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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bedingungen deutscher Entwicklungszusammenarbeit in den Ländern Süd- und Mittelamerikas vor und nach der Strukturreform BMZ 2030

(insgesamt 13 Einzelfragen mit zahlreichen Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

27.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2103213.07.2020

Bedingungen deutscher Entwicklungszusammenarbeit in den Ländern Süd- und Mittelamerikas vor und nach der Strukturreform BMZ 2030

der Abgeordneten Jens Beeck, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Daniel Föst, Otto Fricke, Reginald Hanke, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Hagen Reinhold, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) legt mit „BMZ 2030“ ein neues Reformkonzept für deutsche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZ) vor und erklärt damit die Zusammenarbeit mit rund 25 der 85 Partnerländer vorerst für beendet (http://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2020/april/200429_pm_09_Entwicklungsministerium-legt-mit-BMZ-2030-Reformkonzept-vor/index.html). Darunter fallen die Länder Kuba, Haiti und Guatemala. Haiti zählt zu den am wenigsten entwickelten Ländern der Welt (LDC); rund 60 Prozent aller Haitianer leben unterhalb der Armutsgrenze. Auf der vorläufigen Länderliste der bilateralen Partner finden sich mit Ecuador und Kolumbien nur noch zwei Länder aus Süd- und Mittelamerika. Die Kriterien, nach denen die Auswahl der Partnerländer erfolgte, sind nach Ansicht der Fragesteller nicht nachvollziehbar offengelegt. Gleiches gilt für die neu geschaffenen Partnerschaftskategorien, die über die Art der EZ zukünftig entscheiden.

Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller spricht von einer neuen Qualität der Zusammenarbeit und betont, Maßnahmen und Mittel damit noch wirksamer und effizienter als bisher einsetzen zu wollen. Partnerländer sollen noch stärker als bisher messbare Fortschritte bei guter Regierungsführung, der Einhaltung der Menschenrechte und bei der Korruptionsbekämpfung vorlegen (http://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2020/april/200429_pm_09_Entwicklungsministerium-legt-mit-BMZ-2030-Reformkonzept-vor/index.html). Die Welthungerhilfe kritifiziert an der Neuausrichtung der EZ, dass die Menschenrechtsorientierung unscharf bleibe und lediglich als Qualitätsmerkmal genannt wird (https://www.welthungerhilfe.de/aktuelles/publikation/detail/bewertung-des-reformkonzept-bmz-2030/). Zivilgesellschaftliche Organisationen hegen zudem den Verdacht, dass mit der Deutscher Bundestag Drucksache 19/21032

Auswahl der Partnerländer und dem Schwerpunkt auf Afrika migrations- und wirtschaftspolitische Motive verfolgt werden (https://www.fr.de/meinung/entwicklungshilfe-neuausrichtung-kann-ueberlegt-erfolgen-sonst-droht-armutszeugnis-13765110.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Maßnahmen und Projekte werden jeweils jährlich seit 2009 im Rahmen der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) in den Ländern Mittel- und Südamerikas durchgeführt (bitte nach Empfängerländern, Maßnahmen, Laufzeit, Zielsetzung, Durchführorganisation und Finanzvolumen auflisten)?

a) Welche dieser Maßnahmen oder Projekte bezogen sich auf die Bekämpfung von Korruption, und wie wurden diese nach Abschluss bewertet?

b) Welche dieser Maßnahmen oder Projekte bezogen sich auf die Einhaltung von Menschenrechten, und wie wurden diese nach Abschluss bewertet?

c) Welche dieser Maßnahmen oder Projekte bezogen sich auf die Umsetzung von Good-Governance-Konzepten im Übrigen, und wie wurden diese nach Abschluss bewertet?

2

Wie hoch waren die im Rahmen der deutschen bilateralen sowie multilateralen EZ geleisteten ODA-fähigen (ODA = Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) Ausgaben in den Jahren 2009 bis 2019 in den Ländern Mittel- und Südamerikas (bitte nach Empfängerländern, Maßnahmen, Durchführorganisationen, Finanzvolumen und der Veranlagung im Kapitel des Bundeshaushalts auflisten)?

3

Anhand welcher nationalen und/oder internationalen Indikatoren bemisst und bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit ihres Engagements in den Ländern Mittel- und Südamerikas?

a) Wie, durch wen, und in welcher Häufigkeit werden Maßnahmen kontrolliert und evaluiert?

b) Werden internationale Indizes als Maßstab zur Bewertung herangezogen (z. B. Freedom House Index, Human Developement Index)? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht?

c) Wie stellt die Bundesregierung sicher, und/oder anhand welcher Kriterien bemisst die Bundesregierung, dass Maßnahmen zielführend umgesetzt und Mittel zweckgebunden eingesetzt werden?

4

Welche der aktuell im Auftrag der Bundesregierung durchgeführten bzw. neu zugesagten Maßnahmen und Projekte des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beziehen sich in den Ländern Mittel- und Südamerikas konkret auf die Unterstützung von Good-Governance-Konzepten, die Einhaltung von Menschenrechten sowie die Bekämpfung von Korruption (bitte nach Programm, Projekt, Laufzeit und Finanzvolumen auflisten)?

5

Anhand welcher Indikatoren und Kriterien hat sich die Bundesregierung bei der Auswahl der Partnerländer für die BMZ-2030-Strategie orientiert, und in welchem Verhältnis wurden diese Kriterien gewichtet?

6

An welchen Indikatoren und Kriterien hat sich die Bundesregierung bei der bisherigen Auswahl der Partnerländer für bilaterale EZ orientiert, und wie wurden diese Kriterien gewichtet?

7

Besteht nach den Planungen der Bundesregierung die Möglichkeit zur Wiederaufnahme der bilateralen EZ für jene Länder, mit denen diese entsprechend des Reformkonzepts BMZ 2030 beendet werden soll, sofern diese die oben genannten Kriterien, die zur Beendigung der bilateralen EZ geführt haben, zu einem späteren Zeitpunkt erfüllen?

a) Falls ja, wie häufig und anhand welcher Kriterien mit welcher Gewichtung wird über eine Wiederaufnahme entschieden?

b) Falls nein, bitte begründen.

8

Wann und wie wurden die Länder Kuba, Haiti und Guatemala über das Ende der deutschen bilateralen EZ in Kenntnis gesetzt?

a) Erfolgte eine Abstimmung bzw. Koordination über das Ende der bilateralen EZ zwischen dem BMZ und den Durchführorganisationen anderer Geberländer?

b) Wie und durch welche multilateralen Organisationen werden Maßnahmen und Projekte in Haiti, Guatemala und Kuba durch den Wegfall der deutschen bilateralen EZ ausgeglichen?

c) Ist im Rahmen einer Geberkoordination geplant, Projekte und Maßnahmen der deutschen bilateralen EZ umzuverteilen?

d) Müssen laufende Projekte vor dem ursprünglich geplanten Ablauf beendet werden?

e) Welche zivilgesellschaftlichen Organisationen werden weiterhin mit ODA-Mitteln gefördert, und welchen entwicklungspolitischen Schwerpunkt verfolgt die Bundesregierung dabei?

f) Inwieweit erfolgte eine Abstimmung bzw. Koordination zwischen dem BMZ und den Entwicklungsministerien anderer Geberländer?

9

Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise in den Partnerländern Mittel- und Südamerikas auf die Maßnahmen und Projekte der deutschen bilateralen EZ?

10

An welcher Strategie orientiert sich die Bundesregierung, um eine nachhaltige Verbesserung des Gesundheitswesens, insbesondere in den Ländern, mit denen die bilaterale EZ im Zuge der neuen Strategie 2030 beendet wird, zu erreichen?

11

An welchen multilateralen Fonds beteiligt sich die Bundesregierung im Rahmen der EZ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in den Ländern Mittel- und Südamerikas (bitte nach Organisation, Empfängerland, Jahr und Finanzvolumen auflisten)?

12

Ist eine verstärkte Förderung von kirchlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Ländern Mittel- und Südamerikas durch multilaterale Organisationen geplant, insbesondere in den Ländern, mit denen die bilaterale EZ im Zuge der neuen Strategie BMZ 2030 beendet wird?

13

Wie wird zwischen dem BMZ und dem Auswärtigen Amt die Zusammenarbeit in den Ländern Mittel- und Südamerikas koordiniert, und welchen Zweck verfolgt die Bundesregierung damit, einerseits eine Lateinamerika-Karibik-Konferenz im Mai 2019 durch das Auswärtige Amt zu initiieren und andererseits die EZ einzustellen?

Berlin, den 2. Juli 2020

Christian Lindner und Fraktion

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