[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Dr. Franziska Brantner,
Margarete Bause, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/21092 –
Stand der Verhandlungen zur EU-Roma-Rahmenstrategie Post-2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im April 2011 verabschiedete die Europäische Union den „EU-Rahmen für
nationale Strategien zu Integration der Roma bis 2020“. Der EU-Rahmen
setzte gemeinsame Standards und Ziele, die bis zum Jahr 2020 zu erreichen sind.
Die EU-Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, eigene nationale
Handlungsstrategien oder integrierte Maßnahmenpakete zu entwerfen, die sich auf die
Kernbereiche Bildung, Beschäftigung, Wohnungsbau und Gesundheit sowie auf
Maßnahmen zur Verringerung von Diskriminierung und Armut und Schritte
zum Empowerment und gesicherten Schutz von Frauen und Kindern beziehen.
Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die Rahmenvorgaben in eigene
nationale Strategien zu überführen bzw. Maßnahmen zu entwickeln oder
vorhandene Maßnahmen anzupassen. Der Europäische Rat konkretisierte diese
Vorgaben im Dezember 2013 durch die „Leitlinien für wirksame Maßnahmen zur
Integration der Roma in den Mitgliedstaaten.“
Der 2011 von der Kommission angenommene EU-Rahmen für nationale
Strategien zur Integration der Roma (NRIS) läuft 2020 aus. Eine neue Initiative
Post-2020 wird aktuell entwickelt.
Die Evaluation zur Umsetzung des EU-Rahmens von 2017 bis 2019 durch die
Europäische Kommission und der sich daran anschließende Bericht der EU-
Kommission vom 4. Dezember 2018 regt u. a. an, folgende Elemente in den
nachfolgenden EU-Rahmen Post-2020 aufzunehmen: Bekämpfung von
Antiziganismus als Ausgangspunkt der Inklusionsstrategien, Stärkung der
Inklusion von Angehörigen der Sinti und Roma in Mainstream-Politikansätzen,
Förderung der Partizipation, Anerkennung der Diversität zwischen Angehörigen
der Sinti und Roma sowie die Integration klarer Zielsetzungen und eines
verbindlichen Monitorings der Umsetzung des Rahmens. Die Evaluation zeigt
zwar einige Fortschritte in bestimmten Handlungsfeldern auf, betont aber den
dringenden Handlungsbedarf und die institutionelle Verantwortung angesichts
des grassierenden Antiziganismus in den EU-Mitgliedstaaten.
Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen fordern ebenfalls, die
Bekämpfung von Antiziganismus zum zentralen Ausgangspunkt des EU Rah-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/21293
19. Wahlperiode 27.07.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 27. Juli 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
mens Post-2020 zu machen (
https://zentralrat.sintiundroma.de/en/roma-rights-
organisations-respond-to-eu-inclusion-plans/).
Am 12. Februar 2019 verabschiedete das Europäische Parlament eine
Entschließung, in der die EU-Kommission sowie die EU-Mitgliedstaaten
aufgefordert werden, einen stärkeren „Strategischen EU-Rahmen für Nationale
Roma-Integrationsstrategien“ für den Zeitraum nach 2020 zu entwickeln und
dabei die Bekämpfung von Antiziganismus zu priorisieren.
Die Verhandlungen zur zukünftigen EU Roma-Strategie Post-2020 für 2021
bis 2030 verlaufen parallel zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten
Halbjahr 2020. Die Bundesregierung plant, die Verhandlungen „maßgeblich
zu unterstützen“ (Antwort auf die Mündliche Frage 63 der Abgeordneten Filiz
Polat, Plenarprotokoll 19/157).
1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der
Erarbeitung der „Post-2020 Initiative on Roma equality and inclusion“, die
von der Europäischen Kommission für das vierte Quartal 2020
angekündigt wurde?
Die Europäische Kommission kündigt in ihrem Arbeitsprogramm 2020 für das
vierte Quartal 2020 einen nicht-legislativen EU-Rahmen für Strategien zur
Gleichstellung und Inklusion der Roma nach 2020 an.
Der bisherige EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma
bis 2020 – von der Kommission am 5. April 2011 angenommen und im
Folgenden durch Schlussfolgerungen des Rates unterstützt – läuft dieses Jahr aus.
Seine Hauptziele sind die Bekämpfung der sozioökonomischen Ausgrenzung der
Roma in der EU und den Erweiterungsländern durch die Förderung ihres
gleichberechtigten Zugangs zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und
Wohnraum.
Diese vier Kernbereiche des bisherigen EU-Rahmens sollen auch künftig die
Grundlage der EU-Roma-Rahmenstrategie bilden. Hinzukommen sollen
weitere Schwerpunkt-Bereiche, wie die Bekämpfung von Antiziganismus, die
gleichberechtigte Teilhabe und Armutsbekämpfung. Der EU-Rahmen nach
2020 soll zur Förderung der Gleichberechtigung und zu einer umfassenderen
Bekämpfung der sozioökonomischen Ausgrenzung der Roma beitragen.
Der verstärkte Fokus auf die Bekämpfung von Antiziganismus und
Diskriminierung soll den Integrationsansatz des derzeitigen EU-Rahmens ergänzen, aber
nicht ersetzen. Zudem soll eine individuelle Schwerpunktsetzung möglich sein,
die spezifische Gegebenheiten in den jeweiligen Mitgliedssaaten bei der
nationalen Umsetzung berücksichtigen soll.
Zu näheren Einzelheiten wird auf die von der Europäischen Kommission
veröffentlichte Roadmap verwiesen (
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/h
ave-your-say/initiatives/12191-EU-post-2020-Roma-policy).
Die Bundesregierung unterstützt den verstärkten Fokus der neuen Strategie auf
die Bekämpfung von Antiziganismus – auch als horizontales
Querschnittsthema.
2. Inwiefern haben sich die Pläne der Bundesregierung aufgrund der
Corona-Pandemie im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft bezüglich der
Verhandlungen für den zukünftigen EU-Rahmen Post-2020 geändert?
Es ist weiterhin Ziel der Bundesregierung, die Verhandlungen zur EU-Roma-
Strategie Post-2020 bis Ende des Jahres 2020 maßgeblich zu unterstützen. Ob
es zu Verzögerungen aufgrund der Corona-Pandemie kommen wird, ist derzeit
noch nicht abzusehen.
3. Welche (virtuellen) Veranstaltungen, Diskussionen etc. plant die
Bundesregierung in Bezug auf die Verhandlungen zum zukünftigen EU-Rahmen
Post-2020?
Die Bundesregierung plant am 12. Oktober 2020 eine hochrangige digitale
Konferenz unter Federführung des Bundesministeriums des Innern, für Bau
und Heimat mit der EU-Kommission zum zukünftigen EU-Rahmen für die
gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion von Sinti und Roma durchzuführen.
Zentrales Anliegen ist es dabei, einen Dialog und Austausch von Wissen und
Erfahrungen auf allen Ebenen und unter Beteiligung der Roma-
Zivilgesellschaft selbst zu generieren.
Die Online-Veranstaltung soll nicht nur zur Vorstellung der neuen Initiative
dienen, sondern auch ein Forum bieten, neue Schwerpunkte, wie die Bekämpfung
von Antiziganismus, die Förderung von gesellschaftlicher und politischer
Teilhabe, aber auch das Monitoring politischer Fortschritte sowie die
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die künftige Strategie zu diskutieren.
4. Mit welchen Zielen geht die Bundesregierung in die Verhandlungen zum
zukünftigen EU-Rahmen Post-2020?
5. Welche thematischen Prioritäten für den zukünftigen EU-Rahmen
Post-2020 befürwortet die Bundesregierung?
6. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine aktive Beteiligung der
Roma und sämtlicher Interessenträger in allen Phasen (Planung,
Umsetzung, Begleitung, Evaluierung und Politikprüfung) des zukünftigen EU-
Rahmens ein?
Die Fragen 4 bis 6 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung wird sich interessenwahrend in den weiteren Prozess der
Verhandlungen zum zukünftigen EU-Rahmen nach 2020 einbringen und
unterstützt die – vonseiten der Europäischen Kommission bislang durchgeführte –
Beteiligung der Interessenträger bzgl. des künftigen EU-Rahmens. Sie steht
dazu im Kontakt mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Organisationen.
7. Befürwortet die Bundesregierung die Forderung der
zivilgesellschaftlichen Organisationen, in der EU Roma-Rahmenstrategie Post-2020 die
EU-Mitgliedstaaten zu klaren und verpflichtenden Zielen in Bezug auf
die Bekämpfung von Antiziganismus sowie die Förderung von
Gleichstellung, Partizipation, Inklusion und Empowerment zu verpflichten
(
https://zentralrat.sintiundroma.de/en/roma-rights-organisations-respond-
to-eu-inclusion-plans/)?
Die Bundesregierung befürwortet den stärker mitgliedstaatlich ausgerichteten
Ansatz des künftigen EU-Rahmens, der die spezifischen Gegebenheiten in den
jeweiligen Mitgliedstaaten bei der nationalen Umsetzung berücksichtigen soll.
Daran sind sodann auch die Ziele der Umsetzung zu messen.
8. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Bekämpfung
von Antiziganismus zur Priorität und ein fester Bestandteil sämtlicher
Handlungsstrategien des zukünftigen EU-Rahmens wird?
9. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass im zukünftigen
EU-Rahmen auch in Bezug auf die im „EU-Rahmen für nationale
Strategien zur Integration der Roma bis 2020“ festgelegten vier Kernbereiche –
Bildung, Wohnung, Arbeit, Gesundheit – Elemente zur Prävention und
Bekämpfung von Antiziganismus integriert werden?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet; es wird auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
10. Wie sollen nach den Plänen der Bundesregierung das Monitoring und die
Evaluation der EU-Rahmen Post-2020 erfolgen, und inwiefern soll dabei
die Zivilgesellschaft einbezogen werden?
Nach Auffassung der Bundesregierung muss ein künftiges Monitoringverfahren
ausreichend flexibel sein, um den unterschiedlichen Umgang der
Mitgliedstaaten mit Daten zur ethnischen Herkunft angemessen zu berücksichtigen. Die
Bundesregierung wird in den weiteren Beratungen darauf achten, dass der
Grundsatz der Bekenntnisfreiheit nicht dem Interesse an einer lediglich
datenbasierten Erfolgskontrolle untergeordnet wird.
Eine Einigung auf verbindliche Prozessindikatoren kann erst am Ende eines auf
nationaler Ebene – unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft – zu führenden
Diskussionsprozesses stehen.
11. Befürwortet die Bundesregierung die Implementierung der EU-Rahmen
Post-2020 in das Europäische Semester?
12. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Rahmen
Post-2020 bei der Erarbeitung des nächsten Haushaltszyklus 2021–2027
(Multiannual Financial Framework 2021–2027) berücksichtigt?
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die bislang geltende Vorgabe, dass für
den EU-Rahmen keine eigenen Mittel bereitgestellt werden, sondern nur
aus bereits bestehenden Fonds (Sozialfonds, Strukturfonds, Europäischer
Landwirtschaftsfonds für ländliche Entwicklung, der Regionalfonds),
und inwiefern sehen die Pläne der Bundesregierung vor, dass für den
zukünftigen EU-Rahmen Post-2020 eigene Budgets bereitgestellt werden?
Die Fragen 11 bis 13 werden zusammen beantwortet.
Für den „Strategischen EU-Rahmen für Nationale Roma-Integrations-
Strategien“ sind die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021–
2027 insofern relevant, als der MFR Vorschlag weiterhin Mittel für den
Europäischen Sozialfonds, den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten
benachteiligten Personen, den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung
und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung
vorsieht. Über diese Instrumente wurden in der Vergangenheit Maßnahmen zur
Integration der Roma und zur Bekämpfung des Antiziganismus gefördert. Die
MFR-Verordnung ist ein besonderer Rechtsakt der Europäischen Union, der
von den Europäischen Verträgen vorgesehen ist (Art. 312 Vertrag über die
Arbeitsweise der Europäischen Union [AEUV]). In ihm sind Mittelobergrenzen
für die Ausgabenprogramme der Europäischen Union für einen Zeitraum von
üblicherweise sieben Jahren festgelegt. Inhaltliche Festlegungen zu konkreten
Programmen werden hingegen auf Grundlage derjenigen Verordnungen
durchgeführt, die die Bestimmungen zu den einzelnen Ausgabenprogrammen
enthalten (sogenannte Sektorverordnungen). Sobald es zur MFR-Verordnung eine
Vereinbarung zwischen Rat und EP gibt, können auch die Verhandlungen zu
den Sektorverordnungen abgeschlossen werden. Das Europäische Semester
bildet den Rahmen für die Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz-, und
Beschäftigungspolitik auf EU Ebene.
Insoweit einzelne Themenkomplexe des Post-2020-Rahmens die aufgeführten
Bereiche betreffen, ist auch eine entsprechende Abbildung in den Prozessen des
Europäischen Semesters grundsätzlich möglich, ohne das Europäische
Semester dabei zu überfrachten. In vorangegangenen Semesterzyklen wurden u. a. im
beschäftigungspolitischen Bereich Empfehlungen mit entsprechendem Bezug
ausgesprochen.
14. Inwiefern sollen nach Auffassung der Bundesregierung im nächsten
Haushaltszyklus Budgets für spezifische Maßnahmen vorgesehen sein,
um Antiziganismus zu bekämpfen?
Nach Auffassung der Bundesregierung sollen im EU-Haushalt zwischen 2021
und 2027 – wie in der aktuellen Haushaltsaufstellung – Mittel für die
Bekämpfung des Antiziganismus und für spezifische Maßnahmen der
Antiziganismusbekämpfung veranschlagt werden.
15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Forderung, dass die EU-Rahmen Post-2020 explizit finanzielle Investitionen in
Roma-Communities und Selbstorganisationen der Roma beinhalten sollte
(
https://secureservercdn.net/160.153.137.163/ae9.3c7.myftpupload.com/
wp-content/uploads/2019/06/2019_05_31-Antigypsyism-Guidance-to-co
mbat-antigypsyism.pdf?time=1594238376, S. 16 f.;
https://www.opensoc
ietyfoundations.org/uploads/7004b0da-956d-4df9-a1f7-d889a00ae9d5/p
ost-2020-eu-roma-strategy-the-way-forward-20190627.pdf, S. 27;
https://www.opensocietyfoundations.org/uploads/9640a8ad-22e2-44fd-b
509-d694774b1c71/revisiting-eu-roma-framework-20170607.pdf,
S. 24)?
Entsprechende Festlegungen bleiben aus Sicht der Bundesregierung der
Abstimmung der auf die EU-Strategie Post-2020 aufbauenden Ratsempfehlungen
vorbehalten.
16. Inwiefern soll nach Plänen der Bundesregierung die EU-Rahmen
Post-2020 die intersektionale Perspektive berücksichtigen?
a) Inwiefern sollen nach Plänen der Bundesregierung die spezifischen
Bedürfnisse von Frauen und Kindern in den zukünftigen EU-Rahmen
einbezogen werden?
b) Inwiefern soll nach den Plänen der Bundesregierung im zukünftigen
EU-Rahmen der Verschiedenheit der Roma Rechnung getragen
werden?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Soweit der Bundesregierung bekannt ist, wird die EU-Kommission beide
Teilziele in ihrer Strategie aufgreifen.
Im Übrigen werden intersektionale Ansätze derzeit bereits in den Projekten zur
Antiziganismusprävention, die über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“
gefördert werden, besonders berücksichtigt.
17. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, für den zukünftigen
EU-Rahmen eine gemeinsame „Arbeitsdefinition zu Antiziganismus“
abzustimmen, wie von der Zivilgesellschaft gefordert?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/20860 wird verwiesen.
18. Inwiefern schließt sich die Bundesregierung der Entschließung des
Europäischen Parlaments vom Oktober 2017 an, nach der in den EU-
Mitgliedstaaten Expertenkommissionen zu Antiziganismus und auch sog.
Kommissionen zur Wahrheitsfindung und Versöhnung eingesetzt werden
sollen?
Im Frühjahr 2019 wurde die Unabhängige Kommission Antiziganismus
aufgrund eines Auftrags aus dem aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und
SPD eingesetzt und hat ihre Arbeit aufgenommen.
Flankierend unterstützt wurde die Konstituierung durch einen
Bundestagsbeschluss vom 19. März 2019 zu dem Antrag „Antiziganismus bekämpfen“
(Bundestagsdrucksache 19/8546).
Ziel ist die Erstellung eines Berichts mit einer Bestandsaufnahme zum
Themenkomplex Antiziganismus in Deutschlands und Vorlage des Berichts zum
Ende der laufenden Legislaturperiode zur Vorlage an den Deutschen Bundestag
mit Blick auf die weitere gesellschaftspolitische Auseinandersetzung.
19. Mit welchen zivilgesellschaftlichen Organisationen konsultiert die
Bundesregierung die Erarbeitung ihrer Strategie für die Verhandlungen
zum EU-Rahmen Post-2020, und wie sieht der Beteiligungsprozess aus
(bitte nach Organisation und Art der Konsultation aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 wird verwiesen.
20. Welche politischen bzw. rechtlichen Konsequenzen haben nach Kenntnis
der Bundesregierung die Vertragsverletzungsverfahren bezüglich
Diskriminierung im Bildungssystem und systematischer Segregation von Roma
in den EU-Mitgliedsländern gebracht?
Das Vertragsverletzungsverfahren betraf die Länder Tschechien, Slowakei und
Ungarn. Für weitere Informationen wird auf die Mitteilung der Kommission an
das Europäische Parlament und den Rat zur Halbzeitüberprüfung des EU-
Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma von 2017
verwiesen.
21. Welche Planungen hat die Bundesregierung bereits für den deutschen
Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats vom 18. November 2020 bis
21. Mai 2020 in Bezug auf den geplanten thematischen Schwerpunkt zu
Maßnahmen zugunsten der Sinti und Roma in den 47 Mitgliedern des
Europarats einschließlich ihrer Kunst und Kultur gefasst?
Im Rahmen des deutschen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats soll
das Schwerpunktthema Roma als größte Minderheit in Europa in mehreren
Veranstaltungen aufgegriffen werden. Eine Sitzung des Expertenkomitees für
Angelegenheiten der Roma und Fahrenden des Europarats (Committee of Experts
on Roma and Traveller Issues, ADI-ROM) wird voraussichtlich am 6. April
2021 in Berlin stattfinden. Auf einer für Februar 2021 geplanten Konferenz in
Berlin zum Thema Hassrede im Internet soll das Thema Hass gegen Roma als
einer von mehreren wichtigen Aspekten behandelt werden. Für die Gestaltung
des deutschen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarats arbeitet die
Bundesregierung eng mit dem in Berlin ansässigen European Roma Institute
for Arts and Culture e.V. (ERIAC) zusammen. Es ist geplant, dass ERIAC zu
den Schwerpunktthemen des deutschen Vorsitzes u. a. durch die Organisation
von zwei Fachkonferenzen in Straßburg zu den Themen „Roma Youth
Engagement for Active Citizenship“ und „Hate Speech and Anti-Gypsyism in the
Media“ beiträgt.
Darüber hinaus ist ERIAC maßgeblich an der Gestaltung des kulturellen
Begleitprogramms für den deutschen Vorsitz mit Kulturveranstaltungen und
Ausstellungen in Berlin und Straßburg beteiligt. Kunst und Kultur der Roma soll
durch diese Kooperation erhöhte Sichtbarkeit verliehen werden. Für die
Gestaltung von Konferenz- und Geschenkartikeln werden Designs von Roma-
Künstlern verwendet, die durch ERIAC vermittelt wurden. Das Auswärtige
Amt unterstützt ERIAC seit seiner Gründung 2017 mit freiwilligen
Zuwendungen in Form von Projektmitteln in Höhe von ca. 200.000 Euro pro Jahr.
Die Bundesregierung unterstützt generell die Arbeit des Europarats in Bezug
auf Sinti und Roma, u. a. im Rahmen des Strategischen Aktionsplans des
Europarats für die Inklusion von Roma und Fahrenden (2020 bis 2025). Die
Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats zur Inklusion der Geschichte der
Sinti und Roma in Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien (Recommendation
on the Inclusion of Roma and/or Travellers‘ History in School Curricula and
Teaching Materials), für die sich die Bundesregierung eingesetzt hat, wurde am
1. Juli 2020 angenommen.
22. Welche Fortschritte konnten nach Auffassung der Bundesregierung durch
die 1995 vom Ministerkomitee des Europarats eingesetzte
Expertengruppe für Sinti und Roma (MG-S-ROM) erzielt werden?
Über die Tätigkeiten und Erfolge des vom Europarat eingesetzten
Expertenausschusses für die Angelegenheiten der Roma und Fahrenden (ADI-ROM,
vormals: CAHROM/MG-S-ROM) wird jährlich im Rahmen des Berichtes der
Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates informiert, die als
Drucksache zur Unterrichtung vorgelegt wird (z. B. für das Jahr 2018
Bundestagsdrucksache 19/9444 unter Punkt VII.1.f).
In diesem Ausschuss wurde zum Beispiel die o. g. Empfehlung des
Ministerkomitees des Europarats zur Inklusion der Geschichte der Sinti und Roma in
Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien erarbeitet (
https://search.coe.int/cm/Pag
es/result_details.aspx?ObjectId=09000016809ee48c).
23. In welcher Form unterstützt die Bundesregierung Initiativen zum Abbau
von Diskriminierung gegenüber Roma und Sinti sowie zur Aufarbeitung
und Vermittlung der Geschichte und Kultur Europas größter Minderheit
als Teil der europäischen Geschichte?
24. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Erinnerung an die
Ermordung fast einer halben Million europäischer Roma und Sinti in
Europa im Nationalsozialismus stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken?
Die Fragen 23 und 24 werden zusammen beantwortet.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) informiert in ihrem Print-,
Online- und Veranstaltungsprogramm über die vielfältige Lebensrealität von
Sinti und Roma und trägt so zum Abbau von stereotypisierenden Ressentiments
und zur Aufarbeitung der Geschichte von Europas größter Minderheit bei.
Beispielhaft ist hier der Schriftband „Zwischen Diskriminierung und
Emanzipation. Geschichte und Kultur der Sinti und Roma“ zu nennen.
Außerdem beteiligt sich die BpB bei der Modellförderung in Form von
Zuwendungen, als Beispiel wäre hier die Beteiligung am Aufbau des „RomArchive –
Digitales Archiv der Sinti und Roma“ zu nennen.
Insbesondere wird hier die Sektion „Voices of the Victims“ durch die
Förderung konzeptioneller Workshops unterstützt. In diesem Format werden
Selbstzeugnisse von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung und Ermordung
zusammengetragen.
Zudem spricht die BpB mit ihren Angeboten zur Prävention in Form von
Erklärfilmen, kulturellen Bildungsangeboten oder Interventionsprojekten junge
Lernende an, bietet Fortbildungen für Multiplikator/-innen als
Qualifikationsformate zum Themenfeld an und veröffentlicht zahlreiche Publikationen sowie
Informationsdienste mit den entsprechenden umfassenden
Hintergrundinformationen.
Zudem werden derzeit über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“
Modellprojekte im Themenfeld der Antiziganismusprävention gefördert, die die
Auseinandersetzung mit der Erinnerung an die Verfolgung und Ermordung der
europäischen Sinti und Roma im Holocaust zum Ausgangspunkt ihrer
präventiv-pädagogischen Arbeit machen mit dem Ziel, Erinnerung und
Gedenken wachzuhalten und darüber auch für die Situation der Sinti und Roma zu
sensibilisieren.
Zudem unterstützt die Bundesregierung Projekte der Zivilgesellschaft, die zum
Abbau von Diskriminierung gegenüber Roma und Sinti sowie zur Aufarbeitung
und Vermittlung ihrer Geschichte und Kultur geeignet sind. Diesbezüglich wird
auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
Neben der Förderung vielzähliger Projekte zur Erinnerung an den Völkermord
an den europäischen Sinti und Roma durch die Bundesregierung setzt sie sich
weiterhin im Rahmen der Internationalen Allianz zum Holocaust-Gedenken
(IHRA) für internationale Zusammenarbeit zum Gedenken, zur Forschung und
Bildung zu diesem Thema ein. In diesem Zusammenhang wird auf die
Ministererklärung der IHRA vom 19. Januar 2020 verwiesen, in der sich die 34
Mitgliedstaaten der IHRA zu verstärken Anstrengungen auf diesem Gebiet
verpflichtet haben.
25. Inwiefern arbeitet die Bunderegierung mit dem European Roma Institute
for Arts and Culture (ERIAC) zusammen für die Planungen zur
deutschen EU-Ratspräsidentschaft und/oder deutschen Vorsitz im
Ministerkomitee des Europarats?
Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
26. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation von Sinti
und Roma in Deutschland aufgrund der Corona-Pandemie geändert?
27. Was hat die Bundesregierung unternommen, um der Verschlechterung
der Situation von Sinti und Roma in Deutschland aufgrund der Corona-
Pandemie entgegenzuwirken?
Die Fragen 26 und 27 werden im Gesamtzusammenhang und unter Hinweis auf
die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 21 bis 24 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie
in Europa (Bundestagsdrucksache 19/20860) beantwortet.
28. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation von Roma
in Europa aufgrund der Corona-Pandemie geändert?
Zur Situation der Roma in den Ländern Mittel- und Osteuropas verweist die
Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Roma in Europa
(Bundestagsdrucksache 19/20860) insbesondere zu den Fragen 3 und 11.
29. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Position, dargelegt in der Antwort
auf die Schriftliche Frage 51 der Abgeordneten Margarete Bause auf
Bundestagsdrucksache 19/18555: „Der Bundesregierung liegen keine
Erkenntnisse über einen Anstieg von Hetzkampagnen und Gewalt im Sinne
der Fragestellung gegenüber Angehörigen der Volksgruppe der Roma in
den in der Frage genannten Ländern vor“, und wenn ja, warum?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/20860 wird verwiesen
30. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Verschlechterung
der Situation von Roma in Europa aufgrund der Corona-Pandemie
entgegenzuwirken?
Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 63 des
Abgeordneten Manuel Sarrazin auf Bundestagsdrucksache 19/18555 und zu
Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/20860 wird verwiesen.
31. Was wird die Bundesregierung im Rahmen ihres EU-Ratsvorsitzes
unternehmen, um das Vorgehen rechtsextremistischer, rassistischer oder
nationalistischer Gruppierungen gegenüber Angehörigen der Volksgruppe der
Roma in Staaten wie Bulgarien, Rumänien, Ungarn oder der Slowakei
bei den jeweiligen Regierungen zur Sprache zu bringen und auf eine
Beendigung solcher Vorfälle zu dringen (
https://tagesspiegel.de/politik/sint
i-und-roma-in-der-coronakrise-es-drohen-rassismus-progrome-hungersn
ot/25684130.html)?
Es ist weltweit ein prioritäres Anliegen der Bundesregierung, Gewalt und Hetze
gegenüber Minderheiten und damit auch gegenüber Angehörigen der
Volksgruppe der Roma entgegenzuwirken. Auch auf europäischer Ebene, derzeit als
Ratsvorsitzende, betont die Bundesregierung diese Themen, gerade auch im
Hinblick auf die Verankerung von Antiziganismusbekämpfung in der künftigen
EU-Roma-Rahmenstrategie Post-2020.
Die deutschen Auslandsvertretungen führen einen engen und vertrauensvollen
Kontakt mit wichtigen Akteuren der Zivilgesellschaft einschließlich Roma-
Organisationen und setzen gemeinsam mit diesen Projekten um, die Hass und
Hetze entgegenwirken. Beispielhaft seien gegen hate speech gerichtete
öffentliche Veranstaltungen der Botschaft Sofia genannt, in deren Rahmen gemeinsam
mit Vertretern der bulgarischen Regierung sehr deutlich gegen rechtsradikale
Propaganda Stellung bezogen wurde. Die Botschaft Bukarest unterstützt aktuell
zwei Studien, die sich der Darstellung der Roma-Minderheit in Online-Medien
bzw. dem Roma-Bild in der rumänischen Bevölkerung widmeten.
32. Plant die Bundesregierung, den Nationalen Aktionsplan gegen
Rassismus um konkrete Maßnahmen gegen Antiziganismus als spezifische
Form von Rassismus zu ergänzen?
Die Auseinandersetzung mit und Bekämpfung von Antiziganismus ist im
Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus ein herausgehobenes Themenfeld. Die
Umsetzung konkreter Maßnahmen erfolgt fortwährend auf verschiedenen
Ebenen, insbesondere im Rahmen der Bundesprogramme „Demokratie leben!“ und
„Zusammenhalt durch Teilhabe“ sowie durch Maßnahmen der politischen
Bildung. Der NAP ist nicht als statisches Programm zu verstehen, sondern – im
Rahmen der föderalen Zuständigkeit – eine Rahmensetzung seitens der
Bundesregierung, offengehalten für neue Entwicklungen und Veränderungen in
den jeweiligen Diskursen. In diesem Kontext werden auch künftig Maßnahmen
gegen Antiziganismus umgesetzt.
33. Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer unabhängigen Stelle
zum Monitoring des Antiziganismus, um das Ausmaß, die
Vielschichtigkeit und die Komplexität des Phänomens sichtbar zu machen, und wenn
ja, wie ist der Zeitplan dafür?
Im Sinne der Fragestellung wird die Bundesregierung den Ergebnissen der
Arbeit der Unabhängigen Kommission Antiziganismus bzw. den von der
Kommission zu erwartenden Empfehlungen, sowie den Ergebnissen aus dem
Kabinettsausschuss Rechtsextremismus und Rassismus nicht vorgreifen.
34. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, Vertreter der Sinti
und Roma in Rundfunkräte und Landesmedienanstalten zu berufen?
Die Bundesregierung weist zunächst darauf hin, dass der Vorsitzende des
Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz im SWR-
Rundfunkrat und der Landesmedienanstalt für Medien und Kommunikation
(LMK) vertreten ist. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung in der
Vergangenheit durch ihre Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen
und nationale Minderheiten verschiedentlich dafür eingesetzt, weitere
Vertreterinnen und Vertreter in die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten zu berufen. Im Rahmen ihrer Besetzungshoheit verweisen die
Landesregierungen dabei auf die zu treffende Abwägungsentscheidung zwischen dem
Gebot der Vielfaltsicherung und der im Interesse der Arbeitsfähigkeit zu
begrenzenden Größe der Aufsichtsgremien.
35. Inwiefern wird die Bundesregierung die Zuständigkeiten der Nationalen
Kontaktstelle Sinti und Roma im Referat M II 4 des Bundesministeriums
ausbauen, sodass die Nationale Kontaktstelle Programme entwerfen oder
solche Programme mit den Bundesländern oder Kommunalverwaltungen
abstimmen kann, wie es die Europäische Kommission in ihrer
Evaluierung der Maßnahmenpakete der Bundesregierung empfohlen hat?
Im Zuge der weiteren Umsetzung der EU-Roma-Strategie mit ihren in der
Antwort zu den Fragen 1, 8 und 9 beschriebenen erweiterten Ansatz wird auch zu
entscheiden sein, wo die Nationale Kontaktstelle für Angelegenheiten der Sinti
und Roma künftig anzusiedeln ist und welcher personellen und sachlichen
Ausstattung sie zur Wahrnehmung ihrer künftigen Aufgaben bedarf.
36. Inwiefern ist die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe bei der
Kultusministerkonferenz geplant, bei der das Thema Sinti und Roma bzw.
Nationale Minderheiten in Deutschland ein fester Bestandteil ist, und ist
geplant, dafür die entsprechenden Minderheitenorganisationen
einzubinden?
Die Kultusministerkonferenz (KMK) ist ein Gremium der Bundesländer, an der
der Bund mit einem Gaststatus teilnimmt. Der Bundesregierun liegen keine
Informationen darüber vor, inwieweit die KMK eine ständige Arbeitsgruppe
entsprechend der Frage plant.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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