Saatgutvielfalt in Klein- und Hobbygärten
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Victor Perli, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ohne Saat keine Ernte. Bevor jedoch Saatgut kommerziell in Umlauf gebracht werden darf, muss es als eigenständige Sorte nach bestimmten Kriterien zugelassen werden. Geregelt wird das im Saatgutverkehrsgesetz (SaatG), das einerseits die Saatgutqualität im Sinne des Verbraucherschutzes und andererseits die Versorgung der Landwirtschaft und des Gartenbaus mit hochwertigem Saat- und Pflanzgut sichern soll. Ohne eine solche amtlich anerkannte Sortenbeschreibung darf die Sorte auch in der EU nicht kommerziell vertrieben werden.
Für Klein- und Hobbygärtnerinnen und Klein- und Hobbygärtner sind die Zulassungskosten kaum bezahlbar. Ohne Zulassung kein Handel, was zu einer eingeschränkten Saatgutvielfalt führt (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/eu-vorschriften-verhindern-sortenvielfalt.697.de.html?dram:article_id=244035).
Neben den vertriebsfähigen, vor allem kommerziell genutzten Sorten gibt es jedoch auch alte und lokal angepasste Sorten, die züchterisch wertvoll sind, aber oft nicht als Sorte zugelassen werden oder deren Zulassung nicht angestrebt wird (vgl. https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45_min/Verbotenes-Gemuese,sendung511572.html). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller müssen diese unbedingt als genetisches Gedächtnis erhalten, also auch genutzt und vermehrt werden. Neben ihrem kulturellen Wert für eine bestimmte Region oder ihren besonderen Eigenschaften wie Geschmack spielt ihr Beitrag zur genetischen Vielfalt für die Pflanzenzüchtung mittel- und langfristig eine große Rolle und ist somit ein Teilziel des UN-Nachhaltigkeitsziels (UN = Vereinte Nationen) – Kein Hunger. Sie haben Eigenschaften, die aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht an ihrer aktuellen Bedeutung gemessen werden dürfen, da sie manchmal erst in Zukunft erkannt werden oder weil sie Lösungen für Herausforderungen bieten, die heute noch nicht oder erst beginnend erkannt werden, sei es der beginnende Klimawandel, seien es Pflanzenerkrankungen oder Schädlinge.
Hinzu kommt der anhaltende Konzentrationsprozess in der Saatgutbranche (vgl. https://uol.de/rightseeds). Noch vor hundert Jahren war Saatgut ein Gemeingut, welches unter Landwirtinnen und Landwirten getauscht und weiterentwickelt wurde. Das Nachbaurecht ist tief verankert. Aber aktuell ist eine wachsende Konzentration bis hin zu monopolartigen Stellungen von Pflanzenzucht- und Saatgutkonzernen zu verzeichnen mit dem Fokus auf „Hochleistungssorten“, die insbesondere an Erntemengen sowie Handels- und Verarbeitungseigenschaften gemessen werden, während Geschmack, Inhaltsstoffe und Ähnliches in den Hintergrund geraten. Damit einher geht die sinkende Saatgut- und Pflanzenvielfalt auf Äckern und in Gärten, mit negativen Auswirkungen (vgl. https://www.zukunftsstiftung-landwirtschaft.de/media/Dokumente_SGF_Links/Studien_SGF/studie_zusammenschluesse10_deutsch.pdf). Die Risiken für die Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität sind aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller weltweit davon betroffen, insbesondere hinsichtlich der Anfälligkeit unseres Ernährungssystems für neuartige Schadorganismen oder Extremwetterlagen infolge des beginnenden Klimawandels.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die genetische Vielfalt der Nutzpflanzen in der Landwirtschaft sowie in Klein- und Hobbygärten zu erhöhen?
2. Sieht die Bundesregierung die Saatgutgewinnung von Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern und Biolandwirtinnen und Biolandwirten als eine geeignete Maßnahme an, die genetische Vielfalt der Nutzpflanzen zu erhalten und zu fördern?
Wenn ja, welche Anstrengungen unternimmt sie, die Saatgutgewinnung in diesem Bereich zu fördern?
Wenn nein, warum nicht?
3. Wie viele gewerbliche Inverkehrbringer von Standard-Gemüse-Saatgut gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte für die Hauptkulturen getrennt und jeweils für die vergangenen zehn Jahre angeben)?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus bezüglich der genetischen Vielfalt und der VersorgungssicherheitRichtige Korrektur hier: schlussfolgerungen zieht sie daraus bezüglich der genetischen Vielfalt und der Versorgungssicherheit?
4. Wie viele Firmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kennnummer für die Abgabe von Saatgut in Kleinverpackungen beantragt und erhalten (nach Bundesländern und jeweils für die vergangenen zehn Jahre aufschlüsseln)?
5. Wer sind die zehn größten Saat- und Pflanzguterzeuger in Deutschland (Anteil Vermehrungsfläche in Prozent und absolut, Kulturart), wie groß sind deren Marktanteile, und welche Entwicklung gab es diesbezüglich in den vergangenen zehn Jahren?
6. Wie viele Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland verkaufen und tauschen nach Kenntnis der Bundesregierung ihr selbsterzeugtes Saatgut (bitte in prozentualen und absoluten Zahlen und jeweils für die vergangenen zehn Jahre angeben)?
7. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale und absolute Anteil des Saat- und Pflanzguts (am gesamten Saat- und Pflanzgutverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland), den Landwirtinnen und Landwirte selbst erzeugen bzw. für den Nachbaugebühren erhoben werden (bitte jeweils für die vergangenen zehn Jahre angeben)?
8. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung zum uneingeschränkten Recht auf freien Nachbau von Saatgut?
Wenn nein, warum nicht?
9. Welche Überlegungen hat die Bundesregierung zur Sicherung der Finanzierung der Pflanzenzucht bei gleichzeitiger Sicherung des Nachbaurechts?
10. In welchem Umfang und nach welchen Kriterien finden nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich Gemüsesaatgut für den Hobby- und Freizeitbereich Kontrollen der Saatgutverkehrskontrolle und der Nachkontrolle statt (bitte in prozentualen Anteil an den Kontrollen des gesamten Saatguts, in absoluten Zahlen sowie nach Bundesländern und jeweils getrennt für die vergangenen zehn Jahre aufschlüsseln)?
Welches Ergebnis hatten diese Kontrollen und welche Konsequenzen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
11. Welche Ergebnisse brachten nach Kenntnis der Bundesregierung die Kontrollen hinsichtlich der Keimfähigkeit, des Besatzes und der Sortenreinheit in den vergangenen zehn Jahren (bitte in absoluten und prozentualen Angaben der bemängelten Proben, Art der Mängel in Prozent der Gesamtmängel, aufgeschlüsselt nach Bundesländern), und welche Konsequenzen hatten sie?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
12. Welche Regelungen und Kontrollen plant die Bundesregierung für den Handel mit Saatgut von nicht zugelassenen Sorten (Saatgut von Haus-, Land-, Amateursorten und Kreuzungs- bzw. Hybridsaatgut), die bis heute ausschließlich unkontrolliert als „Zierpflanzensaatgut“ oder gar nicht verkauft werden dürfen?
13. Sieht die Bunderegierung in gemeingüterbasierten Saatgutsystemen Chancen für einen sozial-ökologischen Pflanzenbau?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Welche andere Initiative plant sie oder hat sie ergriffen für dieses Ziel?
14. Welche öffentlich oder privat geförderten Forschungsprojekte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu gemeingüterbasierten Saatgutsystemen, und welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus diesen Projekten?
15. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle Regelungen für den Handel mit Saatgut über das Internet, bzw. sind diese geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Fragen15
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die genetische Vielfalt der Nutzpflanzen in der Landwirtschaft sowie in Klein- und Hobbygärten zu erhöhen?
Sieht die Bundesregierung die Saatgutgewinnung von Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern und Biolandwirtinnen und Biolandwirten als eine geeignete Maßnahme an, die genetische Vielfalt der Nutzpflanzen zu erhalten und zu fördern?
Wenn ja, welche Anstrengungen unternimmt sie, die Saatgutgewinnung in diesem Bereich zu fördern?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele gewerbliche Inverkehrbringer von Standard-Gemüse-Saatgut gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte für die Hauptkulturen getrennt und jeweils für die vergangenen zehn Jahre angeben)?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus bezüglich der genetischen Vielfalt und der Versorgungssicherheit?
Wie viele Firmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kennnummer für die Abgabe von Saatgut in Kleinverpackungen beantragt und erhalten (nach Bundesländern und jeweils für die vergangenen zehn Jahre aufschlüsseln)?
Wer sind die zehn größten Saat- und Pflanzguterzeuger in Deutschland (Anteil Vermehrungsfläche in Prozent und absolut, Kulturart), wie groß sind deren Marktanteile, und welche Entwicklung gab es diesbezüglich in den vergangenen zehn Jahren?
Wie viele Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland verkaufen und tauschen nach Kenntnis der Bundesregierung ihr selbsterzeugtes Saatgut (bitte in prozentualen und absoluten Zahlen und jeweils für die vergangenen zehn Jahre angeben)?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale und absolute Anteil des Saat- und Pflanzguts (am gesamten Saat- und Pflanzgutverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland), den Landwirtinnen und Landwirte selbst erzeugen bzw. für den Nachbaugebühren erhoben werden (bitte jeweils für die vergangenen zehn Jahre angeben)?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung zum uneingeschränkten Recht auf freien Nachbau von Saatgut?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Überlegungen hat die Bundesregierung zur Sicherung der Finanzierung der Pflanzenzucht bei gleichzeitiger Sicherung des Nachbaurechts?
In welchem Umfang und nach welchen Kriterien finden nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich Gemüsesaatgut für den Hobby- und Freizeitbereich Kontrollen der Saatgutverkehrskontrolle und der Nachkontrolle statt (bitte in prozentualen Anteil an den Kontrollen des gesamten Saatguts, in absoluten Zahlen sowie nach Bundesländern und jeweils getrennt für die vergangenen zehn Jahre aufschlüsseln)?
Welches Ergebnis hatten diese Kontrollen und welche Konsequenzen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Ergebnisse brachten nach Kenntnis der Bundesregierung die Kontrollen hinsichtlich der Keimfähigkeit, des Besatzes und der Sortenreinheit in den vergangenen zehn Jahren (bitte in absoluten und prozentualen Angaben der bemängelten Proben, Art der Mängel in Prozent der Gesamtmängel, aufgeschlüsselt nach Bundesländern), und welche Konsequenzen hatten sie?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Welche Regelungen und Kontrollen plant die Bundesregierung für den Handel mit Saatgut von nicht zugelassenen Sorten (Saatgut von Haus-, Land-, Amateursorten und Kreuzungs- bzw. Hybridsaatgut), die bis heute ausschließlich unkontrolliert als „Zierpflanzensaatgut“ oder gar nicht verkauft werden dürfen?
Sieht die Bunderegierung in gemeingüterbasierten Saatgutsystemen Chancen für einen sozial-ökologischen Pflanzenbau?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Welche andere Initiative plant sie oder hat sie ergriffen für dieses Ziel?
Welche öffentlich oder privat geförderten Forschungsprojekte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu gemeingüterbasierten Saatgutsystemen, und welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus diesen Projekten?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle Regelungen für den Handel mit Saatgut über das Internet, bzw. sind diese geplant?
Wenn nein, warum nicht?