Maßnahmen zur Durchsetzung alternativer Antriebe und weiterer Innovationen im „Off Highway“-Fahrzeugbereich
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung setzt derzeit die Maßnahmen des Konjunkturpakets vom 3. Juni 2020 um bzw. leitet entsprechende Gesetzgebungsverfahren ein, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise zu bewältigen. Im Konjunkturpaket sind auch Maßnahmen für den Verkehrsbereich im Allgemeinen und den Straßenverkehr im Speziellen enthalten, die sich nach Ansicht der Fragesteller jedoch vor allem auf Pkws, leichte Nutzfahrzeuge, Lkws und Busse beziehen. Unklar ist, auf welche Weise auch Fahrzeuge aus dem „Off Highway“-Bereich, also beispielsweise Baufahrzeuge, Landmaschinen oder Spezialfahrzeuge für industrielle Anwendungen, bei der Umsetzung der Maßnahmen Berücksichtigung finden. Auch das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung enthält keine offenkundigen Maßnahmen, um auch in diesem Fahrzeugbereich für eine Senkung der CO2-Emissionen zu sorgen. Unbekannt ist zudem, auf welche Weise die Plattform „Zukunft der Mobilität“ sich mit den Herausforderungen in diesem Fahrzeugbereich beschäftigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie hat sich der Bestand von Fahrzeugen aus dem „Off Highway“-Bereich in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte nach Jahren und Fahrzeugklassen bzw. Fahrzeugtypen aufschlüsseln)?
Wie viele Arbeitsplätze in Deutschland im „Off Highway“-Fahrzeugbereich bestehen derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung bei Herstellern und Zulieferern, wie hat sich diese Anzahl in den vergangenen Jahren entwickelt, und von welcher weiteren Entwicklung geht die Bundesregierung aus?
Welchen Anteil an den verkehrsbedingten CO2-Emissionen, an der Luftschadstoffbelastung und am Energieverbrauch hat nach Kenntnis der Bundesregierung der „Off Highway“-Fahrzeugbereich?
Wie stellt sich der Anteil alternativer Antriebe in diesem Fahrzeugbereich sowie deren weitere Verbreitung aus Sicht der Bundesregierung dar, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus mit Blick auf klima-, umwelt- und industriepolitische Zielsetzungen?
Welche Antriebstechnologien sind in diesem Fahrzeugbereich aus Sicht der Bundesregierung besonders geeignet, um rasche und weitgehende Emissionsminderungen bei Schadstoffen und CO2 zu erreichen?
Welche Förderrichtlinien und andere Förderprogramme sind derzeit in Kraft, um die Forschung und Entwicklung von technologischen Innovationen, insbesondere zur Senkung von Schadstoff- und CO2-Emissionen, bei Fahrzeugen aus dem „Off Highway“-Bereich zu fördern (bitte nach Programmen, Laufzeiten und Volumen aufschlüsseln)?
Wie hoch fielen die jährlichen Zuwendungen über die einzelnen Programme hinweg in den vergangenen fünf Jahren jeweils aus (bitte nach Programmen und Jahren aufschlüsseln)?
Welche Förderrichtlinien und andere Förderprogramme sind derzeit in Kraft, um die Beschaffung fortschrittlicher Fahrzeuge aus dem „Off Highway“-Bereich zu fördern (bitte nach Programmen, Laufzeiten und Volumen aufschlüsseln)?
Wie hoch fielen die jährlichen Zuwendungen über die einzelnen Programme hinweg in den vergangenen fünf Jahren jeweils aus (bitte nach Programmen und Jahren aufschlüsseln)?
Welche weiteren Anreize, beispielsweise regulatorischer oder fiskalischer Natur, bestehen derzeit aus Sicht der Bundesregierung, um den Anteil alternativer Antriebe in diesem Fahrzeugbereich zu erhöhen?
Auf welche Weise werden Fahrzeuge aus dem „Off Highway“-Fahrzeugbereich im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung berücksichtigt, und bei der Umsetzung welcher konkreten Maßnahmen erfolgt dies?
Inwiefern wird die Bundesregierung die Maßnahme im Abschnitt 3.4.3.10 des Klimaschutzprogramms 2030, die „Planungssicherheit bei der Förderung [zu] erhöhen“, im „Off Highway“-Fahrzeugbereich umsetzen?
Inwiefern wird sich die Bundesregierung bei der Erstellung von Konzepten für die Tank- und Ladeinfrastruktur gemäß Abschnitt 3.4.3.11 des Klimaschutzprogramms 2030 auch an den „beabsichtigten verkehrlichen bzw. logistischen Anwendungen“ des „Off Highway“-Fahrzeugbereichs orientieren?
Von welchem im Abschnitt 3.4.3.10 des Klimaschutzprogramms 2030 genannten „positiven Effekt auf die in Deutschland ansässigen Zulieferbetriebe und Hersteller“ von Fahrzeugen des „Off Highway“-Bereichs geht die Bundesregierung aufgrund der „Stimulation des Marktes für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben“ aus, und auf welche Weise trägt das Klimaschutzprogramm 2030 zur Stimulation dieses Marktes bei?
Auf welche Weise werden Fahrzeuge aus dem „Off Highway“-Fahrzeugbereich im Konjunkturpaket berücksichtigt, und bei der Umsetzung welcher konkreten Maßnahmen erfolgt dies?
Inwiefern wird das im Konjunkturpaket genannte Bonus-Programm für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie auch für Unternehmen des „Off Highway“-Fahrzeugbereichs offenstehen, und wann wird dieses Programm starten?
Was versteht die Bundesregierung konkret unter „Forschung und Entwicklung für transformationsrelevante Innovationen“, inwiefern wird die vorgesehen Förderung auch für Unternehmen des „Off Highway“-Fahrzeugbereichs offenstehen, und wann wird dieses Programm starten (Punkt 35.c. des Ergebnisses des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020)?
Inwiefern wird das geplante „Bus- und LKW-Flotten-Modernisierungs-Programm“ auch für die Anschaffung von Fahrzeugen aus dem „Off Highway“-Fahrzeugbereich zur Verfügung stehen, und wann wird dieses Programm starten (Punkt 35.i. des Ergebnisses des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020)?
Inwiefern wird sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem geplanten europaweiten Flottenerneuerungsprogramm für schwere Nutzfahrzeuge auch dafür einsetzen, dass ein Zuschuss beim Austausch von Fahrzeugen aus dem „Off Highway“-Fahrzeugbereich zur Verfügung stehen wird (Punkt 35.j. des Ergebnisses des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020)?
Wie werden sich die zusätzlich 2,5 Mrd. Euro auf die Ladeinfrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung verteilen, inwiefern können auch Aktivitäten im „Off Highway“-Fahrzeugbereich gefördert werden, und wann werden die einzelnen Programme starten (Punkt 35.f. des Ergebnisses des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020)?
Auf welche Weise hat sich die Nationale Plattform „Zukunft der Mobilität“ inklusive ihrer Arbeitsgruppen bislang mit den Herausforderungen des „Off Highway“-Fahrzeugbereichs befasst, und welche Fragestellungen wurden dabei konkret bearbeitet?
Welche Ergebnisse hatte diese Bearbeitung durch die Plattform „Zukunft der Mobilität“, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen?