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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nachhaltige Entwicklung der energieintensiven Grundstoffindustrie

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

29.07.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/1514321.03.2025

Nachhaltige Entwicklung der energieintensiven Grundstoffindustrie

der Abgeordneten Dieter Janecek, Anja Hajduk, Katharina Dröge, Claudia Müller, Dr. Danyal Bayaz, Sven-Christian Kindler, Stefan Schmidt, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Ingrid Nestle, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Während Chemie- oder Zementindustrie derzeit noch relativ gut durch die Krise kommen, hat sich die Stahlnachfrage bereits halbiert (https://www.welt.de/wirtschaft/article209312613/Gegen-Chinas-Stahl-Schwemme-soll-Europa-die-Safeguard-Strategie-retten.html). Im Vergleich zum Vorjahresmonat sank die Stahlerzeugung im Mai um 27 Prozent, nachdem sie im April bereits um 24 Prozent nachgelassen hatte (https://www.stahl-online.de/index.php/medien-information/rohstahlproduktion-in-deutschland-mai-2020/). Jedoch wird sich der insgesamte Nachfragerückgang auch auf die anderen Industriesparten und deren Zulieferer auswirken. Die Grundstoffindustrie ist durch ihre hohe Wertschöpfung insgesamt ein wichtiger Pfeiler für den Wohlstand in Deutschland und sichert Beschäftigung für über 550 000 Menschen. Deshalb ist es wichtig, mit Weitblick zu agieren und die negativen Folgen des Wirtschaftseinbruchs durch die Corona-Pandemie entschlossen abzudämpfen.

Während die Stahlproduktion in Europa im Zuge der Corona-Krise gesunken ist, wurde die Produktion in anderen Ländern, wie China oder Russland, trotz sinkender Nachfrage weiterhin aufrechterhalten (https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/industrie-der-stahlbranche-droht-die-totale-ueberforderung/25884166.html?ticket=ST-2005998-M4Rk44ZMfgwYi1i3SWvf-ap3). Das schon zuvor bestehende Problem massiver Überkapazitäten, hat sich so nochmals verschärft. Wenn dieser Stahl zu Dumpingpreisen auf die europäischen Märkte gelangt, hat das schwerwiegende Folgen für die hiesige Industrie.

Die in der Europäischen Union (EU) seit Februar 2019 geltenden Safeguards zum Schutz der hiesigen Stahlindustrie vor Massen- und Billigimporten, auch als Reaktion auf die Strafzölle in den USA, sind zum 1. Juli angepasst worden. So greift das Quotenmanagementsystem statt jährlich nun vierteljährlich für alle länderspezifischen Zollkontingente. Daneben gilt ein Ausschluss bzw. eine Einschränkung des Rückgriffs der großen Exporteure mit länderspezifischen Zollkontingenten auf das verbleibende allgemeine Restkontingent im vierten Quartal. Auch länderspezifische Kontingente für die Produktkategorie 1 (Warmbreitband) für die größten Exportländer, gegen die nicht bereits Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahmen der EU verhängt sind, sind nun eingeführt worden (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2020:206:FULL&from=DE, L 206/27). Die Stahlindustrie hält diese Maßnahmen jedoch für unzureichend (https://www.stahl-online.de/index.php/medieninformation/neugeregelte-eu-safeguards-treten-in-kraft/). Auch die Bundesregierung hat in der Ausschusssitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am 17. Juni 2020 zum Ausdruck gebracht, dass sie sich weiter gehende Anpassungen zum Schutz der Stahlindustrie gewünscht hätte.

Gleichzeitig bleibt die Herausforderung rund um die Dekarbonisierung der Grundstoffindustrie hochaktuell. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen in der EU um 40 Prozent sinken. Spätestens 2050 soll auch die Stahlindustrie „klimaneutral“ produzieren. Die coronabedingten weltweiten wirtschaftlichen Einschnitte haben zwar zeitweise für einen merklichen Rückgang der Emissionen gesorgt, über das Jahr kann jedoch höchstens mit einem Emissionsrückgang von 4 bis 7 Prozent gerechnet werden. Damit lägen die diesjährigen weltweiten Emissionen trotz Corona-Krise im Mittel der letzten zehn Jahre und gehörten somit immer noch zu den höchsten jemals gemessenen Emissionswerten (Quelle: Hans-Josef Fell; https://hans-josef-fell.de/das-ausloeschen-der-menschlichen-zivilisation-naht-mit-riesigen-schritten/). Für eine weitgehend CO2-freie Stahlindustrie werden Kapazitäten von etwa 58 000 Megawatt benötigt. Aus diesem Grund ist es zu begrüßen, dass nach langem Warten nun die Wasserstoffstrategie der Bundesregierung erschienen ist, die klären soll, wie diese Kapazitäten geschaffen werden sollen. Jedoch ist durch die Strategie längst kein konkreter, klarer Fahrplan in Sicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

a) Welche Kriterien fließen bei der Auswahl der möglichen Partnerländer durch die Bundesregierung, die laut Nationaler Wasserstoffstrategie der Bundesregierung anstrebt, in Zusammenarbeit mit Partnerländern, z. B. im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, Produktionsmöglichkeiten systematisch zu erschließen (https://www.bmbf.de/files/die-nationale-wasserstoffstrategie.pdf, S. 6), mit ein?

b) Inwiefern gewichtet die Bundesregierung menschenrechtliche Aspekte, insbesondere vor dem Hintergrund der Antwort auf die Schriftliche Frage 40 des Abgeordneten Dieter Janecek auf Bundestagsdrucksache 19/19363, dass die Bundesregierung unter anderem mit Saudi-Arabien im Austausch sei?

2

Inwieweit will die Bundesregierung den Austausch „mit anderen EU-Mitgliedstaaten“, insbesondere im Bereich der Nord- und Ostsee, aber auch in Südeuropa intensivieren (Nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung, S. 6), wo nach Information des Staatssekretärs Andreas Feicht (Antwort auf die Schriftliche Frage 40 des Abgeordneten Dieter Janecek auf Bundestagsdrucksache 19/19363) bislang noch gar kein Austausch mit europäischen Ländern besteht?

3

Für welche konkreten Maßnahmen und Prozesse soll das Pilotprogramm für Carbon Contracts for Difference (CfD; Maßnahme 15, Nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung) eingesetzt werden?

4

Wie kann die Umwandlung von Grünstrom in Wasserstoff nach Ansicht der Bundesregierung wirtschaftlich gestaltet werden?

Welchen konkreten Fahrplan verfolgt die Bundesregierung hierbei?

5

Wird die Bundesregierung sich kurzfristig für den Ausbau von Transport- und Lagerkapazitäten für die Wasserstoffinfrastuktur einsetzen, und welche Projekte sind hier in welchem Zeitrahmen vorgesehen?

6

Wie wird die Bundesregierung Beimischungsquoten für Grünen Stahl (vgl. „Handlungskonzept Stahl“, https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200303-altmaier-kerkhoff-zukunft-der-stahlindustrie-gemeinsam-gestalten.html) umsetzen,

a) in welchem Umfang,

b) für welche Branchen?

7

Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung die Finanzierung des Umbaus der Grundstoffindustrie finanziell fördern, zum Beispiel durch Investitionszuschüsse für den Ersatz fossiler Technologien und Verfahren?

Wie konkret will die Bundesregierung die Beihilfen, von denen im Papier „Handlungskonzept Stahl“ die Rede ist, ausgestalten, und in welchem Zeitplan?

8

Wie wird die Bundesregierung Investitionssicherheit für die Dekarbonisierung der industriellen Anlagen und Prozesse gewährleisten?

9

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die weltweiten Überkapazitäten auf dem Stahlmarkt?

a) Welche Auswirkungen werden diese Überkapazitäten nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung auf die Stahlindustrie in Deutschland und Europa haben?

b) Welche Mengen an Stahlimporten werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die bisherigen handelspolitischen Schutzinstrumente vom europäischen Binnenmarkt ferngehalten (bitte nach dem jeweiligen Instrument auflisten)?

10

Sind die jetzigen Safeguard-Mechanismen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend für einen Schutz der heimischen Industrie?

11

Welcher handelspolitische Spielraum besteht nach Einschätzung der Bundesregierung für eine Verschärfung der handelspolitischen Schutzinstrumente und insbesondere der Safeguard-Maßnahmen im Hinblick auf die WTO-Rechtsprechung (WTO = Welthandelsorganisation)?

12

Welche konkreten Anpassungen der handelspolitischen Schutzinstrumente und insbesondere der Safeguard-Maßnahmen hält die Bundesregierung für notwendig, um die hiesige Stahlindustrie ausreichend zu schützen, und für welche konkreten Anpassungen hat sich die Bundesregierung im Rat der EU eingesetzt?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Höhe der Zollquoten im Rahmen der Safeguard-Maßnahmen, und sollte die Zollquote nach Auffassung der Bundesregierung gesenkt werden?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Regelung zur Übertragbarkeit der Residualmengen aus den Quoten auf künftige Quartale, und sollte diese Regelung nach Auffassung der Bundesregierung angepasst werden, und wenn ja, wie konkret?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Regelung zum Zugriff auf die Residualquoten für Länder, die bereits über eine länderspezifische Quote Zugang zum Markt hatten, und sollte die Regelung nach Auffassung der Bundesregierung angepasst werden, und wenn ja, wie konkret?

Berlin, den 30. Juni 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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