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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderung von NGOs in Israel und den palästinensischen Autonomiegebieten

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

07.08.2020

Aktualisiert

10.01.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/2102313.07.2020

Förderung von NGOs in Israel und den palästinensischen Autonomiegebieten

der Abgeordneten Petr Bystron, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Dr. Anton Friesen, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 10. Juni 2020 besuchte der deutsche Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas den Staat Israel (https://www.gov.il/en/departments/news/event_germany100620). Dort traf er sich unter anderem mit dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu (ebd.). Bei diesem Gespräch soll auch über die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) beraten worden sein, deren Aktivitäten gegen Israel gerichtet sind (ebd.). Bereits im Vorfeld der Reise haben sich israelische Bürger an den deutschen Bundesaußenminister gewandt und an die deutsche Regierung appelliert, die Förderung von israelfeindlichen NGOs einzustellen (https://www.israelnationalnews.com/News/News.aspx/281640).

Die Bundesregierung fördert eigenen Angaben zufolge NGOs in den palästinensischen Gebieten nicht im Wege der institutionellen Förderung, sondern ausschließlich projektbezogen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6297).

Allerdings findet eine institutionelle Förderung beispielsweise von politischen Stiftungen statt, die wiederum NGOs fördern. Laut Recherchen der Organisation „NGO-Monitor“ gelangen auf diesem Wege jährlich Zuwendungen in Millionenhöhe an israelfeindliche NGOs, die teilweise die BDS-Bewegung (BDS = Boycott, Divestment and Sanctions) unterstützen (https://www.ngo-monitor.org/funder/germany/). Dies stellt nach Auffassung der Fragesteller eine direkte Einmischung in die inneren Angelegenheiten Israels dar und fügt dem Ansehen Deutschlands erheblichen Schaden zu.

Zudem hat der Deutsche Bundestag in einem Antrag im letzten Jahr beschlossen, „keine Organisationen finanziell zu fördern, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen“ sowie „keine Projekte finanziell zu fördern, die zum Boykott Israels aufrufen oder die die BDS-Bewegung aktiv unterstützen“ (Bundestagsdrucksache 19/10191).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Projekte oder Programme, die in den palästinensischen Autonomiegebieten seit dem Jahr 2018 realisiert worden sind, wurden in welcher Höhe durch Bundesmittel gefördert (bitte nach Jahren, Zuwendungsempfänger, ggf. Projektort, Höhe der Förderung und Haushaltstitel aufschlüsseln)?

2

Welche Projekte oder Programme, die in Israel seit dem Jahr 2018 realisiert worden sind, wurden in welcher Höhe durch Bundesmittel gefördert (bitte nach Jahren, Zuwendungsempfänger, ggf. Projektort, Höhe der Förderung und Haushaltstitel aufschlüsseln)?

3

Bei wie vielen Projekten und Programmen aus den Fragen 1 und 2 waren die Verwendungsnachweise mangelhaft oder unvollständig (bitte nach Jahren, Projekttitel und Zuwendungsempfänger aufschlüsseln)?

4

Welche Projekte oder Programme, die in den palästinensischen Autonomiegebieten seit dem Jahr 2018 realisiert worden sind, wurden in welcher Höhe durch Bundesmittel mittelbar (z. B. durch politische Stiftungen) gefördert (bitte nach Jahren, Zuwendungsempfänger, Projektträger, ggf. Projektort, Höhe der Förderung und Haushaltstitel aufschlüsseln)?

5

Welche Projekte oder Programme, die in Israel seit dem Jahr 2018 realisiert worden sind, wurden in welcher Höhe durch Bundesmittel mittelbar gefördert (bitte nach Jahren, Zuwendungsempfänger, Projektträger, ggf. Projektort, Höhe der Förderung und Haushaltstitel aufschlüsseln)?

6

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Empfänger von institutioneller Förderung, wie beispielsweise politische Stiftungen, keine Organisationen unterstützen, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen bzw. Projekte finanziell fördern, die zum Boykott Israels aufrufen oder die BDS-Bewegung aktiv unterstützen, wie vom Deutschen Bundestag gefordert (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10191)?

7

Schließen nach Auffassung der Bundesregierung die beschlossenen Forderungen des Deutschen Bundestages, „keine Organisationen finanziell zu fördern, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen“ sowie „keine Projekte finanziell zu fördern, die zum Boykott Israels aufrufen oder die die BDS-Bewegung aktiv unterstützen“ (Bundestagsdrucksache 19/10191), die mittelbare Förderung jener Organisationen bzw. Projekte durch Bundesmittel beispielsweise über politischen Stiftungen mit ein?

Wenn nein, warum nicht?

8

Gab es seit dem Beschluss des Antrages „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ durch den Deutschen Bundestag nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle, in denen institutionell geförderte Organisationen, wie beispielsweise politische Stiftungen, Organisationen unterstützt haben, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen bzw. Projekte finanziell fördern, die zum Boykott Israels aufrufen oder die BDS-Bewegung aktiv unterstützen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10191)?

Wenn ja, wann, und welche institutionell geförderte Organisation hat welche Organisation unterstützt, die das Existenzrecht Israels in Frage stellt bzw. Projekte finanziell fördert, die zum Boykott Israels aufrufen oder die BDS-Bewegung aktiv unterstützt?

9

Aus welchen Gründen stuft die Bundesregierung die Projekte, die in den palästinensischen Autonomiegebieten realisiert werden als „VS – Vertraulich“ und nicht wie bei ähnlichen Projektförderungen im Ausland z. B. im Zuge der Östlichen Partnerschaft als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ein (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/6297)?

10

Inwiefern unterscheiden sich die „besonders schützenswerten Interessen der handelnden Akteure der Zivilgesellschaft“ in den palästinensischen Autonomiegebieten von denen beispielsweise in Russland, um eine unterschiedliche Sicherheitseinstufung bei der Nennung von projektbezogenen Förderungen durch den Bund zu rechtfertigen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundesdrucksache 19/6297)?

Berlin, den 2. Juli 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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