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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Brandanschlag auf ein jüdisches Altenheim in München vor 50 Jahren (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19177)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

28.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2105014.07.2020

Brandanschlag auf ein jüdisches Altenheim in München vor 50 Jahren (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19177)

der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Brandanschlag auf ein jüdisches Altenheim in München vor 50 Jahren (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19177)

In der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/17536 zu den Ermittlungen der Tathintergründe und mutmaßlichen Täterschaft eines Brandanschlags auf das Gemeindehaus und das Seniorenheim der Jüdischen Gemeinde in der Reichenbachstraße 27 in München im Jahr 1970 wurde unter anderem nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zu den mutmaßlichen Tathintergründen gefragt. Am 13. Februar 1970 wurden in München sieben Jüdinnen und Juden ermordet, 15 weitere verletzt. Unter den sieben Todesopfern des Brandanschlags waren auch zwei Holocaust-Überlebende.

Eine unbekannte Person verschüttete damals mutmaßlich 20 Liter Benzin im Treppenhaus des Altenheims und zündete es am Ausgang an. Bis heute sind die Tathintergründe ungeklärt. Aus dem kollektiven Gedächtnis der Bundesrepublik ist der Brandanschlag auf das Jüdische Gemeindehaus und Seniorenheim nahezu verschwunden. Die Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/19177 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/17536 geben Anlass zu Nachfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Auf wessen Veranlassung und welcher Rechtsgrundlage und mit welchen Ermittlungsbefugnissen waren die – laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19177 – vom 14. Februar bis 15. April 1970 zur Unterstützung der Ermittlung des oder der Täter des Brandanschlags auf das Jüdische Gemeindehaus und Seniorenheim in der Reichenbachstraße 27 in München in der damaligen Ermittlungsgruppe eingesetzten 17 Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) dort tätig?

2

Weshalb und auf wessen Veranlassung wurde der Einsatz der Beamten des BKA in der damaligen Ermittlungsgruppe am 15. April 1970 beendet?

3

Gab es währenddessen oder danach beim BKA eine Befassung mit den Ermittlungen zu dem Brandanschlag?

4

Hat das BKA dem Bundesministerium des Innern (BMI) seinerzeit zu seiner Befassung mit dem Brandanschlag berichtet, und falls ja, wann, und was, falls nein, weshalb nicht?

5

Hat das BKA als Zentralstelle nach Artikel 87 Absatz 3 des Grundgesetzes für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei insbesondere Informationen zu dem Brandanschlag von Polizeibehörden der Länder entgegengenommen oder an sie übermittelt?

6

Welche Polizeibehörden welcher Länder haben über das BKA als Zentralstelle Informationen zum Brandanschlag ausgetauscht?

7

Welche Informationen wurden durch das BKA dabei von welcher Polizeibehörde welchen Landes an welche Polizeibehörde welchen Landes übermittelt?

8

Waren weitere Sicherheitsbehörden des Bundes oder der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung mit eigenem Personal in der damaligen Ermittlungsgruppe in München vertreten?

9

Welche eigenen Erkenntnisse haben phasenweise in der Ermittlungsgruppe mit eigenem Personal vertretene Polizeibehörden zu mutmaßlichen Tathintergründen und Täterschaft generiert?

10

Wie begründete der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 2013 seine Zuständigkeit für die Ermittlungen im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der seinerzeit geltenden Fassung?

11

Welchen weiteren Fall hat 2013 der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zusammen mit den Ermittlungen zum Brandanschlag seinerzeit übernommen (Bundestagsdrucksache 19/19177, Vorbemerkung der Fragesteller)?

12

Befinden sich in dem laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/19177) vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof im Zuge seiner Ermittlungen ab 2013 ausgewerteten Altaktenbestand auch Informationen aus nachrichtendienstlichem Aufkommen, etwa in Form von Behördenzeugnissen?

13

Weshalb hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/19177) im Zuge der Ermittlungen keine Akten der Nachrichtendienste des Bundes und der Landesämter für Verfassungsschutz angefordert?

14

Hat es – unbeschadet des Umstandes, dass dem Bundesnachrichtendienst (BND) laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19177 keine Quellenmeldungen mit Bezug zum Anschlag vorliegen – angesichts der Aufgabenstellung des Bundesnachrichtendienstes, Informationen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland zu sammeln und auszuwerten, zu irgendeinem Zeitpunkt eine Befassung des BND mit dem Brandanschlag gegeben?

15

Hat es beim BND insbesondere Anfragen an oder anderweitige Kontaktaufnahmen von bzw. zu ausländischen Nachrichtendiensten mit Bezug zum Anschlag auf das Gebäude der Israelitischen Kultusgemeinde gegeben?

16

Hat der BND aus Informationsersuchen oder anderweitigen Kontaktaufnahmen von bzw. zu ausländischen Nachrichtendiensten Informationen ausländischer Nachrichtendienste mit mutmaßlichem Bezug zum Anschlag auf das Gebäude der Israelitischen Kultusgemeinde beim BND erhalten?

17

Hat es beim BND anderweitiges, nicht auf Meldungen eigener Quellen, Informationsersuchen oder anderweitige Kontaktaufnahmen von bzw. zu ausländischen Nachrichtendiensten zurückgehendes, nachrichtendienstliches Informationsaufkommen mit mutmaßlichem Bezug zum Anschlag auf das Gebäude der Israelitischen Kultusgemeinde gegeben?

18

Hat der BND zu irgendeinem Zeitpunkt die Bundesregierung zum Anschlag auf das Gebäude der Israelitischen Kultusgemeinde informiert, und falls ja, welches Bundesministerium bzw. Gremium der Bundesregierung, wann, und auf wessen Veranlassung?

19

Haben deutsche oder ausländische Nachrichtendienste nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Stellen, seien es Regierungsstellen, Sicherheitsbehörden des Bundes oder der Länder, direkt oder indirekt Informationen mit mutmaßlichem Bezug zu dem Brandanschlag erhalten?

20

Hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), ggf. im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) oder auf dessen Veranlassung, mit den Hintergründen des Brandanschlags befasst, und falls nein, weshalb im Hinblick auf die Betroffenheit der ihm zugewiesenen Aufgaben nicht?

21

Hat das BfV von Sicherheitsbehörden der Länder, insbesondere Landesämtern für Verfassungsschutz, Informationen zu mutmaßlichen Tathintergründen zum Brandanschlag erhalten oder diese selbst darüber informiert?

22

Hat das BfV dem BMI zu seiner Befassung mit dem Brandanschlag berichtet, und falls ja, wann, und was, falls nein, weshalb nicht?

23

Welche Informationen zu mutmaßlicher Täterschaft bzw. zu Tathintergründen des Anschlags auf das Gebäude der Israelitischen Kultusgemeinde hat das BMI gegenwärtig im eigenen Aktenbestand (bitte jeden Aktenvorgang mit stichwortartiger Erfassung im Aktenplan aufführen)?

24

Wurden mit Bezug auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/19177 die Opfer und Hinterbliebenen des Brandanschlags – unbeschadet des Umstandes, dass die Durchführung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) in der Zuständigkeit der Landesbehörden liegt – nach Kenntnis der Bundesregierung proaktiv über mögliche Ansprüche nach dem OEG informiert?

Berlin, den 6. Juli 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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