutung der B 96 zwischen Oranienburg und Neubrandenburg nach Fertigstellung der A 20 im Jahr 2005 verändert?
Wie hat sich die Netzbedeutung der B 96 zwischen Oranienburg und Neubrandenburg seit Fertigstellung der A 20 verändert, und erfolgte dazu eine Neubewertung?
Falls nein, warum nicht?
Erfüllt die A 20 die ihr zugewiesene Verkehrs- bzw. Netzbedeutung?
Falls die A 20 die ihr zugewiesene Verkehrs- bzw. Netzbedeutung erfüllt, warum wurde die B 96 zwischen Oranienburg und Neubrandenburg nach Fertigstellung der A 20 nicht in der Verbindungsfunktionsstufe herabgestuft?
Wann genau erfolgte die Einstufung der B 96 zwischen Oranienburg und Neubrandenburg in die derzeitige Verbindungsfunktionsstufe?
Wie hat sich das Verkehrsaufkommen auf der B 96 zwischen Oranienburg und Neubrandenburg nach Fertigstellung der A 20 im Jahr 2005 entwickelt (bitte die Verkehrsbelegung abschnittsweise darstellen und dabei den Schwerlastverkehrsanteil mit angeben)?
Wie soll sich nach der aktuellen Verkehrsprognose 2030 das Verkehrsaufkommen auf der B 96 zwischen Oranienburg und Neubrandenburg entwickeln (bitte abschnittsweise darstellen und dabei den Schwerlastverkehrsanteil mit angeben)?
Welchen Planungsstand haben die im Bundesverkehrswegeplan verankerten Ortsumfahrungen entlang der B 96 zwischen Oranienburg und Neubrandenburg jeweils (bitte getrennt darstellen)?
Welche Kosten fallen für die im Bundesverkehrswegeplan verankerten Ortsumfahrungen entlang der B 96 zwischen Oranienburg und Neubrandenburg jeweils an (bitte getrennt darstellen)?
Wie hoch ist abschnittsweise der Durchgangsverkehr auf der B 96 zwischen Oranienburg und Neubrandenburg aktuell (bitte getrennt darstellen)?
Wie hoch wird jeweils der induzierte Verkehr durch die neuen Ortsumfahrungen entlang der B 96 zwischen Oranienburg und Neubrandenburg eingeschätzt (bitte getrennt darstellen)?
Wie hoch wird jeweils der Anteil des Verkehrs eingeschätzt, der durch die neuen Ortsumfahrungen entlang der B 96 zwischen Oranienburg und Neubrandenburg von der Bestandstrasse weg verlagert werden kann (bitte getrennt darstellen)?
Wie hoch wird die zusätzliche Flächenversiegelung durch die im Bundesverkehrswegeplan verankerten neuen Ortsumfahrungen entlang der B 96 zwischen Oranienburg und Neubrandenburg ausfallen (bitte getrennt darstellen)?
Welche Fahrzeitverbesserungen sollen die geplanten Ortsumfahrungen entlang der B 96 zwischen Oranienburg und Neubrandenburg bringen (bitte getrennt darstellen)?
Wie soll sichergestellt werden, dass es durch den Ausbau der B 96 zwischen Oranienburg und Neubrandenburg und der damit einhergehenden Verbesserung der Verkehrsqualität und Fahrzeitverkürzung nicht zu einer Rückverlagerung von Verkehren von den angrenzenden Autobahnen kommt?
Wie soll sichergestellt werden, dass es durch den Ausbau der B 96 zwischen Oranienburg und Neubrandenburg und der damit einhergehenden Verbesserung der Verkehrsqualität und Fahrzeitverkürzung sowie der Einsparung von Mautkosten durch die kürzere Streckenführung im Vergleich zur A 11/A 20 nicht zu einer Rückverlagerung von Schwerlastverkehren kommt?