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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Verhandlungen zur EU Roma-Rahmenstrategie Post-2020

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

27.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2109215.07.2020

Stand der Verhandlungen zur EU Roma-Rahmenstrategie Post-2020

der Abgeordneten Filiz Polat, Dr. Franziska Brantner, Margarete Bause, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Manuela Rottmann, Manuel Sarrazin, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im April 2011 verabschiedete die Europäische Union den „EU-Rahmen für nationale Strategien zu Integration der Roma bis 2020“. Der EU-Rahmen setzte gemeinsame Standards und Ziele, die bis zum Jahr 2020 zu erreichen sind. Die EU-Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, eigene nationale Handlungsstrategien oder integrierte Maßnahmenpakete zu entwerfen, die sich auf die Kernbereiche Bildung, Beschäftigung, Wohnungsbau und Gesundheit sowie auf Maßnahmen zur Verringerung von Diskriminierung und Armut und Schritte zum Empowerment und gesicherten Schutz von Frauen und Kindern beziehen. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die Rahmenvorgaben in eigene nationale Strategien zu überführen bzw. Maßnahmen zu entwickeln oder vorhandene Maßnahmen anzupassen. Der Europäische Rat konkretisierte diese Vorgaben im Dezember 2013 durch die „Leitlinien f��r wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten.“

Der 2011 von der Kommission angenommene EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma (NRIS) läuft 2020 aus. Eine neue Initiative Post-2020 wird aktuell entwickelt.

Die Evaluation zur Umsetzung des EU-Rahmens von 2017 bis 2019 durch die Europäische Kommission und der sich daran anschließende Bericht der EU-Kommission vom 4. Dezember 2018 regt u. a. an, folgende Elemente in den nachfolgenden EU-Rahmen Post-2020 aufzunehmen: Bekämpfung von Antiziganismus als Ausgangspunkt der Inklusionsstrategien, Stärkung der Inklusion von Angehörigen der Sinti und Roma in Mainstream-Politikansätzen, Förderung der Partizipation, Anerkennung der Diversität zwischen Angehörigen der Sinti und Roma sowie die Integration klarer Zielsetzungen und eines verbindlichen Monitorings der Umsetzung des Rahmens. Die Evaluation zeigt zwar einige Fortschritte in bestimmten Handlungsfeldern auf, betont aber den dringenden Handlungsbedarf und die institutionelle Verantwortung angesichts des grassierenden Antiziganismus in den EU-Mitgliedstaaten.

Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen fordern ebenfalls, die Bekämpfung von Antiziganismus zum zentralen Ausgangspunkt des EU Rahmens Post-2020 zu machen (https://zentralrat.sintiundroma.de/en/roma-rights-organisations-respond-to-eu-inclusion-plans/).

Am 12. Februar 2019 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, in der die EU-Kommission sowie die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert werden, einen stärkeren „Strategischen EU-Rahmen für Nationale Roma-Integrationsstrategien“ für den Zeitraum nach 2020 zu entwickeln und dabei die Bekämpfung von Antiziganismus zu priorisieren.

Die Verhandlungen zur zukünftigen EU Roma-Strategie Post-2020 für 2021 bis 2030 verlaufen parallel zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020. Die Bundesregierung plant, die Verhandlungen „maßgeblich zu unterstützen“ (Antwort auf die Mündliche Frage 63 der Abgeordneten Filiz Polat, Plenarprotokoll 19/157).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Erarbeitung der „Post-2020 Initiative on Roma equality and inclusion“, die von der Europäischen Kommission für das vierte Quartal 2020 angekündigt wurde?

2

Inwiefern haben sich die Pläne der Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft bezüglich der Verhandlungen für den zukünftigen EU-Rahmen Post-2020 geändert?

3

Welche (virtuellen) Veranstaltungen, Diskussionen etc. plant die Bundesregierung in Bezug auf die Verhandlungen zum zukünftigen EU-Rahmen Post-2020?

4

Mit welchen Zielen geht die Bundesregierung in die Verhandlungen zum zukünftigen EU-Rahmen Post-2020?

5

Welche thematischen Prioritäten für den zukünftigen EU-Rahmen Post-2020 befürwortet die Bundesregierung?

6

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine aktive Beteiligung der Roma und sämtlicher Interessenträger in allen Phasen (Planung, Umsetzung, Begleitung, Evaluierung und Politikprüfung) des zukünftigen EU-Rahmens ein?

7

Befürwortet die Bundesregierung die Forderung der zivilgesellschaftlichen Organisationen, in der EU Roma-Rahmenstrategie Post-2020 die EU-Mitgliedstaaten zu klaren und verpflichtenden Zielen in Bezug auf die Bekämpfung von Antiziganismus sowie die Förderung von Gleichstellung, Partizipation, Inklusion und Empowerment zu verpflichten (https://zentralrat.sintiundroma.de/en/roma-rights-organisations-respond-to-eu-inclusion-plans/)?

8

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Bekämpfung von Antiziganismus zur Priorität und ein fester Bestandteil sämtlicher Handlungsstrategien des zukünftigen EU-Rahmens wird?

9

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass im zukünftigen EU-Rahmen auch in Bezug auf die im „EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ festgelegten vier Kernbereiche – Bildung, Wohnung, Arbeit, Gesundheit – Elemente zur Prävention und Bekämpfung von Antiziganismus integriert werden?

10

Wie sollen nach den Plänen der Bundesregierung das Monitoring und die Evaluation der EU-Rahmen Post-2020 erfolgen, und inwiefern soll dabei die Zivilgesellschaft einbezogen werden?

11

Befürwortet die Bundesregierung die Implementierung der EU-Rahmen Post-2020 in das Europäische Semester?

12

Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Rahmen Post-2020 bei der Erarbeitung des nächsten Haushaltszyklus 2021–2027 (Multiannual Financial Framework 2021–2027) berücksichtigt?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die bislang geltende Vorgabe, dass für den EU-Rahmen keine eigenen Mittel bereitgestellt werden, sondern nur aus bereits bestehenden Fonds (Sozialfonds, Strukturfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für ländliche Entwicklung, der Regionalfonds), und inwiefern sehen die Pläne der Bundesregierung vor, dass für den zukünftigen EU-Rahmen Post-2020 eigene Budgets bereitgestellt werden?

14

Inwiefern sollen nach Auffassung der Bundesregierung im nächsten Haushaltszyklus Budgets für spezifische Maßnahmen vorgesehen sein, um Antiziganismus zu bekämpfen?

16

Inwiefern soll nach Plänen der Bundesregierung die EU-Rahmen Post-2020 die intersektionale Perspektive berücksichtigen?

a) Inwiefern sollen nach Plänen der Bundesregierung die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Kindern in den zukünftigen EU-Rahmen einbezogen werden?

b) Inwiefern soll nach den Plänen der Bundesregierung im zukünftigen EU-Rahmen der Verschiedenheit der Roma Rechnung getragen werden?

17

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, für den zukünftigen EU-Rahmen eine gemeinsame „Arbeitsdefinition zu Antiziganismus“ abzustimmen, wie von der Zivilgesellschaft gefordert?

18

Inwiefern schließt sich die Bundesregierung der Entschließung des Europäischen Parlaments vom Oktober 2017 an, nach der in den EU-Mitgliedstaaten Expertenkommissionen zu Antiziganismus und auch sog. Kommissionen zur Wahrheitsfindung und Versöhnung eingesetzt werden sollen?

19

Mit welchen zivilgesellschaftlichen Organisationen konsultiert die Bundesregierung die Erarbeitung ihrer Strategie für die Verhandlungen zum EU-Rahmen Post-2020, und wie sieht der Beteiligungsprozess aus (bitte nach Organisation und Art der Konsultation aufschlüsseln)?

20

Welche politischen bzw. rechtlichen Konsequenzen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Vertragsverletzungsverfahren bezüglich Diskriminierung im Bildungssystem und systematischer Segregation von Roma in den EU-Mitgliedsländern gebracht?

21

Welche Planungen hat die Bundesregierung bereits für den deutschen Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats vom 18. November 2020 bis 21. Mai 2020 in Bezug auf den geplanten thematischen Schwerpunkt zu Maßnahmen zugunsten der Sinti und Roma in den 47 Mitgliedern des Europarats einschließlich ihrer Kunst und Kultur gefasst?

22

Welche Fortschritte konnten nach Auffassung der Bundesregierung durch die 1995 vom Ministerkomitee des Europarats eingesetzte Expertengruppe für Sinti und Roma (MG-S-ROM) erzielt werden?

23

In welcher Form unterstützt die Bundesregierung Initiativen zum Abbau von Diskriminierung gegenüber Roma und Sinti sowie zur Aufarbeitung und Vermittlung der Geschichte und Kultur Europas größter Minderheit als Teil der europäischen Geschichte?

25

Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Erinnerung an die Ermordung fast einer halben Million europäischer Roma und Sinti in Europa im Nationalsozialismus stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken?

26

Inwiefern arbeitet die Bunderegierung mit dem European Roma Institute for Arts and Culture (ERIAC) zusammen für die Planungen zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft und/oder deutschen Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats?

27

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation von Sinti und Roma in Deutschland aufgrund der Corona-Pandemie geändert?

28

Was hat die Bundesregierung unternommen, um der Verschlechterung der Situation von Sinti und Roma in Deutschland aufgrund der Corona-Pandemie entgegenzuwirken?

29

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation von Roma in Europa aufgrund der Corona-Pandemie geändert?

30

Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Position, dargelegt in der Antwort auf die Schriftliche Frage 51 der Abgeordneten Margarete Bause auf Bundestagsdrucksache 19/18555: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über einen Anstieg von Hetzkampagnen und Gewalt im Sinne der Fragestellung gegenüber Angehörigen der Volksgruppe der Roma in den in der Frage genannten Ländern vor“, und wenn ja, warum?

31

Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Verschlechterung der Situation von Roma in Europa aufgrund der Corona-Pandemie entgegenzuwirken?

32

Was wird die Bundesregierung im Rahmen ihres EU-Ratsvorsitzes unternehmen, um das Vorgehen rechtsextremistischer, rassistischer oder nationalistischer Gruppierungen gegenüber Angehörigen der Volksgruppe der Roma in Staaten wie Bulgarien, Rumänien, Ungarn oder der Slowakei bei den jeweiligen Regierungen zur Sprache zu bringen und auf eine Beendigung solcher Vorfälle zu dringen (https://tagesspiegel.de/politik/sinti-und-roma-in-der-coronakrise-es-drohen-rassismus-progrome-hungersnot/25684130.html)?

33

Plant die Bundesregierung, den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus um konkrete Maßnahmen gegen Antiziganismus als spezifische Form von Rassismus zu ergänzen?

34

Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer unabhängigen Stelle zum Monitoring des Antiziganismus, um das Ausmaß, die Vielschichtigkeit und die Komplexität des Phänomens sichtbar zu machen, und wenn ja, wie ist der Zeitplan dafür?

35

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, Vertreter der Sinti und Roma in Rundfunkräte und Landesmedienanstalten zu berufen?

36

Inwiefern wird die Bundesregierung die Zuständigkeiten der Nationalen Kontaktstelle Sinti und Roma im Referat M II 4 des Bundesministeriums ausbauen, sodass die Nationale Kontaktstelle Programme entwerfen oder solche Programme mit den Bundesländern oder Kommunalverwaltungen abstimmen kann, wie es die Europäische Kommission in ihrer Evaluierung der Maßnahmenpakete der Bundesregierung empfohlen hat?

37

Inwiefern ist die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe bei der Kultusministerkonferenz geplant, bei der das Thema Sinti und Roma bzw. Nationale Minderheiten in Deutschland ein fester Bestandteil ist, und ist geplant, dafür die entsprechenden Minderheitenorganisationen einzubinden?

Berlin, den 30. Juni 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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