Herausforderungen des internationalen Jugendaustauschs im Zuge der COVID-19-Pandemie
der Abgeordneten Brigitte Freihold, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Sören Pellmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit Artikel 13 des UN-Sozialpakts haben die Vertragsstaaten das Recht eines jeden auf Bildung anerkannt, welches auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss. Die Gewährleistung eines Rechts auf Bildung ermöglicht den Menschen gesellschaftliche Teilhabe durch Förderung von Verständnis, Toleranz und Freundschaft unter allen Völkern sowie die Unterstützung der Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Erhaltung des Friedens (vgl. UN-Sozialpakt, Artikel 13, online unter: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/ICESCR/icescr_de.pdf).
Der internationale Jugend- und Schüleraustausch ist ein Wert für sich und vor allem in der Jugendpolitik verankert (https://www.jugendhilfeportal.de/jugendarbeit/artikel/begruessenswert-aber-stimmen-zum-internationalen-jugend-und-schueleraustausch/). Internationale Verständigung und kultureller Austausch sind dabei besonders entscheidend und schon in jungen Jahren über unterschiedliche Formate des Jugendaustauschs zu fördern. Bei dieser Aufgabe kommt der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik eine besondere Rolle zu, die es rechtfertigt, sie als „dritte Säule“ der Außenpolitik zu bezeichnen, wie es 2007 bereits der damalige Bundesaußenminister und heutige Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier formulierte (vgl. Auswärtiges Amt, 25. Oktober 2007, online unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/071025-steinmeier-fes-hamburg/219380).
Doch der internationale Jugendaustauch, der insbesondere von zahlreichen Freiwilligen, engagierten Schulen und Organisationen (Jugendverbänden, Sportvereinen, Einrichtungen der kulturellen Bildung, Bildungsstätten etc.) sowie Jugendaustauschorganisationen, wie z. B. dem Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch (AJA), getragen wird, erfährt nach Ansicht der Fragesteller weder ausreichend Anerkennung noch genügend finanzielle sowie strukturelle Unterstützung. Das degradiert nach Ansicht der Fragesteller seinen essentiellen Beitrag zur Vermittlung demokratischer Grundwerte und interkultureller Kompetenzen. Der AJA setzt sich deswegen bereits seit Jahren für die Verbesserung der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen im Jugendaustausch ein sowie für eine stärkere finanzielle und ideelle Förderung (vgl. https://aja-org.de/ziele-gemeinnuetzig-jugendaustausch-aja/).
An der nach Ansicht der Fragesteller mangelnden Unterstützung von Austauschprogrammen wird deutlich, dass der „Wert“ der Jugendarbeit in der Bundesrepublik Deutschland häufig nach wirtschaftlichen Nützlichkeitskriterien beurteilt wird, also anhand ihres vermeintlich ökonomischen Wertes. Das gilt schon für die formale Ausbildung, aber insbesondere für die Vermittlung sozialer Kompetenzen in der non-formalen Bildung junger Menschen, zu der auch die internationale Jugendbegegnung zählt. Der „Wert“ der dabei gesammelten Erfahrungen lässt sich ökonomisch jedoch weder fassen noch ist dieser erstrebenswert, sondern kommt vor allem auf gesellschaftlicher Ebene zum Tragen. So haben das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) und das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) – um nur zwei herausragende Akteurinnen bzw. Akteure zu nennen – zu einem wichtigen Wandel gesellschaftlicher Einstellungen, zum Abbau von Vorurteilen, zu Versöhnung und zum Erwerb sozialer und interkultureller Kompetenzen geführt. Gleichzeitig ist ihr maßgeblicher Beitrag für mehr historische Sensibilität und Verantwortungsübernahme für die Verbrechen des deutschen Nationalsozialismus zu nennen, der sich heute unter anderem darin äußert, dass junge Menschen unsere Nachbarinnen und Nachbarn in Ost und West nicht mehr als Feinde betrachten.
Jungen Menschen wird durch Austauschprogramme ermöglicht, eigene Wertvorstellungen zu überdenken, sich selbst zu reflektieren und Verständnis für andere Perspektiven aufzubringen. Darüber hinaus wird der internationale Dialog gefördert, ebenso wie der Umgang mit Vielfalt und die Orientierungsfähigkeit in einer globalisierten Welt geschult (vgl. https://www.austausch-macht-schule.org/warum-austausch). Viele dieser im Austausch erworbenen Fähigkeiten sind auch für die Partizipation an formaler Bildung in Schulen essentiell. Von Anfang an kommt dem internationalen Jugendaustausch insbesondere im Kontext der Erinnerungskultur und Gedenkstättenarbeit eine sozial integrative und friedenspolitische Bedeutung zu. Diese wird nach Ansicht der Fragesteller vielfach unterschätzt, was vor allem mit Blick auf wachsende nationalistische Tendenzen sowie zunehmenden Antisemitismus, Antiziganismus und rechte Gewalt in Europa fatal ist. Insbesondere zum 75. Jahrestag des Kriegsendes in diesem Jahr gilt es, diese friedenspolitische Bedeutung des internationalen Jugendaustauschs hervorzuheben.
Damit der internationale Jugendaustausch seine beschriebene Wirkung gesamtgesellschaftlich entfalten kann, gilt es aber auch die nach Ansicht der Fragesteller nicht unerheblichen Zugangsbarrieren zu betrachten, die sich aus der derzeitigen Förderstruktur ergeben und die strukturelle und soziale Ungleichheiten in der Bundesrepublik Deutschland weiter verstärken. Junge Menschen mit eingeschränktem Zugang zum Recht auf Bildung und bildungspolitischer Teilhabe sind in Formaten zum internationalen Jugendaustausch deutlich unterrepräsentiert. Der Grund dafür liegt vor allem darin, dass Formate wie der Schülerinnen- und Schüleraustausch primär an Gymnasien angeboten werden. Darüber hinaus scheinen für die Teilnahme auch die sozioökonomischen Bedingungen des Elternhauses noch immer ein exkludierender Faktor zu sein. 60 Prozent der Teilnehmenden an Programmen der internationalen Jugendbegegnung kommen aus ökonomisch privilegierten Familien, bei Programmen zum Schülerinnen- und Schüleraustausch sind es sogar 67 Prozent (vgl. Zugangsstudie – Studie zum internationalen Jugendaustausch: Zugänge und Barrieren, online unter: https://www.zugangsstudie.de/wp-content/uploads/2020/01/Broschuere_Die-Zugangsstudie_Ergebnisse-des-Forschungsprojektes_Stand-August-2019.pdf, S. 8 bis 10). Auch führen immer wieder Schwierigkeiten bei der Visa-Vergabe zum Ausschluss motivierter Teilnehmender, was insbesondere junge Menschen mit divers-kulturellem Hintergrund oder befristetem Aufenthaltsrecht betrifft (vgl. Zugangsstudie – Studie zum internationalen Jugendaustausch: Zugänge und Barrieren, online unter: https://www.zugangsstudie.de/wp-content/uploads/2020/01/Broschuere_Die-Zugangsstudie_Ergebnisse-des-Forschungsprojektes_Stand-August-2019.pdf, S. 21). Damit droht nach Ansicht der Fragesteller ein Mehr-Klassen-System zu entstehen, welches ohnehin schon sozial sowie strukturell benachteiligte junge Menschen weiter an den gesellschaftlichen Rand drängt und von bildungspolitischer Teilhabe ausschließt.
Dabei wäre es essentiell, dass insbesondere auch jene jungen Menschen, die häufig selbst von Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus oder Antiziganismus betroffen sind, an geschichtspolitischen Bildungsreisen teilnehmen können, um gemeinschaftlich mit Nichtbetroffenen jene Themenkomplexe zu behandeln und in den historischen Kontext einzuordnen, wie z. B. im Rahmen von Gedenkstättenbesuchen. Gleiches gilt nach Ansicht der Fragesteller für die Nachkommen von Opfern der NS- oder kolonialrassistischer Verfolgung, die häufig besondere Diskriminierungserfahrungen gesammelt haben, insbesondere vor dem Hintergrund transgenerationeller Traumaweitergabe. Dabei könnten nach Ansicht der Fragesteller insbesondere auch Nachkommen der Verfolgten eine wichtige Rolle in der bildungspolitischen Arbeit leisten und die bestehenden Formate erweitern und stärken. Darüber hinaus ist der Abbau von Teilnahmehürden auch für Menschen mit Behinderung entscheidend, die in der Sozialgesetzgebung als Empfängerinnen und Empfänger staatlicher Fürsorgeleistungen negativ konnotiert sind und nicht als aktive politische Subjekte und Bürgerinnen und Bürger betrachtet und behandelt werden. Zudem führt die Teilnahme an einer Bildungsreise insbesondere bei Menschen mit befristeten Aufenthaltsstatus oft zu einem Ausschluss von bestimmten Leistungen.
Die Bundesvereinigung für Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) hat anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gefordert, kulturelle Jugendbildung auch auf europäischer Ebene zu verankern und in europäische Strategien zur Jugendbildung zu integrieren. Dabei wurde insbesondere auch die Bedeutung von grenzüberschreitenden Begegnungserfahrungen hervorgehoben (vgl. Pressemitteilung BKJ vom 19. Juni 2020, online unter: https://www.bkj.de/internationales/wissensbasis/beitrag/kulturelle-jugendbildung-in-europaeische-jugendpolitische-strategien-einbeziehen/). Diese Forderung bekommt anlässlich der Tatsache, dass der internationale Schülerinnen- bzw. Schüler- und Jugendaustausch im Rahmen der COVID-19-Pandemie nahezu zum Stillstand gekommen ist und das Fortbestehen zahlreicher Projekte und Partnerschaften essentiell bedroht ist, noch einmal eine nicht zu ignorierende Dringlichkeit.
Diverse Mitglieder des AJAs beklagten im Zuge der Krise, dass das im ersten Schritt beschlossene Maßnahmenpaket des Konjunkturausschusses maßgeblich an den Bedarfen der Organisationen, die den internationalen Jugendaustausch in der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen, vorbeiging und erst im Rahmen des zweiten Nachtragshaushalts 2020 Unterstützung für den gemeinnützigen Schüleraustausch beschlossen wurde (https://aja-org.de/wp-content/uploads/2020/07/20200702_PM_Rettungspaket.pdf). Sie forderten daher eine bedarfsgerechte Anpassung, die die Finanzierungsstruktur der Organisationen berücksichtigt (vgl. Erklärung zum internationalen Schüler- und Jugendaustausch, 7. Mai 2020, online unter: https://www.dfjw.org/media/erklaerung-zum-internationalen-schueler-und-jugendaustausch-75-jahre-nach-kriegsende.pdf). Nur so können das Fortbestehen der Austauschorganisationen gesichert sowie bestehende internationale Partnerschaften in Zeiten von Reisebeschränkungen und Kontaktverboten aufrechterhalten werden, etwa durch die systematische Integration von internationalem Austausch durch digitale Angebote, die zum Teil schon in der Praxis erprobt werden (vgl. https://www.austausch-macht-schule.org/instrumente/tools-virtueller-austausch). Gleichzeitig ist nach Ansicht der Fragesteller zu erwähnen, dass der internationale Jugendaustausch in der aktuellen Krise einen maßgeblichen Beitrag dazu leisten kann, die Solidarität innerhalb der EU zu stärken, die im Zuge der COVID-19-Pandemie aufgrund geschlossener Grenzen und nationaler Lösungen bei der Bekämpfung der Krise ins Wanken zu geraten scheint.
Die Politik muss nach Ansicht der Fragesteller demnach den internationalen Jugendaustausch nachhaltig fördern, auch in der Krise Planungssicherheit gewährleisten und die in einem Austausch gesammelten Erfahrungen als wichtige Kompetenzen der non-formalen Bildung anerkennen, die einen essentiellen gesamtgesellschaftlichen Wert haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Jugendliche haben zwischen 2010 und 2020 mit welchen Ländern an vom Bund geförderten Projekten zur internationalen Jugendbegegnung bzw. zum Jugendaustausch teilgenommen (bitte ausführlich entsprechend den Jahreszahlen, nach Geschlecht, Alter, Schulniveau und wenn möglich dem Anteil der Personen unter den Teilnehmenden, die einen befristeten Aufenthaltsstatus besaßen sowie dem Anteil von Personen, die eine Beeinträchtigung im Sinne der UN-Behindertenrechts-Konvention besitzen, inklusive des ersten Halbjahres 2020, auflisten)?
- Was unternimmt die Bundesregierung, um schulpflichtige Bürgerinnen und Bürger mit befristeten Aufenthaltsstatus die Teilnahme an diesen Projekten zu ermöglichen oder zu erleichtern?
- Was unternimmt die Bundesregierung, um schulpflichtige Bürgerinnen und Bürger, die eine Beeinträchtigung im Sinne der UN-Behindertenrechts-Konvention besitzen, die Teilnahme an diesen Projekten zu ermöglichen oder zu erleichtern?
2. Welche konkreten Maßnahmen zur Unterstützung des internationalen Austauschs, namentlich der Gewährung wirksamer staatlicher Hilfen für gemeinnützige Austauschorganisationen, Bildungs- und Begegnungsstätten hat die Bundesregierung seit 2010 vorgenommen, um internationalen Jugendaustausch und Jugendbegegnung langfristig strukturell sowie finanziell zu unterstützen (bitte nach Jahren, Finanzvolumen, Themen- bzw. Tätigkeitsschwerpunkt der Empfänger auflisten)?
3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um gemeinnützige Austauschorganisationen, Bildungs- und Begegnungsstätten, die den internationalen Jugendaustausch bzw. die Jugendbegegnung in der Bundesrepublik Deutschland tragen, im Zuge der COVID-19-Pandemie finanziell sowie strukturell zu unterstützen und der Bedrohung ihrer Existenz entgegenzuwirken (bitte nach Monaten, Finanzvolumen, Themenbzw. Tätigkeitsschwerpunkt der Empfänger auflisten)?
4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Schulen in Deutschland dabei zu unterstützen, Schulpartnerschaften mit dem Ausland während der COVID-19-Pandemie aufrechtzuerhalten und auszubauen, etwa durch systematische Integration von internationalem Austausch in die digitalen Klassenzimmer (bitte nach Monaten, Finanzvolumen, Themenbzw. Tätigkeitsschwerpunkt der Empfänger auflisten)?
5. Wie gedenkt die Bundesregierung Angebote und Anwendungen zu fördern, die während der COVID-19-Pandemie in der Praxis erprobt wurden und Schülerinnen und Schülern dabei helfen, internationale Schulpartnerschaften im digitalen Raum zu pflegen, um diese auch nach der COVID-19-Pandemie zu nutzen und weiterzuentwickeln (vgl. https://www.austausch-macht-schule.org/instrumente/tools-virtueller-austausch)?
6. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um die kulturelle Jugendpolitik entsprechend der Forderung der BKJ im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf europäischer Ebene zu verankern und in europäischen Strategien der Jugend- und Bildungspolitik einzubinden?
7. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den internationalen Jugendaustausch im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf europäischer Ebene zu fördern und derzeitige Zugangshürden, wie z. B. bei der Visa-Vergabe, abzubauen?
8. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Vergabe finanzieller Fördermittel durch den Bund für Projekte im Bereich des internationalen Jugendaustauschs bzw. der internationalen Jugendbegegnung dafür Sorge getragen, dass die Teilnahmehürden möglichst gering sind, so dass die Projekte nicht zur Verschärfung bestehender sozialer sowie struktureller Ungleichheiten zwischen Jugendlichen beitragen, und wenn ja, wie?
9. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen, um mehr Jugendlichen aus ökonomisch benachteiligten Haushalten den Zugang zu Formaten aus dem Bereich des internationalen Jugendaustauschs bzw. der internationalen Jugendbegegnung zu ermöglichen (bitte nach Jahren, Finanzvolumen, Themen- bzw. Tätigkeitsschwerpunkt der Empfänger auflisten)?
10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der laufenden Wahlperiode ergriffen, um Diversität bezüglich der Geschlechter, Herkunft, sozioökonomischen sowie divers-kulturellen Hintergründe und Bildungshintergründe der Jugendlichen in den vom Bund geförderten Projekten zu gewährleisten (bitte nach Jahren, Finanzvolumen, Themen- bzw. Tätigkeitsschwerpunkt der Empfänger auflisten)?
11. Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung in der laufenden Wahlperiode ergriffen, um explizit Jugendlichen mit divers-kulturellem Hintergrund (z. B. eigenen oder familiären Migrationserfahrungen sowie Jugendlichen mit befristetem Aufenthaltsstatus) die Teilnahme an Programmen des internationalen Jugendaustauschs bzw. der internationalen Jugendbegegnung zu ermöglichen?
12. Waren anlässlich des 75. Jahrestages des Kriegsendes in diesem Jahr bildungspolitische Gedenkstättenfahrten (sowohl mononational als auch grenzüberschreitend) für Jugendliche durch vom Bund geförderte Austauschprogramme geplant, und wenn ja, gibt es bereits konkrete Pläne, diese bei Ausfällen aufgrund der COVID-19-Pandemie nachzuholen (bitte ausführlich nach Programmen, Ländern und Zeitpunkten auflisten)?
13. Wie viele der 500 geplanten Gedenkstättenfahrten, die im Januar 2019 im Rahmen der Erweiterung des Programms „Jugend erinnert“ für die folgenden zwei Jahre zugesichert wurden, wurden bisher umgesetzt, und wie viele Jugendliche haben daran teilgenommen (bitte ausführlich nach Zeitraum, Finanzvolumen, Name der besuchten Gedenkstätte sowie der Anzahl der daran teilgenommenen Jugendlichen auflisten) (vgl. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/neues-programm-ermoeglicht-ueber-10-000-gedenkstaettenfahrten-fuer-jugendliche/133246)?
14. Plant die Bundesregierung aufgrund der Reiseeinschränkungen durch die COVID-19-Pandemie und dem damit verbundenen Wegfall von geplanten Gedenkstättenfahrten im Jahr 2020 eine Ausweitung des anberaumten Finanzierungszeitraums von zwei Jahren für die 500 Gedenkstättenfahrten im Rahmen des Programms „Jugend erinnert“ (bitte ausführlich begründen)?
15. Wie viele Projekte der internationalen Jugendbegegnung, die zwischen 2010 und 2020 aus Bundesmitteln gefördert wurden, zielten auf die Stärkung der nachbarschaftlichen Beziehungen mit Polen sowie die Förderung des deutschen und polnischen Spracherwerbs im Sinne des deutschpolnischen Nachbarschaftsvertrages ab (bitte die Projekte zum Mutterspracherwerb getrennt nach Jahr, Finanzvolumen, Kooperationspartner, Anzahl der Teilnehmenden auflisten)?
16. Wie viele Projekte der Jugendbegegnung, die zwischen 2010 und 2020 aus Bundesmitteln gefördert wurden, insbesondere Gedenkstättenfahrten, behandelten die sogenannte Aktion Reinhardt und den jüdischen Widerstand (nach Jahr, Finanzvolumen, Kooperationspartner, Anzahl der Teilnehmenden auflisten)?
17. Welche vom Bund geförderten Projekte der internationalen Jugendbegegnung gab es 2018 anlässlich der 75. Jahrestage der Aufstände im Warschauer Ghetto sowie den Aufständen in den deutschen Vernichtungslagern Treblinka und Sobibor, die sich der Aufarbeitung der besonderen Geschichte des jüdischen Widerstandes gegen den Nationalsozialismus (NS) gewidmet haben (nach Jahr, Finanzvolumen, Kooperationspartner, Anzahl der Teilnehmenden auflisten)?
18. Wie viele Projekte der Jugendbegegnung, die zwischen 2010 und 2020 aus Bundesmitteln gefördert wurden, insbesondere Gedenkstättenfahrten, behandelten den Themenkomplex kolonialrassistischer Verfolgung (nach Jahr, Finanzvolumen, Kooperationspartner, Anzahl der Teilnehmenden auflisten)?
19. Wie viele Projekte der Jugendbegegnung, die zwischen 2010 und 2020 aus Bundesmitteln gefördert wurden, insbesondere Gedenkstättenfahrten, behandelten die Verfolgung von Sintize bzw. Sinti und Romnja bzw. Roma im Nationalsozialismus und widmeten sich der Aufarbeitung der besonderen Geschichte des Widerstandes der Sintize bzw. Sinti und Romnja bzw. Roma gegen den NS (nach Jahr, Finanzvolumen, Kooperationspartner, Anzahl der Teilnehmenden auflisten)?
20. Mit welchen Mitteln wurden das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW), das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW), das ConAct – Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch und das Deutsch-Griechische Jugendwerk seit 2010 gefördert (bitte nach Jahren, Höhe und Anteil an Drittmitteln sowie der jeweiligen Vertragspartner-Staaten aufschlüsseln), und welche Hinweise auf einen Mehrbedarf an zusätzlicher Förderung zur Stärkung und zum Ausbau ihrer gesellschaftspolitischen Tätigkeit hat die Bundesregierung?
Fragen20
Wie viele Jugendliche haben zwischen 2010 und 2020 mit welchen Ländern an vom Bund geförderten Projekten zur internationalen Jugendbegegnung bzw. zum Jugendaustausch teilgenommen (bitte ausführlich entsprechend den Jahreszahlen, nach Geschlecht, Alter, Schulniveau und wenn möglich dem Anteil der Personen unter den Teilnehmenden, die einen befristeten Aufenthaltsstatus besaßen sowie dem Anteil von Personen, die eine Beeinträchtigung im Sinne der UN-Behindertenrechts-Konvention besitzen, inklusive des ersten Halbjahres 2020, auflisten)?
a) Was unternimmt die Bundesregierung, um schulpflichtige Bürgerinnen und Bürger mit befristeten Aufenthaltsstatus die Teilnahme an diesen Projekten zu ermöglichen oder zu erleichtern?
b) Was unternimmt die Bundesregierung, um schulpflichtige Bürgerinnen und Bürger, die eine Beeinträchtigung im Sinne der UN-Behindertenrechts-Konvention besitzen, die Teilnahme an diesen Projekten zu ermöglichen oder zu erleichtern?
Welche konkreten Maßnahmen zur Unterstützung des internationalen Austauschs, namentlich der Gewährung wirksamer staatlicher Hilfen für gemeinnützige Austauschorganisationen, Bildungs- und Begegnungsstätten hat die Bundesregierung seit 2010 vorgenommen, um internationalen Jugendaustausch und Jugendbegegnung langfristig strukturell sowie finanziell zu unterstützen (bitte nach Jahren, Finanzvolumen, Themen- bzw. Tätigkeitsschwerpunkt der Empfänger auflisten)?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um gemeinnützige Austauschorganisationen, Bildungs- und Begegnungsstätten, die den internationalen Jugendaustausch bzw. die Jugendbegegnung in der Bundesrepublik Deutschland tragen, im Zuge der COVID-19-Pandemie finanziell sowie strukturell zu unterstützen und der Bedrohung ihrer Existenz entgegenzuwirken (bitte nach Monaten, Finanzvolumen, Themenbzw. Tätigkeitsschwerpunkt der Empfänger auflisten)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Schulen in Deutschland dabei zu unterstützen, Schulpartnerschaften mit dem Ausland während der COVID-19-Pandemie aufrechtzuerhalten und auszubauen, etwa durch systematische Integration von internationalem Austausch in die digitalen Klassenzimmer (bitte nach Monaten, Finanzvolumen, Themenbzw. Tätigkeitsschwerpunkt der Empfänger auflisten)?
Wie gedenkt die Bundesregierung Angebote und Anwendungen zu fördern, die während der COVID-19-Pandemie in der Praxis erprobt wurden und Schülerinnen und Schülern dabei helfen, internationale Schulpartnerschaften im digitalen Raum zu pflegen, um diese auch nach der COVID-19-Pandemie zu nutzen und weiterzuentwickeln (vgl. https://www.austausch-macht-schule.org/instrumente/tools-virtueller-austausch)?
Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um die kulturelle Jugendpolitik entsprechend der Forderung der BKJ im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf europäischer Ebene zu verankern und in europäischen Strategien der Jugend- und Bildungspolitik einzubinden?
Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den internationalen Jugendaustausch im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf europäischer Ebene zu fördern und derzeitige Zugangshürden, wie z. B. bei der Visa-Vergabe, abzubauen?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Vergabe finanzieller Fördermittel durch den Bund für Projekte im Bereich des internationalen Jugendaustauschs bzw. der internationalen Jugendbegegnung dafür Sorge getragen, dass die Teilnahmehürden möglichst gering sind, so dass die Projekte nicht zur Verschärfung bestehender sozialer sowie struktureller Ungleichheiten zwischen Jugendlichen beitragen, und wenn ja, wie?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen, um mehr Jugendlichen aus ökonomisch benachteiligten Haushalten den Zugang zu Formaten aus dem Bereich des internationalen Jugendaustauschs bzw. der internationalen Jugendbegegnung zu ermöglichen (bitte nach Jahren, Finanzvolumen, Themen- bzw. Tätigkeitsschwerpunkt der Empfänger auflisten)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der laufenden Wahlperiode ergriffen, um Diversität bezüglich der Geschlechter, Herkunft, sozioökonomischen sowie divers-kulturellen Hintergründe und Bildungshintergründe der Jugendlichen in den vom Bund geförderten Projekten zu gewährleisten (bitte nach Jahren, Finanzvolumen, Themen- bzw. Tätigkeitsschwerpunkt der Empfänger auflisten)?
Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung in der laufenden Wahlperiode ergriffen, um explizit Jugendlichen mit divers-kulturellem Hintergrund (z. B. eigenen oder familiären Migrationserfahrungen sowie Jugendlichen mit befristetem Aufenthaltsstatus) die Teilnahme an Programmen des internationalen Jugendaustauschs bzw. der internationalen Jugendbegegnung zu ermöglichen?
Waren anlässlich des 75. Jahrestages des Kriegsendes in diesem Jahr bildungspolitische Gedenkstättenfahrten (sowohl mononational als auch grenzüberschreitend) für Jugendliche durch vom Bund geförderte Austauschprogramme geplant, und wenn ja, gibt es bereits konkrete Pläne, diese bei Ausfällen aufgrund der COVID-19-Pandemie nachzuholen (bitte ausführlich nach Programmen, Ländern und Zeitpunkten auflisten)?
Wie viele der 500 geplanten Gedenkstättenfahrten, die im Januar 2019 im Rahmen der Erweiterung des Programms „Jugend erinnert“ für die folgenden zwei Jahre zugesichert wurden, wurden bisher umgesetzt, und wie viele Jugendliche haben daran teilgenommen (bitte ausführlich nach Zeitraum, Finanzvolumen, Name der besuchten Gedenkstätte sowie der Anzahl der daran teilgenommenen Jugendlichen auflisten) (vgl. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/neues-programm-ermoeglicht-ueber-10-000-gedenkstaettenfahrten-fuer-jugendliche/133246)?
Plant die Bundesregierung aufgrund der Reiseeinschränkungen durch die COVID-19-Pandemie und dem damit verbundenen Wegfall von geplanten Gedenkstättenfahrten im Jahr 2020 eine Ausweitung des anberaumten Finanzierungszeitraums von zwei Jahren für die 500 Gedenkstättenfahrten im Rahmen des Programms „Jugend erinnert“ (bitte ausführlich begründen)?
Wie viele Projekte der internationalen Jugendbegegnung, die zwischen 2010 und 2020 aus Bundesmitteln gefördert wurden, zielten auf die Stärkung der nachbarschaftlichen Beziehungen mit Polen sowie die Förderung des deutschen und polnischen Spracherwerbs im Sinne des deutschpolnischen Nachbarschaftsvertrages ab (bitte die Projekte zum Mutterspracherwerb getrennt nach Jahr, Finanzvolumen, Kooperationspartner, Anzahl der Teilnehmenden auflisten)?
Wie viele Projekte der Jugendbegegnung, die zwischen 2010 und 2020 aus Bundesmitteln gefördert wurden, insbesondere Gedenkstättenfahrten, behandelten die sogenannte Aktion Reinhardt und den jüdischen Widerstand (nach Jahr, Finanzvolumen, Kooperationspartner, Anzahl der Teilnehmenden auflisten)?
Welche vom Bund geförderten Projekte der internationalen Jugendbegegnung gab es 2018 anlässlich der 75. Jahrestage der Aufstände im Warschauer Ghetto sowie den Aufständen in den deutschen Vernichtungslagern Treblinka und Sobibor, die sich der Aufarbeitung der besonderen Geschichte des jüdischen Widerstandes gegen den Nationalsozialismus (NS) gewidmet haben (nach Jahr, Finanzvolumen, Kooperationspartner, Anzahl der Teilnehmenden auflisten)?
Wie viele Projekte der Jugendbegegnung, die zwischen 2010 und 2020 aus Bundesmitteln gefördert wurden, insbesondere Gedenkstättenfahrten, behandelten den Themenkomplex kolonialrassistischer Verfolgung (nach Jahr, Finanzvolumen, Kooperationspartner, Anzahl der Teilnehmenden auflisten)?
Wie viele Projekte der Jugendbegegnung, die zwischen 2010 und 2020 aus Bundesmitteln gefördert wurden, insbesondere Gedenkstättenfahrten, behandelten die Verfolgung von Sintize bzw. Sinti und Romnja bzw. Roma im Nationalsozialismus und widmeten sich der Aufarbeitung der besonderen Geschichte des Widerstandes der Sintize bzw. Sinti und Romnja bzw. Roma gegen den NS (nach Jahr, Finanzvolumen, Kooperationspartner, Anzahl der Teilnehmenden auflisten)?
Mit welchen Mitteln wurden das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW), das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW), das ConAct – Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch und das Deutsch-Griechische Jugendwerk seit 2010 gefördert (bitte nach Jahren, Höhe und Anteil an Drittmitteln sowie der jeweiligen Vertragspartner-Staaten aufschlüsseln), und welche Hinweise auf einen Mehrbedarf an zusätzlicher Förderung zur Stärkung und zum Ausbau ihrer gesellschaftspolitischen Tätigkeit hat die Bundesregierung?